3233/18: Positionen: Der große Bohei von Auftragsfirmen der Versicherungskonzerne – Von den Zeichen einer krankmachenden Zeit! #SignOfTheTimes

Ein Auftragsformular der Firma, die den Auftrag bereits erhalten hat. Das wäre eine Dopplung. Überflüssig. Ich habe bereits einen schriftlichen Auftrag erteilt. Das reicht.
Eine Abtretungserklärung: Mit dieser Abtretungserklärung gebe ich lediglich alle Rechte auf Kontrolle und Einflussnahme auf eine korrekte Abwicklung auf bzw. ab. Der Begünstigte (die Firma) kann nun nach Belieben mit der Versicherung abrechnen. Ich bin raus aus der Nummer. Ich aber bin Partner meiner Versicherung. Ich habe ein Interesse daran, dass richtig und ordentlich abgerechnet wird und ich will es nicht zu teuer, also transparent. Einen Vordruck mit der Überschrift: „Ihre Meinung ist uns wichtig“, um dann zuzustimmen: „Erteilung der Anruferlaubnis: Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten für eine Kundenbefragung zur Schadenabwicklung (Qualitätssicherung und Zufriedenheit) an das unabhängige Befragungsinstitut „Trallala“ weitergegeben werden. Ferner bin ich damit einverstanden, dass mich dieser Partner per Telefonanruf zu meiner Zufriedenheit befragt.“
– Worum es nämlich nicht geht: Es geht hier nicht um „viel Lärm um Nichts“.

Ich habe einen Auftrag erteilt. Schriftlich. Vollständig formuliert. Es sind keine Fehler drin. Und es fehlt auch nichts. Der Auftrag kann abgearbeitet werden. Nun aber meldet sich der tolle Platzhirsch aus Westdeutschland und der betreibt nicht nur eine Niederlassung in Deutschland. Sondern x Niederlassungen.

Irgendwie sind mit Versicherungen zusammenarbeitende große Global Player Mist. Sie haben anstatt eine konkrete Leistung anzubieten, diese korrekt auszuführen und zu berechnen, nichts besseres im Sinn, als erst einmal – und das in jedem Fall und egal ob ein Auftrag ordnungsgemäß erteilt wurde – Unterlagentonnagen auf Auftraggeber zum Zwecke der Maßregelung bis ins Kleinste auszuschütten.

Ich will nicht seitenlang Zeug lesen, sondern schlicht und einfach eine kleine Leckageortung durchführen. Ich will als gewiefter und professioneller Auftraggeber mir nicht „weitweites Gedöns“ aus einer Kreativwerkstatt für zweifelsfreies Auftragsmanagement überhelfen lassen. Dazu habe ich auch gar nicht die Zeit.

Es geht um eine Leckageortung in einem Badezimmer. Ich brauch diese auch nicht abzutreten, als Auftraggeber sind wir mit Sicherheit auch nicht schlechter als die Versicherung. Ich muss das entscheiden. Es muss weitergehen. Und vor allem werde ich nicht zustimmen, und merkt Euch das mal, Freunde: Es ist Ausdruck einer System- bzw. Schweinschwangerschaft, wenn man für jeden noch so kleinen Auftrag bis zu drei Formulare unterschreiben muss und sogar noch einwilligen soll, dass einen danach auch noch andere Unternehmen anrufen. Das ist von einem gesunden Standpunkt aus gesehen krank. Ich glaube, es hackt.

Update – Was dann geschah….

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3226/18: Positionen: Am Montag gehen wir zu meine Versicherung…

Sehr geehrter Herr Gutenabend,*

wir wurden heute davon in Kenntnis gesetzt, dass in der Wohnung eins unter Ihnen des Eigentümers Dreibeck* (Mieter Urp*) ein Wasserschaden aus Ihrer Wohnung aufgetreten ist. Die Ursache dieses Wasserschadens sowie die Renovierung hinterher sind Ansprüche, die zu klären sind. Bitte nehmen Sie unverzüglich mit dem Mieter Urp persönlichen Kontakt auf und erörtern Sie den Grund für die Wasserschäden und informieren Sie uns umgehend. Die Vermieter beider Wohnungen wurden eingeschaltet. * Namen geändert

Die Email der Hausverwaltung an den Mieter in Wedding spricht eine klare Sprache.

Die Antwort des Mieters fällt kurz aus:

Hallo – Montag wir können zusammen zu meine Versicherung gehen

Und nein: Die Frage wäre unangebracht. Dieses „Gehen wir zu Deiner oder zu meiner Versicherung?“

Alsdann ist der Mieter nun im Bilde, er müsse schon eine Art Dossier verfassen, aus dem hervorgeht, worum es nun eigentlich geht. In der Hoffnung, die Bitte geht nicht in die Binsen… – Gute Kommunikation 2018: Gehen wir zu Dir? Oder zu mir?

Wedding live: Du willst es doch auch.

 

Versicherungsprämie

3123/16: Schadenbearbeitung: Wenn Bautrockner aufgestellt werden, muss sauber unterschieden und abgerechnet werden

Seilspringende Strommasten (gif)

Als in Berlin-Wilmersdorf im Keller des Hauses die guten alten Bekannten zurückstauten, die sich sonst im Abwasserkanal vom Haus weg ihren Weg bahnen, stank es. Es war auch feucht, Feuchtgebiete der üblich üblen Art. Handwerker Paluske (* Name geändert) wurde beauftragt, ein Bautrocknungsgerät aufzustellen und tagelang die Trocknung voranzutreiben. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Es ist wieder trocken.

In trocknen Tüchern ist auch die Rechnung des Handwerkers. Allerdings fehlt eine richtige, sachgerechte Abrechnung: Bautrockner ziehen animalisch (tierisch) viel Strom, sie werden in der Regel über das Hausstromnetz angeschlossen, sofern der Ort dies erfordert. Dort saugen sie Strom, dass die Schwarte kracht. Die ordnungsgemäße Abrechnung: Zu protokollieren ist Datum und Uhrzeit der Inbetriebnahme und selbiges bei Wiederausbau und Beendigung. Die Zeitdifferenz bezeichnet die Betriebsstunden. Dem Herstellerbeschrieb ist die elektrische Wattleistung des Bautrockners zu entnehmen. Zur ordnungsgemäßen Abrechnung gehört zwingend die Angabe einer überprüfbaren Zahl an Kilowattstunden Stromverbrauch. Dieser Verbrauchsstrom ist im Übrigen erstattungsfähig über die Gebäudeversicherung, weil die Beseitigung von Rohrbruch- und Rohrverstopfungsfolgeschäden erstattungsfähig ist.

Ließe man diese Frage links liegen, müsste die Hausgemeinschaft im Rahmen von Betriebskostenabrechnungen einen unrichtigen, u.U. erheblichen Strommehrverbrauch tragen. Ganz abgesehen von Ungerechtigkeit würden auch die Stromvorauszahlungen künftig höher angesetzt, bis Kommissar Zufall die Schadenfreiheit auf Dauer bemüht. Tritt später kein neuer Schaden ein, so senkt sich der Verbrauch wieder auf die richtige, regelmäßig zu erwartende Stromverbrauchsanzahl an Kilowattstunden.

Das wird man ja wohl noch mal sagen …..

3036/15: News: Sturm über Deutschland – Der Wind hat mir ein Lied erzählt, bzw. mehrere

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Aus dem Krisenmanagement gestern Abend (Sturm über Deutschland):“Lieber Herr Gotthal, die Glassschärben sind entfernt. Fenster ist angeklebt.“ (Email eines Wohnungseigentümers nach unserer Meldung „Fahr da hin, dein Wohnungsfenster ist rausgefallen und bildet eine Verletzungsgefahr für vorbeilaufende Passanten) ‪#‎Provisoriensprängel‬

Gestern Abend war was los über Deutschland und in Berlin ist sowieso immer was los. Wetter, Wetter, Wetter. In Kreuzberg an der Straßenecke fliegt die provisorisch geklebte Fensterscheibe der leerstehenden Wohnung raus. Der Sturm drückt die Scheibe raus. Sie fällt in großen Stücken auf den Bürgersteig. Der Cateringservice aus dem Nachbarhaus (EG) ruft netterweise um 17:30 Uhr an und meldet das. Die Hausverwaltung ruft nach Ermittlung, welche Wohnung genau betroffen ist, den Wohnungseigentümer an, dessen Sondereigentum solche Gefahren absondert. Der ist in Spandau.

Die Email oben ist lustig zu lesen, aber sie erfüllt ihren Zweck. Wir wissen Bescheid. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Es wurde unverzüglich gehandelt.

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3021/15: Positionen: Wie beurteilt man ein Angebot, das ca. 50% über den „anständigen, ortsüblichen Preisen“ liegt?

Positionen

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Jeden Morgen steht ein Doofer auf.

Die Baubranche hat Ecken und Kanten, das ist bekannt. Überflüssig darüber noch ausführlich zu reden. Vieles ist bereits gesagt.

Doch wie geht man mit der Baufirma um, wenn sie ein Angebot erstellt hat und das Angebot ist -sagen wir mal- extrem teuer? Richtig: Man sucht sich eine andere Firma, die einen vernünftigen Preis anbietet.

Nach einem Brandschaden vor längerem in Berlin-Lichtenberg hat sich die Verwalterin dazu durchgerungen, den Versicherungsschaden „an sich zu ziehen“. Die Eigentümerin ist finanziell durch und hat keine Lust (oder keine Kraft) sich noch zu kümmern.

Die Verwalterin ist an sich nicht zuständig: Das Sondereigentum hat gebrannt. Da die Eigentümerin nichts unternimmt, drohen die Ansprüche an die Gebäudeversicherung verlustig zu gehen. Das kann nicht sein: Das ist Geldvernichtung mit System.

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1880/13: Benchmarks: Monitoring „Kundenzufriedenheit“ der Axa Versicherung

trendbarometer

Zwei Stühle eine Meinung

Zwei Stühle eine Meinung

In Berlin-Wilmersdorf war das Klo im dritten Obergeschoss verstopft. Hinterher wurde die Schadenlage angesehen und alles, was zwischenzeitlich durchgelaufen war durch mehrere Stockwerke, weggetrocknet. Mit Trocknungsgeräten. Zwischendecken mussten raus, Mieter mit Ersatzwohnraum versorgt werden, ….und eine Firma im Auftrage der Versicherung beauftragt werden, die wir vorher gar nicht kannten.

Anruf aus Hamburg, Vorwahl 040 – rrrrring

Büro Gotthal?

Ja, hallo, Axa Versicherung. Wir führen ein Monitoring Kundenzufriedenheit aus. Darf ich Sie etwas fragen?

(genervt) Ja, bitte.

Sie haben einen Schaden gehabt. Die Fa. triptychon Vatro (* Name geändert) hat den Schaden bearbeitet. Waren Sie zufrieden?

Nein, mit der Firma nicht.

Warum?

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1876/13: Positionen: Das führungslose Schiff, die Wohnanlage und die Abwesenheit des Beirats

Positionen

SPAM

Der Verwalter tut seine Arbeit pflichtschuldigst.

In Berlin-Kreuzberg ist unter einem Laden im Keller ein Stempel gestellt worden, der aus statischen Gründen die Decke hält. Das habe eine Statiker nachgerechnet, weiß der vermietende Eigentümer, dessen Mieter einen Spätkauf betreibt.

Die Verwaltung möchte das wenigstens einmal persönlich besichtigt haben. Besteht Grund zur Beunruhigung? Oder ist das „as usual“, also langweiliger Routinemist?

Um die Beteiligten zu einem Ortstermin zu laden, wozu auch der Verwaltungsbeirat der Anlage gehört, lädt der Verwalter diese ein, mit einer Email. Die Antworten haben es wiederum in sich.

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1813/13: Positionen: Das Qualitätsmanagement beim Wasserschadensanierer

Positionen

VH_Keller-Abflussleitung

Das Qualitätsmanagement sei zertifiziert, sagt der Mitarbeiter der Firma am Telefon. Deswegen müsse der Auftrag nochmals auf den Vordrucken der Firma erteilt werden. Wir widersprechen. Ein Auftrag ist nicht nach den Regeln eines unbekannten Qualitätsmanagements zu „zertifizieren“, sondern nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu erteilen. Das ist der Fall. Mehr muss nicht….

Aber was soll ich machen, fragt der Mitarbeiter. Das sagt der Chef. Schöne Grüße ausrichten, sage ich. Dem Chef. Qualitätsmanagement muss auch dem Kriterium „Kundenfreundlichkeit“ standhalten. Der Kunde kann den Auftrag nach freiem Auftragsrecht auch formlos erteilen. Er muss nicht, wozu ihn keiner zwingen kann, bestimmte Vordrucke verwenden, die letztlich nichts anderes beinhalten, als eine Positionierung der eigenen rechtlichen Gestaltungsvorteile des Auftragnehmers. Der ist partout nicht immer schlauer, als der Auftraggeber. Sagt der Mitarbeiter der Hausverwalter. Wer recht hat bzw. Recht? Who knows….

 

1811/13: Erfahrungshorizonte: Abkürzungsprobleme

Erfahrungshorizonte

HMheVSudVmb ist ausgeschrieben möglicherweise eine Schadenakte namens „Herr Maier hatte einen Verstopfungsschaden und die Versicherung muss bluten“ in der Manier von Stefan Raab. In Wirklichkeit aber ist dieses Akronym ungeeignet, den Sachverhalt wieder aufzufinden. Deswegen: Schlagt den Raab, fragt ihn aber nicht.

Merke:

Sprich in einer Schadenakte zum Thema Leitungswasserschäden in Berlin-Wilmersdorf nie in unzutreffender, gefährlicher Abkürzung, sondern verwende schlagwortartig aufhellende Aktenzeichen. Im vorliegenden Fall darf es gerade nicht  heißen:

„Verstopfung Maier“ (Folgeschäden)

Doch so was passiert. Und dann steht es da auf so einer Schadenakte und irgendwann muss man einfach nur loslachen. Ohnehin unverständlich sind später die Aktenzeichen der Versicherungen, zu banal, zu numerisch, zu einfallslos, blutleere Vorgänge.

Im vorliegenden Fall empfiehlt sich mindestens die dazwischen eingefügte Abkürzung „WHG“ (Wohnung). „Verstopfung WHG Maier“ sagt definitiv richtiger aus, worum es sich handelte. Dass das Klo und die abgehende Leitung verstopft war, aus unerfindlichen Gründen und sich infolgedessen Wasser über drei Etagen durch die Stockwerksdecken (mit Lehmschüttung) ergoss. Herr Maier war zwar verstimmt, vielleicht war er auch verschnupft, pikiert, erstaunt…und vieles andere mehr. Definitiv aber war er nicht verstopft. #Begriffsklärung

 

Versicherungsprämie

1765/13: Fotowelt: Versicherungsprämie

Versicherungsprämie

Versicherungsprämie

Mieter zum Verwalter: „Die Schweine haben mir Versicherungen abgebucht. Da konnte ich die Miete nicht mehr  bezahlen. – Antwort: Ja, war das denn nicht zu erwarten?

Oft gehörter Spruch von Mietern, die mit der Mietezahlung in Rückstand geraten sind, weil sie unverhoffte Prämienabbuchungen erhielten. Allerdings: Ein Plan sieht anders aus. Eine Vorstellung von den „costs of living“ berücksichtigt die turnusmäßig wiederkehrenden, lfd. Verpflichtungen. Über das Bier am Abend hinaus.