3250/18: Positionen: Im Wohnungseigentumsrecht gilt die Unsauberkeitsvermutung….

Messiewohnung Foto 2/15 – Foto: Klaus Gotthal

In der abgelaufenen Woche haben wir beruflich weiterentwickelt:

Beim Messi an und für sich handelt es sich nicht nur um einen Fußballer. Sondern um Menschen, die ihre Umgebung zumüllen. Infolgedessen leiden Menschen wie Nachbarn in der unmittelbaren Umfeldumwelt desjenigen, der seine Wohnung nicht im Griff hat. Auf anwaltlichen Rat: Im Wohnungseigentumsrecht gilt die Unsauberkeitsvermutung. Ein Wohnungseigentümer darf seine Wohnung ggf. zumüllen. Die Versammlung wird sich mit dem Thema allerdings befassen.

Im Bereich der Verbrauchskostenabrechnung von Wohnungen stellt sich die Frage, wie ein externer Messdienstleister seinen Job richtig macht, nachhaltig und über einen 31.12. seines Lebens hinaus? Ins Auge fallen jahrelange Wiederholungsschätzungen. Nun kann man sagen, wenn der Messdienst die Menschen angeschrieben hat und seinen Zutritt mehrfach ankündigt, dann liegt es am Ableseopfer, demjenigen, der in dieser Wohnung wohnt und nicht aufmacht. Aus welchen Gründen auch immer. Die Gemeinschaft hat ggü. dem Einzelnen einen Rechtsanspruch. Soll sich ein Verwalter demzufolge ein Recht zugestehen lassen, Menschen mit jahrelanger Ableseverweigerung auf Zutritt zu verklagen? Oder soll es schlicht und ergreifend beim Nichtablesen bleiben und beim jährlichen schätzen? Das ist nicht zulässig, weiß der externe Abrechnungsdienstleister formularmäßig abzuwälzen. Dass nun der Ablesedienstleister es im Rahmen seines Vertrags nicht als zielführend ins Auge fasst, auch noch im Juni, Juli, ja September dran zu bleiben und den Druck auf den Nichtabgelesenen zu erhöhen, und gegen gesonderte Kosten außerplanmäßigen Zutritt zu erhalten, ist ein stillschweigend geduldetes Manko und keine gute, ja nachhaltige Objektbetreuung.

Kritisiert wird, dass auf die jährliche Nichtablesung auch jahrelang nichts folgt. Es steht zwar textlich geschrieben anders da und liest sich bedrohlich. Aber das ist nur Popanz, großer Bohei. Es geht immer nur darum, äußerlich die Form zu wahren und den Anschein der Ernsthaftigkeit zu erwecken. Eine leicht erreichbare Dokumentation des Ablesers muss Wissenstransfer schaffen und nerven. Allerdings nicht auf Kosten einer baldigen Vorlage der Abrechnung, sondern hinterher. Bei Nichtzutritt in Wohnungen müsste jeder Abrechnung einzeln die lesbare, klare Auskunft zu entnehmen sein: Diese Wohnung ist eine geborene Ableseverweigerung. Es muss in diesem Zusammenhang im Grunde auch statthaft und sogar gewünscht sein, Strafschätzungen mit besonders hohen Verbräuchen auszusprechen. Das ist allerdings rechtlich nicht erlaubt.

Wenn nicht abgelesen wird, wird die Abrechnung schließlich immer mieser und ungenauer.

Die WEG hat ein Recht auf eine gute, richtige Abrechnung. Schwierig.

Tadele nicht den Fluss, wenn du ins Wasser fällst.

3120/16: Trend: Bei den Berliner Wasserbetrieben gibt es derzeit keine richtigen Rechnungen, wenn geschätzt wurde

trendbarometer

Korrekturhilfe zu "Wasseruhr"

Korrekturhilfe zu „Wasseruhr“

Dass beim Berliner Wasser alles klar sei, behauptet momentan niemand. Im Gegenteil: Nach einer telefonischen Auskunft bei den Mitarbeitern der Hotline der Berliner Wasserbetriebe heute gibt es derzeit keine richtigen Rechnungen unter folgender Voraussetzung. Hat der Lieferant den Wasserverbrauch am 31.12. unzutreffend geschätzt und erhebt jemand Widerspruch gegen die unrichtige Schätzung, so reichte es bislang aus, den korrigierten Zählerstand per 31.12. mitzuteilen. Das ließe sich bei guter Programmierung der Webcenter-Kundenschnittstelle sicherlich unproblematisch per Kundeneingabe realisieren. Das geht aber nicht. Ist so nicht vorgesehen.

Hier ist das System ungut programmiert. Der Kunde, der am 18.05. im Zuge einer Jahresabrechnung des Hauses den berichtigten Stand einzugeben gedenkt, wird zurückgewiesen. Ein so lange zurückliegender richtiger Zählerstand ist unzulässig. Dazu bedarf es eines Briefs oder einer elektronischen Nachricht per Email.

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Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

3109/16: Positionen: Wenn man Kunden Zugriff auf Kundencenter gibt, sind vernünftige Bedienungsführungen wichtig

Korrekturhilfe zu "Wasseruhr"

Korrekturhilfe zu „Wasseruhr“

Wenn ein Kunde einen richtigen Zählerstand eingibt, weil die BWB (Berliner Wasserbetriebe) einen falschen hoch- bzw. errechnet haben, so wird eine Dropdown-Liste mit Gründen angezeigt, wenn die richtige Eingabe nicht plausibel ist. Natürlich ist die richtige Eingabe des abgelesenen Zählerstands plausibel, und zwar natürlich nicht aus den per scrolldown zur Verfügung stehenden Gründen, sondern aus den richtigen. Das muss man bei den BWB wohl überarbeiten. Denn sie gibt abstruse Abweichgründe vor, die der Realität nicht Rechnung tragen. Der geneigte Kunde nennt also einen xbeliebigen Grund.

Wir haben folgendes notiert: Zählerstand ist geschätzt. Richtigen Zählerstand ermittelt und per 05.01.2016 bei den BWB im Kundencenter hinterlegt, als Abweichgrund „neuer Swimmingpool“ angegeben, da keine richtige Begründung als Ausweichgrund zur Verfügung steht, die richtige Begründung wäre „Es liegt eine Verbrauchsschätzung vor.“

Diese wird hingenommen, Verzicht auf neue Abrechnung, aber Richtigstellung der Verbrauchsangaben ASAP as soon as possible….

…damit die richtige Wasserabrechnung nicht baden geht. In einem virtuellen Swimmingpool.

Drehstrom-Wohnungszähler

3056/15: Positionen: Mangelhafte Kundenfreundlichkeit bei eRechnungen von #Vattenfall – Operation #Zählerstand

Positionen

Echtzeitstrom - Peter Glaser, Zitat

Echtzeitstrom – Peter Glaser, Zitat

Ob wir uns auf elektronische Rechnungen einlassen sollen? Warum nicht? Jedoch sollten wir ganz klare Voraussetzungen nennen, unter denen wir solche Dinge mit uns machen lassen: Sonst fahren uns die Großen mit ihren Scheinvorstellungen von Kundenfreundlichkeit einfach an die Wand und helfen uns Mehrarbeit, Zuvielbeschäftigung und spamartige Verseuchung in widerlichster Art über… – Wir denken konstruktiv nach.

eRechnungen (elektronische Rechnungen) sollen für zwei Beteiligte die Anforderungen, die Kosten, den Aufwand der Rechnungslegung und Bezahlung bequem und besser machen. Eine solche Vereinbarung bedarf, um erfolgreich zu sein, absoluter Zweiseitigkeit – Win-Win-Situation: Beide gewinnen. Sonst scheitert es.

Ein paar Fehler spreche ich nachfolgend an.

eRechnungen müssen als Datei versendet werden. eRechnung ist nicht per Emailverkehr anzukündigen, dass irgendwo anders als im Emailpostfach Rechnungen abrufbar sind, bspw. auf einer Website, die allerdings als Archiv sehr gut geeignet ist. Für Archivzwecke sind Online-Login-Seiten gut geeignet.

Das funktioniert ganz gut.

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1466/12: Trends: Der Trend vom 06.01.12 geht in Richtung „Kritischer Verbraucher“, es wird abgerechnet! Richtig, nicht „irgendwie“!

Wasser (Quelle: BWB)

Und irgendwie ist ja mal wieder alles klar, auf der Andrea Doria! (Udo Lindenberg) – Und in Wirklichkeit ist gar nichts klar: Ein Verwalter versucht, die Jahresabrechnung 2010 aufzustellen und versagt fachlich-inhaltlich. Zu diesem Ergebnis kommen meine Recherchen, worüber ich hier nur teilweise berichte, aber aussagekräftig.

Berliner Wasser – Alles klar? – Bei den Berliner Haus- und Grundstücksverwaltern gibt es offenbar zwei grobe Glaubensrichtungen. Die „Katholen“ rechnen nach Zahlungen ab. Die „Evangelistas“ nach Verbrauch. Nach Zahlungen abzurechnen, kann aber idiotisch sein. Um den 31.12. des Jahres sind wir wieder mit kritischen Infragestellungen befasst. Wir messen, zählen, wiegen, um alles mitzukriegen. Aber ein Fall auf unserem Schreibtisch erscheint uns doch als Gradmesser und eine Art Zustands- und Problemfallbeschreibung, die berichtenswert ist. Es geht ums Berliner Wasser und überhaupt um die Frage: Wie rechnet ein Verwalter richtig ab?

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