3223/19: Positionen: Fortbildung und Erkenntnisgewinn

Jahresabrechnung #Foto des Tages

Jahresabrechnung #Foto des Tages

Seit das Foto gemacht wurde, ist Zeit verstrichen, Papier geblichen. Aus den MS DOS-Schrifttypen sind Windows-Schriften geworden, die sich beliebig skalieren lassen, True Type Schriften, Soft-Fonts und Abrechnungshardcore. Anforderungen an gute, richtige Abrechnungen werden ausgeweitet. Gerade überlegt eine Landgerichtsrichterin, ob Betriebskosten zwischen Garagen- und Wohnungseigentümern aufzuteilen sind? Im heute bearbeiteten Fall sind es nicht nur diese Schwierigkeitsgrade, sondern viel komplexere Komplexe: Um recht freundlich zu lächeln, braucht es Schmierigkeitsgrade. Und Zutrauen, dass alles sich zum Guten wendet. Dazu gute Musik. Wie wir empfehlen können, indem wir hier darüber gut reden. Sehr gern sogar.

Heute Abend hören wir De Phazz, soulige, erdige und funkyesque Magma wie Milchmädchen aus allem Guten jener Herren Länder. Sängerin Pat Appleton macht Spaß, wenn wir zuhören, sie ganz genießen. Was für obercoole Musik. Nicht zu laut: Auch wenn Spotify Musiker lausig bezahlt, lässt einen das Querhören wippen, gute Laune im Herzen zu haben und das ist, was wir dringend benötigen. So urban, so kosmopolitisch wie De Phazz, machen schwerwiegendste Abrechnungsprobleme Spaß, sie machen Glauben, Lieben, Hoffen, wenn wir nur intensiv genug an ihnen arbeiten, würden wir die Welt verbessern. Gerechter: Bis auf die Unverbesserlichen, denen man gar nichts recht machen kann. Heute, berichten Künstler, die davon leben, Ja, wovon denn?, ist ein großer Tag oder vielleicht besser, es wurde ein erster richtiger Schritt gegen miese Machenschaften großer Weltkonzerne gegangen. Gegen das rohe Management: Mies von der Rohe, der Rohheit. Zugunsten eines erstzunehmenden Urheberrechts im Internet. Nein, wir halten heute Abend ausnahmsweise fest.

Pat Appleton: Mach weiter, Du Heilige. Wie schön, wie fluffig dies Projekt. Wie geradeaus, meint Doctor Feelgood, der Berichterstatter.

Im Übrigen: Diese Abrechnung zu entwickeln ist ein berufliches Highlight, auch wenn es Zeit kostet. Es gehört zum Stoff, den man Fortbildung und Erkenntnisgewinn nennen kann. Nicht muss. Falls es einen nicht interessiert. Weiter arbeiten…diese bittere Pille namens Abrechnung wird heute Abend noch geknackt.

Dann muss jeder Mensch mal knacken, ausreichend lange, um am nächsten Morgen gern wieder aufzustehen. Hach.

Das blaue Wunder (Quelle: Berliner Morgenpost, mit eigenen Anmerkungen)

3171/16: Anrufe: Zur Nachzahlung über 245,77 € und zum blauen Wunder von Berlin

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Knorke_Telefonanrufe

Das Telefon ringt.

Frau Frobel (* Name geändert) ist dran.

„Sagen Se ma, ick hab jetzt dit janze Papier gekricht, da steht, ick muss 245,77 € nachzahlen.“

„Ja?“

„Wofür issen dit alles?“

„Wie?“

„Naja, wofür issen dit alles?“

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Kalenderblatt April

3153/16: Positionen: Und ewig drängelt der Kalender – Strategien für das Timing von Eigentümerversammlungen

Positionen

Kalenderblatt April

Kalenderblatt April

Die Versammlung ist längst überfällig, es ist Juni. Sagt der Anrufer. Wieso? Stand etwas wichtiges an? – Ja, bis Mai müssen wir durch sein mit der Versammlung. – Warum? – Ist das nicht so vorgeschrieben? (Auszug aus einem Telefonat)

Und ewig drängelt der Terminkalender zur Terminierung von Eigentümerversammlungen

Jedes Jahr das gleiche: Immer drängelt der Terminkalender. Verwalter von Wohnungseigentümern haben viel damit zu tun. Es gibt dazu verschiedene Denkansätze.
Die Gesetzgebung drückt seit Jahren auf die Tube. Absehbar ist eine Verschärfung von Abgabefristen für Jahresabrechnungen. Es heißt bereits, ab 2017 seit spätestens ab Monat Juni oder Juli die Verspätung bei der Abgabe von Steuererklärungen strafsteuerpflichtig. Die Abgabefrist für Jahresabrechnungen steht daher nicht zur Diskussion und ist ein anspruchsvolles Ziel.

Dass man mit der Herstellung und dem Versand von Jahresabrechnungen zwangsläufig das Stattfinden von Wohnungseigentümerversammlungen koppelt, ist tatsächlich häufig der Fall. Zur Frage der richtigen Terminierung einer Versammlung gibt es aber immer mehrere relevante Aspekte. Der Rest ist Psychologie.

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Jahresabrechnung #Foto des Tages

1879/13: Positionen: Mit ist besser, ohne schöner. Die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümer.

Positionen

Jahresabrechnung #Foto des Tages

Jahresabrechnung #Foto des Tages

Ob jemand seine Jahresabrechnung verstehen kann oder nicht, ist eine Frage der „guten oder schlechten Jahresabrechnung“ und nicht etwa davon, was sich Juristen zu diesem Thema so ausdenken. Die Latte der Qualitätsstandards für eine verständliche Jahresabrechnung legen Juristen hoch und tendenziell immer höher, manchmal auch mit gerade verwirrenden Folgen für die Verständlichkeit derselben.

In der Tat rätseln Wohnungseigentümer, fragen sich, wo ihre Wohngeldzahlungen geblieben sind? Die Vorauszahlungen sind aufgespalten worden, klammheimlich. Die Verwalterin tut der neuesten Rechtsprechung des BGH genüge, teilt das Wohngeld in (mindestens) zwei Sollbeträge auf. Das „Wohngeld im übrigen“ und -extra ausgewiesen- die Zuführung anteiliger Monatsbeträge zu einer Instandhaltungsrücklage, die gebildet werden soll. Post versendem (nach dem Postversand) fragen die Wohnungseigentümer, sie kämen partout nicht auf ihren Zahlungsbetrag geleisteter Wohngelder.

Sie zahlen den Betrag in einer Summe. Der erscheint nicht auf dieselbe Art und Weise, sondern aufgesplittet und getrennt abgerechnet. Transparenter finden das viele Wohnungseigentümer nicht.

Genau das fordert der Bundesgerichtshof, weil alles viel schöner und viel transparenter sei. Es ist wenig sinnvoll, sich darüber noch aufzuregen. Wenn´s der Gerechtigkeit dient, ist es eben so. Jawoll.

1728/13: Positionen: Was sagt der russische Buchhalter, wenn die Abrechnung endlich stimmt?

Positionen

Vermögensübersicht einer WEG

Vermögensübersicht einer WEG

Russischer WEG-Verwalter in Pjnprpotrowka meint:
„Was sagt der russische Buchhalta?“
Jetzt stimmen meine Passiva.
Спасибо (russisch: „Spasiba“ für „danke“)

Wäre wie man „rappen“ kann leichter als Buchhaltung, entstünde berufsidiomatisches,  großartiges Wortgerüst in langen Kilometerfahnen. Oder Unsinn. Die Abrechnung ist fertig. Diese. Jeden Tag eine andere. Nach getaner Arbeit rappt der dienstbeflissene Verwalter bisschen russisch. Allerdings zart. Der Werbespruch: „Ihr Schuldner muss kein russisch können. Er wird uns auch so verstehen.“ – Hochlyrik vom Inkasso Team Moskau. Niemand hat die Absicht, einen Link dorthin zu ‚verrichten‘.

Vermögensübersicht? Bilanz? Die beste Kurzübersicht auf einem Fetzen DIN A4-Papier, quer. Alle signifikanten Eckzahlen einer gesunden oder maladen WEG. Justiztypen von den Gerichten haben keine Ahnung von Buchhaltung. Sonst würden sie nicht so viel Quatsch „richten“ zu diesem Thema. Gesagt ist gesagt. Spasiba, danke. Wie heute ein Amtsrichter  in einem Strafverteidigerblog sagt: „Vielen Dank, dass Sie mir so lange zuhören mussten.“

Weblotse

 

1535/12: News: Bundesgerichtshof zur Heizkostenabrechnung für Wohnungseigentümer – V ZR 251/10 vom 17. Februar 2012

Bundesgerichtshof

Seit gestern liegen nun auch die Gründe zur obigen Entscheidung gedruckt vor. In dem Beschluss sagt der Bundesgerichtshof (BGH) folgendes:

Entscheidung V ZR 251/10
Verkündet am 17. Februar 2012 zur Normenkette:
WoEigG § 28 Abs. 3; HeizkostenVO § 3 Satz 1

Leitsatz:
Die Regelungen der Heizkostenverordnung gelten für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar; einer Vereinbarung oder eines Beschlusses über ihre Geltung bedarf es nicht. In die Jahresgesamtabrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen, aufzunehmen. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Der Unterschiedsbetrag ist in der Abrechnung verständlich zu erläutern.
BGH, Urteil vom 17. Februar 2012 – V ZR 251/10 – LG Landau i.d. Pfalz AG Ludwigshafen am Rhein

Aus Gründen der zeitgerechten Veröffentlichung erfolgt dieses hier an dieser Stelle. Zu gegebener Zeit wird die Entscheidung Berücksichtigung auf der Firmen-Homepage finden und ergänzend in der Sektion „Juristische News“ besprochen werden. Die Firmen-Homepage ist verlinkt.

Weblotse

1466/12: Trends: Der Trend vom 06.01.12 geht in Richtung „Kritischer Verbraucher“, es wird abgerechnet! Richtig, nicht „irgendwie“!

Wasser (Quelle: BWB)

Und irgendwie ist ja mal wieder alles klar, auf der Andrea Doria! (Udo Lindenberg) – Und in Wirklichkeit ist gar nichts klar: Ein Verwalter versucht, die Jahresabrechnung 2010 aufzustellen und versagt fachlich-inhaltlich. Zu diesem Ergebnis kommen meine Recherchen, worüber ich hier nur teilweise berichte, aber aussagekräftig.

Berliner Wasser – Alles klar? – Bei den Berliner Haus- und Grundstücksverwaltern gibt es offenbar zwei grobe Glaubensrichtungen. Die „Katholen“ rechnen nach Zahlungen ab. Die „Evangelistas“ nach Verbrauch. Nach Zahlungen abzurechnen, kann aber idiotisch sein. Um den 31.12. des Jahres sind wir wieder mit kritischen Infragestellungen befasst. Wir messen, zählen, wiegen, um alles mitzukriegen. Aber ein Fall auf unserem Schreibtisch erscheint uns doch als Gradmesser und eine Art Zustands- und Problemfallbeschreibung, die berichtenswert ist. Es geht ums Berliner Wasser und überhaupt um die Frage: Wie rechnet ein Verwalter richtig ab?

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706/2010: Bundesgerichtshof kippt Verwalterpraxis hinsichtlich der Instandhaltungsrücklage (WEG)

Bundesgerichtshof

Leitsatzzitat – Veröffentlichung am 16.02.2010

WEG § 28 Abs. 3, § 21 Abs. 4

a) Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.

b) Die Entlastung des Verwaltungsbeirats widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist nach § 21 Abs. 4 WEG rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen den Verwaltungsbeirat in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten. Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die von dem Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (Fortführung von Senat, BGHZ 156, 19).

BGH, Urteil vom 4. Dezember 2009 – V ZR 44/09 – LG Koblenz AG Koblenz

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Wo die wilden Kerle/innen wohnen: In Zehlendorf weht ein rauher Wind kurz vor Weihnachten

Die Versammlung, die noch kurz vor Weihnachten einzuberufen war, hat gewichtige Gründe:

Die Versammlung soll über zwei (neue) Abrechnungen für die Jahre 1999 (!!) und 2000 (!!) entscheiden. Nach zehn Jahren mit Prozessen gibt es jetzt die siebente Fassung (!!) der Abrechnung(en). So schreibt es einer der Wohnungseigentümer mit rotem Kugelschreiber auf seine Tischvorlage. Die darüber prozessierten, taten es mehrfach und immer wieder. gesichtspunkte.de hat darüber u.a. hier berichtet.

Als einer der Wohnungseigentümer einmal sagte, ihm kämen die Versammlungen seiner WEG zunehmend vor wie Muppet-Shows, hat sich dieser Eindruck im Gehirn der Verwalterin eingebrannt. Dieser Vergleich, er wurde nie vergessen. Heute Abend wieder Muppet-Show?

Als nun die heutige Versammlung eröffnet wird, hat niemand hinsichtlich der Tagesordnung Bedenken. Die (siebente) Fassung von zwei Jahresabrechnungen wird unter TOP 02 richtig zur Abhandlung kommen. Unter TOP 03 erfolgt noch der Abwahlantrag gegen die derzeitige Verwalterin: Abwahl aus wichtigem Grunde. Was dann noch an weiteren Tagesordnungspunkten folgt, ist dagegen Geplänkel.

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