Menschen wollen Balkone an ihre Gartenhaus-Südseite anbringen. Schon lange. Bisher hat es nicht geklappt. Die Gründe sind „das Leben“. Sie sind sich alle nicht einig. Einige lehnen es auch ab. Ein Konsens ist noch nicht gefunden.
Ein Paar ist inzwischen ausgezogen, woanders hin. Die Parameter des Lebens haben sich geändert. Nur weg. Die Balkone sind auch unwichtiger geworden. Allein durch Zeitablauf. Ob noch welche angebaut werden, steht nicht mal bei der Bauaufsicht, sondern in den Sternen.
sagen Sie mal, was ist eigentlich das Problem? Ich wundere mich gerade sehr, ich versuche seit Wochen und Monaten bestimmte grundlegende Eckpfeiler einer erfolgreichen Investitionsentscheidung zu zimmern und habe mich durch Angebote überzeugen lassen, wir hätten mit dem XXXX von XXXXXX eine gute Wahl getroffen. Jetzt muss ich feststellen, dass Sie uns mit dieser Sache einfach komplett hängen lassen. Nochmal kurz zur Sache selbst: Man kann eine Heizung bauen und sagen wir 25.000,‐ EUR dafür ausgeben. Oder man kann das Dreifache für eine gute, durchdachte Lösung ausgeben. Finden Sie es nicht auch haarsträubend, wenn jemand, der versucht einen Mercedes zu kaufen, bedient wird wie ein Skoda‐Käufer? Also, ich ärgere mich inzwischen über die Permanenz der Nichtklärung von Fragen, die für Sie so einfach sein müssen wie „Alltagsgeschäft“. Bis wann, also jetzt das dritte Mal, darf ich eine Antwort erwarten? (Aus einer Beschwerdeemail)
Nein, man tut Skoda sicherlich Unrecht damit. Die haben viel gemacht in den letzten zwanzig Jahren. Der Vergleich ist historisch zu verstehen. Sekt oder Selters? Oder tolle Heizungsanlage oder Mainstreamlösung von der Stange? Dass der Kunde, der diese Email geschrieben hat, sich so ärgert, ist verständlich: Er will eine Heizungsanlage projektieren, die zugleich als Blockheizkraftwerk fungiert, Strom erzeugt. Diese Anlage ist förderfähig oder nicht förderfähig nach bestimmten, komplizierten Kriterien der BAFA und der KfW mit ungefähr 100 verschiedenen Förderungskatalognummern. Das muss vorher richtig eingeschätzt werden, denn darauf fußt die Überlegung: „Ist eine solch aufwändige Anlage wirtschaftlich sinnvoll?“ – Es ist also eine ganz elementare Angelegenheit. – Aber antworten, auf Fragen, das ist nicht inkludiert.
Eine der hilfreichsten Grafiken, um Wohnungseigentümern zu erklären, wo eine Wohnung (und bis wohin) Sondereigentum ist und auf eigene Kosten instand zuhalten. Anschaffung: Schon vor mehr als 10 Jahren. Dann in Vergessenheit geraten. Jetzt schaltet die Hausverwaltung ihre Firmen-Suchmaschine scharf und siehe da: Da ist die Grafik wieder! Und jetzt kommt sie nie wieder weg. Versprochen.
In der gut geschriebenen Allerweltsgeschichte eines Blogs gibt es den roten Faden. Einen Handlungsstrang. Der allein schon dem Leser gewieft Spaß bietet, das Ding überhaupt zu lesen.
So ist auch das Rundschreiben an alle Wohnungseigentümer aufzusetzen. Das zu lesen soll Spaß machen. Auch wenn die Geschichte hinter dem „eckigen Rundschreiben“ oft als Widerlichkeit des Lebens aufzufassen ist. So wie bspw. das Strangschema von Abwassersträngen in bewohnten Mehrfamilienhäusern. Wissen macht „Ahhhh…..“.
Können wir den Einbau einer Dusche verlangen? (Berliner Morgenpost)
Rechtsrat am Xperten-Telefon, das muss nicht sein. Eine wichtige Frage scheint nun geklärt.
Radio Eriwan hat diese Frage sorgfältig geprüft und nimmt wie folgt Stellung: Im Prinzip nicht. Denn kein Vermieter kann mit rechtlichen Mitteln gezwungen werden, eine Modernisierung durchzuführen. Selbiges gilt umgekehrt, wie immer wieder festgestellt wird, auch für die Überbürdung einer allgemeinen, regelmäßigen Duschpflicht im Rahmen des Mietvertrages. Dem Mieter darf die Häufigkeit seiner eigenen Körperintensivpflegen nicht „starr“ vorgegeben werden. Denn es ist gerichtsbekannt, dass die Körperpflege des Mieters stark von seinen eigenen, privat geprägten Lebensvorstellungen abhängen kann. Nicht immer allerdings zur Freude seiner Mitbewohner. In seltenen Fällen heißt es sogar, man mache um gewisse Mieter (sic! und Vermieter natürlich!) einen Bogen. Xperts for Hausverwaltung, Dein Freund und Helfer in allen Lebenslagen.
Ein Handwerker, der in einem Mieterkeller Bohr-, Stemm- und Leitungsverlegungsarbeiten durchführt, hat -verdammt noch mal- die Pflicht, die Mieterutensilien mit einer weitgehend staubdichten Schutzfolie abzudecken. Der Zutritt zum Kellerverschlag ist vorher mit dem Betroffenen abzusprechen. Auch hiervon gibt es keine Ausnahme. Das ist insgesamt richtig. Tut er beides nicht, hat er ein Problem. Nachträglich wird abgerechnet. Der Verwalter als Moderator zwischen Schädiger und Geschädigtem: Muss man wirklich für alles explizite Vertragsklauseln im vorhinein aufsetzen? Oder gilt eine allgemein übliche Sorgfaltspflicht auch für Handwerker in bewohnten Mehrfamilienhäusern, selbst wenn es nur im Keller ist?
Wenn der Handwerker im Keller in Berlin-Kreuzberg eine Strangsanierung der Wasserstränge durchführt, fallen Späne, bzw. staubt es auch gehörig. Das ist die eine Seite von Madame Medaille. Wenn der eigene Eigentümerkeller dann über Gebühr verstaubt, ist das ärgerlich. „Der Hirni“, so sagt eine, die davon betroffen ist. Alles muss wieder sauber gemacht werden, der Staub, das ist ja nicht auszuhalten.
In Berlin-Wilmersdorf soll eine Strangsanierung durchgeführt werden. Der Bauvertrag liegt jetzt im Entwurf vor. Doch jetzt kocht diese Überraschungsklausel hoch, die schon seit Jahren da drin steckt: aus Versehen! Siehe oben, Stichwort „rechtsunwirksam“ – Und? Was gilt nun? Okay, ich hab´s bemerkt, sonst hätte ich jetzt hier nicht gebloggt, darüber.
Einen Bauvertrag für eine größere Bauleistung zu schließen, da können leicht mehrere Seiten Vertragstext zusammenkommen. Keiner weiß eigentlich, wie der Satz da in diesen Blanko-Entwurf eines Bauvertrages hineinkam. Aber der Satz ist auf seine Weise nicht nur bekloppt, sondern auch vollkommen genial.
Ganz ehrlich: Das wurde nicht absichtlich reingenommen, soviel ist sicher. Allerdings: Ja, es ist ein Symbol und ein Appell an die künftigen Vertragsparteien, sich Gedrucktes genau anzuschauen, die Klausel befindet sich am Ende von Seite 5 von 5 Seiten und wer sie unverändert abnickt, also unterschreibt, akzeptiert, dass das gesamte Vertragswerk mit Vollzug der Unterschrift (beider Parteien) rechtsunwirksam wird. Vergütungsanspruch adé? Nun, das ist eine andere Frage. Das vertiefen wir hier nicht. Spaß muss sein.
15. Internationale Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik – 21. – 25. Februar 2012, Messegelände Berlin – Link zur Homepage der Messe unten – Veranstaltungsort Messegelände Berlin – Öffnungszeiten: Dienstag – Freitag 9.00 –18.00 Uhr – Samstag 9.00 –17.00 Uhr
Es gibt sie schon recht lange, die Bautec, die „Baufachmesse“ auf dem Berliner Messegelände unter dem Berliner Funkturm. Im Jahre 2012 allerdings lässt sich vermuten, dass sich die Bautec zur „Eierlegenden Wollmilchsau“ der Baufachmessen weiter entwickeln könnte. Der Grund ist ganz einfach: Inzwischen kann man die Bautec auch als „Dachmesse“ weiterer Fach- und Spezialmessen begreifen, die rund ums Thema Bauen – Wohnen – Immobilien boomt. In Wahrheit ist die Bautec daher anders als früher nicht mehr nur eine Fachmesse für ein fachidiotisches Publikum, sondern für die interessierte Allgemeinheit. Wir werden uns in diesem Jahr dort ebenfalls als interessiertes Publikum herumtreiben.
Was fällt einem ein, wenn man das Wort „Mandantschaften“ benutzt. Das Officeprogramm ist recht einfallsreich. Das gibt Anlass, über „Mandantschaften“ nachzudenken. Mein Officeprogramm eröffnet mir überhaupt erst Möglichkeiten, über die Welt im Übrigen angemessen nachzudenken.
Mandantschaften, das hat sowas Hochherrschaftliches. Seine Eminenz, Hochwürden. Wir aber sind Lakaien, Dünnbrettbohrer, billiges Hilfspersonal. Fremdgesteuert ohne eigene Vorlieben und Schwerpunktalente. Wir handeln namens und im Auftrage, doch wer bedient uns mittels Fernbedienung?
Nicht nur gnadenlose Kälte führt uns dieser Tage aufs Glatteis. Auch Handwerksfirmen, die versuchen, Aufträge zu beschaffen, von denen man sich fragt: Was soll´s? Eins davon habe ich heute bearbeitet. Frechheit.
An jedem Treppenkopf eines nachträglich ausgebauten obersten Geschosses von Berliner Altbauten befinden sich entsprechenden Forderungen der Bauaufsicht zufolge Rauchwarnmeldeanlagen („RWA-Anlagen“). Diese müssen auch gewartet werden, jährlich. Das hat zur Folge, man wendet sich an Fachleute für Brandschutztechnik, die darauf spezialisiert sind. Oft wurde dies jahrelang nicht ordnungsgemäß gemacht. Und nun ist die Sache eingetütet und läuft weitgehend automatisch ab. In unserem Fall im Monat Januar des Jahres 2012.
ACHTUNG VOR SCHLIEßEN DER WANDSCHALE LEITUNG VERBINDEN!
Das ist ein Hinweis, wie man ihn sich wünscht: Ein Handwerker schreibt noch schnell diesen Zettel:
ACHTUNG VOR SCHLIEßEN DER WANDSCHALE LEITUNG VERBINDEN!
Bauleitung, leicht gemacht. Stimmt genau! Denn hinterher ist schlecht. Da hat jemand mitgedacht. Das Foto ist von 1999. Großartig gesehen. Mitdenken leichtgemacht. Der Mann hat den Handwerker-Oscar verdient. Aufgenommen im „Berliner Speckgürtel“, wobei klarzustellen ist, dass der in New York, Sao Paulo und Neuruppin, aber auch in Hamburg, Rheinsberg oder an jedem anderen rechten Flechen Stechlin aufzufinden ist. Mit solchem Speck fängt man Mäuse. Das Foto des Tages.