Wie unsere Fachredaktion „Gärten & Grüngras“ soeben mitteilt, hat die Königliche Gartenakademie in Berlin-Dahlem beschlossen, es heuer mit Theodor Fontane zu halten. Der sagte:
Glück, von Deinen tausend Losen, eines nur erwähl ich mir, was soll Gold? Ich liebe Rosen und der Blumen schlichte Zier. – Theodor Fontane
Sein Name ist nicht „Rainer Zufall“, eventuell aber Kommissar Zufall. Der digitale Bilderfinder stolpert über ein Foto vom August 2009, aufgenommen in der Schloßstr. in Berlin-Steglitz auf dem Klo (englisch Watercloset) der braunen Giganten Starbucks Kaffee.
Außerdem ist mein Kontakt mit Prostitution und anderen Spielarten des Erotikgewerbes vollkommen theoretischer Natur. Auf der Oranienburger Straße laufe ich normalerweise zickzack, um nicht von den unterbeschäftigten Nutten angesprungen zu werden. Es war genau in dieser Gegend der Stadt, als mal wieder drei Damen gleichzeitig Anlauf nahmen um mir nahe sein, als mir dämmerte: Um das Berliner Entspannungsgewerbe kann es nicht gut bestellt sein.“ (Ulf, Hauptstadtblog, hier)
Ehrlich gesagt: Ich weiß es gar nicht mehr! Ich erinnere nur noch: Es muss ein Wartezimmer gewesen sein, irgendwo. Und es lag die BZ herum. Klar ist: Es war echt ne ganze Menge los an diesem Tag, und speziell auf diesen Seiten, da war die Hölle los. Ich fuhr ganz in Gedanken einmal kreuz & quer durch ganz Berlin. Und was ich alles erlebte.
Ein Freund, ein guter Freund – Die Drei von der Tankstelle (1930) via Youtube
Auch ein Verwalter von Wohnungseigentümern muss manchmal sachlich bleiben und Kröten schlucken, die zu schlucken er gar nicht beabsichtigte. Im Verhältnis zu seiner Kundschaft ist der Verwalter deren Berater und zuständig für eine Vielzahl von Dingen. Zu den Kernaufgaben des Verwalters gehört es, einen Hausmeister zu „beschaffen“, bzw. diesen anzustellen, bzw. eine geeignete Firma zu beauftragen.
Der allseits geschätzte Weblogger Wilhelm Ruprecht Frieling, Pseudonym: Prinz Rupi, brachte seine Erfahrungen über das erfolgreiche Anreißen von interessanten Artikeln mit einer passenden Überschrift auf den Punkt und titelte die Geschichte folgendermaßen in der Schlagzeile:
Hellmuth Karasek popelt oder Bitte, bitte fick mich.“ (Überschrift, Artikel vom 16.03.2008, hier)
Was den Literaturprinzen aus Berlin-Südende (Stadtteil Steglitz) zu derartigen Schlagzeilen anfocht, lieferte er als Begründung überzeugend am Ende desselben Artikels nach und dies darf man getrost als transparentes Schreiben interpretieren, es ist nachvollziehbar:
Doch wo popelt nun eigentlich Hellmuth Karasek? Nun, der Meister liest aus seinen Glossen »Vom Küssen der Kröten«, und dabei wird nicht gepopelt. Aber ein zugkräftiger Titel für meine Kolumne ist schon die halbe Miete. Das zumindest habe ich in Leipzig gelernt …
In dem Rechtsstreit WEG Irgendwostraße in Berlin-Nirgendwo (* Ort geändert) 78 C512/09 WEG (* Verfahrensnummer geändert)
teilt die Beklagte mit, dass sie die Zahlung der Hauptforderung nebst Zinsen zur Erhaltung des Rechtsfriedens am Donnerstag, dem 14. Januar 2010 an die Prozessbevollmächtigten der Klägerin geleistet hat. Die Beklagte ist gerade erst in das Haus eingezogen und zieht es vor, die mögliche Zerrüttung mit der Wohngemeinschaft aufgrund des Rechtsstreits durch Zahlung des geltend gemachten Betrages zu vermeiden. … Die Beklagte kündigt ferner an, für den Fall, dass die Klägerin die Erledigung des Rechtsstreits erklärt, auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“ (Quelle: Schriftsatz einer Rechtsanwältin)
Generell müssen zwischen 07.00 Uhr morgens und 20.00 Uhr abends die Wege von Schnee- und Glatteis befreit werden. Diese Verpflichtung obliegt dem Eigentümer. Bei Schneefall darf der Räumpflichtige das Ende des Niederschlags abwarten. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bedeutet der gesetzliche Wortlaut „unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls“, dass mit der Schnee- und Glättebekämpfung nicht solange gewartet werden kann, bis jeglicher Schneefall aufgehört hat. … Bei Glätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen mit abstumpfenden Mitteln ausreichend zu streuen (Sand, Granulat o. ä.). Falls erforderlich muss auch bei anhaltendem leichten Schneefall gestreut werden, sofern das Streumittel noch in kurzer Zeit seine Wirkung verliert.“ (Quelle: Info Winterdienst – Rathaus Steglitz-Zehlendorf, download hier am Ende dieses Artikels kostenlos)
Die Zeit macht nur vor dem Teufel halt, heute ist schon beinahe morgen (Barry Ryan, 1971, hier). So oder zumindest so ähnlich lautet die Grundeinstellung der Wetterstrategen in Berlin in diesen Tagen. So schnell, so unerträglich schnell muss es jetzt immer dann gehen, wenn’s losschneit. Die Berliner Schneeräumbetriebe kommen (allerdings) nicht „in die Hufe“, wird gesagt. Die Warmlaufzeiten der Schneebeseitigungsfahrzeuge verhalten sich umgekehrt äquivalent zur Mindest-Tiefsttemperatur des jeweiligen Tages. Wetter, Wetter, Wetter, Donnerwetter nochmal, fluchen Passanten, Mieter, Wohnungseigentümer und Notleidende. Die Schneebeseitigungspflicht werde kaum noch ernst genommen, Tage vergehen, bis die Bürstenbinder in der Wohnanlage antraben. Gefragt wird nach Dienstleistung, ausgeteilt aber wird Streugut. Und das in rauen Massen. Alles andere als schön sieht das aus, sobald später die Schneeschmelze einsetzt. Geschäftsführer Andreas Schmidt von der Fa. ALLCURA Haus- und Grundstücksbetreuung, bringt es im Gespräch auf den Punkt: ‚Genau, auf uns wird das irgendwie abgelastet dann.‘
Er gehört ganz unbestreitbar nicht zu den gut Belichteten, was den ‚human factor‘ angeht. Seine Umgangsformen sind eher rüde, dafür aber präzise und knapp. Nur was man nicht verleugnen kann, wird von ihm anerkannt. Alles andere unterscheidet er wie ein italienischer Pizzabäcker in Streifen und Formen, in flache Teller, Ebenen. Niemand weiß so richtig über ihn Bescheid, denkt er.
Doch jetzt ist Weihnachten und seine Mutter hat ihm was geraten, damit er in einem langfristig angelegten Streit noch Punkte auf dem eigenen Wohlverhaltenskonto verdient. Er hat es weitgehend so geschrieben, wie es Mama von ihm verlangt hat. Sogar ohne Schreibfehler.
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Vor ein paar Jahren wurde er Vater, doch seine Tochter wohnt inzwischen anderswo: in einer richtigen Familie, in der es warm ist und reich an sozialen Kontakten in Berlin-Steglitz. Sie ist da gut aufgehoben. Ganz anders er. Mike Manteciori (* Name geändert) hat seinen human factor so gut wie gar nicht im Griff. Im Moment lebt er so ein bisschen in einem Provisorium. Mike muss einen Weihnachts-Wunschzettel geschrieben haben an den lieben Gott und der hat ihn gefragt, ob er sich 2010 verändern möchte? Dazu gehört erneut ein Umzug, diesmal zurück ins Grüne. Gut, letztes Wochenende war er mit seiner Neuen schon in der Wohnung Maße nehmen, in die er jetzt einziehen will. Mama hat auch da geholfen. Beim Messen.
Schon viel wurde -auch auf dieser Website- über den Anwaltsberuf geschrieben.
Es ist ein Rechtsstreit angelegt in Berlin-Steglitz-Zehlendorf (Doppelbezirk), wo genau, unwichtig. Vor dem Landgericht streiten die Parteien in zweiter Instanz über irgendetwas, das ein Grundstück zur Straße hin einfriedet. Es geht um einen Zaun. Der Familienvater ist in dem Rechtsstreit Antragsgegner. Er hat seinen Sohn bevollmächtigt, für ihn die Schriftsätze einzureichen. Dieser Sohn, so sagt der Rechtsanwalt der Antragsteller aus Berlin-Wilmersdorf, ‚hält noch immer die Fäden in der Hand‘ bezüglich verschiedener Sondereigentume. Der Sohn war auch teilender Eigentümer. Ein geharnischter Vorwurf?
Der Familienvater sei nur ‚formal‚ Eigentümer. Und? Ist er nun Eigentümer oder nicht? Ist es ihm verboten, seinen Sohn zu bitten, Schriftsätze nach (altem) WEG-Recht an das Gericht einzureichen? Woher kommt der ‚Vorwurf‘? Was ist der Sinn eines derartigen Vorwurfs?
Dieser Sohn hat die Zaunanlage errichtet, behauptet der Rechtsanwalt. Auch das stimmt nicht und ist bereits anders vorgetragen worden. Der Kern dieses Verfahrens liegt allerdings auch nicht in der Frage, wer einen Zaun errichtet hat. Es geht um den Abriss eines Zauns, gleich wer ihn da hingestellt hat. Es geht dem Rechtsanwalt um ein ganz bestimmtes Feindbild, um die Zuweisung eines Schwarzen Peters, um die Benennung eines insgesamt Hauptschuldigen. Wegen dessen verwerflichen Gesamttreibens nun ein Prozess geführt werden muss. Er betreibt die Umkehrung des Schuldprinzips. Der Täter (Mandant) wähnt sich als Opfer (eines Zaunbaus) und bezeichnet die Gegenseite als Täter (Zaunerrichter) im Gesamtrahmen eines äußerst verwerflichen Handelns.