#3.280/24 – Positionen – Der Rückenfreihalte-Automat im Schadenfall mit der Gebäude-Versicherung

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Versicherungsprämie

Versicherungsprämie

Denn wer sich Arroganz versichert,
der hat ständig ausgekichert.
Der schließt vom ersten Augenblick
ein großes Bündnis mit dem Strick.
Eine Arroganz fürs Leben
(Otto W., Komiker)

In Mehrfamilienhäusern sämtlicher in Betracht kommenden Bezirke sind Schadenfälle gang und gäbe. Sie kommen vor und je wütender der Mob, desto höher die Schadenquote. Diese sind beträchtlich, so wie die indexierten Neubaukosten 1914, die man braucht, um das Risiko zutreffend zu berechnen. Mit Folgen für die Prämienentwicklungen der Versicherungen, die im Schweinsgalopp davon rennen.

Im Schadenfall sind Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht selten hohen Risiken in der Schadenbearbeitung ausgesetzt. Versicherungsrechtlich werden sie als VN (Versicherungsnehmer) geführt. Der einzelne Wohnungseigentümer soll sich an die (fachkundige) Verwalterin wenden und die regelt dann die Besorgung fremder Rechtsgebiete. Für Wohnungseigentümer spricht die Verwalterin.

Doch dabei kann es zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen Wohnungseigentümer und Verwalterin kommen, wenn beide unterschiedliche Auffassung haben. So ist zum Beispiel eine Verwalterin häufig schadenstatistikbesorgt und hat das langjährige Vertragswohl der WEG im Auge, während der einzelne Wohnungseigentümer auch mal ein Egoist sein kann, der „sein Ding“ durchzieht. Er fährt dann Schlitten mit der gebeutelten Versicherung.

Im modernen Pressewesen gibt es dafür den Stellvertreter namens Correctiv. Die haben investigativ herausgefunden (aus Berlin) und dann wieder reingefunden (in Potsdam, Landhaus Adlon) und legen aktuell bis zu acht Eidesstattliche Versicherungen vor, dass alles, was sie herausgefunden haben, den ermittelten Tatsachen entspricht. Weiter so, das hat den politischen Bimbes von heimlichen Rechtsbürgern in Deutschland schön sichtbar gemacht.

Doch wie sieht es auf der Schadenseite der WEG aus?

Überlappungen verschiedener Rechtsgebiete (nichts zu tun mit Correctiv-Recherchen, was ein Kalauer, oder?) greifen hier ineinander. Und dann sind da auch noch die Versicherungen selbst. Die besorgen sich große Schadenregulierungsfirmen, wie bspw. Polygonvatro. Das sind so bundesweit aufgestellte Konzerne mit X Filialen. Sie kommen im Schadenfall und haben ganze Mantelverträge mit der Versicherungswirtschaft. Dann schreiben sie Angebote, deren Preise und Einzelheiten ingenieurtechnisch von der Baufreiheit gedeckt sind.

Liegen Angebote vor, werden sie dem Verwalter mit Schriftbimbes (Vertragswerk, Abtretung, Risikofreistellung, Kostenübernahme) vorgelet. Die Deckung durch die Versicherung erfolgt und nun soll bitte unterzeichnet werden. Hier setzen wiederum weitere Bürokratiemonster rechtlicher Art ein. Es kann sein und es kommt natürlich immer wieder vor, dass es ein Delta gibt zwischen dem, was die Versicherung anerkennt und dem, was ein Wohnungseigentümer als Schadenbetroffener einsieht. Wenn zwischen beiden Positionen ein Delta klafft, kann es richtig ungemütlich werden.

Denn der Wohnungseigentümer wendet sich an die Verwalterin. Diese verhandelt mit der Versicherung. Ein Problem stellt regelmäßig die Rückenfreihalteerklärung Abtretungsvereinbarung dar. Die Schadenfirma lässt sich von jeglichem unternehmerischen Risiko freistellen und fordert vertraglich ein, wenn Differenzen zwischen Anerkennung durch die Versicherung und Rechnungsbetrag sind, dass Kostenschuldner die WEG-Verwalterin bleibt. Das ist aber im Wohnungseigentum freie Fantasie und deckt sich nicht mit dem Recht.

Veranlasser und Kostenschuldner von Arbeiten in einem Sondereigentum sind ausschließlich Wohnungseigentümer. Was das Gemeinschaftseigentum betrifft, ist der Kostenschuldner die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter.

Nun überlegt ein fortschrittlich denkender und geschulter Verwalter, nicht das Problem, sondern die Lösung zu sein. Angesichts der bürokratischen Entwicklung, in der wir uns befinden, müssen textautomatisierte Vertragsbedingungen daher mit weiteren Textautomaten ergänzt werden und der Formularschrank wird noch dicker. WEG-Verwalter sind gut beraten, lassen sie sich eine Haftungsfreistellung von dem schadenbetroffenen Wohnungseigentümer unterzeichnen. Tun sie das nicht, sind aufgedrängte Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.

Halleluja.
(Wird fortgesetzt demnächst)

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