668/2010: Der Hausmeisterjob: Ein Freund, ein guter Freund, das ist das Beste….

Ein Freund, ein.guter Freund


Ein Freund, ein guter Freund – Die Drei von der Tankstelle (1930) via Youtube

Auch ein Verwalter von Wohnungseigentümern muss manchmal sachlich bleiben und Kröten schlucken, die zu schlucken er gar nicht beabsichtigte. Im Verhältnis zu seiner Kundschaft ist der Verwalter deren Berater und zuständig für eine Vielzahl von Dingen. Zu den Kernaufgaben des Verwalters gehört es, einen Hausmeister zu „beschaffen“, bzw. diesen anzustellen, bzw. eine geeignete Firma zu beauftragen.

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Das Leben der anderen...

Das Leben der anderen...

Zu den weiteren wesentlichen Obliegenheiten muss unbestreitbar auch gehören, Szenarien voraus zu bedenken, die im „Falle eine Falles“ anstehen, wenn ein Rohr platzt oder ein Dach undicht ist. Kurz muss für Notfälle vorgesorgt werden.  Denn alles andere hatten wir hier schon: beispielsweise Leichen im Keller. Geschichten, die dies Leben schrieb. Der Verwalter ist der Organisator eines besseren Wohnens und damit dieses sichergestellt ist, sind eine Vielzahl von Fragen zu berücksichtigen.

Für die Sicherstellung guter Objektbetreuung muss der Verwalter verschiedene Angebote einholen und vergleichen. Leistungskataloge sind aufzustellen, Kriterien sind nicht nur zu benennen, sondern es muss auch deren Einhaltung überwacht werden.

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Und dann ist da noch dieser Freund des einen Eigentümers, der sich in Hartz IV befindet. Die beiden kommen vor einer gewissen Zeit auf die Idee, ihn selbständig zu machen, zu dieser Zeit nennt man das eine Ich-AG. Das Vorhaben ist denkbar einfach. Er macht sich selbständig als Hauswartservice, für Gartenpflege, Kleinreparaturen und dergleichen. Und der Wohnungseigentümer, der auch Verwaltungsbeirat ist, verspricht ihm „als Deckungsstock“ des neu zu gründenden Unternehmens die Wohnanlage Xy-Straße (* Name geändert) in Berlin-Steglitz, Ortsteil Lankwitz.

Psycho-Logik

Allerdings ist die Beauftragung des guten Freundes schon mit einigen Unwägbarkeiten verbunden. Zuerst wird dem Verwalter gesagt, er möge die bis dahin untadelig arbeitende Gebäudereinigungsfirma kündigen. Schon das gefällt einigen im Haus nicht. Die Firma hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Währenddessen muss der Verwalter einen umfassenden Leistungskatalog schriftlich entwerfen, bzw. aufstellen. Auch das ist schon im Ansatz ungewöhnlich. Denn was an Leistung abzufragen gewöhnlich gefragt ist, das gehört schlicht bei jedem anderen Unternehmen zum Portfolio eigener Leistungsbeschreibungen, Angebotstexte und muss attraktiv sein. Ist es nicht lesbar, ist es unverständlich, wird die angebotene Leistung nicht transparent, bekommt ein „Hauswartsfritze“ schlicht den Auftrag nicht. Der Bessere ist immer der Feind des Guten.

Hinzu kommt ein „permanenter Wille“, mit Leichtigkeit jederzeit wieder wechseln zu können. Kurze Kündigungsfristen und bei beanstandungswürdiger Leistung schlicht der Vollzug. Der Verwalter ist zwar nicht mehr wie früher als „des Teufels General“ unterwegs, im Gepäck immer weiße Glaceehandschuhe, die zu Testfahrten mit den Fingern auf dem angestaubten Treppengeländer genutzt werden. Aber theoretisch ist natürlich auch das denkbar.

Allerdings nicht im hier dargestellten Fall.

Hier kommt weder das unternehmerische Konzept vom Auftragnehmer, der eine nüchtern zu bewertende Dienstleistung anbietet, gut oder schlecht, preiswert, billig oder auch das Gegenteil davon. Die Unternehmensgründung erfolgt durch den unfreiwillige Amtshilfe leistenden Verwalter der Wohnanlage. In den ersten zwei Jahren hat es damit sein Bewenden. Zwar ist die Leistung im Vergleich zu vorher definitiv nicht besser geworden, aber man kann vieles hinnehmen. Dazu gehört auch das Beschwerdemanagement. Insbesondere in den Bereichen, in denen turnusmäßige Intervalle in längeren Zeitabschnitten anstehen, kommt es schon zu Beanstandungen. Die Eigentümer besprechen auf einer Versammlung, ihn nicht hinauszuwerfen. Zwar ergeben zwischenzeitlich eingeholte Alternativangebote, dass der Mann nicht mehr wenigstens preiswerter ist. Denn er hat inzwischen Fuß gefasst. Das Finanzamt hat ihn inzwischen auch mehrwertsteuerpflichtig gemacht. Die Wohnungseigentümer zahlen inzwischen 19% mehr für dieselbe Leistung. Ein Einsparpotenzial, das ursprünglich bestand, die Steuerlast des Neugründers, ist dahin geschmolzen „in alle Üblichkeit“ und im Vergleich zu anderen Mitbewerbern.

Er soll jetzt Rapporte entwickeln, berichten, dass er den halbjährigen Turnus am ….. um ….. Uhr eingehalten hat und die Leistungsnachweise Herrn ….(egal)…. zur Abzeichnung vorlegen, bzw. den Leistungsnachweis der Rechnung beifügen.

In der letzten Woche kommt es zu folgendem Fall:

Erfolglose Schmiergeldsuche auf gesichtspunkte.de - bisher

Erfolglose Schmiergeldsuche auf gesichtspunkte.de - bisher

Ein Mieter eines Wohnungseigentümers ist verstorben. In dessen Wohnung lässt die Schwester Helfershelfer gehen, die sie leer räumen. Zeitgleich ist im Haus das Wasser abgesperrt worden, damit ein Rohrbruch beseitigt werden kann. Die Helfershelfer oben in der Wohnung wollen offenbar Wasser trinken. Einer dreht den Wasserhahn ganz auf, scheitert bei der Wasserentnahme und vergisst, den Wasserhahn wieder zuzudrehen. Als die Helfershelfer weg sind, strömt das inzwischen wieder angestellte Wasser in Strömen ins Ausgussbecken und dann auch deutlich hörbar auf den Badfußboden. Es droht ein kollateraler Wasserschaden. Niemand weiß, wo die Schlüssel zu der Wohnung sind. Nach längerem Hin und Her beschließt der unmittelbar darunter wohnende Wohnungseigentümer, einen Schlüsseldienst zu holen, der die leergeräumte Wohnung notöffnet. Der Wasserhahn wird abgedreht.

Im Zeitpunkt seiner Entscheidungsfindung im Hause erreicht er gegen 16:30-16.45 Uhr den Verwalter nicht auf dessen Durchwahl, da dieser im Außendienst anderswo ist. Es entspinnt sich eine Art Vorwurfshaltung gegenüber der Verwaltung, die nicht erreichbar gewesen sei, wenn sie dringlich gebraucht worden wäre. Die Verwalterin weist höflich darauf hin, dass sie keinen 24-Stunden-Erreichbarkeits-Notdienst habe und dass man das ggf. mit dem Hauswart besprechen sollte. Ersatzweise sollten sich in der Wohnanlage ein/zwei Personen bereiterklären, eine Art Notdienstliste in Verwahrung zu nehmen, um in solchen Notfällen handeln zu können.

Das bringt wieder und zum wiederholten Mal den Verwaltungsbeirat und Freund Herrn Wichtig (* Name geändert) auf den Plan. Er wähnt einen neuerlichen Angriff auf seinen Freund, den inzwischen langjährigen Unternehmensneugründer Herrn Erheblich (* Name geändert).

Der Vergleich allerdings zeigt: Es liegen vergleichbare Angebote vor, und eine Mitbewerberfirma, die unter gewöhnlichen, vergleichbaren Umständen den Auftrag bekommen hätte, hätte für dasselbe Salär, dass der Freund, der gute Freund, erhält, auch einen 24-Stunden-Notdienst „inklusive“, mit technischen Hausbetreuern, die in Notfällen binnen dreißig Minuten persönlich in der Wohnanlage eintreffen. Der Bessere ist der Feind des Guten.

Die Sache befindet sich jetzt in offener Diskussion. Die Verwalterin fühlt sich angegriffen aus irrationalen Gründen, die allein und ausschließlich auf sachfremden Erwägungen wie Freundschaft, Protektionismus und Schirmherrschaft für eine insgesamt nicht stimmige Betreuungsleistung des Freundes und Hauswarts Herrn Erheblich beruhen. Da man sich aber grundsätzlich mag, auch die Verwalterin mag die jahrelang ans Herz gewachsenen zwei Verwaltungsbeiräte der Wohnanlage in Lankwitz sehr und versteht sich sonst mit diesen gut. Unter diesen Umständen spricht man die Dinge nicht aus, man nennt sie nicht beim Namen. Die richtige Entscheidung wäre es jetzt, den Hausbesorger entweder zu absolut vergleichbarer Leistung und einer neuen Leistungsbeschreibung zu verpflichten, wie am Markt tätigen Mitbewerber, oder ihn zu verabschieden und einen „Besseren“ zu nehmen. Richtig ist nur das: eine unbestechliche Auswahl des geeigneten, nicht befreundeten Bewerbers um einen fachlich-sachlich guten Bewerber, der unter vergleichenden Kriterien jeder Überprüfung standhält. Das Geschäftsmodell Eintagsfliege beerdigen, das Modell Langfristigkeit lebe hoch. Unbestechlichkeit ist ein guter Berater. Zum Modell Freundschaft gehört sogar u.U. sogar, den eigenen Freund niemals in diesen geschäftlichen Dingen entgeltpflichtig zu beschäftigen. Mit Absicht! Wir arbeiten an diesem Gedankengang weiter.

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Ein Freund, ein guter Freund: zu unserer Überraschung stellt sich im Vergleich der Aufnahme von 1930 zu 2006 (unten) heraus, dass der Begriff Freundschaft auch heute noch unverändert dargestellt wird. Den größten Schatz, den’s gibt, mit anderen weniger befreundeten Menschen zu teilen, käme hiernach wohl gar nicht in Frage. Und ein freundschaftlicher Rat: Hände weg von Vorzugshandlungen einem persönlichen Freund gegenüber, der allein dadurch dann in eine ernstliche Bredouille käme. Mit anderen, die weniger befreundet sind und anstatt Freundschaft zu sagen, echte Leistung meinen! Die Anderen.


Max Rabe, Peter Lohmeier, Heino Ferch – Berliner Waldbühne – via Youtube

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