1535/12: News: Bundesgerichtshof zur Heizkostenabrechnung für Wohnungseigentümer – V ZR 251/10 vom 17. Februar 2012

Bundesgerichtshof

Seit gestern liegen nun auch die Gründe zur obigen Entscheidung gedruckt vor. In dem Beschluss sagt der Bundesgerichtshof (BGH) folgendes:

Entscheidung V ZR 251/10
Verkündet am 17. Februar 2012 zur Normenkette:
WoEigG § 28 Abs. 3; HeizkostenVO § 3 Satz 1

Leitsatz:
Die Regelungen der Heizkostenverordnung gelten für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar; einer Vereinbarung oder eines Beschlusses über ihre Geltung bedarf es nicht. In die Jahresgesamtabrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen, aufzunehmen. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Der Unterschiedsbetrag ist in der Abrechnung verständlich zu erläutern.
BGH, Urteil vom 17. Februar 2012 – V ZR 251/10 – LG Landau i.d. Pfalz AG Ludwigshafen am Rhein

Aus Gründen der zeitgerechten Veröffentlichung erfolgt dieses hier an dieser Stelle. Zu gegebener Zeit wird die Entscheidung Berücksichtigung auf der Firmen-Homepage finden und ergänzend in der Sektion „Juristische News“ besprochen werden. Die Firmen-Homepage ist verlinkt.

Weblotse

1516/12: Alltag: Wenn sowas in einem Kaufvertrag steht, ist es ein Vordruck, oh Gott! #Notariate

Rechtliches

Es sollte ein ganz besonderer Tag werden, dieser Kaufvertrag, das war etwas ganz besonderes für sie.

Und dann verlas der Notar, obwohl der deutschen Sprache mächtig, diese Klausel:

Zur Wirksamkeit des Vertrages ist die Zustimmung des mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums beauftragten Verwalters in notariell beglaubigter Form nicht erforderlich.

Eine Klausel, die besagt, dass sie selbst nicht erforderlich sei. „Zur Wirksamkeit dieses Vertrages ist mein Wortlaut nicht erforderlich“, sagte die Vertragsklausel und vergaß sich zu löschen. Ach, wäre es doch „mission impossible“, mit Selbstvernichtungsmecha…….

Marie-Antoinette aus Paris wusste in diesem Moment: Es ist doch nichts besonderes, diesen Kaufvertrag abzuschließen. Es ist nur ein ganz gewöhnlicher Vordruck mit Klauseln zum Ausfüllen oder zum Umformulieren. So wie Millionen andere Traktate, mit denen Menschen etwas notariell ausmachen. Auch wenn es manchmal hübscher verpackt ist, besser kaschiert oder individueller aussieht. Also anders als hier.

Weblotse

(EP)

1515/12: Rechtsprechung: Der BGH hat sich in V ZR 56/11 vom 14.10.2011 mit Stimmrechtsverboten und baulichen Veränderungen befasst.

Bundesgerichtshof

Baut ein Wohnungseigentümer von mehreren im Bereich seiner Einheiten Gemeinschaftseigentum um, ohne die dafür erforderliche Genehmigung der übrigen Eigentümer zu besitzen, so hat dies in der Regel mannigfaltige Gründe. Die spannungsgeladene Frage aber ist, wie gehen Menschen mit solchen (üblichen) häufig auftretenden Konflikten (konstruktiv) um? Hiervon erzählt der nachfolgende Artikel und berichtet über Spannungsfelder, die im Rahmen eines BGH-Beschlusses zur Abhandlung kamen.

Ohne allzu sehr in die Details eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Dresden einsteigen zu wollen, bildet der hier unter Berichterstattung gestellte Fall doch Parallelen zu „üblichen Zwistigkeiten“ im Rahmen der Verwaltung von Wohnungseigentümern. Denn es geht oft in solchen Streitigkeiten nur noch wenig um die Sache selbst, sondern um Emotionen, Machtfragen und den Kampf um ein Obsiegen oder Unterliegen im gemeinsamen Hahnenkampf vor Gerichten. Insofern der dargestellte Fall weiteren Fällen nicht unähnlich, die hier in Berlin derzeit auf Durchführung drängen.  Deswegen wird die Bedeutung des Bundesgerichtshofs-Beschlusses als „grundlegend“ anerkannt und Züge von „kluger Vernunft“ lassen sich sehen.

Weiterlesen

1514/11: Positionen: Vom Verwalternachweis zur Verwalterbestellung, der Verwalterzustimmung und dem Spandauer Brückenzoll

Banner Wald & Wiesenrecht

Most users ever online were 72, on 4. Februar 2012, 03:59 #aus der Zugriffsstatistik dieser Website

Ja, lustig ist das Verwalterleben. Und nachts um 03:59 Uhr tummelten sich auf dieser Website gleichzeitig 72 Leser, das ist viel. Haben die Leute nachts nichts Besseres zu tun?

Eine Sache, die nicht unerwähnt bleiben darf, ereignet sich heute „vor den Toren Berlins“, weit außerhalb der Stadtgrenzen, in Berlin-Spandau, also noch nicht im „Berliner Speckgürtel“, obwohl…. Haha, früherer Witz aus den Zeiten, als Berlin noch von einer funktionierenden Stadtmauer umgeben war. Schon in den achtziger Jahren hat ein lieber Freund seit jenen Jahren und Berufskollege seinen Hauptwohnsitz in Spandau gehabt. An diesen erinnert uns heute Korrespondenz mit einem weiteren Spandauer Verwalterkollegen, den wir hier und da geschätzt haben und hier und da als „bisschen neben dem fachlichen Faden“, nicht unschräg, eingeschätzt haben. Diese Art Einschätzungen ist nie statisch, sondern belebt und aktiv, wie das Leben selbst. Die Wiedereinführung des „Spandauer Brückenzolls“ und nicht mehr und nicht weniger steht hier auf dem Spiel und das geht so:

Weiterlesen

1496/121: News: Der Bundesgerichtshof verneint die Zulässigkeit der Abrechnung von Heizkosten nach „dem Abflussprinzip“

Bundesgerichtshof

In der Sache nicht überraschend, sondern erwartungsgemäß. Selbstverständlich und Usus fachlich gut ausgebildeter Haus- und Grundstücksverwalter. Die aktuelle BGH-Entscheidung überrascht uns nicht.

Und gerade weil es sogar „unter Kollegen“ fachlichen Dissens darüber gibt, was nun besser ist, ist doch der aktuelle Beschluss vom Bundesgerichtshof eine Art Wegweisung. Nämlich hinsichtlich der Frage, wie man gut und richtig abrechnet. Es spielt für uns auch deswegen eine Rolle, weil der BGH klargestellt hat, dass in der Frage verbrauchsabhängiger Kosten (hier: nur der Heizkosten) nicht richtig abgerechnet werden würde, wenn man lediglich nur die an den Wärmelieferanten bzw. Energielieferanten gezahlten „Vorschusszahlungen“ abrechnet, nicht aber den Verbrauch abgrenzt, misst und die tatsächlich verbrauchten Energiekosten zugrunde legt. Dass dies sogar auch für Wasser und Strom bzw. andere verbrauchsabhängige Kostenarten künftig gelten dürfte, ist aber leider nicht zu vermuten. Die Heizkosten sind nach wie vor eine Ausnahme. Hier hat nämlich der Bundesgesetzgeber die Sache rechtlich durch Verordnung geregelt. Unerfindlich ist, warum er dies in den weiteren Bereichen unterlassen hat. Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs drucken wir hier -der Einfachheit halber- unverändert ab.

Weiterlesen

1487/12: Korrekturhilfe: Alternativen muss man haben #Fristverletzung | Wir lassen uns nicht „verhohnepiepeln“, Rummelsburg darf nicht untergehen!

Korrekturvorschlag: Fristenverletzung
Korrekturvorschlag: Fristenverletzung

Irgendwo in Berlin-Rummelsburg sind die Wohnungseigentümer mit ihrem Verwalter unzufrieden. Sie streben einen Wechsel an. Wir prüfen, zu wann ein Wechsel möglich wäre. Wir untersuchen die Verwalterbestellungen der Vorjahre, den alten Verwaltervertrag aus 1996. Und die Frage, ob der Verwalter auch vorzeitig abberufen werden kann? Wird die WEG Fristen verletzen, wenn sie sich vor dem 31.12.2012 von der untätigen Verwaltung trennt? Die Rechtschreibprüfung des Office-Programms legt die Wunden offen. Alle.

So viel Vorstellungskraft kann niemand „aus sich heraus“ besitzen. Es geht um Fristenverletzungen.

Diese ginge einher mit „Meniskusverletzungen“, schlägt mir mein Officeprogramm vor. Hmmmh. Das kann sein. Muss aber nicht.

Weiterlesen

1469/12: Positionen: Mein Leben in Zahlen #Strom

Banner "Mein Leben in Zahlen"

Die genaue Befassung mit den eigenen Verbrauchszahlen zeitigt auch die Erkenntnis, dass der Mensch nicht gerne für die Zahlen lebt. Sie sind ausgesprochen lästig. Was sich hinter ihnen verbirgt? Nun, erst wird gezählt. Dann wird gezahlt. Oder umgekehrt. Weil jemand vergessen hat, rechtzeitig mitzuzählen. Und sich Gedanken darüber zu machen. Hach, 2012 wird alles besser. Damit aus Zehlendorf nicht Zahlendorf und letztlich keine Zahlenwüste wird, in der noch nicht einmal ein Wüstenfrosch gern leben mag.

Und wenn es auch sonst heißt, ich führte da ein Leben in Zehlendorf. Damit ist es jetzt vorbei. Jetzt kommen Zahlen auf den Tisch. Die breche ich vorher logisch herunter und frage mich nach ihrer Bedeutung. Ab sofort ist „Zahlendorf“ draus geworden, anstatt im Grünen lebe ich nun im numerischen Stadtbezirk in Berlins Süden. Count on me, zähl auf mich. Was das soll? Nun, vielleicht zum Nachdenken anregen. Dahin schwimmt die Zeit ohne jede inhaltliche Bedeutung. Was aber bedeuten die Zahlen meines Lebens?

Weiterlesen

1468/12: Positionen: Abteilung, still gestanden! Rettet den Zählerstand! #Abrechnung #Inventur

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

Das grundlegende Prinzip bestimmter Rechtsmeinungen zur Jahresabrechnung beinhaltet nicht gleichzeitig eine Zusage an die Berufsgruppe der Haus- & Grundstücksverwalter, die Frage eines angemessenen, richtigen Verbrauchs von Betriebskosten außer Acht zu lassen. Das Gegenteil ist und bleibt richtig.

Vor ein paar Tagen haben wir hier über eine falsche Jahresabrechnung berichtet. Damit ist das Thema „guter“ bzw. (besser) richtiger Hausverwaltung nicht abgehakt. Als störend wird empfunden, wie es sich manche Kollegen einfach machen, über bestimmte Notwendigkeiten gar nicht nachzudenken.

Herausgearbeitet hatten wir, dass es zwei Glaubensrichtungen gibt. Wer an etwas glaubt, nur um seine Arbeit nachlässig machen zu dürfen, dem werden wir heute ein paar Gegenargumente entgegensetzen. Nämlich: Egal ob jemand meint, es gelte allein das Zu- und Abflussprinzip in der WEG-Abrechnung. Richtig muss die Abrechnung trotzdem sein.

Weiterlesen

1463/12: Trends: Die Trends vom 04.01.2012 sprechen eine derbe Sprache: Es geht um Trennungsgeschichten

Gegenwärtiger Stand der Fischereipolitik: Schwäne auf Ostsee!

Gegenwärtiger Stand der Fischereipolitik: Schwäne auf Ostsee!

Schrecklich immer diese Trennungsgeschichten. Jetzt, so Anfang Januar, denken wir darüber wieder einmal nach. Hinter uns liegen Trennungen, private und geschäftliche Trennungen.

So wie die Trennung von Maxima und Peter (* Namen geändert), die schon fünf Jahre zurückliegt. Aktuell haben die beiden noch eine gemeinsame Immobilie im Berliner Speckgürtel, von dem die Leser hier wissen, er liegt außerhalb der ehemaligen Stadtgrenzen. Ist bald richtig Winter, Speck anfuttern ist eigentlich angesagt. Und doch werden im Speckgürtel die Menschen tendenziell Belastendes derzeit lieber los.

Weiterlesen

1437/11: Positionen: Wie man versucht, Mobilfunkverträge zu optimieren, macht man es falsch! Der Kunde ist immer schuld!

Gute Kommunikation? Telefon

Gute Kommunikation? Telefon

In der Mobilfunkbranche werden Verträge und Geschäfte (Neugeschäft) inzwischen weitgehend telefonisch abgewickelt. Wer dies für gefährlich hält und die Gefahr von Missverständnissen und Kleingedrucktem sieht, das man am Telefon eigentlich nur übersehen kann, muss sich brieflich an den Anbieter wenden und ein schriftliches Angebot erfragen. Auch in Webseiten-Onlineshops ist die Gefahr zu groß, etwas anzuklicken, das man hinter nur bereut. Ein Plädoyer für mehr Sorgfältigkeit. Und der Bericht, dass das scheitert, wenn man sich präzise brieflich an die Anbieter wendet. Entweder sie antworten gar nicht, oder sie antworten mit Textbausteinen, aus denen glasklar ersichtlich ist, sie wollen konkrete Anfrage so nicht beantworten. Denn dies wäre nicht in ihrer bunten Welt, also fremdes Land. Doch am Ende sind wir das: die eventuellen Neukunden!

An sich ist das Geschäft klar umrissen und inzwischen bundesdeutscher Standard: Nach Ablauf von Festvertragslaufzeiten (in der Regel 24 Monate) laufen Mobilfunkverträge aus, die man zwei Jahre zuvor in der Absicht geschlossen hat, ein neues Mobilfunktelefon zu erwerben und dann zwei Jahre sorgenlos auf neuestem Stand der Technik zu telefonieren.

Weiterlesen