1749/13: Positionen: Vom zeitgenössischen Aspekt her ist Jägerzaun inzwischen „obsolet“, er hat sich überlebt

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Latten am Zaun

Latten am Zaun

Ausgehend von diesen Rechercheergebnissen wird die Verwalterin auch Maßnahmen entwickeln, die die von der Grundstückszufahrt links gelegene Teilfläche (verwildert, leere Flaschen dort, Pflegedurchgänge hier bspw. fraglich) betreffen. Generalisierend ist „Jägerzaun“ als Lattenzaun-Idealvorstellung inzwischen in die Jahre gekommen. Die Verwalterin favorisiert für weitere Jägerzaun-Abbrüche tendenziell „Stabmatte grün/kunststoffummantelt“. Dies teilen die anwesenden Wohnungseigentümer. (Auszug aus dem Entwurf des Versammlungsprotokolls vom vergangenen Samstag)

 

Geschmäcker ändern sich. Handlungsdruck, nicht immer „kesseldruckimprägniert“, grün. Materialienwechsel stehen an. Überhaupt: Müssen wir Zäune errichten, als Pflugscharen, wider den widerlichen Eindringling? An der Blücherstr., Berlin-Kreuzberg: Der Zaun kann weg. Dahinter steht eine Dornenhecke, die „auf einsfuffzich“ ergänzt werden muss. Kein Hund hat „Bock“, sich in den Vorgarten zu schlagen, „business-Dog“: im Vorgarten Geschäfte zu verrichten.

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1748/13: Personen: Dieter heißt jetzt Max, Dieter kommt in der Hitliste der „most wanted“ Babynamen nicht (mehr) vor

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Lottowitz

Lottowitz

Dieter kommt in der aktuellen Hitliste der am meisten vergebenen Vornamen für Babys übrigens nicht vor. #Unnützes Wissen

Nun hat der Moor seine Schuldigkeit getan, ist noch erlaubt zu sagen. Der nunmehrige Biobauer Dieter Moor (im Nebenberuf Fernsehmoderator) hat seinen Vornamen geändert, melden verschiedene Medien. Wikipedia sei schon auf dem neuesten Stand. Na, dann ist gut. – Alle Versuche, meinen Künstlernamen Bloggwart eintragen zu lassen, scheiterten. Deutsche Behörden wiesen auf die Fehlerhaftigkeit der Schreibweise hin: Block Wart, das ginge wohl? Überprüft habe ich es noch nicht.

Er wolle „ändern, was die Altvorderen bestimmt haben.“ Dieter Bohlen überlegt auch? Wie wäre es mit „Sandy“ oder „Penolope“? Das würde doch aus Dieter einen ganz neuen Menschen machen. Gut möglich, dass er sich für seinen Vornamen schon geschämt hat. Wir wissen es nicht. Und was denkt eigentlich Detlev Buck? Detlev oder, noch niederträchtiger, Detlef? Das geht gar nicht.  Eine „no go“- bzw. „no name“-Area. Am Ende: „Angela“. Angela? Pfffff……..Schönes Wochenende.

Abgelegt unter: #Unnützes Wissen

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Beatlemania: We Can Work It Out!

1747/13: Foto: Beatlemania in der Hausverwaltung „We Can Work It Out“, but loud! #Zielfinder

Beatlemania: We Can Work It Out!

Beatlemania: We Can Work It Out!

Life is very short and there´s no time for fussing and fighting, my friend, singen die Beatles in „We can work it out“

Gemeinsam können wir es erarbeiten. Die Lösung. Der Wohnungseigentümer mit der Hausverwaltung und umgekehrt. Es müssen weitere einbezogen werden. Jemand in Berlin-Schöneberg will durch die Wohnung verlaufende Gasrohre „umlegen“. Die Leitung ist alt. Es werden Undichtigkeiten erfahrungsgemäß entstehen. Dann muss die ganze Leitung erneuert werden. Das kostet. Darf das jemand? Es geht darum, den Anderen (Eigentümern) zu vermitteln, dass das keine Frage der Beschlussfassung ist, sondern notwendige Instandhaltung, auch wenn´s mehr kostet. We can work it out.

Jemand anderes in Schöneberg anderswo, kann kaum duschen. Bis warmes Wasser kommt, dauert es ewig. Dann ist es brühend heiß, weil Kaltwasser nicht nachrutscht. Das sieht aus, als müsse der Wasserstrang erneuert werden, ergibt die Recherche. Muss dafür eine Versammlung sein? Oder könnte das „lfd. Instandhaltung“ sein? Bewusstsein schärfen. In Berlin-Kreuzberg wünscht sich ein anderer Eigentümer, wir sollten „bewusst pro aktiv informieren“. Leicht gesagt. Wann denn? Irgendwas ist immer.  Und doch. We can work it out.

Das Leben ist zu kurz, um seine Freunde (die Kunden) zu ärgern. Lösungen müssen her. We can work it out. Loud. Damit es bewusst wahrgenommen wird und niemand sich hintergangen fühlt, wenn wir unternehmerisch tätig waren und nicht wie Verwalter. Verwalten ist pro aktiv und nicht, nichts zu tun. We can work it out.

Chuck Norris: Hausordnung

1746/13: Positionen: Von der Hausordnung, der Unordnung, dem Tippelbruder und Frank Zander

Chuck Norris: Hausordnung

Chuck Norris: Hausordnung

Sie wurde berühmt über Berlin hinaus: Tüten Erna hatte ihren gesamten Hausrat immer dabei, in Tüten. Sie hatte einen Einkaufswagen, den sie am Kudamm hoch und runter schob. Tüten Erna steht für Obdachlose in Berlin.

Anruf aus Berlin-Wilmersdorf: Ein Gast im Hause, den man sich nicht wünscht. Er liegt im Dachgeschoss und „schnarcht“. Niemand will ihn jetzt wecken. Man muss auch mal ausschlafen dürfen. Was zu weit geht, geht zu weit. Zumindest auf Dauer. Die Hausverwaltung agiert schnell. Und dann teilt sie der Polizei den Vorgang noch mit.

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1745/13: Positionen: Das Informationsfreiheitsgesetz, eine Farce? Die Zeit berichtet hintergründig! #IFG #Linktipp

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Ausriss aus Brief der KFZ-Zulassungsbehörde

Wer hat nur die Dokumente geklaut, die da in der Dokumenten cloud liegen? Julien Assange war es nicht. Na, Gott sei Dank. Wer hat nur die Dokumenten cloud? #Splatterfragen

Viele von uns kennen das. Wir sind Bürger und es wird uns erzählt, wir hätten hier Rechte. Die Demokratie darf man auch nicht als kleinstes aller denkbaren Übel bezeichnen. Nein, es herrscht Freiheit.

Weil das hie und da nicht so ist, im perfekt und computerorientierten „Überwachungsstaat“, hat sich der Gesetzgeber u.a. das Informationsfreiheitsgesetz ausgedacht. Mit wenig Erfolg, wie die Zeit jetzt schön hintergründig berichtet. Das ist so gut geschrieben, wie zutreffend recherchiert, dass man dazu kaum noch etwas sagen muss. Vielleicht noch dies: Viele Behörden benehmen sich wie Arschlöcher Armlöcher, wenn man ihrem nervigen Tun selbstbewusst und Bürgerfreundlichkeit einfordernd entgegnet. Wir haben darüber häufiger berichtet. Vielleicht schmeißen wir einfach mal ein paar Beamte raus, die sich als ungeeignet erweisen, im Ordnungsamt, Wirtschaftsamt oder beim Gericht. Dienst am öffentlichen Bürger zu verrichten, weil sich die Unkündbarkeit wie Notdurft gebiert?!

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(EP)

1744/13: Positionen: Vom WEG-Verwalter, dem Mietsonderverwalter, dem französischen Eigentümer in Paris und dem Mieter in Berlin

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Stimme der Kritik - bleibt kritisch!

Stimme der Kritik – bleibt kritisch!

 

Sehr geehrter Herr Gotthal, wie telefonisch mitgeteilt, können wir Ihnen den Namen des Mieters der WE 28 mitteilen. Eine Telefonnummer liegt uns nicht vor. Mietername: Maximilian Kaller (* Name geändert) Mit freundlichen Grüßen Eveline Tandt (* Name geändert)
Hausverwaltung

Die Stimme der Kritik birgt Emotionen in sich. Ein „Schwarze-Peter-Spiel“ zwischen Eigentümer in Frankreich, seiner beauftragten Sondereigentumsverwalterin hier in Berlin und der WEG-Verwalterin (das sind wir). Wir schreiben eine Antwortemail im Ausnahmezustand inzwischen größerer Verärgerung. Vorausgegangen war dieser Email ein Telefonat mit der Berufskollegin, das im Wesentlichen einen Versuch darstellte, die WEG-Verwalterin zu einer Mieterbetreuung in der angesprochenen Sache zu veranlassen. Dass das eine „normale Sache“ wie diese sei, auch in ihren beruflichen Erfahrungen. Wie da irgendwie gesprächsweise durchscheint: „Was beschwerst du dich, WEG-Verwalter, dieses Leben ist nun mal hart und ungerecht, also halt die Klappe, arbeite“. Wir schreiben heute Morgen Galle und Gift spuckend und es ist der Versuch eines Befreiungsschlages:

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1743/13: Wald- & Wiesenrecht: Von Hauptseitenwurzeln, Senkern in der Tiefe und Wurzelreichweite

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Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ab es sich um
eine Gemeine Esche oder Gemeine Robinie handelt.
Beide Baumarten verfügen über ein Senkerwurzelsystem
mit weitreichenden, flach im Oberboden verlaufenden
kräftigen Hauptseitenwurzeln. Die Reichweite
der Wurzeln kann bis zu 14m betragen. In sandigen
Boden können einzelne Senker eine Tiefe von über
3m erreichen. (aus einem Rechtsanwaltsschriftsatz der Klägerin)

Wer ein Grundstück hat, haftet auch für dessen Bewuchs. Z.B. für die Bäume, die drauf stehen. Beim Amtsgericht Pankow/Weißensee wird nun gerade Wichtiges vorgetragen. Es geht um ein Haus in Pankow und auf dem Nachbargrundstück steht ein Baum. Der soll weg. Er schädigt die Baulichkeiten. Mit hanebüchenen Ausreden versucht der Eigentümer des betreffenden Grundstücks seine Verpflichtung wegzureden. Auf den Ausgang dieses Verfahrens sind wir sehr gespannt.

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1742/13: Linktipp: Von Brandlasten in Treppenhäusern erzählt „schadenprisma.de“-Autor Dipl. Ing. Matthias Münch

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Brandlasten im Treppenhaus

Brandlasten im Treppenhaus

Darüber haben wir mehrfach berichtet.

Die Zeitschrift „Schadenprisma“ hat jetzt einen gewissenhaft recherchierten Artikel veröffentlicht. Einige von unseren Fotos wurden unterstützend zur Verfügung gestellt. Hier der Link zu dem Artikel (pdf-Dokument).

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Klara Fall: Sprich zur Sache selbst

1741/13: Versammlung: Vom ersten Zusammentreffen mit der neugegründeten WEG

Einladung zur Eigentümerversammlung

Einladung zur Eigentümerversammlung

Aktion: Klara Kopp. Die Dinge durch Gespräche klären und Kommunikation verbessern. Das Unterpfand des gestrigen Abends war „gute Kommunikation“, ein Eselsthema, eine Königsdisziplin und der Versuch, dass sich alle unter- und miteinander verstehen mögen. Also ein Gottesdienst der neugewonnen Möglichkeiten? Amen.

Wie kommuniziert die Hausverwaltung mit den Kunden? Telefonisch, schriftlich, per Fax oder per Email. Ganz einfach.

Manches stirbt aus, deswegen ist es durchgestrichen. Anderes kommt neu hinzu. Auch auf der Agenda: Die Mailingliste. Oder eine newsgroup. Die Form ist egal, es zählt, dass man eine Plattform hat, auf der Basis derer sich Eigentümer und Verwalterin miteinander vernetzen.

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Rechtliches

1740/13: Recht: Die Anwendung einer Anliegergemeinschaft von Grundstücken nach dem WoEigG

Rechtliches

Die verschiedenen Grundstücke in Berlin-Kreuzberg bilden eine „Anliegergemeinschaft“ und regeln, weil Anlieger naturgemäß Anliegen haben, die sie zu vertreten trachten:

Soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, richten sich die Rechtsverhältnisse der  Anliegergemeinschaft nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WoEigG), auch wenn die
Anliegergemeinschaft nicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht.

Der Anliegervertrag sagt aus: „Für die Abstimmungsverhältnisse wird vereinbart, dass jeder Anlieger pro m2 der maximal genehmigungsfähigen BGF (= Bruttogeschossfläche) eine Stimme hat, unabhängig von der Größe des Grundstücks und unabhängig davon, ob Wohnungseigentum gebildet wurde und eine Vielzahl von Wohnungseigentümern Eigentümer des Grundstücks sind.“ Also, BGB versus WoEigG.  Das führende Prinzip, unterschiedliche Rechtsnaturen über einen wohnungseigentumsrechtlichen Kamm zu scheren, ist bemerkenswert. Ist das Gesetz nicht so schlecht wie sein Ruf? Niemand sagte, das ginge und dann kam einer und hat´s gemacht.

Der „Verwaltungsbeirat“ ist ein „Anliegerbeirat“. Interessantes Konstrukt, ausgedacht, um einen gemeinsamen Spielplatz nebst Geh- und Wegerechten zu unterhalten. Mit Verwalter, Stimmrechten und allem drum & dran. Grundlage aller Handlungen aber ist das WoEigG, auch wenn weitere Anrainer dieser gemeinschaftlich genutzten Fläche vom WoEigG ansonsten „unbefleckt“ „unberührt“ geblieben sind.