Die Frage ist doch: Welche Sinnfragen stellt sich der Mensch im letzten Lebensdrittel wirklich? Ist Golf spielen eine gute, runde Sache, weil das Rund ins Loch muss? Oder darf die Kapitalanlage in Form einer sauer verdienten eigenen Eigentumswohnung am letzten Loch nicht aus demselben pfeifen? Was aber, wenn es schließlich die Spatzen von den Dächern….?
Ein dicker Hund: Am Golfplatz Motzen steht eine Wohnanlage mit 88 Eigentumswohnungen und 100 Tiefgarageneinstellplätzen ohne Verwalter da. Niemand weiß Bescheid. Vor allem: die Wohnungseigentümer nicht. Der Gerichtsbeschluss wurde ihnen nicht zugesandt. Das Wohngeld wird seit Februar nicht mehr eingezogen, sagt ein Miteigentümer. Inzwischen agiert immer der Vorsitzende des Beirats, als Stellvertreter der abgelösten Verwaltungsfachkraft, die das Gericht für ungeeignet hält. Das ist der Mehrheitseigentümer. Gut gebrüllt, Löwe: Wuff. Ein närrisches Treiben. – Einer will jetzt nachsehen in den Originalbelegen: Zahlt der Mehrheitseigentümer überhaupt Wohngeld? Was wenn rund 70% der Wohngelder dort ausfallen? Katastrophe.
Der (neue) Mehrheitseigentümer hatte die nach Gerichtsmeinung „ungeeignete Kollegin“ als Nachfolgeverwalterin durchgedrückt. Das Honorar war unüblich hoch. Bekam er selbst monatlich die Differenz ab? Das bleibt unaufgeklärt. Das Landgericht Frankfurt/Oder hat Recht gesprochen. Wir hatten im Dezember darüber berichtet. Bemerkenswert: Die Anlage hat bis heute keine Abrechnung für 2011. Die Wohnungseigentümer glauben immer noch, alles ginge mit rechten Dingen zu. Geht es aber nicht. Seit dem letzten Verwalterwechsel. Trau, schau, wem: Schau genau hin, wenn du eine Wohnung kaufst. Was alles passiert. Unglaublich.