1 + 1, das macht 2, lass doch die Sorgen zuhaus! (aus einem alten Lied)
Im Miezhaus (Miau!) wurde vergessen, termingerecht den Wasserzähler für das Warmwasser abzulesen. Derartiges wird für eine richtige verbrauchsabhängige Abrechnung dringend benötigt. Ein Miezhaus ist es nur zum Scherz, richtigerweise handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft.
Das Problem ist allerdings evident, um eine richtige Jahresabrechnung anzufertigen, worauf die Wohnungseigentümer einen Anspruch haben. Also muss der Hausmeister eine Nachablesung vornehmen und bekommt dazu einen Auftrag. Der abgelesene Wert muss dann zurückgerechnet werden. So weit, so gut.