826/2010: Zitat des Tages: Die alte Jungfer, der Kriminaltango, es ist was los im Staate Deutschland…

 Gibt es eigentlich einen bestimmten Grund, warum bei dem Mieter von ….Name…., VH, 1.OG, seit Monaten das Klingelschild ab ist und nur noch die Drähte rausgucken? Ich komm mir zwar vor wie die alte verbitterte Jungfer 🙂 die immer meckert, aber das muss ja wohl nicht sein, die haben ein Kind und unschön sieht’s auch aus.

(Aus einer Email an uns)

Anmerkung unsererseits: Also, so unschön sieht das Kind doch gar nicht aus! Weitere Anmerkung: Die Petentin ist keine alte Jungfer, sondern eine nette, immer aufmerksame Miteigentümerin in Berlin-Spandau. Mehr wird nicht verraten,

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719/2010: Wartezimmer-Lektüre: Was war eigentlich los am 05.11.2009? – Stadtweite Aufklärung!

Jugendfrei!

Jugendfrei!

Wartezimmer-Lektüre, BZ Berlin - 05.11.09

Wartezimmer-Lektüre, BZ Berlin - 05.11.09

Außerdem ist mein Kontakt mit Prostitution und anderen Spielarten des Erotikgewerbes vollkommen theoretischer Natur. Auf der Oranienburger Straße laufe ich normalerweise zickzack, um nicht von den unterbeschäftigten Nutten angesprungen zu werden. Es war genau in dieser Gegend der Stadt, als mal wieder drei Damen gleichzeitig Anlauf nahmen um mir nahe sein, als mir dämmerte: Um das Berliner Entspannungsgewerbe kann es nicht gut bestellt sein.“ (Ulf, Hauptstadtblog, hier

Ehrlich gesagt: Ich weiß es gar nicht mehr! Ich erinnere nur noch: Es muss ein Wartezimmer gewesen sein, irgendwo. Und es lag die BZ herum. Klar ist: Es war echt ne ganze Menge los an diesem Tag, und speziell auf diesen Seiten, da war die Hölle los. Ich fuhr ganz in Gedanken einmal kreuz & quer durch ganz Berlin. Und was ich alles erlebte.

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700/2010: Polaroid des Tages: Die Heizungszuluft braucht schwedische Gardinen!

Polaroid des Tages: Heizungszuluft, Gitter

Polaroid des Tages: Heizungszuluft, Gitter

Der Kommissar von der Hauswartungsfirma hat geschossen: Ein Foto. In Berlin-Spandau. Was er meldet, ist kurz und knapp, aber dennoch präzise. Dafür danken wir. Und beauftragen einen Mann, das zu erledigen. Keine Widerrede. Wird erledigt. Demnächst! Wenn Zeit ist….

641/2010: Emailregeln 02.2010: …for a better understading – Vom Umgang mit Fotos!

Emailregeln 02.2010

Emailregeln 02.2010

 Als Anlage übersende ich Ihnen Fotos vom Treppenkopf  und verbleibe mit freundlichen Gruß, Vorname Nachname, Ps.: bitte die Qualität der Fotos zu entschuldigen – Handy-Kamera“ (aus einer Email)

Was hat er uns übersandt?

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636/2010: Zitat des Tages: Sir Peter Ustinov und die Androhung von Festungshaft in Spandau

 „Alt ist ein Mensch nicht, wenn es an seinem Körper zu zwicken beginnt, nicht, wenn das Treppensteigen schwerer fällt, nicht, wenn die Augen nicht mehr so recht wollen, nicht, wenn sein Haar ergraut. Alt ist ein Mensch, wenn er aufhört zu staunen oder es überhaupt nie gelernt hat, wenn also seine Phantasie ergraut.“ (Sir Peter Ustinov)

Alt ist ein Mensch aber doch, wenn er beispielsweise Geiselnahmen durchführt und Anlageberater ihrer Freiheit beraubt (gestern hier). Nicht wenige haben sich dieses Jahr etwas auf die Agenda geschrieben, das abzuwickeln sogar einen gewissen Spaß-Faktor zeitigen sollte, sofern es die persönlichen Lebensumstände zulassen: der Jahrgang 1960 wird dieses Jahr ‚fuffzich‘. Wo stehen die ‚richtigen Fuffziger‘ (berolinisch das Gegenteil von den falschen…) heute?

Ganz im Mittelalter, so meint Jürgen aus Spandau. Jürgen plant die Inhaftierung etlicher Leidensgenossen Weggefährten Anfang September ZwanzigZehn in der Zitadelle Spandau, einem mittelalterlichen Burgwall als Festung erbaut im 16. Jahrhundert.  Der Grund: er möchte 100 Jahre alt werden, „Alt wie ein Baum“ (Puhdys)


Puhdys, Alt wie ein Baum – 1976 und 1984 (via Youtube)

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605/2010: Kleines Verwalter-Latinum: Hausmusik nicht Housemusic und eindeutig nicht Screamo


Benutzer motherfuckingfairies via Youtube – Barbie Girl Screamo Version

 Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten.“ Karl Kraus (hier)

Das Zusammenleben in Ballungsräumen, wie in der Großstadt Berlin, hat seine Sonnen- und seine Schattenseiten. In der Rechtsprechung ist unbestritten, dass zur freien Entfaltung eines jeden Menschen verschiedene Dinge gehören. Dazu gehört das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Stichwort: Fernsehempfang) ebenso, wie die generelle Zulässigkeit der Haustierhaltung, aber auch und insbesondere die Freiheit eines jeden Menschen, ein Instrument zu erlernen (also das Musizieren). Was Musik angeht, so sind nicht nur die Geschmäcker stark unterschiedlich und generationsbedingt mannigfaltig. Wir leben inzwischen mehr als früher in Spartenzeiten. Spartenradio für Jazz, House, Trip Trop und Trapp Tripp, Hardrock, Emo, Ambience, um nur einige zu nennen, von denen wiederum manche noch nicht existieren. Was nicht ist, kann noch werden. Musiksorten, -untergattungen und -stile zu ordnen, sie vollständig zu benennen und schließlich enzyklopädisches Wissen hierüber anzuhäufen, ist allerdings überflüssig wie ein Kropf.  Als eierlegende Wollmilchsau betätigt sich der Chronist hier nicht. Vielmehr sollen ein paar Gesichtspunkte lediglich nur genannt werden, die die Hausmusik in Deutschlands Wohnzimmer betreffen

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601/2010: Bundesgerichtshof verneint Haftung einzelner Wohnungseigentümern für Abwasserkosten

Bundesgerichtshof

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Beklagten nicht als Gesamtschuldner haften. Die Vertragsangebote der Klägerin richteten sich nach dem Wortlaut der Vertragsbedingungen nicht an die einzelnen Wohnungseigentümer, sondern an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Mit der Annahme der Angebote sind Verträge über die Belieferung mit Wasser und die Abwasserentsorgung jeweils mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zustande gekommen. Soweit diese bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, ist sie nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfähig. (Pressemitteilung des BGH)

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: hat mit Pressemitteilung Nr. 15/2010 vom 21. Januar 2010 endinstanzlich über einen Berliner Rechtsstreit entschieden. Im Hintergrund einer Klage des klagenden Berliner Versorgungsunternehmens (na, welches war das? Preisfrage) standen Spruchkammer-Entscheidungen des Amtsgerichts Spandau (1. Instanz) und des Landgerichts Berlin (2. Instanz) auf dem Prüfstand in Karlsruhe. Es ging um den in § 421 BGB normierten Begriff der Gesamtschuldnerschaft. Dort heißt es wie folgt:

„Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.“

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Selbstbezichtigung: Die Verwendung von in Eigenregie erstellten Unterlagen hat unterschiedliche Gründe…

Selbstbezichtigung: Du bist Hausverwaltung!

Selbstbezichtigung: Du bist Hausverwaltung!

Das abfotografierte Hinweisschild (laminiert) hängt schon länger im Treppenhaus in Berlin-Pankow. Es ist uns jeweils positiv aufgefallen. Nun wird es berühmt, weil es auf gesichtspunkte.de gerühmt wird und gepriesen.

Selbst wenn es diese Macke der Selbstbezichtigung trägt. Unterschrieben ist es mit „Die Hausverwaltung“. Die Wahrheit ist: es ist nicht von der Hausverwaltung entworfen worden und wurde dann von einem tumben Hausmeister ausgehängt. Wahr ist, dass der kluge Hauswart es selbst angefertigt hat, und so wie es ist, sieht es gut aus und wird sogar von manchen Hausbewohnern befolgt. Auf jeden Fall hat es eine Art permanenten Wiederholungseffekt. Dass Hauswarte richtige Typographie-Künstler sind und ein geschicktes Händchen im Herstellen von lesbaren Mitteilungen an die übrige Belegschaft des Hauses haben, erfreut das eigene Herz und nicht häufig.

Der Hauswartsposten ist nur eine Art Nebenerwerb. Beruflich befasst sich der Hauswart im Hauptberuf mit Grafischem, es nimmt also kaum Wunder, das ihm dieser Aushang gut gelingt. Selbstbezichtigung? Darüber haben wir schon mehrmals berichtet, u.a. hier. Oder auch hier.

Selbstbezichtigung ist die vermeintlich größere Aufmerksamkeit erheischende Unterschrift „die Hausverwaltung“, weil sich der Verfasser entweder in fremden Auftrag wähnt, also ferngesteuert, z.B. aufgrund einer mündlichen Absprache, die am Telefon erfolgt sein kann. Selbstbezichtigung ist aber auch ein vermeintlicher Zugewinn an Autorität, der dem Verfasser dessen Mitteilung in einen unbekannt hohen Adelsrang erhebt, der ihn auszeichnet. Der Verfasser der Mitteilung als Ghostwriter der (untätigen?) Hausverwaltung?

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In Berlin-Spandau sinnieren die Verfahrensbeteiligten über Grundrechten von Wohnungseigentümern

Amtsgericht Spandau (FotoPodcast: mugshooting.de)

Amtsgericht Spandau (FotoPodcast: mugshooting.de)

Beim Amtsgericht Spandau ist eine Klage auf Ungültigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen anhängig. Inhaltlich geht es darum, dass in der Spandauer WEG seinerzeit die Dachgeschosse in unterschiedlicher Weise ausgebaut wurden, zu Wohnzwecken. Eins wurde nicht ausgebaut. Das alles steht hier nicht im Streit, wenn es auch Streitthema ist. Unfreiwillig. Denn das sind alles Dinge, die müssen einfach recherchiert werden, dann werden die Fakten aufgeschrieben, aufaddiert und es kommen neue Berechnungen zustande. Die Berechnungen bilden ihrerseits die Grundlage für einen Umschaltbeschluss. In Ansatz gebracht wird ab einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Stichtag nicht mehr die alte Wohnfläche oder der entsprechend daran orientierte Miteigentumsanteil. In Ansatz gebracht wird dann die neue Wohnfläche als Verteilungsmaßstab für die Abrechnung von Wohngeldern, ergo auch für Wirtschaftspläne, die die Grundlage für Zahlungen an die Gemeinschaft bilden.

Wo fängt man damit an? Und wo hört man auf, noch intensiv nachzuforschen? Diese Überlegung nennt man das Ermessen der Versammlung. Denn sie entscheidet, wie zu verfahren praktikabel und wirtschaftlich vertretbar ist. Das Ergebnis ist ein Beschluss. In diesem Fall beschloss die WEG folgendes:

Zitat Beschluss 14|03|02| Vorbereitungsbeschluss Im Hinblick auf die beabsichtigte Umstellung des Kostenverteilungsschlüssels hinsichtl. der Betriebs- und Verwaltungskosten auf Wohn- bzw. Heizflächen durch die WEG wird die Verwalterin ermächtigt, den Zutritt zur Wohnung Piepenbrink (* Name geändert) notfalls auch gerichtlich unter Einschaltung eines Rechtsanwalts zu erzwingen, um zusammen mit einer Architektin die zugrunde zu legenden Flächen zu ermitteln.“ (Quelle: Beschlussprotokoll)

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