In Berlin-Spandau sinnieren die Verfahrensbeteiligten über Grundrechten von Wohnungseigentümern

Amtsgericht Spandau (FotoPodcast: mugshooting.de)

Amtsgericht Spandau (FotoPodcast: mugshooting.de)

Beim Amtsgericht Spandau ist eine Klage auf Ungültigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen anhängig. Inhaltlich geht es darum, dass in der Spandauer WEG seinerzeit die Dachgeschosse in unterschiedlicher Weise ausgebaut wurden, zu Wohnzwecken. Eins wurde nicht ausgebaut. Das alles steht hier nicht im Streit, wenn es auch Streitthema ist. Unfreiwillig. Denn das sind alles Dinge, die müssen einfach recherchiert werden, dann werden die Fakten aufgeschrieben, aufaddiert und es kommen neue Berechnungen zustande. Die Berechnungen bilden ihrerseits die Grundlage für einen Umschaltbeschluss. In Ansatz gebracht wird ab einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Stichtag nicht mehr die alte Wohnfläche oder der entsprechend daran orientierte Miteigentumsanteil. In Ansatz gebracht wird dann die neue Wohnfläche als Verteilungsmaßstab für die Abrechnung von Wohngeldern, ergo auch für Wirtschaftspläne, die die Grundlage für Zahlungen an die Gemeinschaft bilden.

Wo fängt man damit an? Und wo hört man auf, noch intensiv nachzuforschen? Diese Überlegung nennt man das Ermessen der Versammlung. Denn sie entscheidet, wie zu verfahren praktikabel und wirtschaftlich vertretbar ist. Das Ergebnis ist ein Beschluss. In diesem Fall beschloss die WEG folgendes:

Zitat Beschluss 14|03|02| Vorbereitungsbeschluss Im Hinblick auf die beabsichtigte Umstellung des Kostenverteilungsschlüssels hinsichtl. der Betriebs- und Verwaltungskosten auf Wohn- bzw. Heizflächen durch die WEG wird die Verwalterin ermächtigt, den Zutritt zur Wohnung Piepenbrink (* Name geändert) notfalls auch gerichtlich unter Einschaltung eines Rechtsanwalts zu erzwingen, um zusammen mit einer Architektin die zugrunde zu legenden Flächen zu ermitteln.“ (Quelle: Beschlussprotokoll)

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Mord als Anfechtungsgrund: Wenn ein Wohngrundstück einfach unerträglich wird

Historie

Sie hatten das Grundstück in Berlin-Dahlem (Ortsteil von Zehlendorf) erst vor kurzem erworben. Darüber wird heutzutage eine Geschichte erzählt. Und die geht so:

Sie hatten das Grundstück gerade erworben, das mit einem Einfamilien-Reihenhaus bebaut war. Und sie fühlten sich nicht wohl dort. So richtig erklären konnten sie sich das nicht. Als die Handwerker das Objekt in einen bezugsfertigen Zustand bringen sollten, fragte einer der Handwerker -irgendwie dummdreist- nach: „Sach ma, wat willst du denn hier in die Mörderbude?“ Und sie fragt nach, fragt, wieso Mörderbude? Na, sagt er, hier sei doch vor längerer Zeit die Frau Soundso umjebracht worden. Ach so, sagt die Erwerberin, das hätte sie aber nicht gewusst. Ist ja auch egal. Der Mord ist geschehen, Vergangenheit.

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