*** Achtung! Wegen einer Besonderheit HIER ist bei Erstellung des Angebots bzw. späterer Bearbeitung des Auftrags mit Manpower dort zufällig aufhältigen Personen strikter Hinweis zu geben, das Personal nicht anzusprechen und in Gespräche zu verwickeln. Neugierige Passanten werden STRIKT und kurz gehalten hingewiesen, sich bei Rückfragen an die Hausverwaltung zu wenden und die Arbeit JETZT HIER nicht weiter zu beeinträchtigen und weitere Beaufsichtigung derselben zu unterlassen. Sodann sind derartige Personen strikt zu ignorieren (Querulantenklausel). Die Klausel bezieht sich auf namentlich in diesem Auftrag NICHT erwähnte, andere Personen und erfolgt erfahrungsgemäß.***
Es hat doch keinen Sinn, wenn es nur textlich da steht, aber sich die Sache niemand zu eigen machen kann, weil sie zu fern ab jeglichen Verständnisses stattfindet. Es geht um einen dicken Elektriker aus Wilmersdorf, der dort ein Teileigentum besitzt und nun Gott und die Welt drangsaliert, und niemand kann noch vernünftig Hausverwaltungsaufgaben durchführen, ohne mit dem Dicken in Konflikt zu geraten.
Von den oberen Geschossen erfolgen aus den Wohnungsfenstern Ausastungen an einem großen Essigbaum, alsbald. Dazu wird man keinen Steiger (Hebebühne) mieten, als Baumdienst, sondern hohe Stockwerksetagen im dreiseitigen Innenhof betreten und aus Fenstern und von Balkonen langstielige Teleskopschneidegeräte verwenden. Das Natur- und Grünflächenamt des Bezirks hat den Umfang der Arbeiten behördlich genehmigt. Schon das sicherheitshalber. Wegen Herald B., dem dicken Elektriker. Er droht schon telefonisch, „mit dem Amtsleiter dort befreundet“ zu sein und fragt telefonisch die Hausverwaltung. Auch zu dem Sachbearbeiter vom Amt ist Herald B. wie eine Klette. Man wird ihn einfach nicht los. Sobald irgend jemand den Hof betritt, taucht „der Dicke“ wichtigtuerisch auf, schwingt bedrohlich wirkende Reden, droht mit seinen guten Beziehungen zum Chef von Bundesrechnungshof, zur Steuerfahndung und sagt, das Wohnungsamt würde Zwangsmaßnahmen einleiten. Es ist ein hanebüchener Quatsch, den der Dicke absondert. Wer ihn länger kennt, weiß das. Man schaltet auf Durchzug. Lass ihn reden.
Man verhält sich den Erfordernissen entsprechend: Aufträge an Handwerker werden bis zur Undurchführbarkeit und Verteuerung erschwert, niemand arbeitet dort gern und die Hausverwaltung kriegt solche Aufträge „nicht mehr auf die Kette“. Die Handwerker haben genug zu tun, sie müssen nicht auch noch die Bescheuerten bedienen. Die Hausverwaltung setzt jetzt ganz offiziell solche Querulantenklauseln zu den Aufträgen hinzu als Warnhinweis. Das ist natürlich total abschreckend.
Verfassungsrichter Andreas Voßkuhles Senat (Beschluss 2 BvR 2153/18 – hier) entschied schriftlich nachzulesen: „Die Verfassungsbeschwerde des gerichtsbekannten Beschwerdeführers ist aus den genannten Gründen offensichtlich unzulässig. Die Ausführungen in den Schriftsätzen erschöpfen sich zudem über weite Teile in persönlichen Angriffen auf Angehörige der Justiz (**); sie sind weit überwiegend obszöner, vulgärer und beleidigender Natur.“ Und weiter: „Die Verfassungsbeschwerde wurde missbräuchlich im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG erhoben. Dem Beschwerdeführer war daher eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 250 Euro aufzuerlegen.“ – Zum letzten Mal zog Andreas Voßkuhle am 5. Mai 2020 nach zwölf Richterjahren seine rote Robe an. Mehr Mut, mehr Räson. – Querulanten für die Quadraturen ihrer Querulanz zu bestrafen wird sie nicht wirklich treffen, es füttert doch den Affen mit Zucker. Der Berichterstatter überträgt den Justizfall Querulantenklausel auf den dicken Elektriker aus Wilmersdorf. Wer kann hier noch folgen?
Die Querulantenklausel im Handwerkerauftrag für den Baumdienst in Berlin-Wilmersdorf: Wer hätte das gedacht? Während wir hier Bericht erstatten, sitzt irgendwo ein beschäftigungsarmer, dicker Elektriker und schreibt Verriss-Bewertungen über seine Hausverwaltung. Mit Fotos und mit roten Pfeilen auf den Fotos, die beweisen sollen, wie bescheuert die Hausverwaltung ist. Herald B. ist einer von vielen, die wie Andreas Voßkuhle zu entscheiden hatte, obszöner, vulgärer und beleidigender Natur sind – im Grunde seines Herzens. Männer wie Herald B., das sind auch Wutbürger, wütende Deutsche, besorgte Bürger und verkrachte Existenzen. Die geliebt werden müssten. Liebe ist alles.
Weiterführend
- Querulantenklausel: Wie das Bundesverfassungsgericht Strafzinsen erhebt