FotoPodcast: Jeder Zweite ist zu DICK (Bildzeitung 03.06.10)
Als ich den Laden betrete, sage ich zu Günter (* Name geändert)
Das sind ja heute wieder Schlagzeilen in der Bildzeitung, wie man sie sich wünscht.
Er meint
Kein Problem für mich, oder? Aber für dich: einer war heute schon da. Du bist der Zweite.
Schluck. Schlagfertig ist er, Günter. Günter hat eine „Berliner Schnauze“, so nennt man diejenigen in Berlin, die auf alles eine recht schnell geschossene Antwort verfügbar haben. Eine solche „Kodderschnauze“ (berolinisch für etwas Ähnliches) bezeichnen manche Menschen in Berlin als „ihr Kapital“.
Für die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Behörde örtlich zuständig, in deren Bereich der datenverarbeitende Betrieb seinen Sitz hat. Damit ist für das von der Firma Google mit Sitz in Hamburg durchgeführte Projekt Street View als Aufsichtsbehörde der Hamburgische Datenschutzbeauftragte auch für die Erhebung von Daten durch Aufnahme von Straßenansichten in Schleswig-Holstein zuständig.“ (Quelle: Gutachten Prof. Dr. Johannes Caspar, Gutachten zu google Streetview, Link zum Volltext am Ende des Artikels)
Auf der Wohnungseigentümerversammlung in Berlin-Wilmersdorf gestern Abend sind alle in einigermaßen guter Stimmung. Nur der Sitzungsleiter nicht, denn er ist stark erkältet. „Ich hab so nen Hals“, kalauert er und verweist auf einen bisweilen trocknen und manchmal erlösenden Husten. Im Verlauf der Sitzung reichen inzwischen die Wohnungseigentümer dem Verwalter Sitzungsleiter Hustenbonbons an, die in der grünen Verpackung, deren Name nichts zur Sache tut. Das ist organisiertes Doping, um den Sitzungsverlauf noch günstig zu beeinflussen. Alles wird gut werden, eventuell.
Allerdings wohl auch schlechte, in diesem Fall mit der Bundestagsverwaltung, die offenbar Lizenz- und Stringenzprobleme hat, von wegen „freies Europa“:
Ich aber darf auf meinem Bundestags-Notebook nicht Open Office installieren. (Ich bin froh, bisher das Upgrade von MS Office 2003 auf 2007 erfolgreich verhindert zu haben.) Also müsste ich künftig mit unterschiedlichen Formatvorlagen arbeiten als mein Büro. Darauf könnte ich mich einlassen – wenn ich denn nicht auch auf meinen anderen Rechnern doch MS Office installieren müsste, weil ich ja Outlook brauche. Also bin ich an Gates, Ballmer und Co gekettet. So funktioniert Marktbeherrschung.“ (Jürgen Trittin, Blog, 17. März 2010, hier)
Ein Freund, ein guter Freund – Die Drei von der Tankstelle (1930) via Youtube
Auch ein Verwalter von Wohnungseigentümern muss manchmal sachlich bleiben und Kröten schlucken, die zu schlucken er gar nicht beabsichtigte. Im Verhältnis zu seiner Kundschaft ist der Verwalter deren Berater und zuständig für eine Vielzahl von Dingen. Zu den Kernaufgaben des Verwalters gehört es, einen Hausmeister zu „beschaffen“, bzw. diesen anzustellen, bzw. eine geeignete Firma zu beauftragen.
Häufig bekommen wir Anrufe von Firmen, die bei uns anfragen, ob sie sich bewerben dürfen. Meist sind diese Telefonate eigentlich schnell beendet. Denn die Grundaussage ist: Wir haben gute Firmen, wir wollen neue nur ausnahmsweise überprüfen und uns nicht täglich aufs Neue fragen, ob neue Besen besser kehren als alte. Denn bekanntlich liegt im stetigen Wechsel der Handwerksfirmen nicht nur das Glück selbst, sondern auch die Gefahr, auf unangenehme Geschäftsverbindungen zuzugreifen. Natürlich machen wir im Zeitpunkt der Initiativbewerbung des Handwerkers nur beste, gute Erfahrungen.
Dieser Tage bewirbt sich auch die Firma Reichelt aus Kleinmachnow (Berliner Umland, berolinisch: Berliner Speckgürtel), ein Garten- und Landschaftsbauer, der ‚die grüne Kompetenz‘ (Eigenwerbung) darstellt. Die Bewerbung erfolgt papieren per Post und man bedankt sich für das freundliche Telefonat. Gab es das? Ich hab es nicht geführt, siehe oben. Das macht nichts. Denn weil es so ein nettes Gespräch gewesen sei, so haben wieder andere die Post beachtet und man vermutet eine Art Verabredung zum Glück. Ah, das Angebot, tätig werden zu wollen, ist verabredet und wird erwartet.
Im Gefängnis: Bald wieder Zeit für kultige Spiele (Dieter Hallervorden, Nonstop Nonsens, Fernsehserie 1975-1980) via Youtube
Es gibt, immer wenn Gerichtsdinge anstehen, diese Art Verfahren, die komplett überflüssig sind. Sie haben überhaupt keine Aussicht auf Erfolg oder kosten lediglich nur Zeit und Geld, verfolgen aber kaum lohnenswerte Ziele. Manchmal ist selbst das nicht zu erkennen: das Ziel. In denen es um etwas geht, was von einem menschlichen Standpunkt aus zweitrangig ist. Entscheidender erscheint uns, dass wir gesund sind und unsere begrenzte Lebenszeit nützlichen, schönen Dingen zugewendet ist, besonders wenn wir glauben, dass die Lebenszeit von vornherein begrenzt ist. Die inzwischen aufgelöste, etwas schräge Berliner Band Knorkator (1994-2008) hat das sehr gut auf den Punkt gebracht: Wir werden alle sterben! Den Kopf frei bekommen von Zwängen und wirtschaftlichen Sorgen, dass es uns gut geht. Und doch streiten manche wie die Kesselflicker vor Gericht. Das sind oft Menschen, denen etwas abhanden gekommen ist: Lebensglück.
Manchmal frage ich mich bei dem einen und anderen Foto schon, warum ich das gemacht habe. Im Digitalzeitalter drückt man einfach los und schon hat man was im Kasten, ………….und dann?“ (Hobbyfotografin Elke)
Messiewohnung ohne Digitalschrott - Foto: Klaus Gotthal
Ja, das stimmt. Die Digitalfotografie hat eine neue Spezies Mensch geschaffen: den digitalen Messi. Wir fotografieren hier und da und dort und andernorts, aber auch -sicherheitshalber- zu viel. Mehr als wir tatsächlich verarbeiten können. Ähnlich geht es vielen Videoten. Wer sich einst eine digitale Videokamera angeschafft hat, um den Urlaub zu verfilmen, besorgt sich inzwischen auch Programme zur Videoschnittbearbeitung. Es werden immer größere Festplatten benötigt, um den ganzen Mist auch nur annähernd beherrschen zu können. Und irgendwann dreht sich die Geschichte komplett um. Dann beherrscht der Mist mich und ich verliere den Überblick, ich verliere die Lust, überhaupt noch Zeit und Mühe zu investieren.
***
Fotos, Videos, Filme, alles digital, und da bleibt es auch. Vorbei die Zeiten, in denen sorgfältig angelegte, handschriftlich kommentierte Fotoalben oder Diaabende mit abendfüllenden Vorträgen über das Liebesleben der Stechfliegen in Britisch-Guatemala noch attraktive Möglichkeiten der Freizeitgestaltung waren.
Ein Wohnungseigentümer aus Berlin-Wilmersdorf ergänzt einen virtuellen Notizzettel für die WEG-Verwalterin
Die Eingangstür klemmt.
Der Bewegungsschalter im Außenbereich ist falsch eingestellt.
Die Verwalterin bestätigt den Eingang unformell: sie schreibt….
„danke, we care about that fu**ing bull*s*it “ (keine Änderungen vorgenommen)
Der Wohnungseigentümer reagiert prompt: er schreibt …
“ Alright Motherf***ker, that´s damn cool – like it is outside!“
Womit er recht hat. Mit wem man es machen kann und bei wem man so was besser lässt, ist Gegenstand genauerer Überlegungen und verbietet sich in der Geschäftswelt der Nüchternen, Sachlichen und Bemühten. In anderen Zusammenhängen allerdings ist die Wahl einer vor Ausdruckskraft strotzenden, deutlichen Hip-Hopper-Sprache aus der amerikanischen Bronx (reden die da noch so? oder ist das schon nicht mehr zeitgemäß?) üblich, vernünftig und dient dem Bedürfnis des Informanten, den Mandanten zutreffend orientiert zu halten. Wer hätte das besser ausdrücken können?
Ursprünglich war die Vorlage eine zum jetzigen Entwurf aus dem brandenburgischen Recht und weiteren, älteren Rechten aus anderen Bundesländern.
Daniel Buchholz (SPD) - Quelle: Homepage
Diese hatten die SPD-Genossen sich zeigen lassen. Allerdings seien diese alle älter gewesen und würden insbesondere dem speziellen Anspruch nicht gerecht, gebäudenergetische Sanierung voranzutreiben. Der SPD-Antrag (hier von uns berichtet) ist ein Änderungsantrag zu dem bereits bestehenden CDU-Antrag, der sich weitgehend an andere Länder-Vorlagen, bspw. aus Brandenburg, orientiere.
Erfreulich, so sagtDaniel Buchholz (SPD) heute im Zwiegespräch zu uns: Im Bauausschuss haben alle (fünf) Fraktionen dem SPD-Änderungsantrag bereits zugestimmt. Dieser ist die Fortschreibung des CDU-Antrags und konkretisiert. Konkretisierung? Bei allzu großer Konkretisierung, so sei im Vorfeld diskutiert worden, laufe das Gesetz aber auch Gefahr, zu kompliziert zu werden. Sozusagen kontraproduktiv. Würden einem modernisierungswilligen Gebäudeeigentümer Auflagen der Nachweisführung auferlegt, dass ein bestimmter Voraussetzungsstand für eine Genehmigung (des Nachbarn) erforderlich würde, so ließe sich derartiges zu schnell auf gerichtliche Flure tragen. Genau das wolle man nicht. Auch die umständliche Forderung, einen Rückbauanspruch bspw. ins Grundbuch eintragen zu lassen (als Grunddienstbarkeit) ist mit dem neuen Gesetz insgesamt obsolet geworden.
Die Diskussion um dieses Gesetzesvorhaben, auf zum Nachbarn hinzeigenden Giebelwänden rechtssicher Wärmedämmvorhaben realisieren zu dürfen, ist in vollem Gange. Gestern schrieb uns dazu Dieter Blümmel, Chefredakteur der immobileren Fachzeitschrift DAS GRUNDEIGENTUM, folgendes, wir dürfen zitieren:
Gratulation für Ihr Engagement. Die parlamentarischen Initiativen sind mir natürlich bekannt, den Weg über die Nachbarrechtsgesetze halte ich aber weder für gangbar noch für sinnvoll. Der sogenannte Überbau ist im BGB bundesgesetzlich und, wie ich meine, auch abschließend geregelt. Zum einen fehlt also dem Land Berlin die gesetzgeberische Kompetenz, zum anderen halte ich es für Unsinn, ein berechtigtes bundesrechtliches Anliegen in 16 Landgesetzes zu regeln, dann vielleicht auch noch unterschiedlich und – wegen Irreversibilität landesrechtlicher Regelungen – ohne Aussicht auf eine höchstrichterliche Klärung der dabei auftauchenden Rechtsprobleme.“
gesichtspunkte.de meint dazu: Womit er recht hat! Unsere ähnliche Rechtsmeinung haben wir vielfach geäußert, zuletzt in diesem Artikel. Divergierend ist nur der Ansatz der Regelung in § 912 BGB ff. mit dem Ansatz auf Entschädigungsfreiheit, wie er in dem jüngsten Vorhaben politisch gewünscht zum Ausdruck kommt. Wärmedämmung und ergo als Folge etwa die Bezahlung einer Geldrente (lfd. Kosten), das ist angesichts der drohenden Folgen unterlassener Wärmedämmung schlicht nicht mehr zeitgemäß. Aber richtig: Blümmel meint die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers, falls sich daran etwas ändern soll (oder muss). Insoweit kein Dissens.
Es hatte rein praktische Erwägungen, den ablehnenden Deutschen Bundestag ernst zu nehmen und -der Einfachheit halber, hier und heute, hier und jetzt- die Berliner Parlamentarier ‚anzugreifen‘ mit derlei Begehrlichkeiten. Und es war dann ja wohl auch von Erfolg, jedenfalls bis hierher, und der Gesamterfolg, also ein parlamentarischer Beschluss, das bleibt natürlich noch abzuwarten.