Zitat des Tages: Dieter Blümmel (Chefredakteur DAS GRUNDEIGENTUM) sagt Dank.

Prognosen

Dieter Blümmel, Chefredakteur DAS GRUNDEIGENTUM

Dieter Blümmel, Chefredakteur

„Lieber Herr Gotthal, danke, ich weiß. Ich habe inzwischen prüfen lassen, ob der Berliner Landesgesetzgeber vom BGB abweichen darf, was ich zunächst bezweifelt hatte. Vorläufiges, wenn auch noch nicht abschließendes Ergebnis: Er darf, was uns zumindest in Berlin weiterhelfen dürfte. Ihnen sage ich: Gut gemacht und frohe und besinnliche Tage und ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen Dieter Blümmel Verleger“

Chefredakteur Dieter Blümmel (DAS GRUNDEIGENTUM) auf unsere Benachrichtigung per Email an ihn, dass das Berliner Abgeordnetenhaus gestern die Änderungsinitiative zum Berliner NachbarrechtsG mit den Stimmen sämtlicher Fraktionen gebilligt hat. Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündigung im Berliner Amtsblatt in Kraft. Dies wird noch ein paar Tage dauern, zu gegebener Zeit mehr.

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Rolling.Stones

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Weiterführender Link

Papa was a rolling stone (worum es hier überhaupt geht)

Frühere Äußerung von Dieter Blümmel auf gesichtspunkte.de

Recherche auf gesichtspunkte.de zum Thema

Dieter Blümmel, Chefredakteur vom GRUNDEIGENTUM, zur Gesetzesinitiative Wärmedämmung

Positionen

Dieter Blümmel, Chefredakteur

Die Diskussion um dieses Gesetzesvorhaben, auf zum Nachbarn hinzeigenden Giebelwänden rechtssicher Wärmedämmvorhaben realisieren zu dürfen, ist in vollem Gange. Gestern schrieb uns dazu Dieter Blümmel, Chefredakteur der immobileren Fachzeitschrift DAS GRUNDEIGENTUM, folgendes, wir dürfen zitieren:

Zitat Gratulation für Ihr Engagement. Die parlamentarischen Initiativen sind mir natürlich bekannt, den Weg über die Nachbarrechtsgesetze halte ich aber weder für gangbar noch für sinnvoll. Der sogenannte Überbau ist im BGB bundesgesetzlich und, wie ich meine, auch abschließend geregelt. Zum einen fehlt also dem Land Berlin die gesetzgeberische Kompetenz, zum anderen halte ich es für Unsinn, ein berechtigtes bundesrechtliches Anliegen in 16 Landgesetzes zu regeln, dann vielleicht auch noch unterschiedlich und – wegen Irreversibilität landesrechtlicher Regelungen – ohne Aussicht auf eine höchstrichterliche Klärung der dabei auftauchenden Rechtsprobleme.“

gesichtspunkte.de meint dazu: Womit er recht hat! Unsere ähnliche Rechtsmeinung haben wir vielfach geäußert, zuletzt in diesem Artikel. Divergierend ist nur der Ansatz der Regelung in § 912 BGB ff. mit dem Ansatz auf Entschädigungsfreiheit, wie er in dem jüngsten Vorhaben politisch gewünscht zum Ausdruck kommt. Wärmedämmung und ergo als Folge etwa die Bezahlung einer Geldrente (lfd. Kosten), das ist angesichts der drohenden Folgen unterlassener Wärmedämmung schlicht nicht mehr zeitgemäß. Aber richtig: Blümmel meint die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers, falls sich daran etwas ändern soll (oder muss). Insoweit kein Dissens.

Es hatte rein praktische Erwägungen, den ablehnenden Deutschen Bundestag ernst zu nehmen und -der Einfachheit halber, hier und heute, hier und jetzt- die Berliner Parlamentarier ‚anzugreifen‘ mit derlei Begehrlichkeiten. Und es war dann ja wohl auch von Erfolg, jedenfalls bis hierher, und der Gesamterfolg, also ein parlamentarischer Beschluss, das bleibt natürlich noch abzuwarten.