3233/18: Positionen: Der große Bohei von Auftragsfirmen der Versicherungskonzerne – Von den Zeichen einer krankmachenden Zeit! #SignOfTheTimes

Ein Auftragsformular der Firma, die den Auftrag bereits erhalten hat. Das wäre eine Dopplung. Überflüssig. Ich habe bereits einen schriftlichen Auftrag erteilt. Das reicht.
Eine Abtretungserklärung: Mit dieser Abtretungserklärung gebe ich lediglich alle Rechte auf Kontrolle und Einflussnahme auf eine korrekte Abwicklung auf bzw. ab. Der Begünstigte (die Firma) kann nun nach Belieben mit der Versicherung abrechnen. Ich bin raus aus der Nummer. Ich aber bin Partner meiner Versicherung. Ich habe ein Interesse daran, dass richtig und ordentlich abgerechnet wird und ich will es nicht zu teuer, also transparent. Einen Vordruck mit der Überschrift: „Ihre Meinung ist uns wichtig“, um dann zuzustimmen: „Erteilung der Anruferlaubnis: Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten für eine Kundenbefragung zur Schadenabwicklung (Qualitätssicherung und Zufriedenheit) an das unabhängige Befragungsinstitut „Trallala“ weitergegeben werden. Ferner bin ich damit einverstanden, dass mich dieser Partner per Telefonanruf zu meiner Zufriedenheit befragt.“
– Worum es nämlich nicht geht: Es geht hier nicht um „viel Lärm um Nichts“.

Ich habe einen Auftrag erteilt. Schriftlich. Vollständig formuliert. Es sind keine Fehler drin. Und es fehlt auch nichts. Der Auftrag kann abgearbeitet werden. Nun aber meldet sich der tolle Platzhirsch aus Westdeutschland und der betreibt nicht nur eine Niederlassung in Deutschland. Sondern x Niederlassungen.

Irgendwie sind mit Versicherungen zusammenarbeitende große Global Player Mist. Sie haben anstatt eine konkrete Leistung anzubieten, diese korrekt auszuführen und zu berechnen, nichts besseres im Sinn, als erst einmal – und das in jedem Fall und egal ob ein Auftrag ordnungsgemäß erteilt wurde – Unterlagentonnagen auf Auftraggeber zum Zwecke der Maßregelung bis ins Kleinste auszuschütten.

Ich will nicht seitenlang Zeug lesen, sondern schlicht und einfach eine kleine Leckageortung durchführen. Ich will als gewiefter und professioneller Auftraggeber mir nicht „weitweites Gedöns“ aus einer Kreativwerkstatt für zweifelsfreies Auftragsmanagement überhelfen lassen. Dazu habe ich auch gar nicht die Zeit.

Es geht um eine Leckageortung in einem Badezimmer. Ich brauch diese auch nicht abzutreten, als Auftraggeber sind wir mit Sicherheit auch nicht schlechter als die Versicherung. Ich muss das entscheiden. Es muss weitergehen. Und vor allem werde ich nicht zustimmen, und merkt Euch das mal, Freunde: Es ist Ausdruck einer System- bzw. Schweinschwangerschaft, wenn man für jeden noch so kleinen Auftrag bis zu drei Formulare unterschreiben muss und sogar noch einwilligen soll, dass einen danach auch noch andere Unternehmen anrufen. Das ist von einem gesunden Standpunkt aus gesehen krank. Ich glaube, es hackt.

Update – Was dann geschah….

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Versicherungsprämie

3123/16: Schadenbearbeitung: Wenn Bautrockner aufgestellt werden, muss sauber unterschieden und abgerechnet werden

Seilspringende Strommasten (gif)

Als in Berlin-Wilmersdorf im Keller des Hauses die guten alten Bekannten zurückstauten, die sich sonst im Abwasserkanal vom Haus weg ihren Weg bahnen, stank es. Es war auch feucht, Feuchtgebiete der üblich üblen Art. Handwerker Paluske (* Name geändert) wurde beauftragt, ein Bautrocknungsgerät aufzustellen und tagelang die Trocknung voranzutreiben. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Es ist wieder trocken.

In trocknen Tüchern ist auch die Rechnung des Handwerkers. Allerdings fehlt eine richtige, sachgerechte Abrechnung: Bautrockner ziehen animalisch (tierisch) viel Strom, sie werden in der Regel über das Hausstromnetz angeschlossen, sofern der Ort dies erfordert. Dort saugen sie Strom, dass die Schwarte kracht. Die ordnungsgemäße Abrechnung: Zu protokollieren ist Datum und Uhrzeit der Inbetriebnahme und selbiges bei Wiederausbau und Beendigung. Die Zeitdifferenz bezeichnet die Betriebsstunden. Dem Herstellerbeschrieb ist die elektrische Wattleistung des Bautrockners zu entnehmen. Zur ordnungsgemäßen Abrechnung gehört zwingend die Angabe einer überprüfbaren Zahl an Kilowattstunden Stromverbrauch. Dieser Verbrauchsstrom ist im Übrigen erstattungsfähig über die Gebäudeversicherung, weil die Beseitigung von Rohrbruch- und Rohrverstopfungsfolgeschäden erstattungsfähig ist.

Ließe man diese Frage links liegen, müsste die Hausgemeinschaft im Rahmen von Betriebskostenabrechnungen einen unrichtigen, u.U. erheblichen Strommehrverbrauch tragen. Ganz abgesehen von Ungerechtigkeit würden auch die Stromvorauszahlungen künftig höher angesetzt, bis Kommissar Zufall die Schadenfreiheit auf Dauer bemüht. Tritt später kein neuer Schaden ein, so senkt sich der Verbrauch wieder auf die richtige, regelmäßig zu erwartende Stromverbrauchsanzahl an Kilowattstunden.

Das wird man ja wohl noch mal sagen …..

1352/11: Zur Schadenakte: Ob ich noch alle Latten am Zaun habe, kann ich einfach beantworten!

Ob ich noch alle Latten am Zaun habe, kann ich einfach beantworten! Ja, das ist nicht das Problem. Das Problem ist: Ein Eckventil soll abgepfiffen sein. Dann hat das Wasser gesuppt, unbemerkt und schlich sich in die Kellergänge. Bis es nass war! Anna Nass (* Name geändert) hat´s bemerkt. Ihr Vermieter hat´s beseitigen lassen, die Ursache. Ein neues Eckventil. Jetzt ist aber der ganze Keller nass. Dort hängen seit kurzem Brand- bzw. Rauchmelder, die reagieren auf Feuchtigkeit und stören. Der Elektriker hat 95% Luftfeuchte gemessen.

Ja, alle Latten sind noch am Lattenzaun, sage ich, nur die alten Kellerverschläge sind auch „rott“ und sollten sowieso weg, neue her. Und schon wird aus einem Versicherungsschaden ein richtiggehendes Bauleitungsdebakel. Es wurden jetzt sieben Leute informiert, was man wie zu tun gedenkt und wie alles in eine richtige Reihenfolge kommt. Ob so was Multifunktionales wie das überhaupt klappt, steht auf einem anderen Blatt. Dranbleiben.

606/2010: Polaroid des Tages: Autsch, das wird nass, wenn nicht gleich…

Polaroid des Tages - Regenfallrohr (Kreuzberg)

Polaroid des Tages - Regenfallrohr (Kreuzberg)

Tagestipp: Gegen die Vorboten einer Erkältungskrankheit dürfte eine eigens hergestellte Hühnerbrühe sehr gut helfen! Gutes Rezept, auch dazu: Rezeptewiki.org – zur Heilung mit Brühe: Melanie Kirk-Mechtel (Link unten)

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Hühnersuppe mit Grießklößchen (Andreas Kaiser, rezeptewiki.org)

Hühnersuppe mit Grießklößchen (Andreas Kaiser, rezeptewiki.org)

Autsch, das sieht besorgniserregend aus. Es kam eine Schadenmeldung aus Berlin-Kreuzberg mit fotografisch gut dokumentiertem Mangel. Der Digitalfotografie sei Dank. Noch ist es ziemlich kalt, nichts zu befürchten. Jetzt noch ein bisschen Sturm und schwupps, liegt das Ding unten. Oder haut jemand den Kopf weg. Jetzt weiß die Verwalterin, es muss reagiert werden: sonst gibt’s eventuell auch Ärger bei Schadenfällen und wenn die Versicherung davon erfährt. Oder es folgt (wieder,  erneut) die Schneeschmelze: Dann suppt der Wacholder Schnee von der Dachfläche.  Fassadenkletterer, hilf schnell. Gut, auch hier nochmal nachzusehen, berolinisch gesagt: ‚Umme Ecke‘. Ob da nicht auch was zu machen ist?

(Danke, Horst)

Weiterführender Link

Zur Schadenstatistik der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung versichert auch Leitungswasserschäden. In einer Wohnanlage (Baujahr 1976) steigen -für die Verwalterin bemerkbar- die Leitungswasserschäden spürbar an. Das gibt Anlass zu einer besorgten Meldung an die Wohnungseigentümer. Die Verwalterin findet es ‚fairnymphdich‘, den Wohnungseigentümern mitzuteilen:

 aus gegebenem Anlass möchte ich meinen Eindruck nicht unerwähnt lassen, dass sich die Anzahl der stets auftretenden Wasserschäden (Leitungswasser) stark steigert. Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die Beobachtung durch die Gebäudeversicherung haben. Erfahrungsgemäß verlangen diese irgendwann bei hoher Schadenstatistik sogenannte Eigenanteile bei weiteren Leitungswasserschäden. So weit ist es jetzt noch nicht. Aber das kann passieren. Wir machen die Versicherung nicht darauf aufmerksam. Möglicherweise muss man irgendwann über substanzielle Instandsetzungsmaßnahmen nachdenken? Dies nur als „Gesichtspunkt“ ordnungsgemäßer Verwaltung. Dann kommt einem das Thema zu gegebener Zeit nicht insgesamt unbekannt vor.“

Genau, es gehört sich, den Wohnungseigentümern derartige Gefährdungsumstände beizeiten mitzuteilen, denn wer hat einen besseren Überblick über die (von der Verwalterin geführte) Schadenstatistik der Wohnanlage?

(Dieser Beitrag erschien auch auf gotthal.de)