1745/13: Positionen: Das Informationsfreiheitsgesetz, eine Farce? Die Zeit berichtet hintergründig! #IFG #Linktipp

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Ausriss aus Brief der KFZ-Zulassungsbehörde

Wer hat nur die Dokumente geklaut, die da in der Dokumenten cloud liegen? Julien Assange war es nicht. Na, Gott sei Dank. Wer hat nur die Dokumenten cloud? #Splatterfragen

Viele von uns kennen das. Wir sind Bürger und es wird uns erzählt, wir hätten hier Rechte. Die Demokratie darf man auch nicht als kleinstes aller denkbaren Übel bezeichnen. Nein, es herrscht Freiheit.

Weil das hie und da nicht so ist, im perfekt und computerorientierten „Überwachungsstaat“, hat sich der Gesetzgeber u.a. das Informationsfreiheitsgesetz ausgedacht. Mit wenig Erfolg, wie die Zeit jetzt schön hintergründig berichtet. Das ist so gut geschrieben, wie zutreffend recherchiert, dass man dazu kaum noch etwas sagen muss. Vielleicht noch dies: Viele Behörden benehmen sich wie Arschlöcher Armlöcher, wenn man ihrem nervigen Tun selbstbewusst und Bürgerfreundlichkeit einfordernd entgegnet. Wir haben darüber häufiger berichtet. Vielleicht schmeißen wir einfach mal ein paar Beamte raus, die sich als ungeeignet erweisen, im Ordnungsamt, Wirtschaftsamt oder beim Gericht. Dienst am öffentlichen Bürger zu verrichten, weil sich die Unkündbarkeit wie Notdurft gebiert?!

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(EP)

1744/13: Positionen: Vom WEG-Verwalter, dem Mietsonderverwalter, dem französischen Eigentümer in Paris und dem Mieter in Berlin

Positionen

Stimme der Kritik - bleibt kritisch!

Stimme der Kritik – bleibt kritisch!

 

Sehr geehrter Herr Gotthal, wie telefonisch mitgeteilt, können wir Ihnen den Namen des Mieters der WE 28 mitteilen. Eine Telefonnummer liegt uns nicht vor. Mietername: Maximilian Kaller (* Name geändert) Mit freundlichen Grüßen Eveline Tandt (* Name geändert)
Hausverwaltung

Die Stimme der Kritik birgt Emotionen in sich. Ein „Schwarze-Peter-Spiel“ zwischen Eigentümer in Frankreich, seiner beauftragten Sondereigentumsverwalterin hier in Berlin und der WEG-Verwalterin (das sind wir). Wir schreiben eine Antwortemail im Ausnahmezustand inzwischen größerer Verärgerung. Vorausgegangen war dieser Email ein Telefonat mit der Berufskollegin, das im Wesentlichen einen Versuch darstellte, die WEG-Verwalterin zu einer Mieterbetreuung in der angesprochenen Sache zu veranlassen. Dass das eine „normale Sache“ wie diese sei, auch in ihren beruflichen Erfahrungen. Wie da irgendwie gesprächsweise durchscheint: „Was beschwerst du dich, WEG-Verwalter, dieses Leben ist nun mal hart und ungerecht, also halt die Klappe, arbeite“. Wir schreiben heute Morgen Galle und Gift spuckend und es ist der Versuch eines Befreiungsschlages:

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1743/13: Wald- & Wiesenrecht: Von Hauptseitenwurzeln, Senkern in der Tiefe und Wurzelreichweite

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Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ab es sich um
eine Gemeine Esche oder Gemeine Robinie handelt.
Beide Baumarten verfügen über ein Senkerwurzelsystem
mit weitreichenden, flach im Oberboden verlaufenden
kräftigen Hauptseitenwurzeln. Die Reichweite
der Wurzeln kann bis zu 14m betragen. In sandigen
Boden können einzelne Senker eine Tiefe von über
3m erreichen. (aus einem Rechtsanwaltsschriftsatz der Klägerin)

Wer ein Grundstück hat, haftet auch für dessen Bewuchs. Z.B. für die Bäume, die drauf stehen. Beim Amtsgericht Pankow/Weißensee wird nun gerade Wichtiges vorgetragen. Es geht um ein Haus in Pankow und auf dem Nachbargrundstück steht ein Baum. Der soll weg. Er schädigt die Baulichkeiten. Mit hanebüchenen Ausreden versucht der Eigentümer des betreffenden Grundstücks seine Verpflichtung wegzureden. Auf den Ausgang dieses Verfahrens sind wir sehr gespannt.

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1742/13: Linktipp: Von Brandlasten in Treppenhäusern erzählt „schadenprisma.de“-Autor Dipl. Ing. Matthias Münch

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Brandlasten im Treppenhaus

Brandlasten im Treppenhaus

Darüber haben wir mehrfach berichtet.

Die Zeitschrift „Schadenprisma“ hat jetzt einen gewissenhaft recherchierten Artikel veröffentlicht. Einige von unseren Fotos wurden unterstützend zur Verfügung gestellt. Hier der Link zu dem Artikel (pdf-Dokument).

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Klara Fall: Sprich zur Sache selbst

1741/13: Versammlung: Vom ersten Zusammentreffen mit der neugegründeten WEG

Einladung zur Eigentümerversammlung

Einladung zur Eigentümerversammlung

Aktion: Klara Kopp. Die Dinge durch Gespräche klären und Kommunikation verbessern. Das Unterpfand des gestrigen Abends war „gute Kommunikation“, ein Eselsthema, eine Königsdisziplin und der Versuch, dass sich alle unter- und miteinander verstehen mögen. Also ein Gottesdienst der neugewonnen Möglichkeiten? Amen.

Wie kommuniziert die Hausverwaltung mit den Kunden? Telefonisch, schriftlich, per Fax oder per Email. Ganz einfach.

Manches stirbt aus, deswegen ist es durchgestrichen. Anderes kommt neu hinzu. Auch auf der Agenda: Die Mailingliste. Oder eine newsgroup. Die Form ist egal, es zählt, dass man eine Plattform hat, auf der Basis derer sich Eigentümer und Verwalterin miteinander vernetzen.

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Rechtliches

1740/13: Recht: Die Anwendung einer Anliegergemeinschaft von Grundstücken nach dem WoEigG

Rechtliches

Die verschiedenen Grundstücke in Berlin-Kreuzberg bilden eine „Anliegergemeinschaft“ und regeln, weil Anlieger naturgemäß Anliegen haben, die sie zu vertreten trachten:

Soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, richten sich die Rechtsverhältnisse der  Anliegergemeinschaft nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WoEigG), auch wenn die
Anliegergemeinschaft nicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht.

Der Anliegervertrag sagt aus: „Für die Abstimmungsverhältnisse wird vereinbart, dass jeder Anlieger pro m2 der maximal genehmigungsfähigen BGF (= Bruttogeschossfläche) eine Stimme hat, unabhängig von der Größe des Grundstücks und unabhängig davon, ob Wohnungseigentum gebildet wurde und eine Vielzahl von Wohnungseigentümern Eigentümer des Grundstücks sind.“ Also, BGB versus WoEigG.  Das führende Prinzip, unterschiedliche Rechtsnaturen über einen wohnungseigentumsrechtlichen Kamm zu scheren, ist bemerkenswert. Ist das Gesetz nicht so schlecht wie sein Ruf? Niemand sagte, das ginge und dann kam einer und hat´s gemacht.

Der „Verwaltungsbeirat“ ist ein „Anliegerbeirat“. Interessantes Konstrukt, ausgedacht, um einen gemeinsamen Spielplatz nebst Geh- und Wegerechten zu unterhalten. Mit Verwalter, Stimmrechten und allem drum & dran. Grundlage aller Handlungen aber ist das WoEigG, auch wenn weitere Anrainer dieser gemeinschaftlich genutzten Fläche vom WoEigG ansonsten „unbefleckt“ „unberührt“ geblieben sind.

1739/13: Briefe an die Redaktion: Hausverwaltung erteilt den Segen „Urbi & Orbi“ für Pflanzungen auf dem Vorgartenbeet

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ich habe mit den Beiräten abgesprochen, dass einige zusätzliche Pflanzungen auf dem Vorgartenbeet (das große von 24a) gemacht werden sollten, da es recht kahl aussieht. Ich würde das mit dem Gärtner von der Gartenpflegefirma, Herrn Schinowsky, absprechen. Habe ich auch Ihren Segen? (Email eines Verwaltungsbeiratsmitglieds zur Gartenpflege)

Die Antwort fällt kurz aus: „meinen Segen, ja, den haben Sie! Urbi & orbi.“ (Auszug aus der Antwort) – Wir waren ja schon mal Papst. Also geht das, ist kurz, präzise, prägnant. Die Namen der Protagonisten und die „harten Fakten“ wurden verändert, aus Tatenschutzgründen.

1738/13: Positionen: 3 Zimmer, Küche, Hass #Foto des Tages

3 Zimmer, Küche, Hass

3 Zimmer, Küche, Hass

Christian Wulff, Jörg Kachelmann und die Justiz macht, was sie will – wer nicht blind ist, sieht viele Parallelen, aller Verlogenheit zum Trotz ist Qualität immer noch das Ergebnis längeren Nachdenkens! – Der Bürger in seinen geistigen Rückzugsgebieten, Vorurteilen, Vorverurteilung und es ist aus mit der gesetzlichen „Unschuldsvermutung“? Deren Preis liegt gegenwärtig weit über dem „veranschlagten“ Kaufpreis von 20.000,- EUR. „Öffentliche Verwaltung“ als Hort schlechter Fehlentwicklungen. Es geht um „Ausnahmerecht“. Dabei dürfte noch niemand zum Fall Wulff eine feste Meinung haben, weil sie gegenwärtig nicht mit gerichtsfesten Fakten untermauert zu sein scheint.

Dies Foto nahm der Berichterstatter an der Front auf, in einer Wohnung. Der Mieter hatte sich ins Krankenhaus gezündelt, aus welchem Grund, bleibt für den Moment unaufgeklärt. Ein armes Schicksal: Überforderung, hohe Anforderungen an das tägliche Leben, vielleicht zu hohe? Dies auszubreiten wäre verfehlt. Nicht alles darf ein Berichterstatter ausbreiten, ausbreiten, sensationslüstern. An Lüsterklemmen wie diesen holt man sich einen Kurzen. Nicht 3 Zimmer, aber Küche und Hass? Nun ja.  Im Oktober 2010 wurde vermutlich der Berliner Tütenbomber aufgeklärt, die in einem ansonsten ungeführt gebliebenen Haushalt auffallend sorgfältig „archiviert“ und geordnet wiederauffindbar. Seltsam.

„Seinen täglichen Digitalismus“ neu definiert,  sinngemäss erkannt, dass nicht jede Berichterstattung zutreffend auf diese Website passt. „Digitalismus über alles und jeden“ wurde zum Hospitalismus, teilthemenartige Umzüge erwogen. Eine Auslagerungsstätte themenfeindlichen Gedankenguts ist u.a. dies Blog auf tumblr.com, eine Art Microblog. Im Gegensatz zur hiesigen „Makroküche“. Wohnen hier, essen dort, denken dort. Für den Aspekt der Lustbefriedigung gibt es bereits genug andere weltweite Angebote. Kein Bedarf.

Christian Wulff hat die Einstellung des Verfahrens gegen sich Zug um Zug gegen Zahlung von 20.000,- EUR abgelehnt. Die persönliche Meinung darüber gehört hier nicht hin, hier geht es um das bewohnte Mehrfamilienhaus. Christian Wulff hingegen, das ist bekannt, wohnt im Einfamilienhaus, dessen Adresse Synonym für viele verschiedene Arten von vermeintlichem „Hospitalismus“. Ob das einmal anders werden wird, ist die Frage. Namentlich „Hotelrechnungen von 750,- EUR“: Eine Meinung darüber zu haben, ist erlaubt. Wo, ist verlinkt. Capture opinions, oder ist die Sache schizo? Mitnichten: Meinung zu diesem „Lebenssachverhalt“ gehört nicht auf dieses beruflich durchtriebene Themenblog. So jedenfalls der Anspruch.

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1737/13: Internationale Fragen: Vom Wedding Ballett, Spandau Ballett und der Tänzerin

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ballett

Der Verwalter als „Durchlauferhitzer“ in internationalen Beziehungen:

The owner of Mrs.  Sewchenko´s (* Name geändert) „ballet appartement“ is Mr. Hyde (* Name geändert). I sended him a copy of this email, to inform him about your worry, better about the worry of Your rental. The problem is internally named „The Wedding Ballet“, not „Spandau Ballet“. Sorry, joke. Have a nice day and please contact Mr. Hyde directly. If necessary, let uns be informed about the finish. Thomas Gotthal, International Secretary of foreign affairs (Emailantwort an Wohnungseigentümer im Ausland, radebrechend)

Das Augmentativ der überaus zarten Balletttänzerin ist der „tapsige Tanzbär“. Par excellence. Das Diminutiv als Verniedlichungsform eines Gewaltigen? Gewalt klingt brutal,  Stimmgewalt ist wünschenswert, „Gewaltchen“ klingt niedlicher. Übt die beste aller Hauptstadtharfen Sirene, ist das augmentativ „Ruhestörung“. Ist es hingegen die Harfe, die sie äußerst liebreizend zu zupfen versteht, würde man es als „Harfchen spielen“ verniedlichen, der Nachbar sich „trollen“, wollte er nicht mit den Schönen Künsten kollabieren. ‚“Wat jehn mich die Schönen Künste an?‘, ein widerlicher Rohling, der dies fragte. Wir sehen: Diese Sache ist subjektiv wie nüscht. Es gibt „diminutiv“. So wie es Dimitrov gibt und sicher auch Dimitrovchen. Womit wir bei den „Internationalen Fragen“ angekommen sind. Internationaler Säbeltanz auf hohem Niveau.

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1736/13: Alltag: Der Anruf, die Klarheit und die Unwiederbringlichkeit der Wohnung

Katastrophe

Sätze wie Torpedos, durch den Draht geschossen: Und Jesus haben sie ans Kreuz geschlagen.

Der Mieter ruft mit zitternder Stimme an und erkundigt sich, wann er wieder in die ausgebrannte Wohnung hineindürfe? Die Hausverwaltung erklärt, sie sei derzeit unbewohnbar, müsse entrümpelt, getrocknet und gereinigt werden. Nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnisse bekäme er die Wohnung wohl nicht wieder. Eine Vermüllung in Höhe von durchschnittlich 1,50 m über Fußbodenoberkante und ein nachfolgender Wohnungsbrand mit lebensgefährlichen Rauchgasvergiftungen des paralysierten Mieters sei ein schwer erträglicher Zustand der Wohnung selbst, wie auch des Hauses im Ganzen, dessen Bewohnersicherheit oberste Priorität habe.

Ob er sich nicht lieber an das Sozialamt wenden wolle, wie man ihm in dieser für ihn schlimmen Situation behilflich sein könne? Ja, das ist ein Gedanke, sagt er. Er würde sich dann melden, um zu besichtigen, ob noch Wertgegenstände in der Wohnung waren? Wir hätten eigentlich keine gesehen, sagen wir ganz leise. Es stimmt. #Ausnahmemomente des #Berufslebens

Brrrrr, es ist kalt im deutschen Frühling. Was ist ethischer? Einem Hilflosen die Hilfe zu verweigern, weil es einem die Verantwortung für alle anderen gebietet? Oder ist das bereits Hilfe: Einem Hilfesuchenden die Stelle zu erläutern, die Hilfe zu bieten imstande ist? Für den Moment bleibt einiges zurück und vieles ungeklärt.