Investitionsbank Berlin – Bundesallee 210, Berlin-Wilmersdorf
Wir wissen im Grunde genommen recht wenig darüber Bescheid, wie weitgehend auch vollkommen abwegig belegene Vertragskonstellationen „in wesensfremden Bereichen“ solche Bereiche überlagern, in denen wir täglich leben, ohne groß nachzudenken? Ein Beispiel: Das Kleingedruckte der Kreditkarte, hier der MASTERCARD. Eine kritische Beleuchtung dessen.
Wieviel Kredit ein Mensch hat bzw. bekommt und welchen er verspielt, wenn er sich eine Kreditkarte beantragt, ist in vielerlei „Kleingedrucktem“ allenfalls versehentlich zu lesen. Niemals aber besteht die Absicht desjenigen darin, derartige „Nebenkriegsschauplätze“ mit zu vergegenwärtigen. Die Karte selbst exisitiert schon seit vielen Jahren, doch was damit alles möglich ist, überrascht. Zumindest wenn man sich das „Kleingedruckte“ bei passender Gelegenheit wieder einmal querliest. Ein willkürlicher Auszug des Grotesken:
Man bringt einem Menschen bei positiver Polung erst einmal ein gewisses Vorschussvertrauen entgegen. Dann verbringt man Lebenszeit mit ihm, hat Umgang. Menschen verändern sich erst selbst und dann ihr Leben. Wer Kerben in die eigene Lebensachse schnitzt, bemerkt solche Veränderungen oft erst einmal nicht gleich, sofort. Eine Weile bringen wir, ohne Veränderungen zu bemerken, zunächst mit unseren Erinnerungen. Positiver Polung für jemanden. Menschen erinnern einen zuweilen an die gute, schöne, erinnerungswerte Vergangenheit mit ihnen. Aber ein Schnitt ist längst klammheimlich, leise erfolgt. Das Trennende überwiegt, irgend etwas, dass uns erst auf, und dann abstößt. Wir wollen Veränderungen erst einmal für längere Zeit nicht wahrhaben. Bis es gar nicht anders mehr geht. Erst dann werden wir „wieder klar“.
Es bedarf „klarer Momente“. In denen wir uns nun sicherer werden, ganz allmählich, dass dieser Mensch nicht mehr der ist, der er einst war. Er ist weitergezogen. Wir waren am gemeinsamen Ort verblieben, der uns Nähe, Nestwärme, Zutrauen brachte. Diesen vorübergehenden Zustand nenne ich Nachschussvertrauen, das Gegenteil von Vorschussvertrauen. Hausverwalter würden sagen, der Vorschuss dessen muss angemessen kalkuliert sein. Denn der Nachschuss ist die so genannte Abrechnungsspitze. Die wie ein Pfahl im blutigen Fleische steckt.
Nu abba ma hinne machen…. – Herr Schenkelklopf (* Name geändert) hat folgendes Protokoll über die Versammlung am 13.05.2005 um 16:15 Uhr im Hotel „Jurisdiktion“ (* Name geändert) verfasst, und ein Anderer klopft sich gerade auf die Schenkel. Die wesentlichen Gründe sind auszugsweise wie folgt, wörtliche Zitate, Hervorhebung durch Fettdruck durch uns:
TOP 1: Begrüßung Herr Schenkelklopf (*) begrüßt die Anwesenden im Namen der Verwaltung und bedankt sich für das Erscheinen sowie das Interesse, welches damit der Eigentümergemeinschaftund auch der Anlage entgegengebracht wird.
TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit Durch Herrn Schenkelklopf wird darauf hingewiesen, dass zu dieser Versammlung mit Schreiben vom 14.04.2005 eingeladen wurde. ….Sodann berichtet Herr Schenkelklopf, dass 308,579 von 1.000-stel Miteigentumsanteilen (MEA; 07 von insgesamt 22 Einheiten) und also weniger als die Hälfte der MEA erschienen bzw. vertreten sind. Auf Antrag Herr Schenkelklopf wird daraufhin übereinstimmend festgestellt, dass die Versammlung nicht beschlussfähig ist.
Ende Zitat. Wozu Textbausteine eben nichts taugen…. – das macht „rasch aua“, #Flurbereinigung empfiehlt deswegen: Nu abba ma hinne machen…
Die Verwaltungsübernahme erfolgt „ins eigene Haus“. Die Verwaltungsübergabe betrifft Reisende, die man nicht aufhalten möchte. Beides existiert. Und jedes zu seiner Zeit. Wer immer nur neue Anlagen übernimmt, übernimmt sich bald. Wer welche abgibt, muss sie entweder abgeben, weil er dazu gezwungen ist. Eine Verwaltung kann sich wie eine ungewollte Schwangerschaft der „späten Mutter“ darstellen. Sie, die Verwalterin der WEG, übergibt die Wohnanlage in neue Hände, angesichts derer sie sich selbst schon zu oft übergeben hat. Eine schwierige Geburt, beides. #Verwalterlatein, kleines
Das passiert eigentlich dauernd: Man übernimmt eine neue Wohnanlage und die Wohnungseigentümer der Anlage statten einen so gut wie nie mit der vollständigen Teilungserklärung im vorhinein aus. Wenn man Glück, hat wenigstens der alte Verwalter aufgepasst und sie akribisch gesammelt. Ja, die Teilungserklärung der Wohnanlage hat oft noch „Ergänzungen“ erfahren, und oft haben diese es in sich. Dort werden noch nachträglich Sachen berichtigt. Oder Wohnungen in der Größe verändert. Pi pa po. Kaum einer achtet auf Vollständigkeit, was das betrifft. – Verwaltungsübernahmen finden für gewöhnlich in den späten Abendstunden statt: Endlich Zeit, alte Akten anzusehen, sie zu streicheln und sich dann….die Hände zu waschen. Zu viel Staub, Patina vergangener Epochen. Alles alte muss in den Keller, je besser desto schneller. Oder umgekehrt.
Drei Stück Teilungserklärung finde ich unter verschiedenen Altaktendeckeln verstreut und sogar die „gute, alte Abschlossenheitsbescheinigung“. Der Hausverwalter ist ein Polyboy, macht reine, putzt weg. Der alte Verwalter hat zwar viel Papier im Laufe der Jahre gesammelt. Wenigstens hat er es auch abgelegt. Ich kann mich vollständig „bereichern“, nicht auf Kosten der WEG, sondern zu ihrem Nutzen. Damit das richtig gut wird.
Es ist Heizkosten- und Wasserkostenabrechnungszeit. Eben nicht mehr ganz Winter. Unsere Erfahrungen mit der abrechnenden Branche bilden so den Fokus unserer Erfahrungen in diesen Wochen. Gut und schlecht, Yin und Yang. Eben genau so wie das Leben.
Das waren noch Zeiten, früher. Früher war alles besser. Man wird einen Moment wankelmütig, vermißt seinen eigenen inneren Antrieb: So eine inneren Wankelmotor. Remember? Hach.
Aktuell erfahre ich, dass die Fa. BRUNATA in München (das liegt im „Berliner Speckgürtel“, aha!) so ca. 600 Mitarbeiter hat und die über das ganze Bundesgebiet verstreut sitzen. Die Kernkompetenzzentrale sitzt (oder liegt?) allerdings im schönen bajuwarischen München. Diese Stadt hat einen weit über München hinaus bekannten Oberbürgermeister, der schon seit vielen Jahren als wählbar gilt.
Ein Handwerker, der in einem Mieterkeller Bohr-, Stemm- und Leitungsverlegungsarbeiten durchführt, hat -verdammt noch mal- die Pflicht, die Mieterutensilien mit einer weitgehend staubdichten Schutzfolie abzudecken. Der Zutritt zum Kellerverschlag ist vorher mit dem Betroffenen abzusprechen. Auch hiervon gibt es keine Ausnahme. Das ist insgesamt richtig. Tut er beides nicht, hat er ein Problem. Nachträglich wird abgerechnet. Der Verwalter als Moderator zwischen Schädiger und Geschädigtem: Muss man wirklich für alles explizite Vertragsklauseln im vorhinein aufsetzen? Oder gilt eine allgemein übliche Sorgfaltspflicht auch für Handwerker in bewohnten Mehrfamilienhäusern, selbst wenn es nur im Keller ist?
Wenn der Handwerker im Keller in Berlin-Kreuzberg eine Strangsanierung der Wasserstränge durchführt, fallen Späne, bzw. staubt es auch gehörig. Das ist die eine Seite von Madame Medaille. Wenn der eigene Eigentümerkeller dann über Gebühr verstaubt, ist das ärgerlich. „Der Hirni“, so sagt eine, die davon betroffen ist. Alles muss wieder sauber gemacht werden, der Staub, das ist ja nicht auszuhalten.
Der Sinn ist nicht ganz klar. Aber hübsch anzusehen. Verschlagwortet über „Alltag“ als Tag. Obwohl: Ist nicht ganz alltäglich, diese Art der Nutzung. Weiter arbeiten.
Gastrotour bis zur Gastritis? Und die Pillen danach…
Wir erhalten viel Post. Manchmal schreiben wir auch selbst welche. So wie diese Email heute, Zitat:
Hallo, lekker Energie!
Das fiel uns noch auf:
Es gefällt uns nicht, weil es uns nicht gefällt, wenn wir mit NUON in einer bestimmten Rechtsform einen Vertrag abschließen und dieser dann brokerartig von Unternehmen zu Unternehmen hüpft. Wir fragen uns inzwischen:
Die Frage ist doch: Welche Sinnfragen stellt sich der Mensch im letzten Lebensdrittel wirklich? Ist Golf spielen eine gute, runde Sache, weil das Rund ins Loch muss? Oder darf die Kapitalanlage in Form einer sauer verdienten eigenen Eigentumswohnung am letzten Loch nicht aus demselben pfeifen? Was aber, wenn es schließlich die Spatzen von den Dächern….?
Ein dicker Hund: Am Golfplatz Motzen steht eine Wohnanlage mit 88 Eigentumswohnungen und 100 Tiefgarageneinstellplätzen ohne Verwalter da. Niemand weiß Bescheid. Vor allem: die Wohnungseigentümer nicht. Der Gerichtsbeschluss wurde ihnen nicht zugesandt. Das Wohngeld wird seit Februar nicht mehr eingezogen, sagt ein Miteigentümer. Inzwischen agiert immer der Vorsitzende des Beirats, als Stellvertreter der abgelösten Verwaltungsfachkraft, die das Gericht für ungeeignet hält. Das ist der Mehrheitseigentümer. Gut gebrüllt, Löwe: Wuff. Ein närrisches Treiben. – Einer will jetzt nachsehen in den Originalbelegen: Zahlt der Mehrheitseigentümer überhaupt Wohngeld? Was wenn rund 70% der Wohngelder dort ausfallen? Katastrophe.
Der (neue) Mehrheitseigentümer hatte die nach Gerichtsmeinung „ungeeignete Kollegin“ als Nachfolgeverwalterin durchgedrückt. Das Honorar war unüblich hoch. Bekam er selbst monatlich die Differenz ab? Das bleibt unaufgeklärt. Das Landgericht Frankfurt/Oder hat Recht gesprochen. Wir hatten im Dezember darüber berichtet. Bemerkenswert: Die Anlage hat bis heute keine Abrechnung für 2011. Die Wohnungseigentümer glauben immer noch, alles ginge mit rechten Dingen zu. Geht es aber nicht. Seit dem letzten Verwalterwechsel. Trau, schau, wem: Schau genau hin, wenn du eine Wohnung kaufst. Was alles passiert. Unglaublich.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben seit einiger Zeit eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei uns. In der Zwischenzeit kann sich bei Ihnen das eine oder andere geändert haben. Nach § 8 Ziff. I1 der Allg. Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVB) müssen Sie uns Veränderungen Ihrer Haftpflichtrisiken mitteilen. Bitte beantworten Sie uns die nachstehendecn) Frage(n) und schicken Sie uns diesen Bogen bald zurück.
Falsches Denken.
Denn wenn sich etwas verändert, soll es mitgeteilt werden. Stattdessen wird aber anders herum organisiert und dann Schriftverkehr ohne Ende produziert. Hey, Versicherung: Wie wäre es mit einer Rückfallklausel: „Don´t write me, I write you, if sich was ändert.“ Großartiger Gedanke, weiter arbeiten…