Der nachfolgende Beitrag ist auf qype erschienen, einem Portal für Weiterempfehlungen. (Update 21.01.15: Der Beitrag wurde wegen massiver Veränderungen in der Qualität der rezensierten Firma gelöscht. Aus geschichtlich historischen Gründen ist der Text hier weiterhin zu lesen, inhaltlich aber überholt. Zum Zeitpunkt der Fortschreibung wird eine Geschäftsverbindung nicht mehr empfohlen!)
Als ich neulich den Schlüsseldienst Knorr in Berlin-Steglitz „verrissen habe“, schrieb ein Dritter, dessen Name mir wohl geläufig ist, der Rezensent sei ein „Vollpfosten“, der seine Wünsche mit der Realität vermischen würde und diese dann erbricht. Das war urkomisch und deswegen habe ich diesen Beitrag hier verlinkt. Denn genau das tut ein Rezensent, indem er ein Unternehmen rezensiert, auseinandernimmt und erneut zusammensetzt nach seinen Wünschen. Wenn er zu den guten seines Fachs gehört, mit Wumms.
Immer wenn die Heizkostenverteiler abgelesen werden müssen, setzt ein ziemlich fürchterliches Gesamtszenario ein. Dass sich die Heizkostenableser „organisieren“, gut. Wie sie aber tun: oft nicht gut. Ganz schlecht: Die Hausverwaltung wird mit kryptischen Serienbriefen überschüttet, in denen inhaltsleere Verhinderungsgründe angegeben werden, warum eine Ablesung nicht erfolgen konnte. Darauf folgt eine gewisse Sorgfaltspflicht für die „zugeschalteten Hausverwalter“: Doch die könnten auch sagen, wir bezahlen das schließlich, also meldet mir nicht Eure Mißerfolge, sondern die Ablesezahlen. Es findet eine Kompetenzverlagerung statt: Anstatt für die gelungene oder mißlungene Mitarbeit von externen Subunternehmern gerade zu stehen, überbürden die Ableser deren suboptimale Arbeitsweise auf überforderte Hausverwalter. Deren einziges Interesse: rechtzeitig mit den Kunden abrechnen, wie es die HeizkostenVO vorschreibt. Dafür zahlen sie an Unternehmen, die die Verantwortlichkeit dafür wieder an ihre Auftraggeber zurückgeben, anstatt durch richtiges Management hohe Erfolgsquoten einzufahren. Und somit die Daseinsberechtigung jedes Jahr aufs Neue zu legitimieren.
Es wird bestimmt bald wärmer: Heute wurde schon der erste Kranich gesehen, der mit der Fluglinie „Ever come back-Airlines“ aus Afrika zurückgeflogen ist. Er hat sich nicht übergeben, sondern wartete am Feldesrand auf besseres Wetter. Kraniche haben das Wetter im Urin. Das läßt hoffen.
Nicht hoffen lassen einen die immer wieder gleichen Probleme, die man höchstpersönlich abarbeiten muss, ohne im Kern für sie verantwortlich zu sein. Andere machen ihre Arbeit nicht richtig, ist der Eindruck und oft, fast immer, ist an einer vorgebrachten Kritik ein wahrer Kern dessen. In diesem Fall, wir haben Heizkostenverteilerablesungszeit und hier und jetzt sind es nur noch die Nachwehen, die über Heizkostendeutschland wehen. Ärgerlich genug, es gibt wieder Anlass, große Beschwerdebriefe zu schreiben.
Seit gestern liegen nun auch die Gründe zur obigen Entscheidung gedruckt vor. In dem Beschluss sagt der Bundesgerichtshof (BGH) folgendes:
Entscheidung V ZR 251/10 Verkündet am 17. Februar 2012 zur Normenkette: WoEigG § 28 Abs. 3; HeizkostenVO § 3 Satz 1
Leitsatz: Die Regelungen der Heizkostenverordnung gelten für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar; einer Vereinbarung oder eines Beschlusses über ihre Geltung bedarf es nicht. In die Jahresgesamtabrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen, aufzunehmen. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Der Unterschiedsbetrag ist in der Abrechnung verständlich zu erläutern. BGH, Urteil vom 17. Februar 2012 – V ZR 251/10 – LG Landau i.d. Pfalz AG Ludwigshafen am Rhein
Aus Gründen der zeitgerechten Veröffentlichung erfolgt dieses hier an dieser Stelle. Zu gegebener Zeit wird die Entscheidung Berücksichtigung auf der Firmen-Homepage finden und ergänzend in der Sektion „Juristische News“ besprochen werden. Die Firmen-Homepage ist verlinkt.
Jedes Jahr, immer wieder, gibt es Ärger mit dem Ableser. Dass sie sich rechtzeitig ankündigen müssen, ist das eine. Dass sie es aber immer mit recht knapp gehaltenen Ankündigungsfristen tun, ist eigentlich unverständlich. Denn die Firmen wissen aufgrund langfristiger Verträge auch schon Anfang des vierten Quartals des alten Jahres sicher, dass sie Anfang des Jahres „Touren“ absolvieren müssen. Elke Pohl hat sich dazu Gedanken gemacht.
Frei von allzu tiefen Gedanken komme ich am Freitagabend nach Hause und werde plötzlich an „die Heizung“ erinnert. Bei diesem Wetter in gerade diesem Winter hat man die Heizung schon glatt vergessen. An der Haustür ist ein großer Zettel angeklebt. So empfängt mich die Firma ista Deutschland, „der Ablesefritze“, noch bevor ich überhaupt das Haus betrete. Im Treppenhaus hängt mein Briefkasten und ich finde eine weitere Mitteilung, eine Postkarte, auf der mir der Ablesetermin mitgeteilt wird: 13. Januar 2012. Heute ist der 06. Januar, ganz schön knapp! Das ist ja schon nächste Woche! Und ich werde nicht da sein, denke ich sorgenvoll. Ganz schön kurzfristig, finde ich.
Das grundlegende Prinzip bestimmter Rechtsmeinungen zur Jahresabrechnung beinhaltet nicht gleichzeitig eine Zusage an die Berufsgruppe der Haus- & Grundstücksverwalter, die Frage eines angemessenen, richtigen Verbrauchs von Betriebskosten außer Acht zu lassen. Das Gegenteil ist und bleibt richtig.
Vor ein paar Tagen haben wir hier über eine falsche Jahresabrechnung berichtet. Damit ist das Thema „guter“ bzw. (besser) richtiger Hausverwaltung nicht abgehakt. Als störend wird empfunden, wie es sich manche Kollegen einfach machen, über bestimmte Notwendigkeiten gar nicht nachzudenken.
Herausgearbeitet hatten wir, dass es zwei Glaubensrichtungen gibt. Wer an etwas glaubt, nur um seine Arbeit nachlässig machen zu dürfen, dem werden wir heute ein paar Gegenargumente entgegensetzen. Nämlich: Egal ob jemand meint, es gelte allein das Zu- und Abflussprinzip in der WEG-Abrechnung. Richtig muss die Abrechnung trotzdem sein.
Es ist einerseits zu empfehlen, Vertragsbeziehungen langfristiger Art zu suchen. Vorbei ist die Zeit der wilden 68iger und die Maxime, wer „zweimal mit demselben pennt, gehört schon zum Establishment“ ist überholt. Nein, für Vertragsbeziehungen von besonderer Qualität gilt das Langfristmodell, es mehrmals miteinander zu tun oder das zumindest zu versuchen. Allerdings braucht man dafür, wie für jede gute Beziehung auch, einen passenden Vertragspartner. In der Langfristigkeit vertraglicher Einöden bewährt sich der Altpartner täglich aufs Neue und altersklug schwafelt man vor sich dahin: „Ich habe es immer gewusst, ich bin in guten Händen!“ Aber trotzdem…stelle deine Beziehungen von Zeit zu Zeit in Frage.
In Berlin-Kreuzberg ist das Mehrfamilienhaus seit „anno zwirn“ in der Betreuung einer alteingesessenen Tankwartungsfirma. Diese hatte früher einen ausgezeichneten Ruf und als wir das Haus in die Verwaltung übernahmen (ca. 1998), übernahmen wir auch den Wartungsvertrag für die Tankanlage. Eine Tankwartung. Jawoll. Jetzt kündigen wir diesen Vertrag fristgemäß.
Im Rahmen des Vertragsmiteinanders ist die Wartung wohl regelmäßig -husch, husch- durchgeführt worden. Der Betrag für die Wartung ist jährlich mit ca. 115,- € zu veranschlagen. Das ist nicht viel Geld. Hinzu kommt die Empfehlung „alle paar Jahre“, eine Tankreinigung zu veranlassen. Das letzte Angebot der Wartungsfirma lag bei 865,- € dafür, summa summarum. Intuitiv kündigten wir die Wartungsvertragsleistung. Die innere Stimme, die mir befiehlt, die Vertragsleistungen zu kündigen, hat mir gehorcht.
„Die Redewendung bei jemandem einen Stein im Brett haben als Synonym für große Sympathie bei jemandem haben geht auf das Wurfzabelspiel zurück. Bei dem Spiel kommt es darauf an, seine Steine gut zu platzieren. Wem dies gelang, hatte also Aussicht auf Gewinn und Erfolg. (Quelle: Duden 11 von 1992 S.688)“ (Quelle: Wikipedia: Der Wurfzabel –hier)
Die Fa. Minol Messtechnik -Slogan: Alles was zählt!- hat jetzt einen Stein im Brett bei uns. Die gefährliche Steinlaus, von Prof. Grizmek hier hinreichend beschrieben, nagt nicht an der Geschäftsbeziehung. Minol, das ist heute ein Messdienstunternehmen im Auftrag seines Kunden und der Besuch schlägt zwei Fliegen mit einer Klatsche. Und das hat folgenden Grund.