1618/12: Foto des Tages: Die Haftungsfreistellung oder: Das öffentliche Paralleluniversum: „Bitte parallele Wege benutzen“

Das öffentliche Paralleluniversum: "Bitte parallele Wege benutzen"

Das öffentliche Paralleluniversum: „Bitte parallele Wege benutzen“

Always Ärger with the german Winterdienst: Sogar im September stehen schon blecherne Schilder da. Ausnahmsweise wird hier geworben fürs Paralleluniversum. Das ist neu. Die Kommunen verziehen sich klammheimlich aus allen Haftungsschlupflöchern – aber wenn schon nicht gewinterdienstet wird: Wenigstens spielt Dirk Michaelis dort und Dirk Zöllner auch, sowie Rockhaus und Pankow, kiekste hier?

In Waren (Müritz) in MeckVorpommes (ach so, im Speckgürtel) haben die Gemeinde- und Stadtväter in vielfältiger Hinsicht beschlossen, sich aus zentralen kommunalen Aufgaben zu verabschieden. Das Ergebnis ist ein öffentliches Toilettenhäuschen, auf dem ein Pächter seine „stinkenden Früchte“ zieht. Eine Pachtvereinbarung, die manchem stinkt, der gerade keinen Notcent (nach der Währungsreform, vorher „Notgroschen“) parat hält.

Parallel dazu stehen die Einsparbemühungen. Merke: Einsparungen erzielt nur, wer seine Kosten anderen überhilft. Z.B. was einen gewissenhaften Winterdienst angeht. Normal ist das nicht. Es ist: Das öffentliche Paralleluniversum: „Bitte parallele Wege benutzen“

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 (EP)

 

1606/12: Positionen: Der bevorstehende Erstbezug der Wohnanlage, Björn Casapietra, Thorsten Samesch und ein gefühltes „Halleluja“

Nobody can´t reach us the water! Unvergleichlich!

Nobody can´t reach us the water! Unvergleichlich!

Organisation ist alles.  Zwei Voraussetzungen sind denkbar.

Die eine: Es ist noch gar nichts organisiert. Denn wo nichts ist, ist nichts.

Die andere: Es war schon organisiert, aber nicht gut. Besser man umorganisiert alles nochmal neu. Aber nicht aus Anfängerstolz und Verblendung. Sondern weil man erkennt, so wie es ist, so darf es  nicht bleiben.

Der Erstbezug einer Wohnanlage ist erst einmal noch gar nicht organisiert. Oder nach vollkommen anderen Gesichtspunkten. Z.B. nach dem Kriterium gutlaufender Bautätigkeit. Der Bauleiter hat andere Punkte im Gesicht, als es ein Hausverwalter für gewöhnlich hat. Was dem einen die Masern, sind dem anderen die Pocken. Oder umgekehrt.

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1555/12: Beschriftung 2.0: Auf dem Multikultihinterhof wohnt ein Filosof oder mehrere, und jeder versteht jeden! Kannste ruhig reden!

Restmüll auf deutsch - türkisch - arabisch: Artakalan Cöp u.a.

Restmüll auf deutsch - türkisch - arabisch: Artakalan Cöp u.a.

Es ist 12:30 Uhr. Von irgendwo her ertönt ein Ferngebet: ♪♫♪ Artakalan ♪♪♫♫♪ Das bedeutet: Rest!! Ihr, der Rest! Nein, nicht ihr, der Rest. Artakalan Cöp, es ist Euer Restmüll, und den sollt´Ihr ordentlich entsorgen. Spricht der orangefarbene Müllentsorger und überall in Berlin richten ordentliche Multikultiberliner ihre Mülltüten Richtung Ringbahnstr. aus. Dort ist die BSR nicht mal online, sondern zuhause. ♪♫ Artakalan….

Wer kennt das nicht? Auf dem Innenhof labert einer Müll. Um diesen korrekt zu entsorgen, sind hier auf diesem Hof alle Müllboxen dreisprachig beschriftet, deutsch, türkisch und arabisch. Weissu, Alder? Is voll toll korrekt, oder? Laberst Du Blech, ist Restmüll. Ey? Is Artakalan Cöp, ey?

Nein, im Ernst: Da hat sich jemand ein Bundesverdienstkreuz verdient. Im kleinen gesehen, verstanden, da sind verschiedene Ethnien, wohnen zusammen und die Beschriftung ist hilfreich: Schließlich ist Mülltrennung gesamtgesellschaftlich gewünscht. Auch die Araber dürfen ruhig…. – Von wegen Vorurteile und Beharren auf festen, gesamtdeutschen Rudimenten von Grundsätzen, pfeif drauf: Eine mehrsprachige Beschriftung, wie hier in der Maxstr./Ecke Schererstr. in Berlin-Wedding, das wäre doch vielleicht schon des Pudels Lösung. Bzw. des Drudels Kern.

1535/12: News: Bundesgerichtshof zur Heizkostenabrechnung für Wohnungseigentümer – V ZR 251/10 vom 17. Februar 2012

Bundesgerichtshof

Seit gestern liegen nun auch die Gründe zur obigen Entscheidung gedruckt vor. In dem Beschluss sagt der Bundesgerichtshof (BGH) folgendes:

Entscheidung V ZR 251/10
Verkündet am 17. Februar 2012 zur Normenkette:
WoEigG § 28 Abs. 3; HeizkostenVO § 3 Satz 1

Leitsatz:
Die Regelungen der Heizkostenverordnung gelten für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar; einer Vereinbarung oder eines Beschlusses über ihre Geltung bedarf es nicht. In die Jahresgesamtabrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen, aufzunehmen. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Der Unterschiedsbetrag ist in der Abrechnung verständlich zu erläutern.
BGH, Urteil vom 17. Februar 2012 – V ZR 251/10 – LG Landau i.d. Pfalz AG Ludwigshafen am Rhein

Aus Gründen der zeitgerechten Veröffentlichung erfolgt dieses hier an dieser Stelle. Zu gegebener Zeit wird die Entscheidung Berücksichtigung auf der Firmen-Homepage finden und ergänzend in der Sektion „Juristische News“ besprochen werden. Die Firmen-Homepage ist verlinkt.

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1533/11: News: Die BSR hat jetzt für iPhone & iPad-Besitzer erstmals eine Abfallberatungs-App herausgebracht

BSR-App für iPhone und iPad, Screenshot
BSR-App für iPhone und iPad, Screenshot

Die Werbe- und Vertriebskanäle der städtischen Entsorgungsbetriebe ändern sich. In Zeiten des Web 2.0 hat sich jetzt die Berliner Stadtreinigung entschieden, nicht mehr wie früher in „Die Sendung mit der Maus“ für die städtischen Mülldienste zu werben (Link unten), sondern jedem Apple-iPhone und -iPad-Benutzer eine so genannte App kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Praktisch: Es wurden Kartendaten des Berliner Straßen- und Verkehrswegekenners kaupert media gmbh integriert.

Praktisch, praktisch: Man blättert das Abfall-Abc auf und sucht nach einem eigenen Suchbegriff, in unserem Beispiel: Kondome. Aha! Kondome sind Hausmüll und an den meisten Stationen abzugeben. Klasse, endlich eine fundierte und hochoffizielle Beratung darüber, wo ich welchen Müll entsorge. Was sollen wir lange herumreden, einfach sich so einen runterholen, installieren, fertig ist die Laube. Letzteres alte Berliner Redensart.

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1524/12: FotoPodcast: Alles Esel? Die Berliner Stadtreinigung fragt am 09.03. nach, was mit dem Auftrag vom 03.01. geschehen soll?

Das Internet ist auch nicht mehr, was es mal war. Auf www.schwarzgeld.de geguckt, aber keins gefunden.

Alles Esel, oder was?  Wenn die Stadtreinigung heute Morgen zum Auftrag vom 03.01. des Jahres nachfragt, ist zu viel Zeit ins Land gegangen, um noch von Mülloptimierung zu sprechen! Das Foto zeigt keinen jamaikanischen Rastafarian, sondern einen Langhaaresel aus Frankreich namens „Baudet du Poitou“ @Grüne Woche, 2012

Cooles Tier. Raucht das Gras nicht, frisst es aber. Die Mitarbeiter der Berliner Stadtreinigung aber ….nun, so genau wissen wir das nicht!

 (EP)

1508/12: Positionen: Billiger geht´s nicht, Geiz ist geil und ein unglaublich gutes Angebot #Gebäudereinigung

Bewerber(in) um einen Putzjob - Quelle: Kleinanzeige, kein Witz

Gretchens Frage: Wie teuer darf bzw. wie billig muss die Aufgangsreinigung monatlich für ein Haus mit 4 Etagen sein? Und was sind eigentlich „Treppenpuppen“?

Das Bild hier oben ist schon etwas älter und wurde in einer älteren Geschichte auf dieser Website schon mal verwurstet. Aber so stell ich mir die „ideale Putzfrau“ vor: dynamisch und bei Bedarf kräftig zupackend. Damit die Geländer wieder sauber….

Ein unbeschreiblich attraktives Angebot aus der Putzfrauen-Firmenbranche erreichte uns heute ungefragt per unerlaubtem Werbefax von einer Putzfirma aus Berlin-Moabit namens ….(sag ich nicht)….. Das Angebot sensationell: Für 78,- € pro Monat plus MWSt. bietet die Firma an, ein vieretagiges Treppenhaus „full service“ sauber zu halten. Wie machen die das?

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1502/12: Report: Instandhaltung: Von Ahnungslosen, Dachausstiegsleitern und der kompletten Idiotisierung der Büromuftis

Banner Report: Instandhaltung

Nicht nur gnadenlose Kälte führt uns dieser Tage aufs Glatteis. Auch Handwerksfirmen, die versuchen, Aufträge zu beschaffen, von denen man sich fragt: Was soll´s? Eins davon habe ich heute bearbeitet. Frechheit.

An jedem Treppenkopf eines nachträglich ausgebauten obersten Geschosses von Berliner Altbauten befinden sich entsprechenden Forderungen der Bauaufsicht zufolge Rauchwarnmeldeanlagen („RWA-Anlagen“). Diese müssen auch gewartet werden, jährlich. Das hat zur Folge, man wendet sich an Fachleute für Brandschutztechnik, die darauf spezialisiert sind. Oft wurde dies jahrelang nicht ordnungsgemäß gemacht. Und nun ist die Sache eingetütet und läuft weitgehend automatisch ab. In unserem Fall im Monat Januar des Jahres 2012.

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1496/121: News: Der Bundesgerichtshof verneint die Zulässigkeit der Abrechnung von Heizkosten nach „dem Abflussprinzip“

Bundesgerichtshof

In der Sache nicht überraschend, sondern erwartungsgemäß. Selbstverständlich und Usus fachlich gut ausgebildeter Haus- und Grundstücksverwalter. Die aktuelle BGH-Entscheidung überrascht uns nicht.

Und gerade weil es sogar „unter Kollegen“ fachlichen Dissens darüber gibt, was nun besser ist, ist doch der aktuelle Beschluss vom Bundesgerichtshof eine Art Wegweisung. Nämlich hinsichtlich der Frage, wie man gut und richtig abrechnet. Es spielt für uns auch deswegen eine Rolle, weil der BGH klargestellt hat, dass in der Frage verbrauchsabhängiger Kosten (hier: nur der Heizkosten) nicht richtig abgerechnet werden würde, wenn man lediglich nur die an den Wärmelieferanten bzw. Energielieferanten gezahlten „Vorschusszahlungen“ abrechnet, nicht aber den Verbrauch abgrenzt, misst und die tatsächlich verbrauchten Energiekosten zugrunde legt. Dass dies sogar auch für Wasser und Strom bzw. andere verbrauchsabhängige Kostenarten künftig gelten dürfte, ist aber leider nicht zu vermuten. Die Heizkosten sind nach wie vor eine Ausnahme. Hier hat nämlich der Bundesgesetzgeber die Sache rechtlich durch Verordnung geregelt. Unerfindlich ist, warum er dies in den weiteren Bereichen unterlassen hat. Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs drucken wir hier -der Einfachheit halber- unverändert ab.

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1472/11: Positionen: Jetzt kommen wieder diese nervigen Heizkosten-Ableser und ziehen ihr Organisationsschema durch! #Rücksicht

Das Brathuhn und der Heizkostenverteiler!

Das Brathuhn und der Heizkostenverteiler!

Jedes Jahr, immer wieder, gibt es Ärger mit dem Ableser. Dass sie sich rechtzeitig ankündigen müssen, ist das eine. Dass sie es aber immer mit recht knapp gehaltenen Ankündigungsfristen tun, ist eigentlich unverständlich. Denn die Firmen wissen aufgrund langfristiger Verträge auch schon Anfang des vierten Quartals des alten Jahres sicher, dass sie Anfang des Jahres „Touren“ absolvieren müssen.  Elke Pohl hat sich dazu Gedanken gemacht. 

Frei von allzu tiefen Gedanken komme ich am Freitagabend nach Hause und werde plötzlich an „die Heizung“ erinnert. Bei diesem Wetter in gerade diesem Winter hat man die Heizung schon glatt vergessen. An der Haustür ist ein großer Zettel angeklebt. So empfängt mich die Firma ista Deutschland, „der Ablesefritze“, noch bevor ich überhaupt das Haus betrete. Im Treppenhaus hängt mein Briefkasten und ich finde eine weitere Mitteilung, eine Postkarte, auf der mir der Ablesetermin mitgeteilt wird: 13. Januar 2012. Heute ist der 06. Januar, ganz schön knapp! Das ist ja schon nächste Woche! Und ich werde nicht da sein, denke ich sorgenvoll. Ganz schön kurzfristig, finde ich.

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