Drehstrom-Wohnungszähler

1842/13: Positionen: Was Vattenfall nicht weiß und der Verwalter auch nicht. Vom Erbsen zählen und kwH!

Erbsenzähler: Die Öffentliche Anfrage!

Aus einem Textbausteinschreiben von Vattenfall: „Falls wir in den nächsten drei Wochen nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie als Eigentümer zu den Konditionen der Grundversorgung unser Vertragspartner sind. Die Unterlagen zum Vertrag senden wir Ihnen in diesem Fall mit separater Post zu.“ (Vattenfall-Text, am Ende des Standardtextes)

Worum es aber beim Haushaltsstrom für irgendeine Wohnungsstrom-Zählertafel von Vattenfall geht, ist dies hier. Die berichterstattende Verwaltung ist auf Mehrfamilienhäuser in Form des Wohnungseigentums spezialisiert. Nun hat Vattenfall „Unklarheiten hinsichtlich des Vertragspartners für den Stromliefervertrag“, schreibt das Unternehmen dem Hausverwalter. Wir seien „Eigentümer/Verwalter dieses Objekts“.

Und weiter:

„Besteht/bestehen beziehungsweise bestand/en für das Objekt ein oder mehrere Mietverhältnis/se, geben Sie uns bitte Auskunft.“ – Aber was, wenn nicht einmal irgendein Mietverhältnis bestand?

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1837/13: Übler Scherz? Mieter meldet falsche Bestellungen via AMAZON mit Kontoabbuchungen

Polizeiticker auf gesichtspunkte.de

Polizeiticker auf gesichtspunkte.de

Übler Scherz mit Amazon.de

Übler Scherz mit Amazon.de

Ähnlich gedacht: Das kann doch alles gar nicht war sein. Einfach Wahre bestellt. Nicht Falsche….

Übler Scherz? Aber tatsächlich.

Irgendein „Hinterfinger“ bestellt für seinen missliebigen Nachbarn Farben und Pinsel auf dessen Namen und gibt für die Lastschrifteinzugsermächtigung das Konto der Hausverwaltung an. Inzwischen liegen auch tatsächlich rund 10 Abbuchungen einzeln von Amazon vor, die per Rücklastschrift zurückgerufen werden.

Erstaunlich. Von einem „secure Zahlungsverkehr“ ist Amazon wohl noch weit entfernt? Die Staatsanwaltschaft wird ermitteln.

Sachen gips.

1826/13: Rechtsprechung: Wenn der Nachbar einen Fahnenmast errichtet, um seine „innere Verbundenheit“ mit dem BVB zu zeigen!

Rechtliches

Im Streit um die in einem Wohngebiet gehisste Fahne des Fußballclubs Borussia Dortmund hat das Verwaltungsgericht Arnsberg die Beseitigungsklage eines Nachbarn durch Urteil abgewiesen. Der Fahnenmast mit der BVB-Fahne stelle keine wohngebietsfremde Nutzung dar. (Zitat, Quelle unten verlinkt)

Die Bild-Redaktion von gesichtspunkte.de tut sich schwer mit vielen Menschen liebstem Kind, dem „Fußball“. Entsprechende Suchanfragen in den großen Archiven der mehrjährigen Bildbloggerei führen zu 0 Resultaten. Selbiges gilt für den Tag „Fußball“ (bislang 0). König Fußball regiert die Welt, aber anderswo. Nicht hier. Das verlinkte Urteil, soviel steht fest, gilt im Einzugsbereich von Einfamilienhaus-Grundstücken. Im Zusammenhang mit bewohnten Mehrfamilienhäusern (unser Berichtsschwerpunkt) dürfte das eigenmächtige Aufstellen von Fahnenmasten gleich welcher Coleur mit erheblichen Abstimmungsprozeduren (weiterhin) einher gehen. Und das ist auch gut so. Wenn die bunten Fahnen wehen….

Dieses Urteil führt nun zu einer Aufweichung jeglicher Blockade-Gedanken. Der Berichterstatter (das bin ich!) hätte im Prinzip auch was dagegen, wenn Nachbarn im Garten einen fünf Meter hohen Mast installieren, um dort eine Fußballverein-Fahne, gleich welchen Vereins, wehen zu lassen. Schon die Vorstellung, gräuslich.

Weblotse

1819/13: Positionen: Was bei Abschluss Vollwartungsvertrag mit integrierter Rufbereitschaft der Aufzugsfirma beachtet werden sollte

Positionen

Aufzug

Aufzug

Schluck, Angst. Eingeschlossen sein. Gefangen sein. Im Aufzug. Oder in verhedderten Vertragskonstellationen. Wie auch immer.

Das ist alles gar nicht so leicht in Berlin-Schöneberg. Jedes Jahr mehr Kosten für die zwei nachträglich von uns angebauten Fassadengleiter (Aufzüge Haushahn-Aufzüge). Sie sind schon in die Jahre gekommen, der Reparaturkostenanteil geht zuletzt immer höher.

Damit soll jetzt Schluss sein. Die wirtschaftliche Abwägung hat ergeben: Sonst Feind, bin ich hier ein Freund gesamtwirtschaftlicher Erwägungen und ziehe in Betracht, das Kostenrisiko ständiger Aufzugsreparaturen erfolgreich zu minimieren. Das wird zwar auch nicht billiger, aber vorhersehbarer. Insofern also „preiswerter“. Nach oben hin erfolgt eine „Deckelung“, es ist alles inklusive. Das ist der Charme einer solchen Lösung.

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1813/13: Positionen: Das Qualitätsmanagement beim Wasserschadensanierer

Positionen

VH_Keller-Abflussleitung

Das Qualitätsmanagement sei zertifiziert, sagt der Mitarbeiter der Firma am Telefon. Deswegen müsse der Auftrag nochmals auf den Vordrucken der Firma erteilt werden. Wir widersprechen. Ein Auftrag ist nicht nach den Regeln eines unbekannten Qualitätsmanagements zu „zertifizieren“, sondern nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu erteilen. Das ist der Fall. Mehr muss nicht….

Aber was soll ich machen, fragt der Mitarbeiter. Das sagt der Chef. Schöne Grüße ausrichten, sage ich. Dem Chef. Qualitätsmanagement muss auch dem Kriterium „Kundenfreundlichkeit“ standhalten. Der Kunde kann den Auftrag nach freiem Auftragsrecht auch formlos erteilen. Er muss nicht, wozu ihn keiner zwingen kann, bestimmte Vordrucke verwenden, die letztlich nichts anderes beinhalten, als eine Positionierung der eigenen rechtlichen Gestaltungsvorteile des Auftragnehmers. Der ist partout nicht immer schlauer, als der Auftraggeber. Sagt der Mitarbeiter der Hausverwalter. Wer recht hat bzw. Recht? Who knows….

 

1805/13: Positionen: Neues Gesetz in der Mache, Ferienwohnungen zu verbieten #Presseecho

Positionen

Banner Presseecho

Es schadet Touristen und Berlinern gleichermaßen. Wer Kinder hat und gerne fremde Städte bereist, der weiß, wie teuer das ist. Kaum ein Hotel bietet Familienzimmer an. In einer Berliner Ferienwohnung kann eine Familie für 90 Euro pro Nacht einkehren. Das nenne ich Gastfreundschaft, dass es diese Angebote bei uns gibt! – meint Gunnar Schupelius, Kommentator der BZ, auszugsweise, unten verlinkt

Da war doch noch was. Richtig, die BZ berichtet darüber. Ob der Kommentar des BZ-Autoren sachverständig ist, ist eine andere Frage. Die wesentliche Information taucht in dem Kommentar nicht auf: Der BGH hat festgestellt, dass es ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, seine Eigentumswohnung als „Ferienwohnung“ zu vermieten und dass das gedeckt ist. #Lesezeichen

Weblotse

 

 

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

1792/13: Positionen: Her mit dem zu viel gezahlten Geld, Berliner Wasser Betriebe

Positionen

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! „QN 10“

Erfolgreich durchgesetzt: Zu groß dimensionierte Hauptwasserzähler (QN 10) wurden nach 10 Jahren Betrieb (mit erhöhtem Grundpreis) gegen neue (QN 6) ausgetauscht. Die Rückvergütung der zu Unrecht abgerechneten, erhöhten Grundgebühren erfolgt jedoch nur für 2012. Nachgehakt: Verjährt sind aber auch weitere zurückliegende Leistungen (für insgesamt drei Jahre) nicht, also „her mit dem Geld“, findet die Hausverwaltung #Alltag

Das Thema geisterte schon erschöpfend durch die Medien, auch wir haben immer wieder über die Anstrengungen unterrichtet. Bleibt nachzutragen: Die Berliner Wasserbetriebe fahren gerade eine so genannte „Tröpfelstrategie“, Wasser perlt wie Geld nur auf Verlangen und Rückvergütung gibt´s nur, wenn man hart dran bleibt. Mal sehen, wie es damit weiter geht. Die Ansprüche wurden schriftlich angemeldet.

Dass der Betrieb schon genug in der Schusslinie ist, hat ihn dazu bewogen, teils überhöhte Kalkulationen für 2012 schon mal vorsorglich in Gutschriften rückzuvergüten. Das liegt schon vor. Dieser Sachverhalt ist aber ein ganz anderer und betrifft die Grundkalkulation und den Vorwurf überhöhter Wasserpreise. Dass auch der zu große Zähler zu hohe (Grund-)Kosten verursacht, ist wieder ein anderes.

1791/13: Positionen: Ich habe da mal eine Frage, TELEKOM! Ist es nicht die Sprache, die verbindet?

Positionen

Innovatives Telekomprodukt in Planung: Das T-Licht

Innovatives Telekomprodukt in Planung: Das T-Licht

Nur mal so fiktiv, du ….bist nicht Deutschland…, aber…

– Du magst es, Lastschrift-Einzugsermächtigungen zu erteilen, das ist bequem.
– Die Abbuchungen stimmen nie richtig, es ist immer irgendwas falsch, du bekommst viel Geld zurück inzwischen.
– Du sagst das dem, dem du dein Vertrauen geschenkt hattest, so lange.
– Der antwortet ganz schnell, AutoReply, und sagt „Wir kümmern uns. “ Du sollst noch bisschen im Internet „stöbern“, solange. Gut, machst du.
– Aber: „Stöbern“ ist auch keine Lösung, bald ist das das vermutliche Unwort des Jahres, dafür schlägst du es jetzt vor.
– Man kann auch in den eigenen Erinnerungen, Anmahnungen, Fristsetzungen stöbern: Antwort darauf ist noch nicht da. Fünf Monate sind ins Land gegangen.

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1773/13: Positionen: Ausgebuht, geschlagen, weggemobbt – Meinungsvielfalt, Maulwurftaktiken, Rezensionen + Narzissmus en gros im Internet

Positionen

Briefe aus dem Untergrund

Briefe aus dem Untergrund

Heute weiß er sich zu wehren. Er nimmt zu Einsätzen, bei denen es Ärger geben könnte, vorsichtshalber Pfefferspray und sein Handy mit auf das Feld. Kürzlich hat er sich eine kleine Kamera gekauft, die steckt er sich an die Brusttasche seines Trikots, um Beweisfotos machen zu können, falls er angegriffen wird. (aus: Freiwild, über Aggressionen gegen Fußballschiedsrichter, Artikellink hier)

Wie der SPIEGEL in seiner Ausgabe 50/2012 berichtet, werden Schiedsrichter in Fußball-Amateur- und Jugendligen „bedroht, bespuckt und zusammengeschlagen“. Eine gute Idee, auch Internetblogger, Bewertungsportal-Kritiker und Freiwild-Journalisten ähnlich zu geißeln? Weil sie missliebige Dinge sagen, die sonst niemand sagt. Eine Beschreibung der Theorie, im Internet sei zu wenig Platz für alle Meinungen.

Wer sich regelmäßig mit Selbstgeschriebenem an die Öffentlichkeit wendet, besitzt „Sendungsbewusstsein“. Das gefällt nicht jedem. Diejenigen, deren Machenschaften zur Sprache kommen, fühlen sich schnell auf den Schlips getreten. Sie fühlen sich „in die Öffentlichkeit“ gezerrt. Die Öffentlichkeit sind wir: Internetnutzer haben heute überall Smartphones dabei. Man ist in der Lage, Geschäfte, Lokale, Orte -locations- aufzusuchen und zuvor deren Ranking zu prüfen. Was sagen Andere darüber? ist ein „geflügeltes Wort“. Diese Art Wort-Geflügel ist aber auch „das gerupfte Huhn“, der verrissene Lebensmitteldiscounter, die Restaurantkette mit Pferdefleischanteil oder der Schlüsseldienst an der Berliner Hauptstr. in Beautymountain, Schöneberg. Der Konsument war schon virtuell da und hat gelesen, wie es dort ist: „Over the hills and far away…“

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1745/13: Positionen: Das Informationsfreiheitsgesetz, eine Farce? Die Zeit berichtet hintergründig! #IFG #Linktipp

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Ausriss aus Brief der KFZ-Zulassungsbehörde

Wer hat nur die Dokumente geklaut, die da in der Dokumenten cloud liegen? Julien Assange war es nicht. Na, Gott sei Dank. Wer hat nur die Dokumenten cloud? #Splatterfragen

Viele von uns kennen das. Wir sind Bürger und es wird uns erzählt, wir hätten hier Rechte. Die Demokratie darf man auch nicht als kleinstes aller denkbaren Übel bezeichnen. Nein, es herrscht Freiheit.

Weil das hie und da nicht so ist, im perfekt und computerorientierten „Überwachungsstaat“, hat sich der Gesetzgeber u.a. das Informationsfreiheitsgesetz ausgedacht. Mit wenig Erfolg, wie die Zeit jetzt schön hintergründig berichtet. Das ist so gut geschrieben, wie zutreffend recherchiert, dass man dazu kaum noch etwas sagen muss. Vielleicht noch dies: Viele Behörden benehmen sich wie Arschlöcher Armlöcher, wenn man ihrem nervigen Tun selbstbewusst und Bürgerfreundlichkeit einfordernd entgegnet. Wir haben darüber häufiger berichtet. Vielleicht schmeißen wir einfach mal ein paar Beamte raus, die sich als ungeeignet erweisen, im Ordnungsamt, Wirtschaftsamt oder beim Gericht. Dienst am öffentlichen Bürger zu verrichten, weil sich die Unkündbarkeit wie Notdurft gebiert?!

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(EP)