HMheVSudVmb ist ausgeschrieben möglicherweise eine Schadenakte namens „Herr Maier hatte einen Verstopfungsschaden und die Versicherung muss bluten“ in der Manier von Stefan Raab. In Wirklichkeit aber ist dieses Akronym ungeeignet, den Sachverhalt wieder aufzufinden. Deswegen: Schlagt den Raab, fragt ihn aber nicht.
Merke:
Sprich in einer Schadenakte zum Thema Leitungswasserschäden in Berlin-Wilmersdorf nie in unzutreffender, gefährlicher Abkürzung, sondern verwende schlagwortartig aufhellende Aktenzeichen. Im vorliegenden Fall darf es gerade nicht heißen:
„Verstopfung Maier“ (Folgeschäden)
Doch so was passiert. Und dann steht es da auf so einer Schadenakte und irgendwann muss man einfach nur loslachen. Ohnehin unverständlich sind später die Aktenzeichen der Versicherungen, zu banal, zu numerisch, zu einfallslos, blutleere Vorgänge.
Im vorliegenden Fall empfiehlt sich mindestens die dazwischen eingefügte Abkürzung „WHG“ (Wohnung). „Verstopfung WHG Maier“ sagt definitiv richtiger aus, worum es sich handelte. Dass das Klo und die abgehende Leitung verstopft war, aus unerfindlichen Gründen und sich infolgedessen Wasser über drei Etagen durch die Stockwerksdecken (mit Lehmschüttung) ergoss. Herr Maier war zwar verstimmt, vielleicht war er auch verschnupft, pikiert, erstaunt…und vieles andere mehr. Definitiv aber war er nicht verstopft. #Begriffsklärung