Ein guter Anbieter von Gas ist bspw. Energieversorgung Deutschland (EVD). Wir sind allerdings noch weit weg vom freien Markt voll Lust mit Liebe.
Platzhirsche und ehemalige Monopolkapitalisten (Gasag, Vattenfall, später die Netzgesellschaft Berlin) haben ihre Fingerchen wohlweislich noch mit Macht drin und spucken Galle. Dass da keiner in die Suppe spuckt, im aufgeteilten Energiekuchen. In der Abwicklung ganz gut, kann man mit EVD gehörig Heizkosten sparen. Und tut es auch. Probleme in Stichworten:
Schreibgeschützte Pdf-Rechnungen: Bäh, negative, unnütze Doppelarbeit. Man muss sie ausdrucken und einscannen. Das ist objektiv auch aus rechtlichen Gründen nicht erforderlich und sollte dringendst geändert werden. Wenn Menschen digitales Dokumentenmanagement betreiben, sind schreibgeschützte Rechnungen eine regelrechte Arbeitsverweigerung. Die Verweigerung, auf hohem gekonnten Niveau zusammen zu arbeiten. Negative Kundenerfahrung.
Ein regelmäßig professioneller Kundenwunsch ist die Anfertigung stichtagsbezogener Jahresabrechnungen, bspw. zum 31.12. des Jahres. Dass dies nicht hinterlegt werden kann, stellt einen Systemmangel dar und hindert erfreuliche Zusammenarbeit. Jetzt weiß Energieversorgung Deutschland auch das.
Leider geht es nur mit Brimborium. Der Punkt ist, dass die Stichtagsbezogenheit bei Fremdanbietern wie EVD offenbar wegfällt, während es im Urin der großen Dinosaurier angelegt ist, zu einem Wunschstichtag abrechnen zu können. Das ist weder groß der Rede wert, noch überhaupt erwähnenswert. Bei der Energieversorgung Deutschland funktioniert so eine Abrechnung erst, wenn man sie interaktiv anstößt. Man muss also jährlich fest Arbeit einplanen, um etwas Selbstverständliches zu bekommen. Und auch wenn die Vertragslaufzeiten vom 31.12. abweichen, in der Realität, so kann man doch deutlich sagen, es ist unverständlich, warum nicht eine abweichende Abrechnungsvereinbarung abgeschlossen werden kann? Das heißt doch nur ein bisserl organisieren und schwupps. Leider doch zu kompliziert, denn ohne mehrfaches Kontaktieren, Insistieren und Mahnen läuft nichts. Vom Kalenderjahr abweichende Kündigungsfristen sind mit Verlaub eine Zumutung, aber möglicherweise nicht zu ändern.
Die große Frechheit liegt hier im unklar angelegten Wechselsystem, in dem es einem kaum noch möglich ist, planbare wunschgemäße Vertragslaufzeiten zu steuern. Also ganz absichtlich bspw. ein Kalenderjahr. Hier muss zu viel Arbeit investiert werden.