1708/13: Wissen: Was bedeutet eigentlich „GV-Vollmacht“? #Abkürzungen

_icon.Gut.zu.wissen.

Wissen hält nicht länger als Fisch!

Wissen hält nicht länger als Fisch!

Das Kürzel „GV-Vollmacht heißt übrigens „Vollmacht für die generelle Inlandszustellungsbevollmächtigung“ und regelt, dass der Wohnungseigentümer anstatt an sich selbst, Zustellungen seiner Post vom Verwalter der WEG an einen Dritten vornehmen lässt. Weil wir immer wieder gern gefragt werden, was „GV“ bedeutet. #Definitionen

Ja, die Sache ist ein „running gag“. Aber gar nicht so komisch, sondern rechtlich von einigermaßen großer Bedeutung. Nicht wahr?

So wie in Lichtenberg, wo eine Bauingenieurin mit ständigem beruflichen Aufenthalt in Algerien eine Berlinerin bevollmächtigt hat, ihre Post von der Verwalterin in Empfang zu nehmen. Dass dies auch rechtlich richtig eingeordnet wird, bedarf es eines Formalismus. Den versendet die Verwalterin an die Eigentümerin via Email nach Algerien. Damit die Sache „rund“ ist und kein Raum für falsche Interpretationen ist. Nach dem Motto „So war das ja gar nicht gemeint“. Doch, so war es gemeint. Und nicht anders.

Weiter arbeiten…

1703/13: Positionen: Unternehmen TELEKOM – erleben was verbündet. Dagegen!

Positionen

Telekom-Mashup - Herkunft: unbekannt

Telekom-Mashup – Herkunft: unbekannt

Es geht ums Recht und um Vertragsgestaltung: Wie man sich Verträge baut, sie pflegt und dafür sorgt, dass Richtigkeit und „correctness“ das Maß aller Dinge sind. Und es geht um die TELEKOM und wie sie das versucht, mit teilweise überraschenden Arbeitsergebnissen. Vom schleichenden Übergang von Vertragsbeziehungen auf Dritte.

Als uns kürzlich jemand diesen „verfälschten Header“ (sehr gelungen) zuspielte, haben wir schallend gelacht. Ja, da steckt auch Wahrheit drin. Doch wie viel? – Man soll nicht voreingenommen gegen eine Sache sein, bis man das Gegenteil beweisen kann.

Und wie dumm ist eigentlich Bohnenstroh? Fragen über Fragen. Interessant aber auch der Fall eines gewöhnlichen Büroumzugs: Die Hausverwaltung zieht um, ist Kunde bei der TELEKOM und hat schon wirklich zigfach mitgeteilt, dass sie umgezogen ist. Wer wüsste das besser als das Unternehmen TELEKOM: Erleben, was verbindet. So heißt es.

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1695/13: Das Leben der Anderen: Wir fliegen beide durch die Nächte, segeln durch den Tag….. ♪♫♪

Das Leben der anderen...

Geschäftsmodell: Eintagsfliege (Foto: Rigo Meyer)

Geschäftsmodell: Eintagsfliege (Foto: Rigo Meyer)

 Ein Bienchen für korrektes „Lärm melden“ erhält heute eine namentlich ungenannt bleibende Mieterin aus Berlin-Wedding von der Redaktion von gesichtspunkte.de – Ihr Brief, Ihre Beschwerde schaltet ein erfrischendes Kopfkino an von der Idee, dass es sich lohnen müsste, in Berlin zu leben. Mit all diesen verrückten Schrägheiten, individualistischen Einzelschicksalen und dem gelungenen „Menschenmix“, von dem, wer liest, eine Ahnung bekommen kann…

Zielfinder: Hausfriedensstörung: Wie aber eine Lösung bzw. eine Auflösung finden für eine eingehende Beschwerde über die Störung des Hausfriedens? Ulla Meinecke: „Am Anfang war ich sicher, dass ich sie nicht mag.“ So weit, Überschrift und Fortsetzung hier links sind aus „Die Tänzerin“ von Ulla Meinecke, einem Song, den sie gemeinsam mit dem „deutschen Paten des Soul“ Edo Zanki in den Achtzigern aufnahm. Sehr sparsam instrumental begleitet, aber mit einer puristischen Großartigkeit, dass es einem schwindlig wird. Kein windiges Ding, ein Song von großartiger Größe, Ausdruck und mit einem Anflug vom „Stolz italienischer Frauen“ (Albumtitel). Ach, Ulla, Du hast immer so schöne Alben gemacht. Sie „graue Eminenz der Plattenindustrie“, immer für mindestens 100 bis 200.000 Plattenverkäufe gut, hatte es geheißen. Aktuell erinnert sich der pflichtbeflissene Hausverwalter musikalisch, wenn es irgendwo in Berlin-Wedding emotional brennt. Auszüge aus einer (redigierten) Email an die Hausverwaltung:

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1689/13: Historie: Vom Talibankrieger Kramer aus Berlin-Lichterfelde

_icon Traumjob Hausverwalter

Nachbarn, Nachbarn - Geschichten aus dem Alltag

In den Altakten der Verwaltung finden sich auch immer Perlen aus der Vergangenheit des eigenen Berufsalltags. Von einer solchen Perle, die inzwischen älter als zehn Jahre alt ist, handelt der nachfolgende Artikel. Mit einer gewissen Distanz und Thementreue erzählt, sind solche Geschichten nach Ablauf einer gewissen Zeit wie „olle Kamellen“, die man nochmal aufwärmt. Aber damals, da waren sie ganz ohne jeden Zweifel berührend und besondere Ausnahmeerscheinungen eines recht umfassenden Berufsbildes. Solcher Art gestrickte Geschichten passieren einem nur einmal. Und dann nie wieder. Dafür gibt es allerdings andere Geschichten, die einem später passieren, die sind wieder auf eine ganze Art und Weise „vollkommen bekloppt“.

Ganz ohne Zweifel hatte Alfred Kramer (* Name geändert) aus Berlin-Lichterfelde eine richtige „Ratsche“. Nachts schlich er um die Mülleimer des Hausgrundstücks in Berlin-Zehlendorf herum und sammelte im Altpapier „handfeste Beweise“ gegen die Verschwörer von der Hausverwaltung.

Er hatte 2000 selbst dafür gesorgt, dass die Hausverwaltung in Amt und Würden geriet. Die kleine WEG war heftig zerstritten. Sie ist es bestimmt auch heute noch.

Jetzt allerdings ist die Zeit gekommen, alte Akten, die mehr als 10 Jahre alt sind, zu vernichten und so kommt der Berichterstatter wieder in Gedanken zurück in jene wilden, bewegten Jahre um die Jahrtausendwende in Berlin-Lichterfelde.

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1687/13: Positionen: Auszug aus den „nebenbei erwirkten Versicherungsbedingungen“ #MasterCard

Positionen

Investitionsbank Berlin - Bundesallee 210, Berlin-Wilmersdorf

Investitionsbank Berlin – Bundesallee 210, Berlin-Wilmersdorf

Wir wissen im Grunde genommen recht wenig darüber Bescheid, wie weitgehend auch vollkommen abwegig belegene Vertragskonstellationen „in wesensfremden Bereichen“ solche Bereiche überlagern, in denen wir täglich leben, ohne groß nachzudenken? Ein Beispiel: Das Kleingedruckte der Kreditkarte, hier der MASTERCARD. Eine kritische Beleuchtung dessen.

Wieviel Kredit ein Mensch hat bzw. bekommt und welchen er verspielt, wenn er sich eine Kreditkarte beantragt, ist in vielerlei „Kleingedrucktem“ allenfalls versehentlich zu lesen. Niemals aber besteht die Absicht desjenigen darin, derartige „Nebenkriegsschauplätze“ mit zu vergegenwärtigen. Die Karte selbst exisitiert schon seit vielen Jahren, doch was damit alles möglich ist, überrascht. Zumindest wenn man sich das „Kleingedruckte“ bei passender Gelegenheit wieder einmal querliest. Ein willkürlicher Auszug des Grotesken:

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1682/13: Positionen: Wenn der Keller über Gebühr verstaubt bei Bauarbeiten, ….

Psycho-Logik

Ein Handwerker, der in einem Mieterkeller Bohr-, Stemm- und Leitungsverlegungsarbeiten durchführt, hat -verdammt noch mal- die Pflicht, die Mieterutensilien mit einer weitgehend staubdichten Schutzfolie abzudecken. Der Zutritt zum Kellerverschlag ist vorher mit dem Betroffenen abzusprechen. Auch hiervon gibt es keine Ausnahme. Das ist insgesamt richtig. Tut er beides nicht, hat er ein Problem. Nachträglich wird abgerechnet. Der Verwalter als Moderator zwischen Schädiger und Geschädigtem: Muss man wirklich für alles explizite Vertragsklauseln im vorhinein aufsetzen? Oder gilt eine allgemein übliche Sorgfaltspflicht auch für Handwerker in bewohnten Mehrfamilienhäusern, selbst wenn es nur im Keller ist?

Wenn der Handwerker im Keller in Berlin-Kreuzberg eine Strangsanierung der Wasserstränge durchführt, fallen Späne, bzw. staubt es auch gehörig. Das ist die eine Seite von Madame Medaille. Wenn der eigene Eigentümerkeller dann über Gebühr verstaubt, ist das ärgerlich. „Der Hirni“, so sagt eine, die davon betroffen ist. Alles muss wieder sauber gemacht werden, der Staub, das ist ja nicht auszuhalten.

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1680/13: Positionen: Das klingt vielleicht „lekker“, ist es aber nicht

Positionen

Gastrotour bis zur Gastritis? Und die Pillen danach...

Gastrotour bis zur Gastritis? Und die Pillen danach…

Wir erhalten viel Post. Manchmal schreiben wir auch selbst welche. So wie diese Email heute, Zitat:

Hallo, lekker Energie!

Das fiel uns noch auf:

Es gefällt uns nicht, weil es uns nicht gefällt, wenn wir mit NUON in einer bestimmten Rechtsform einen Vertrag abschließen und dieser dann brokerartig von Unternehmen zu Unternehmen hüpft. Wir fragen uns inzwischen:

Wer ist wirklich unser Vertragspartner?

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1679/13: Positionen: Ein dicker Hund, WEG-Anlage ohne Verwalter und keiner merkt´s!

Positionen

Banner Wald & Wiesenrecht

Die Frage ist doch: Welche Sinnfragen stellt sich der Mensch im letzten Lebensdrittel wirklich? Ist Golf spielen eine gute, runde Sache, weil das Rund ins Loch muss? Oder darf die Kapitalanlage in Form einer sauer verdienten eigenen  Eigentumswohnung am letzten Loch nicht aus demselben pfeifen? Was aber, wenn es schließlich die Spatzen von den Dächern….?

Ein dicker Hund: Am Golfplatz Motzen steht eine Wohnanlage mit 88 Eigentumswohnungen und 100 Tiefgarageneinstellplätzen ohne Verwalter da. Niemand weiß Bescheid. Vor allem: die Wohnungseigentümer nicht. Der Gerichtsbeschluss wurde ihnen nicht zugesandt. Das Wohngeld wird seit Februar nicht mehr eingezogen, sagt ein Miteigentümer. Inzwischen agiert immer der Vorsitzende des Beirats, als Stellvertreter der abgelösten Verwaltungsfachkraft, die das Gericht für ungeeignet hält. Das ist der Mehrheitseigentümer. Gut gebrüllt, Löwe: Wuff. Ein närrisches Treiben. – Einer will jetzt nachsehen in den Originalbelegen: Zahlt der Mehrheitseigentümer überhaupt Wohngeld? Was wenn rund 70% der Wohngelder dort ausfallen? Katastrophe.

Der (neue) Mehrheitseigentümer hatte die nach Gerichtsmeinung „ungeeignete Kollegin“ als Nachfolgeverwalterin durchgedrückt. Das Honorar war unüblich hoch. Bekam er selbst monatlich die Differenz ab? Das bleibt unaufgeklärt. Das Landgericht Frankfurt/Oder hat Recht gesprochen. Wir hatten im Dezember darüber berichtet. Bemerkenswert: Die Anlage hat bis heute keine Abrechnung für 2011. Die Wohnungseigentümer glauben immer noch, alles ginge mit rechten Dingen zu. Geht es aber nicht. Seit dem letzten Verwalterwechsel. Trau, schau, wem: Schau genau hin, wenn du eine Wohnung kaufst. Was alles passiert. Unglaublich.

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1672/13: Risiko: Das Leben ist lebensgefährlich und eine Versicherung eine gute Idee!

Dies ist ein hingeschiedenes Federtier! Der Vogel ist tot! #Monty Python

Dies ist ein hingeschiedenes Federtier! Der Vogel ist tot! #Monty Python

Der frühe Vogel fängt den Wurm. Bzw. stürzt ab. Und wird dann selbst gefressen. So einfach ist das. So grausam. Und so endlich alles Leben. Dagegen gibt es keine Versicherung.

Ja, der Vogel kam, schwirrte herum und fiel dann wie ein Stein zu Boden. War es so gewesen? Oder hatte sich die Katze den Vogel geholt? Wir wissen es nicht. Später, soviel ist klar, war die Katze dran. Sie hat die Schadensituation ausgenützt. Das Tier wurde ordentlich ausgeweidet. Die Natur ist grausam. Im Baustein „Sorglos“ der Wohngebäudeversicherung sind viele Fälle versicherbar. Darunter auch der „Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper“ – ja, man hat vorgesorgt. Und wenn die Amerikaner über Deutschland Drohnenflüge veranstalten, um „aufklärerisch“ zu wirken oder ein Vogel „vom Glauben abfällt“: Alles hübsch versichert. Ist ein Vogel auch ein „Unbemannter Flugkörper“? Im Bürgerlichen Recht gelten Tiere als „Sachen“, nicht als „Lebewesen“. Und wer reitet schon einen Vogel, etwa um den Flugkörper zu bemannen? Derartiges bleibt nur einem vorbehalten: Fuchur, der Glücksdrache aus der Unendlichen Geschichte. Alle anderen müssen versicherungstechnisch vorsorgen. Sicherheitshalber.

1697/13: News: Handwerkerlohn bei Schwarzarbeit – Und wie sieht es mit der Gewährleistung aus? #Linktipp

Rechtliches

Kommentierung anderswo, ist verlinkt, aber hier interessant:

Ist vereinbart, das Handwerkerleistungen ohne Rechnung erbracht werden, damit die Steuer umgangen werden kann, ist der Vertrag insgesamt nichtig und der Auftraggeber kann keine Gewährleistungsrechte vor Gericht geltend machen, so das Urteil des OLG Schleswig. Die Parteien haben gegen die Vorschriften des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung verstoßen (SchwarzArbG), indem sie vereinbart haben, dass die Werkleistung ohne Rechnung erbracht wird, damit der entsprechende Umsatz den Steuerbehörden verheimlicht werden kann. Der Verstoß gegen das Verbotsgesetz des § 1 Abs. 2 SchwarzArbG führt zur Nichtigkeit des gesamten Werkvertrags (§ 134 BGB). Die Nichtigkeit des Vertrages führt dazu, dass der klagenden Auftraggeberin keine vertraglichen Gewährleistungsansprüche zustehen, auch nicht aus Treu und Glauben (§ 242 BGB).

Der Urheber dieser Mitteilung ist unten verlinkt. gesichtspunkte.de bedankt sich beim Herausgeber für die Berichterstattung.

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(EP)