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Der Sticker #Positionen müsste dunkelbraun sein. So geht die Räuberpistole.
Der Mieter ist Messi. Das ist der Hausverwaltung bekannt. Von Beruf Dachdecker, aber das liegt schon lange zurück. Seit vielen Jahren schimmelt er in seiner Wohnung. Weil es zu feucht ist. 2017 gab es einen Wasserschaden. 2020 gab es wieder einen. 2023 den nächsten. Er lässt niemanden rein. Nicht den Schornsteinfeger, der die Gastherme kontrollieren muss. Die hat er stillgelegt und verplomben lassen. Er heizt mit Strom-Radiatoren. Dafür sind die Elektroleitungen in der Wohnung ungeeignet, es kann zu Überlast kommen. Ein gerichtliches Verfahren auf Gewährung von Zutritt durch den Vermieter, um den Zustand der Wohnung zu protokollieren, vereitelt er von 2020 bis 2023. Das Landgericht gibt dem Vermieter schließlich recht und urteilt, der Mieter habe die Besichtigung des Zustands zu dulden und auch, dass Fotos angefertigt werden.
Zum Wasserschaden 2023 folgt wg. seiner Weigerung, Zutritt zu gewähren, schließlich die entscheidende, fristlose Kündigung. Der Mieter soll raus. Die Räumungsklage über geht er in Deckung und äußert sich nicht. Einen Tag vor der angesetzten Räumung stellt er einen Räumungsschutzantrag und behauptet, er habe von der Klage niemals Kenntnis erhalten. Sein Nachbar habe ihm vermutlich die Post gestohlen. Es folgen einige Räuberpistolen.
Der Mieter hat gegen das Versäumnisurteil Rechtsmittel eingelegt und widersetzt sich der Zwangsräumung. Im Schriftsatzwege wird nun gelogen wie gedruckt. Bzw. gelogen gedruckt. Nichts stimmt in den Schriftsätzen.