Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

1792/13: Positionen: Her mit dem zu viel gezahlten Geld, Berliner Wasser Betriebe

Positionen

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! „QN 10“

Erfolgreich durchgesetzt: Zu groß dimensionierte Hauptwasserzähler (QN 10) wurden nach 10 Jahren Betrieb (mit erhöhtem Grundpreis) gegen neue (QN 6) ausgetauscht. Die Rückvergütung der zu Unrecht abgerechneten, erhöhten Grundgebühren erfolgt jedoch nur für 2012. Nachgehakt: Verjährt sind aber auch weitere zurückliegende Leistungen (für insgesamt drei Jahre) nicht, also „her mit dem Geld“, findet die Hausverwaltung #Alltag

Das Thema geisterte schon erschöpfend durch die Medien, auch wir haben immer wieder über die Anstrengungen unterrichtet. Bleibt nachzutragen: Die Berliner Wasserbetriebe fahren gerade eine so genannte „Tröpfelstrategie“, Wasser perlt wie Geld nur auf Verlangen und Rückvergütung gibt´s nur, wenn man hart dran bleibt. Mal sehen, wie es damit weiter geht. Die Ansprüche wurden schriftlich angemeldet.

Dass der Betrieb schon genug in der Schusslinie ist, hat ihn dazu bewogen, teils überhöhte Kalkulationen für 2012 schon mal vorsorglich in Gutschriften rückzuvergüten. Das liegt schon vor. Dieser Sachverhalt ist aber ein ganz anderer und betrifft die Grundkalkulation und den Vorwurf überhöhter Wasserpreise. Dass auch der zu große Zähler zu hohe (Grund-)Kosten verursacht, ist wieder ein anderes.

1708/13: Wissen: Was bedeutet eigentlich „GV-Vollmacht“? #Abkürzungen

_icon.Gut.zu.wissen.

Wissen hält nicht länger als Fisch!

Wissen hält nicht länger als Fisch!

Das Kürzel „GV-Vollmacht heißt übrigens „Vollmacht für die generelle Inlandszustellungsbevollmächtigung“ und regelt, dass der Wohnungseigentümer anstatt an sich selbst, Zustellungen seiner Post vom Verwalter der WEG an einen Dritten vornehmen lässt. Weil wir immer wieder gern gefragt werden, was „GV“ bedeutet. #Definitionen

Ja, die Sache ist ein „running gag“. Aber gar nicht so komisch, sondern rechtlich von einigermaßen großer Bedeutung. Nicht wahr?

So wie in Lichtenberg, wo eine Bauingenieurin mit ständigem beruflichen Aufenthalt in Algerien eine Berlinerin bevollmächtigt hat, ihre Post von der Verwalterin in Empfang zu nehmen. Dass dies auch rechtlich richtig eingeordnet wird, bedarf es eines Formalismus. Den versendet die Verwalterin an die Eigentümerin via Email nach Algerien. Damit die Sache „rund“ ist und kein Raum für falsche Interpretationen ist. Nach dem Motto „So war das ja gar nicht gemeint“. Doch, so war es gemeint. Und nicht anders.

Weiter arbeiten…

1703/13: Positionen: Unternehmen TELEKOM – erleben was verbündet. Dagegen!

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Telekom-Mashup - Herkunft: unbekannt

Telekom-Mashup – Herkunft: unbekannt

Es geht ums Recht und um Vertragsgestaltung: Wie man sich Verträge baut, sie pflegt und dafür sorgt, dass Richtigkeit und „correctness“ das Maß aller Dinge sind. Und es geht um die TELEKOM und wie sie das versucht, mit teilweise überraschenden Arbeitsergebnissen. Vom schleichenden Übergang von Vertragsbeziehungen auf Dritte.

Als uns kürzlich jemand diesen „verfälschten Header“ (sehr gelungen) zuspielte, haben wir schallend gelacht. Ja, da steckt auch Wahrheit drin. Doch wie viel? – Man soll nicht voreingenommen gegen eine Sache sein, bis man das Gegenteil beweisen kann.

Und wie dumm ist eigentlich Bohnenstroh? Fragen über Fragen. Interessant aber auch der Fall eines gewöhnlichen Büroumzugs: Die Hausverwaltung zieht um, ist Kunde bei der TELEKOM und hat schon wirklich zigfach mitgeteilt, dass sie umgezogen ist. Wer wüsste das besser als das Unternehmen TELEKOM: Erleben, was verbindet. So heißt es.

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1680/13: Positionen: Das klingt vielleicht „lekker“, ist es aber nicht

Positionen

Gastrotour bis zur Gastritis? Und die Pillen danach...

Gastrotour bis zur Gastritis? Und die Pillen danach…

Wir erhalten viel Post. Manchmal schreiben wir auch selbst welche. So wie diese Email heute, Zitat:

Hallo, lekker Energie!

Das fiel uns noch auf:

Es gefällt uns nicht, weil es uns nicht gefällt, wenn wir mit NUON in einer bestimmten Rechtsform einen Vertrag abschließen und dieser dann brokerartig von Unternehmen zu Unternehmen hüpft. Wir fragen uns inzwischen:

Wer ist wirklich unser Vertragspartner?

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1672/13: Risiko: Das Leben ist lebensgefährlich und eine Versicherung eine gute Idee!

Dies ist ein hingeschiedenes Federtier! Der Vogel ist tot! #Monty Python

Dies ist ein hingeschiedenes Federtier! Der Vogel ist tot! #Monty Python

Der frühe Vogel fängt den Wurm. Bzw. stürzt ab. Und wird dann selbst gefressen. So einfach ist das. So grausam. Und so endlich alles Leben. Dagegen gibt es keine Versicherung.

Ja, der Vogel kam, schwirrte herum und fiel dann wie ein Stein zu Boden. War es so gewesen? Oder hatte sich die Katze den Vogel geholt? Wir wissen es nicht. Später, soviel ist klar, war die Katze dran. Sie hat die Schadensituation ausgenützt. Das Tier wurde ordentlich ausgeweidet. Die Natur ist grausam. Im Baustein „Sorglos“ der Wohngebäudeversicherung sind viele Fälle versicherbar. Darunter auch der „Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper“ – ja, man hat vorgesorgt. Und wenn die Amerikaner über Deutschland Drohnenflüge veranstalten, um „aufklärerisch“ zu wirken oder ein Vogel „vom Glauben abfällt“: Alles hübsch versichert. Ist ein Vogel auch ein „Unbemannter Flugkörper“? Im Bürgerlichen Recht gelten Tiere als „Sachen“, nicht als „Lebewesen“. Und wer reitet schon einen Vogel, etwa um den Flugkörper zu bemannen? Derartiges bleibt nur einem vorbehalten: Fuchur, der Glücksdrache aus der Unendlichen Geschichte. Alle anderen müssen versicherungstechnisch vorsorgen. Sicherheitshalber.

1649/12: Positionen: Vom Versicherungen abschließen, Versicherungen kündigen und dem Speck auf warmem Kartoffelpüree

Kartoffelpürée mit Berliner Speckgürtelfleisch in Würfeln, angebraten

Kartoffelpürée mit Berliner Speckgürtelfleisch in Würfeln, angebraten

Im Berliner Speckgürtel fertigen die Brandenburger ein ganz vorzügliches, einfaches Gericht: Kartoffelpüree mit Speckgürtelfleisch in kleinen Würfeln aus gehäckselten Allgemeinen Vertragsbedingungen der deutschen Versicherungswirtschaft. Es ist die Freiheitsliebe der Menschen hier, die ihnen eine vollkommen andere Sichtweise auf Versicherungen (und Geschäftsbanken) gewährt: Brandenburg würde einmal zu einem Eldorado wirklicher Vertragsfreiheit werden.

Ein Lied besingt: Ich bin morgens immer müde. Und gewiss trifft dies auch auf mich zu. Wie ich schon manchen Vorabend über weiß. Doch morgens ist der Verstand glasklar. Das fällt mir auf, seit ich zur „schreibenden Zunft“ gehöre. Während ich mich durch die Emails der Nacht kämpfe, die andere abgesetzt haben, um mir zu versichern: Du bist nicht vergessen. Wir haben wichtige Mitteilungen: und diese handeln oft vom Ungleichgewicht der Kräfte und nicht wenige Male denke ich intensiv darüber nach, ob es mir wohl möglich wäre, das Kräfteverhältnis auf der Erde zu meinen/unseren Gunsten zu verschieben? Könnte ich denn die Welt stemmen, so wie sie ist und mich nicht mehr von „den Anderen“ austricksen lassen. So wie beispielsweise von der Versicherungswirtschaft.

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1617/12: Positionen: Ich habe schon drei Mal Kontakt mit Ihnen aufgenommen, nie reagieren Sie! Ich erwarte jetzt prompten Rückruf!

Sinnvolles Timing eines Mieters

Ein vollkommen unbekannter Menschmieter ruft aus einem der von uns verwalteten Häuser an. Mit etwas Glück zur telefonischen Bürozeit. Forsch verlangt er was von uns. Wir werden wie subalterne Spießer von ihm behandelt. Kernaussage: Seid doch bitte nicht so blöd! Wir sagen „Nein“ und „Nein“, oder „Rede nicht mit uns. Wir haben keine Vollmacht.“ Mieter sind wie Gesprächspartner diejenigen, die etwas begreifen und sich für einen Fehlanruf entschuldigen. Die Anderen, die haben immer Recht und geizen nicht mit Urteilen!

Die Anderen: Das sind die, die außerhalb der Bürozeit anrufen, aber nicht genau sagen, wo sie wohnen auf dem Anrufbeantworter, die nicht hinterlassen, es gäbe einen Vermieter ihrerseits, der „allein nur unser Kunde ist“. In diesem Mehrfamilienhaus gibt es dreißig Vermieter davon. Der Name des Anrufers ist kurz und ein Doppelname, aber uns vollkommen unbekannt. Zur Auffindung keine Unterstützung von dem Mann. Kommunikationshinderlich. – Es sind so Knallschoten, die sich selbst stets als Mittelpunkt allen Denkens einschätzen und für die keine Rolle spielt, mit welchem Aufwand der Umgang mit ihnen in folgerichtigen Bahnen stattfände.

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1610/12: Stilblüten: Der Vertrag wird mit Unterschrift durch die Vertragsparteien rechtsunwirksam!

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Screenshot "Der Bauvertrag wird rechtsunwirksam"

Screenshot „Der Bauvertrag wird rechtsunwirksam“

In Berlin-Wilmersdorf soll eine Strangsanierung durchgeführt werden. Der Bauvertrag liegt jetzt im Entwurf vor. Doch jetzt kocht diese Überraschungsklausel hoch, die schon seit Jahren da drin steckt: aus Versehen! Siehe oben, Stichwort „rechtsunwirksam“ – Und? Was gilt nun? Okay, ich hab´s bemerkt, sonst hätte ich jetzt hier nicht gebloggt, darüber.

Einen Bauvertrag für eine größere Bauleistung zu schließen, da können leicht mehrere Seiten Vertragstext zusammenkommen. Keiner weiß eigentlich, wie der Satz da in diesen Blanko-Entwurf eines Bauvertrages hineinkam. Aber der Satz ist auf seine Weise nicht nur bekloppt, sondern auch vollkommen genial.

Ganz ehrlich: Das wurde nicht absichtlich reingenommen, soviel ist sicher. Allerdings: Ja, es ist ein Symbol und ein Appell an die künftigen Vertragsparteien, sich Gedrucktes genau anzuschauen, die Klausel befindet sich am Ende von Seite 5 von 5 Seiten und wer sie unverändert abnickt, also unterschreibt, akzeptiert, dass das gesamte Vertragswerk mit Vollzug der Unterschrift (beider Parteien) rechtsunwirksam wird. Vergütungsanspruch adé? Nun, das ist eine andere Frage. Das vertiefen wir hier nicht. Spaß muss sein.

(EP)

1584/12: Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof im Beschluss „V ZR 174/11“ vom 11. Mär 2012 #Außenfenstererneuerung (Kostenfolgen)

Bundesgerichtshof

WEG § 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft. BGH, Urteil vom 2. März 2012 – V ZR 174/11 – LG München I AG München

In der obigen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit der Zuständigkeiten-Zuweisung hinsichtlich von Außenfenstern im gängigen, streitüblichen Abgrenzungstintin von Wohnungseigentümern, Verwalter und Verwaltungsbeiräten eingemischt und für eine weitere Klarstellung gesorgt. Die Entscheidung haben wir aus eigenem, bedarfsgerechten Anlass durchgearbeitet und teilen dieses relevanterweise mit den Wohnungseigentümern der Welt, hier. Getreu dem niemals angewendeten Verwaltungssatz: Divide et impere. Teile und herrsche! Für Verwalter: Kasus knaxus oder: Beherrsche die Teilungserklärung! 🙂

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1516/12: Alltag: Wenn sowas in einem Kaufvertrag steht, ist es ein Vordruck, oh Gott! #Notariate

Rechtliches

Es sollte ein ganz besonderer Tag werden, dieser Kaufvertrag, das war etwas ganz besonderes für sie.

Und dann verlas der Notar, obwohl der deutschen Sprache mächtig, diese Klausel:

Zur Wirksamkeit des Vertrages ist die Zustimmung des mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums beauftragten Verwalters in notariell beglaubigter Form nicht erforderlich.

Eine Klausel, die besagt, dass sie selbst nicht erforderlich sei. „Zur Wirksamkeit dieses Vertrages ist mein Wortlaut nicht erforderlich“, sagte die Vertragsklausel und vergaß sich zu löschen. Ach, wäre es doch „mission impossible“, mit Selbstvernichtungsmecha…….

Marie-Antoinette aus Paris wusste in diesem Moment: Es ist doch nichts besonderes, diesen Kaufvertrag abzuschließen. Es ist nur ein ganz gewöhnlicher Vordruck mit Klauseln zum Ausfüllen oder zum Umformulieren. So wie Millionen andere Traktate, mit denen Menschen etwas notariell ausmachen. Auch wenn es manchmal hübscher verpackt ist, besser kaschiert oder individueller aussieht. Also anders als hier.

Weblotse

(EP)