3223/19: Positionen: Fortbildung und Erkenntnisgewinn

Jahresabrechnung #Foto des Tages

Jahresabrechnung #Foto des Tages

Seit das Foto gemacht wurde, ist Zeit verstrichen, Papier geblichen. Aus den MS DOS-Schrifttypen sind Windows-Schriften geworden, die sich beliebig skalieren lassen, True Type Schriften, Soft-Fonts und Abrechnungshardcore. Anforderungen an gute, richtige Abrechnungen werden ausgeweitet. Gerade überlegt eine Landgerichtsrichterin, ob Betriebskosten zwischen Garagen- und Wohnungseigentümern aufzuteilen sind? Im heute bearbeiteten Fall sind es nicht nur diese Schwierigkeitsgrade, sondern viel komplexere Komplexe: Um recht freundlich zu lächeln, braucht es Schmierigkeitsgrade. Und Zutrauen, dass alles sich zum Guten wendet. Dazu gute Musik. Wie wir empfehlen können, indem wir hier darüber gut reden. Sehr gern sogar.

Heute Abend hören wir De Phazz, soulige, erdige und funkyesque Magma wie Milchmädchen aus allem Guten jener Herren Länder. Sängerin Pat Appleton macht Spaß, wenn wir zuhören, sie ganz genießen. Was für obercoole Musik. Nicht zu laut: Auch wenn Spotify Musiker lausig bezahlt, lässt einen das Querhören wippen, gute Laune im Herzen zu haben und das ist, was wir dringend benötigen. So urban, so kosmopolitisch wie De Phazz, machen schwerwiegendste Abrechnungsprobleme Spaß, sie machen Glauben, Lieben, Hoffen, wenn wir nur intensiv genug an ihnen arbeiten, würden wir die Welt verbessern. Gerechter: Bis auf die Unverbesserlichen, denen man gar nichts recht machen kann. Heute, berichten Künstler, die davon leben, Ja, wovon denn?, ist ein großer Tag oder vielleicht besser, es wurde ein erster richtiger Schritt gegen miese Machenschaften großer Weltkonzerne gegangen. Gegen das rohe Management: Mies von der Rohe, der Rohheit. Zugunsten eines erstzunehmenden Urheberrechts im Internet. Nein, wir halten heute Abend ausnahmsweise fest.

Pat Appleton: Mach weiter, Du Heilige. Wie schön, wie fluffig dies Projekt. Wie geradeaus, meint Doctor Feelgood, der Berichterstatter.

Im Übrigen: Diese Abrechnung zu entwickeln ist ein berufliches Highlight, auch wenn es Zeit kostet. Es gehört zum Stoff, den man Fortbildung und Erkenntnisgewinn nennen kann. Nicht muss. Falls es einen nicht interessiert. Weiter arbeiten…diese bittere Pille namens Abrechnung wird heute Abend noch geknackt.

Dann muss jeder Mensch mal knacken, ausreichend lange, um am nächsten Morgen gern wieder aufzustehen. Hach.

Versicherungsprämie

3123/16: Schadenbearbeitung: Wenn Bautrockner aufgestellt werden, muss sauber unterschieden und abgerechnet werden

Seilspringende Strommasten (gif)

Als in Berlin-Wilmersdorf im Keller des Hauses die guten alten Bekannten zurückstauten, die sich sonst im Abwasserkanal vom Haus weg ihren Weg bahnen, stank es. Es war auch feucht, Feuchtgebiete der üblich üblen Art. Handwerker Paluske (* Name geändert) wurde beauftragt, ein Bautrocknungsgerät aufzustellen und tagelang die Trocknung voranzutreiben. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Es ist wieder trocken.

In trocknen Tüchern ist auch die Rechnung des Handwerkers. Allerdings fehlt eine richtige, sachgerechte Abrechnung: Bautrockner ziehen animalisch (tierisch) viel Strom, sie werden in der Regel über das Hausstromnetz angeschlossen, sofern der Ort dies erfordert. Dort saugen sie Strom, dass die Schwarte kracht. Die ordnungsgemäße Abrechnung: Zu protokollieren ist Datum und Uhrzeit der Inbetriebnahme und selbiges bei Wiederausbau und Beendigung. Die Zeitdifferenz bezeichnet die Betriebsstunden. Dem Herstellerbeschrieb ist die elektrische Wattleistung des Bautrockners zu entnehmen. Zur ordnungsgemäßen Abrechnung gehört zwingend die Angabe einer überprüfbaren Zahl an Kilowattstunden Stromverbrauch. Dieser Verbrauchsstrom ist im Übrigen erstattungsfähig über die Gebäudeversicherung, weil die Beseitigung von Rohrbruch- und Rohrverstopfungsfolgeschäden erstattungsfähig ist.

Ließe man diese Frage links liegen, müsste die Hausgemeinschaft im Rahmen von Betriebskostenabrechnungen einen unrichtigen, u.U. erheblichen Strommehrverbrauch tragen. Ganz abgesehen von Ungerechtigkeit würden auch die Stromvorauszahlungen künftig höher angesetzt, bis Kommissar Zufall die Schadenfreiheit auf Dauer bemüht. Tritt später kein neuer Schaden ein, so senkt sich der Verbrauch wieder auf die richtige, regelmäßig zu erwartende Stromverbrauchsanzahl an Kilowattstunden.

Das wird man ja wohl noch mal sagen …..

Tadele nicht den Fluss, wenn du ins Wasser fällst.

3120/16: Trend: Bei den Berliner Wasserbetrieben gibt es derzeit keine richtigen Rechnungen, wenn geschätzt wurde

trendbarometer

Korrekturhilfe zu "Wasseruhr"

Korrekturhilfe zu „Wasseruhr“

Dass beim Berliner Wasser alles klar sei, behauptet momentan niemand. Im Gegenteil: Nach einer telefonischen Auskunft bei den Mitarbeitern der Hotline der Berliner Wasserbetriebe heute gibt es derzeit keine richtigen Rechnungen unter folgender Voraussetzung. Hat der Lieferant den Wasserverbrauch am 31.12. unzutreffend geschätzt und erhebt jemand Widerspruch gegen die unrichtige Schätzung, so reichte es bislang aus, den korrigierten Zählerstand per 31.12. mitzuteilen. Das ließe sich bei guter Programmierung der Webcenter-Kundenschnittstelle sicherlich unproblematisch per Kundeneingabe realisieren. Das geht aber nicht. Ist so nicht vorgesehen.

Hier ist das System ungut programmiert. Der Kunde, der am 18.05. im Zuge einer Jahresabrechnung des Hauses den berichtigten Stand einzugeben gedenkt, wird zurückgewiesen. Ein so lange zurückliegender richtiger Zählerstand ist unzulässig. Dazu bedarf es eines Briefs oder einer elektronischen Nachricht per Email.

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Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

3084/15: Positionen: Von der Entzweigung des vernetzten Denkens

Drehstrom-Wohnungszähler

Drehstrom-Wohnungszähler

Es ist ein ganz einfacher Fall: Der Netzbetreiber verwaltet die Stromzähleranlagen und Stände, die Nutzer zu verabredeten Stichtagen ablesen müssen. Die Nutzer sind Stromkunden, die ihre Zählerstände dem Netzbetreiber übermitteln müssen. Dieser macht in großem Stil „Filesharing“ und stellt die Zählerstände auch den jeweiligen Stromunternehmen zur Verfügung. Denn der Strommarkt sei nun frei und einzigartig, es heißt, Konkurrenz belebt das Geschäft. Allerdings: Den Netzbetreiber kann man sich nicht aussuchen.

Den auszuwechseln wäre auch nicht mal so schlecht. Denn im Webauftritt des hier gemeinten Stromnetzbetreibers im Bundesland Brandenburg geht es auch drunter, wenn es nicht gerade drüber geht. Beispiele:

Weil ein Stromunternehmen unfähig bleibt, zutreffend mit einem Kunden abzurechnen und auch mehrfach Gegenabrechnungsentwürfe nichts fruchten, kommt es zur Androhung von Stromzählersperrungen. Der Kunde wehrt sich mit einer fristlosen Kündigung im November 2014 hiergegen und bestellt zwei alternierende Stromanbieter zu Stromlieferanten für Tag- und Nachtstrom, gemessen an zwei Stromzählern. Alles wird schriftlich ordentlich abgewickelt.

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1720/13: Jahresabrechnung: Wasseruhren, Nullsummenspiel und Abrechnungen #Panta Rhei

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! „QN 10“

Panta Rhei: Alles fließt! „Irritation Iteration: Die Summe aller Zwischen- ist niemals gleich der Summe aller Hauptzähler“ (Wasseruhren, Knowledge)

Berlin-Wilmersdorf hat kürzlich in drei Aufgängen Wasseruhren angeschafft und nun laufen sie schon eine Weile. Mit unterschiedlichen Erkenntnissen, was den Wasserverbrauch der Hausbewohner betrifft. Einige fehlen in der Ableseliste des beauftragten Messdienstunternehmens. Die Verwalterin läßt ihre Beziehungen spielen, Muskeln der persönlichen Kenntnisse. Dass der Italiener in Rom wohnt und seine Erdgeschosswohnung in Berlin unabgelesen bleibt, muss nicht sein. Ist aber immer wieder der Fall. Obwohl es Nachbarschaftshilfe gibt, die sich denken läßt. Allerdings hat niemand davon  Besitz ergriffen. Lucilla Papasso-Gundermann (* Name geändert) wäre so eine Hilfestellung, wenn nur der Ableser da was wüßte. Denn es sind alles Bekannte von ihr, die sich hier mit der Zeit Wohnungseigentum zugelegt haben: schicke, kleine Berlin-Appartementi für „La dolce Vita“ – Berlin läßt grüßen.

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1535/12: News: Bundesgerichtshof zur Heizkostenabrechnung für Wohnungseigentümer – V ZR 251/10 vom 17. Februar 2012

Bundesgerichtshof

Seit gestern liegen nun auch die Gründe zur obigen Entscheidung gedruckt vor. In dem Beschluss sagt der Bundesgerichtshof (BGH) folgendes:

Entscheidung V ZR 251/10
Verkündet am 17. Februar 2012 zur Normenkette:
WoEigG § 28 Abs. 3; HeizkostenVO § 3 Satz 1

Leitsatz:
Die Regelungen der Heizkostenverordnung gelten für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar; einer Vereinbarung oder eines Beschlusses über ihre Geltung bedarf es nicht. In die Jahresgesamtabrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen, aufzunehmen. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Der Unterschiedsbetrag ist in der Abrechnung verständlich zu erläutern.
BGH, Urteil vom 17. Februar 2012 – V ZR 251/10 – LG Landau i.d. Pfalz AG Ludwigshafen am Rhein

Aus Gründen der zeitgerechten Veröffentlichung erfolgt dieses hier an dieser Stelle. Zu gegebener Zeit wird die Entscheidung Berücksichtigung auf der Firmen-Homepage finden und ergänzend in der Sektion „Juristische News“ besprochen werden. Die Firmen-Homepage ist verlinkt.

Weblotse

1466/12: Trends: Der Trend vom 06.01.12 geht in Richtung „Kritischer Verbraucher“, es wird abgerechnet! Richtig, nicht „irgendwie“!

Wasser (Quelle: BWB)

Und irgendwie ist ja mal wieder alles klar, auf der Andrea Doria! (Udo Lindenberg) – Und in Wirklichkeit ist gar nichts klar: Ein Verwalter versucht, die Jahresabrechnung 2010 aufzustellen und versagt fachlich-inhaltlich. Zu diesem Ergebnis kommen meine Recherchen, worüber ich hier nur teilweise berichte, aber aussagekräftig.

Berliner Wasser – Alles klar? – Bei den Berliner Haus- und Grundstücksverwaltern gibt es offenbar zwei grobe Glaubensrichtungen. Die „Katholen“ rechnen nach Zahlungen ab. Die „Evangelistas“ nach Verbrauch. Nach Zahlungen abzurechnen, kann aber idiotisch sein. Um den 31.12. des Jahres sind wir wieder mit kritischen Infragestellungen befasst. Wir messen, zählen, wiegen, um alles mitzukriegen. Aber ein Fall auf unserem Schreibtisch erscheint uns doch als Gradmesser und eine Art Zustands- und Problemfallbeschreibung, die berichtenswert ist. Es geht ums Berliner Wasser und überhaupt um die Frage: Wie rechnet ein Verwalter richtig ab?

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