3040/15: Erklärbär: Wie man das Wort #Rentierlich versuchen kann zu erklären!

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Mein Vater hat mir früh die Leitung des Unternehmens übertragen und mir den wertvollen Tipp mit auf den Weg gegeben, immer auf die Kunden zu hören und von ihnen zu lernen. Quelle: hier

Grundlegende Neuordnungen brauchen Zeit. Mehr als übliches usual, business as usual. „Unusual“ steht an, wenn man sich nach Jahren von altbewährter Software trennt, die eine Lebensdauer auf dem Buckel hatte, mittlerweile, ach was mittlererweile, die nur als ungewöhnlich zu bezeichnen ist. Sie hatte ihr Geld verdient. Alles war schön und vieles gut. Doch nun neue Zeiten. Hipp hipp. Wir strukturieren Arbeit neu, von Grund auf. Neue Software, neue Ordnung. Konten in der Buchhaltung einmal umstrukturiert. Nummernmäßig können sie jetzt woanders stehen als vorher.

Kriterien von Kunden: Wer wie Vorzeigeunternehmer, Europas größter Musikalienhändler Hans Thomann aus Treppendorf (Oberfranken) sybillinische Sätze sagt/denkt. Was Hans Thomann (siehe oben, einleitend) sagt, gilt als Kundenorientiertheit und wurde zu Europas unschlagbarem Nummero Eins. Keine schlechte Idee also.

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1744/13: Positionen: Vom WEG-Verwalter, dem Mietsonderverwalter, dem französischen Eigentümer in Paris und dem Mieter in Berlin

Positionen

Stimme der Kritik - bleibt kritisch!

Stimme der Kritik – bleibt kritisch!

 

Sehr geehrter Herr Gotthal, wie telefonisch mitgeteilt, können wir Ihnen den Namen des Mieters der WE 28 mitteilen. Eine Telefonnummer liegt uns nicht vor. Mietername: Maximilian Kaller (* Name geändert) Mit freundlichen Grüßen Eveline Tandt (* Name geändert)
Hausverwaltung

Die Stimme der Kritik birgt Emotionen in sich. Ein „Schwarze-Peter-Spiel“ zwischen Eigentümer in Frankreich, seiner beauftragten Sondereigentumsverwalterin hier in Berlin und der WEG-Verwalterin (das sind wir). Wir schreiben eine Antwortemail im Ausnahmezustand inzwischen größerer Verärgerung. Vorausgegangen war dieser Email ein Telefonat mit der Berufskollegin, das im Wesentlichen einen Versuch darstellte, die WEG-Verwalterin zu einer Mieterbetreuung in der angesprochenen Sache zu veranlassen. Dass das eine „normale Sache“ wie diese sei, auch in ihren beruflichen Erfahrungen. Wie da irgendwie gesprächsweise durchscheint: „Was beschwerst du dich, WEG-Verwalter, dieses Leben ist nun mal hart und ungerecht, also halt die Klappe, arbeite“. Wir schreiben heute Morgen Galle und Gift spuckend und es ist der Versuch eines Befreiungsschlages:

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1735/13: Rechtsprechung: Was das OLG München (AZ 23 U 3798/11) zu Emailkündigungen meint

Banner Rechtliches Gehör

Inwieweit trifft eigentlich Rechtsprechung auf unseren Einzelfall hilfreich zu und wir können sie uns hinter den Spiegel stecken? – Die hier angerissene Entscheidung ist so eine, die hilfreich ist und mit deren Hilfe wir ein besseres „standing“ in unserem „bürgerlichen Alltag“ erhalten. Deswegen haben wir die Entscheidung herausgesucht und sogar ausführlich besprochen.

Das OLG München (AZ 23 U 3798/11) hat sich mit der Frage der Zulässigkeit von nachhaltigen Willenserklärungen (hier: Kündigung eines Handelsvertretervertrages) umfassend auseinandergesetzt. Dies hat große Bedeutung für die alltägliche Praxis.

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1730/13: Xperts for Hausverwaltung: Guter Rat zum Thema Duscheneinbau vom Radio Eriwan #Entwürfe

Können wir den Einbau einer Dusche verlangen? (Berliner Morgenpost)

Können wir den Einbau einer Dusche verlangen? (Berliner Morgenpost)

Rechtsrat am Xperten-Telefon, das muss nicht sein. Eine wichtige Frage scheint nun geklärt.

Radio Eriwan hat diese Frage sorgfältig geprüft und nimmt wie folgt Stellung: Im Prinzip nicht. Denn kein Vermieter kann mit rechtlichen Mitteln gezwungen werden, eine Modernisierung durchzuführen. Selbiges gilt umgekehrt, wie immer wieder festgestellt wird, auch für die Überbürdung einer allgemeinen, regelmäßigen Duschpflicht im Rahmen des Mietvertrages. Dem Mieter darf die Häufigkeit seiner eigenen Körperintensivpflegen nicht „starr“ vorgegeben werden. Denn es ist gerichtsbekannt, dass die Körperpflege des Mieters stark von seinen eigenen, privat geprägten Lebensvorstellungen abhängen kann. Nicht immer allerdings zur Freude seiner Mitbewohner. In seltenen Fällen heißt es sogar, man mache um gewisse Mieter (sic! und Vermieter natürlich!) einen Bogen. Xperts for Hausverwaltung, Dein Freund und Helfer in allen Lebenslagen.

1566/12: Goldene Worte: Der Ratgeber sagt alles, was zum Thema Schimmel in der Wohnung zu sagen ist

Peter Glaser, Stuttgarter Zeitung, betreibt eine „Glaserei“ und damit ein edles Handwerk mit transparenter, pardon hochtransparenter Betriebsführung. Transluzent. Dass er aber auch ein könnerhafter Ratgeber für Mieter mit Schimmelproblemen in der Wohnung ist, hat er heute unter Beweis gestellt. Peter Glaser, dafür danken wir recht herzlich. Er rät betroffenen Mietern mit einem Anflug des Bedauerns im Brustton der Überzeugung:

Schimmel in der Wohnung – Mieter müssen alle paar Stunden ausreiten.

Großartig. Danke.

Das heutige Zitat des Tages.

Weblotse

 

1244/11: Bundesgerichtshof: Die Wohnfläche bei Vermietung, Nutzung und als Abrechnungsschlüssel #Recht

Rechtliches

Es spricht 2009 der Bundesgerichtshof (VIII. Senat, Mietrecht) folgenden Leitsatz:

Bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung ist die Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Räume des Galeriegeschosses nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften deswegen nicht zur Wohnfläche zu rechnen sind, weil sie zu weniger als der Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von mehr als 2,20 m aufweisen und deshalb nicht als Aufenthaltsräume gelten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. September 2009 – VIII ZR 275/08, NJW 2009, 3421).BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 – VIII ZR 39/09 – LG Frankfurt/Main – AG Königstein

Und warum ist das jetzt interessant? Dem liegt -ganz gebietsübergreifend- folgender Fall aus einer Eigentumswohnanlage in Berlin-Spandau zugrunde:

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963/10: Kommunikation: Von guten und schlechten Anrufern, alten Menschen und Gewitterziegen!

 Als behindert gelten solche Mieter, deren Bewegungsfreiheit erheblichen oder dauerhaften Einschränkungen unterliegt. Gemeint sind damit nicht nur Einschränkungen aufgrund einer anerkannten Schwerbehinderung, sondern auch solche, die auf altersbedingten Behinderungen beruhen. (Internetratgeber Recht, Link am Ende des Artikels)

Es ist ein Vormittag. Montagvormittag. Herr Lemke (* geändert) aus Lichtenrade ruft an. Er ist 93 Jahre alt. Vor Wochen bat er telefonisch um eine Einbauerlaubnis als Mieter. Er möchte anstatt der Badewanne eine Dusche einbauen, zu ebener Erde, weil er in die Wanne nicht mehr reinkommt. Seine Frau ist auch schon 90. Ich hatte gesagt, dagegen hätte ich nichts einzuwenden. Ich dürfte es aber nicht entscheiden, das sei eine Frage, die müsse er seinem Vermieter (dem Wohnungseigentümer) stellen. Das hat er schon, sagt er, der hätte ihn an mich verwiesen. Problematisch sei, da müsse ein Deckendurchbruch gemacht werden in den Keller.

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931/10: Prognosen: Gebäudeenergetische Sanierung, Merkelangst, Stuttgart, Silly, alles grün, rot, wie denn nun?

Ausriss aus SPIEGEL Online-Artikel: CO2-Vermeidungskosten

Ausriss aus SPIEGEL Online-Artikel: CO2-Vermeidungskosten

Am Stuttgart21-Bahnhof wurden gestern die Kinderchen von der Polizei gepfeffert, die Gegner des Projekts bewusst mit in die ersten Reihen genommen haben und nun kalauern sie über die Gewaltbereitschaft der Polizei, in Berlin outet sich die Merkel als grüne Öko-Revolutionärin der Gebäudesanierung? Osama bin Laden ruft anstatt zu Gewalt zu Ackerbau und Viehzucht auf. Oder ist die Audiobotschaft in Wirklichkeit schon Monate alt und bin Laden in Pakistans Hochwässern ersoffen? Die Welt ist vollkommen durcheinander. Zeiten sind das! Jetzt versteht man, warum die Gruppe SILLY ihr neues Album „Alles rot“ genannt hat. Aus Liebe? Aus Wut? Das ist ja das Spannende an diesem Titel: Man kann ihn nach eigener Facon auslegen! Wir tun es ebenfalls! Und huldigen zugleich Ina Müller (Credo: Sabbeln, saufen, singen!), der lt. blackbirds.tv besten Backgroundsängerin Deutschlands! (Quelle: hier)

Richtig, die Kern- bzw. Gretchenfrage ist doch derzeit wohl: Quo vadis, Gebäudesanierung? Dass die Merkel einiges vor hat, ist bekannt. Wohin das führt, darüber sinniert der SPIEGEL online mit einem Beitrag vom 01.10.2010 feinsinnig nach. Und da wir es persönlich lesenswert finden, haben wir den Artikel verlinkt und empfehlen ihn daher! Er zeigt gut auf, womit man als Hausbewohner einer Miet- oder Eigentumswohnung zu rechnen hat, mittelfristig, sagen wir mal bis 2050. Ach so, ich vielleicht nicht, aber schauen wir mal!

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834/2010: BGH: Mieter muss Schönheitsreparaturen selber ausführen dürfen (Mietrecht)

Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat entschieden:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass der Mieter die Möglichkeit haben muss, die ihm übertragenen Schönheitsreparaturen in Eigenleistung bzw. mit Verwandten und Bekannten vorzunehmen. Eine Klausel, die ihm dies verbietet bzw. vorschreibt, eine Fachfirma zu beauftragen („ausführen zu lassen“), sei deshalb unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteilige, befanden die Karlsruher Richter (Az. VIII ZR 294/09). Zwar sei es grundsätzlich zulässig, die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abzuwälzen. Sie seien aber nur fachgerecht in mittlerer Art und Güte auszuführen. Dies setze nicht zwingend den Einsatz einer Fachfirma voraus. Folge der unwirksamen Klausel: Der Mieter musste im entschiedenen Fall daher überhaupt nicht renovieren.

Die Entscheidung ist taufrisch (heute) und im Wortlaut beim Bundesgerichtshof noch nicht erhältlich. Als kostenloser Service ist hier die Pressemitteilung des BGH abrufbar.

Weblotse

  Pressemitteilung des BGH vom heutigen Tage

(Danke, Jörg)

684/2010: Berechtigter Einwand? „Ja, wo soll ick denn den Schnee hinschüppen?“

Terrasse mit liegengebliebenem Schnee

Terrasse mit liegengebliebenem Schnee (Berlin-Wedding)

Am 12.01.2010 hatte gesichtspunkte.de u.a. folgendes berichtet, Zitat (Quelle: hier)

 Sie sollten wissen, dass es zur Sorgfalt und Obliegenheit des jeweiligen Wohnungsinhabers gehört, die begehbaren Außenflächen im ausschließlichen Einflussbereich des Wohnungsbesitzers (Mieter oder Eigentümer) schneefrei zu halten. Schneefrei meint das regelmäßige Abfegen derartiger Flächen, um diese von einer cm-dicken Schneelast und -decke zu befreien. Das Ziel muss es jetzt sein, und das ist m.E. unaufschiebbar, dass die Terrassen unproblematisch abfließen bzw. abschmelzen können, mit der Folge, dass es zu keinen drastischen Wassermassen und Feuchtigkeitseinbrüchen in die bspw. darunter belegenden Wohnungen kommen kann.“ (Aus einem Rundschreiben der Verwalterin, ausgehängt im Umland von Berlin)

Zu den hier fettgedruckt hervorgehobenen Zuständen kam es dort (im Umland) wie in Berlin (in diesem Fall Berlin-Wedding). Gut, solche Aushänge haben Hinweischarakter. Ihre Grundregeln, die zu befolgen obligatorisch ist, gelten aber auch ohne derartige Aushänge. Anders verhält es sich bei dem Versuch, mit aktuell veranlassten Aushängen Haftungsfreistellungen zu versuchen. Nach dem Motto: ‚Ich habe doch gesagt, dass…..‘ meint der Hinweisgeber (z.B. der Verwalter) den „Verwalteten“ (schreckliches Wort) gesagt zu haben, sie hätten damit rechnen können, es werde ein Schneebrett auf sie niedergehen, ein Eiszapfen werde sich von hinten in den Rücken des Opfers bohren und unter den Fußsohlen wieder austreten….

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