3226/18: Positionen: Am Montag gehen wir zu meine Versicherung…

Sehr geehrter Herr Gutenabend,*

wir wurden heute davon in Kenntnis gesetzt, dass in der Wohnung eins unter Ihnen des Eigentümers Dreibeck* (Mieter Urp*) ein Wasserschaden aus Ihrer Wohnung aufgetreten ist. Die Ursache dieses Wasserschadens sowie die Renovierung hinterher sind Ansprüche, die zu klären sind. Bitte nehmen Sie unverzüglich mit dem Mieter Urp persönlichen Kontakt auf und erörtern Sie den Grund für die Wasserschäden und informieren Sie uns umgehend. Die Vermieter beider Wohnungen wurden eingeschaltet. * Namen geändert

Die Email der Hausverwaltung an den Mieter in Wedding spricht eine klare Sprache.

Die Antwort des Mieters fällt kurz aus:

Hallo – Montag wir können zusammen zu meine Versicherung gehen

Und nein: Die Frage wäre unangebracht. Dieses „Gehen wir zu Deiner oder zu meiner Versicherung?“

Alsdann ist der Mieter nun im Bilde, er müsse schon eine Art Dossier verfassen, aus dem hervorgeht, worum es nun eigentlich geht. In der Hoffnung, die Bitte geht nicht in die Binsen… – Gute Kommunikation 2018: Gehen wir zu Dir? Oder zu mir?

Wedding live: Du willst es doch auch.

 

3193/17: Positionen: Von schwarzem Kaffee!

Alternative Fakten: Wenn Du ein Café eröffnest, wird dort kein Kaffee ausgeschenkt. Sondern Cocktails. Aha!

Rrring.

Guten Tag.

Hallo?

Ja, hallo!

Dogan mein Name. Ich ruf an, weil Sie haben da eine Gewerbeeinheit leer stehen.

Ja.

Ja. Ich will das mieten.

Was haben Sie denn vor?

Äh, wie vor?

Ja, was wollen Sie denn dort machen?

Ja, äh, ich mache ein Kaffee.

Ah, Kaffee machen Sie. Ich weiß gar nicht, ob wir das wollen? Im Haus ist eine Bäckerei, die….

Ja, nein, nicht Kaffee. Äh.

…schenkt Kaffee aus und würde ja konkurr….

 

Weiterlesen

Genosse Datenschutz klein

3151/16: Positionen: Der Rauchwarnmelder im Spannungsfeld der Berliner Eigentumswohnungsverwaltung. #BauOBerlin

Positionen

Rauchmelder

Die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in § 48 Abs. 4 neu BauO Bln belastet die Wirtschaftsunternehmen und im weiteren Verlauf die Privathaushalte. Die Kosten für die Installation, als auch die Wartung der Rauchwarnmelder, werden zunächst von den Eigentümern getragen, welche diese aber zumindest zum Teil über die Betriebskosten auf die Mieter/Privathaushalte umlegen können. (Aus der Begründung zum angenommenen Änderungsentwurf zur BauO Berlin, Quelle: hier)

Brandenburg hat sie schon beschlossen. Berlin hat nachgezogen. Thematisch geht es um die Rauchmelderpflicht in Berlin. In den Datumstagen des Berliner Parlaments vor den Parlamentsferien ist die Sache durchgewunken worden.

Die Rauchmelderpflicht trifft Menschen, die sich in Berlin wohnend in dafür geeigneten Räumlichkeiten aufhalten (Mieter, Wohnungseigentümer).

Im selben Zeitfenster ist der Mindestabstand von Glücksspielstätten zueinander beraten worden. Zufall? Rauchwarnmelder sind keine Glücksspielautomaten, sondern helfen Leben retten.

In den verschiedenen Bundesländern Deutschlands existieren unterschiedliche Rechtsvorschriften. Die Verpflichtung zum Einbau einerseits. Die Verpflichtung zur Wartung und Unterhaltung andererseits. Es geht um die Frage, wer rechtswirksam verpflichtet wird: Der Hauseigentümer? Der Verwalter? Mieter? Wohnungseigentümer?

Wir befassen uns sehr viel mit Wohnungseigentum. Deswegen.

Weiterlesen

Nr. 5 lebt! Rettet die Telefonbücher!

3141/16: Kommunikation: …sucks… – Nr. 5 lebt! Rettet die Telefonbücher.

Gute Kommunikation? Telefon

Gute Kommunikation? Telefon

Aus irgendwelchen Gründen kehrt sich die zu verteilende Belastung – die Last – des gewöhnlichen Lebens neu auf. Seitenverkehrt: Der Mieter wohnt in einer Wohnung im Haus in Lankwitz. Sein Vermieter ist sein Ansprechpartner, der hat einen Vertrag mit ihm über die Wohnung. Die Verwaltung der Eigentumswohnanlage hat mit dem Mieter nichts zu tun. Er wurde namentlich auch nie gemeldet. Er könnte Hinz heißen. Oder Kunz. Er heißt allerdings anders. Nun wendet er sich an die Hausverwaltung, die ihn nicht kennt. Mit dem Kontaktformular. Regel Nr. 1: Kontaktiere stets den Richtigen. Nr. 2: Mit dem richtigen Kommunikationsmittel. Und so fort…

Er besucht die Internetseite der Verwaltung, trägt Namen und Emailadresse und Handynummer ins Kontaktformular und fordert, sich bei ihm zu melden. Er ruft nicht an. Er erteilt Order, dass andere ihn anrufen. ‚Ich bitte um Rückruf wegen dem Wasserschaden.‘ Wasserwas?

Es ist später Nachmittag. Die Bürozeit ist vormittags zwischen 09 und 12 Uhr. Die Email wird mit Fragezeichen gelesen. Wer ist der Mann? Warum bittet er hier um Rückruf? Eigentümer ist er nicht. Warum denkt ein wildfremder Mann, man werde schriftliche Arbeitsanweisungen befolgen? Was ist, wenn sie ins leere gehen? Ein Notfall kann es nicht sein. Da wäre ein Klempner richtig. Der Mann muss sich an seinen Vermieter wenden.

Die Technik des Manns gibt Anlass, eine Zustandsbeschreibung von ‚Kommunication 2.0‘ zum Gegenstand eines Artikels zu machen. Der Mann hat auch am nächsten Tag nicht angerufen. Er hat sich gar nicht mehr gemeldet. So wie die Hausverwaltung. Ein tolles Gefühl hat man nicht. Man macht sich Sorgen. Über die Verworrenheit unserer gesellschaftlichen Benimmregeln sowieso. Höflichkeit, Anstand, Rücksichtnahme, aber ist ja auch egal: Es geht ja um meinen Wasserschaden, da hat man keine Zeit. Es war heiß in den letzten Tagen: Alles weggetrocknet?

3038/15: Notizen: Umwälzpumpen und gutnachbarschaftliche Beziehungspflege

Notizen an und für sich bzw. mich selbst allein

Nein: Es heißt nicht Umwelzpumpe. Dies Ding an der Heizungsanlage. Es heißt auch nicht Umwelspumpe. Umwälzpumpe heißt das Ding. Aber falsch verschlagwortet war es: Jemand hat es falsch verschlagwortet und deswegen findet man nicht, wann sie das letzte Mal erneuert wurde? Fehler entdeckt: Qualitätsmanagement.

Währenddessen erfahren wir, dass der Dachgeschosseigentümer Herr Seins (* Name geändert) mit der Mieterin aus dem dritten Obergeschoss ein Verhältnis hat. Wenn sie zu ihm hoch geht, knallt sie immer rücksichtslos mit den Türen. Und nun weiß auch die Verwalterin, wer mit wem….  Na egal: Das ist keine Frage verwalterischer Geschicktheit.

Nachbarn, die gut zu einander sind…

2069/14: Gesucht: Gewerbliche Immobilie direkt im Rauch!

Sinnsuche

Suche Aushilfskraft mit Erfahrung Weiblich Männlich

Suche Aushilfskraft mit Erfahrung Weiblich Männlich

Alles was Alessandro uns schreibt kann von Bedeutung sein. Wir wägen ab, was genau er sucht? Sein Anfragetext:

Ich kontaktiere Sie für ein lokales Geschäft in Berlin suchen. Die gewerbliche Immobilien, die ich suche, sollte es mit den folgenden Merkmalen entsprechen:
100 mq < Gewerbe < 150 mq; Maximale Miete (all inklusive: Steuern und dergleichen) von 1500 €; Gewerbefläche für den Fußgängerverkehr!; Räumlichkeiten können Schornstein für Restaurants und Bars oder Geschäft, in dem wir den Rauch Anwendung zu bringen; Warten auf Ihre Antwort, danke.

Nein, und es steht bereits fest, dass es alles andere als leicht ist, seine dezidierten Wünsche vollauf zu befriedigen. Gewerblicher Fußgängerverkehr, Rauchanwendungen, das alles klingt doch etwas unheimlich…

1744/13: Positionen: Vom WEG-Verwalter, dem Mietsonderverwalter, dem französischen Eigentümer in Paris und dem Mieter in Berlin

Positionen

Stimme der Kritik - bleibt kritisch!

Stimme der Kritik – bleibt kritisch!

 

Sehr geehrter Herr Gotthal, wie telefonisch mitgeteilt, können wir Ihnen den Namen des Mieters der WE 28 mitteilen. Eine Telefonnummer liegt uns nicht vor. Mietername: Maximilian Kaller (* Name geändert) Mit freundlichen Grüßen Eveline Tandt (* Name geändert)
Hausverwaltung

Die Stimme der Kritik birgt Emotionen in sich. Ein „Schwarze-Peter-Spiel“ zwischen Eigentümer in Frankreich, seiner beauftragten Sondereigentumsverwalterin hier in Berlin und der WEG-Verwalterin (das sind wir). Wir schreiben eine Antwortemail im Ausnahmezustand inzwischen größerer Verärgerung. Vorausgegangen war dieser Email ein Telefonat mit der Berufskollegin, das im Wesentlichen einen Versuch darstellte, die WEG-Verwalterin zu einer Mieterbetreuung in der angesprochenen Sache zu veranlassen. Dass das eine „normale Sache“ wie diese sei, auch in ihren beruflichen Erfahrungen. Wie da irgendwie gesprächsweise durchscheint: „Was beschwerst du dich, WEG-Verwalter, dieses Leben ist nun mal hart und ungerecht, also halt die Klappe, arbeite“. Wir schreiben heute Morgen Galle und Gift spuckend und es ist der Versuch eines Befreiungsschlages:

Weiterlesen

734/2010: Kindermund: Ein Hinweisschild und Fragen dazu

Kindermund: Was ist das für ein Mensch? Ein Mieter...

Kurz gesagt: Die Erklärung nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches erscheint zu kompliziert. Mieten ist sowas wie verleihen, sagt die Mutter, gegen Geld. – gesichtspunkte.de hält sich hier besser raus: Ohne Worte.

684/2010: Berechtigter Einwand? „Ja, wo soll ick denn den Schnee hinschüppen?“

Terrasse mit liegengebliebenem Schnee

Terrasse mit liegengebliebenem Schnee (Berlin-Wedding)

Am 12.01.2010 hatte gesichtspunkte.de u.a. folgendes berichtet, Zitat (Quelle: hier)

 Sie sollten wissen, dass es zur Sorgfalt und Obliegenheit des jeweiligen Wohnungsinhabers gehört, die begehbaren Außenflächen im ausschließlichen Einflussbereich des Wohnungsbesitzers (Mieter oder Eigentümer) schneefrei zu halten. Schneefrei meint das regelmäßige Abfegen derartiger Flächen, um diese von einer cm-dicken Schneelast und -decke zu befreien. Das Ziel muss es jetzt sein, und das ist m.E. unaufschiebbar, dass die Terrassen unproblematisch abfließen bzw. abschmelzen können, mit der Folge, dass es zu keinen drastischen Wassermassen und Feuchtigkeitseinbrüchen in die bspw. darunter belegenden Wohnungen kommen kann.“ (Aus einem Rundschreiben der Verwalterin, ausgehängt im Umland von Berlin)

Zu den hier fettgedruckt hervorgehobenen Zuständen kam es dort (im Umland) wie in Berlin (in diesem Fall Berlin-Wedding). Gut, solche Aushänge haben Hinweischarakter. Ihre Grundregeln, die zu befolgen obligatorisch ist, gelten aber auch ohne derartige Aushänge. Anders verhält es sich bei dem Versuch, mit aktuell veranlassten Aushängen Haftungsfreistellungen zu versuchen. Nach dem Motto: ‚Ich habe doch gesagt, dass…..‘ meint der Hinweisgeber (z.B. der Verwalter) den „Verwalteten“ (schreckliches Wort) gesagt zu haben, sie hätten damit rechnen können, es werde ein Schneebrett auf sie niedergehen, ein Eiszapfen werde sich von hinten in den Rücken des Opfers bohren und unter den Fußsohlen wieder austreten….

Weiterlesen

Vorsicht: Der BGH (AZ XII ZR 142/07) heilt einen Schriftformmangel des Mietvertrages nachträglich

Bundesadler

Bundesadler

Leitsatz der BGH-Entscheidung vom 29.04.2009 zum obigen Aktenzeichen:

Zitat BGB § 550 Ist ein formgerechter Mietvertrag mangels rechtzeitiger Annahme zunächst nicht abgeschlossen worden, so kommt durch eine insoweit formgerechte Nachtragsvereinbarung, die auf die ursprüngliche Urkunde Bezug nimmt, ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag zustande.“ BGH, Urteil vom 29. April 2009 – XII ZR 142/07 – OLG Naumburg LG Dessau

Leitsatz der Redaktion gesichtspunkte.de dazu

Zitat Man muss das Leben eben nehmen, wie das Leben eben ist!“ (Juliane Werding, Schlager)

Vorsicht, Hausverwalter: Der Fall ist schnell erzählt. Ursprünglich war zwischen den Vertragsparteien ein Mietvertrag abgeschlossen worden mit Befristung. Jedoch stand dieser Mietvertrag unter dem Vorbehalt einer noch zu erfolgenden Genehmigung durch den Vorstand einer Aktiengesellschaft. Denkbar ist im Beruf des Hausverwalters, dass dieser einen derartigen Vertrag entwirft, um den Entwurf dieses Mietvertrages dem vertretenen Grundstückeigentümer zur Kenntnis zu bringen und die Gültigkeit des Vertragsabschlusses von der Unterschrift, der Genehmigung, durch den Vermieter und Grundstückseigentümer abhängig zu machen.

Und dann kommt das Leben hinzu . Es ist immer zu wenig Zeit, und der Grundstückseigentümer verschwindet auf die Bahamas und hat keine Lust aufs Schrifttum. Er lässt es liegen. Die Sache gerät in Vergessenheit. Der zur örtlichen Anwesenheit und Fleißarbeit verdonnerte Hausverwalter lebt inzwischen sein weiteres Leben, fertigt Abrechnungen, hält Eigentümerversammlungen ab, pi pa po. Inzwischen wird schon mal ein Mietverhältnis gelebt, das so noch gar nicht Genehmigung gefunden hat.

Weiterlesen