3209/17: Positionen: Das Schlagwort „eRechnung“ nimmt Fahrt auf und führt zu systematischerer Berichterstattung.

Dass wir uns entscheiden, Vorzüge des Internets zu nutzen, ja klar. Uih, wir sind sooo modern, aber so was von ….Allerdings verändert das die Verhältnisse erneut. Im Vorteil ist der Herausgeber. Und nun macht der Anbieter digitaler „Mehrwerte“ alles Mögliche: Er schickt die bestellte Rechnung nicht digital. Sondern Emails ohne jede Angabe, worum es eigentlich geht. Man soll sich irgendwo einloggen und irgendwas tun. Eine irische Firma meldet sich für den Stromanbieter Vattenfall: Wir testen die Kundenzufriedenheit. Ha! Die Krönung sinnfreier Formulierung aus der Telekom: Falls Sie in der Zwischenzeit etwas stöbern möchten, …, und nein: Wir wollen nicht stöbern. Wir wollen echte Mehrwerte. Bekommen wir das, was uns versprochen wird? Wenn wir in Kundencentern Zugangsdaten anlegen?

Wenn Menschen bloggen, ist es von Zeit zu Zeit tatsächlich so, dass bestimmte Themen immer mehr in einen Fokus geraten. Automatisierte Geschäftsprozesse beispielsweise. Also Autofokus. Was ist eigentlich noch richtig? Was ist falsch? Bin ich selbst durcheinander? Selbstkritisch zu reflektieren, was man schreibt, ist keine schlechte Idee.  Dies Thema bewegt mich derzeit sehr:

Der Trend ist die Umstellung von analogem auf digitalen Schriftwechsel. Stichwort: eRechnung. Sogar eine gesetzliche Grundlage existiert seit kurzem. Ganz klar: Mit der Überführung vom gelben Postrechnungs- auf elektronischen Versand sind enorme Einsparpotenziale verbunden. Ja, richtig: Für Unternehmen. Deswegen wollen immer mehr viele ihrer Prozesse digital abbilden. Da gibt es jede Menge Fehlentwicklungen, wie immer, wenn Unternehmen nur sich selbst denken. Der Kunde wird zum digitalen Sklaven degradiert, zum Hilfsangestellten. Gleichzeitig wird der bisherige Service drastisch -Hervorhebung: DRASTISCH- eingeschränkt. Weniger Mitarbeiter, weniger Telefonsprechzeiten, weniger Weswegen rufen Sie an?. Ganze Workflows schalten die Unternehmen vor: 10 bis 20 Minuten Tastatureingaben keine Seltenheit, und Warteschleifen.

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3134/16: Tückisch für Anfänger: Man kann die Gerechtigkeit nur eines Arbeitstages nicht mit Messlattenkubikmetern erschlagen.

tfA_Buchungsgebuhr

Schreibt der Schlüsseldienst:
„wie bestellt so berechnet. Da ein Storno einen erheblichen Aufwand für meine Steuerberaterin im DATEV-Programm darstellt (Storno, neue Rechnung und eine extra Rechnung über 3 Schlüssel) und mir diese Buchung zusätzlich in Rechnung gestellt wird, bitte ich Sie den Betrag für die 3 Schlüssel von dem WEG Konto intern an Herrn Viel (* Name geändert) zu überweisen.“ – schreibt die Mitarbeiterin vom Schlüsseldienst

Und ja, bemerkenswert.

Man lässt das als Hausverwaltung mal so auf sich wirken und fragt sich: „Wie geht’s weiter?“

Ist aber auch richtig: Man kann die Gerechtigkeit nur eines Arbeitstages nicht mit Messlattenkubikmetern erschlagen. Hinzu kommt die Langzeitbeobachtung des Dienstleisters. Wird er in Zukunft ähnlich kleinlich und unpassend auf die Bitte reagieren, 3 Schlüssel in eine andere Rechnung zu packen, die die gesamte Schließanlage eines Hauses betrifft? Von wegen extra Rechnung für 3 Schlüssel. Die Dame hatte wahrscheinlich gerade viel zu tun. Wer nicht?

Tadele nicht den Fluss, wenn du ins Wasser fällst.

3120/16: Trend: Bei den Berliner Wasserbetrieben gibt es derzeit keine richtigen Rechnungen, wenn geschätzt wurde

trendbarometer

Korrekturhilfe zu "Wasseruhr"

Korrekturhilfe zu „Wasseruhr“

Dass beim Berliner Wasser alles klar sei, behauptet momentan niemand. Im Gegenteil: Nach einer telefonischen Auskunft bei den Mitarbeitern der Hotline der Berliner Wasserbetriebe heute gibt es derzeit keine richtigen Rechnungen unter folgender Voraussetzung. Hat der Lieferant den Wasserverbrauch am 31.12. unzutreffend geschätzt und erhebt jemand Widerspruch gegen die unrichtige Schätzung, so reichte es bislang aus, den korrigierten Zählerstand per 31.12. mitzuteilen. Das ließe sich bei guter Programmierung der Webcenter-Kundenschnittstelle sicherlich unproblematisch per Kundeneingabe realisieren. Das geht aber nicht. Ist so nicht vorgesehen.

Hier ist das System ungut programmiert. Der Kunde, der am 18.05. im Zuge einer Jahresabrechnung des Hauses den berichtigten Stand einzugeben gedenkt, wird zurückgewiesen. Ein so lange zurückliegender richtiger Zählerstand ist unzulässig. Dazu bedarf es eines Briefs oder einer elektronischen Nachricht per Email.

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