3265/18: Positionen: Unangemeldeter Besuch


Severija – Zu Asche, Zu Staub (Psycho Nikoros) – (Official Babylon Berlin O.S.T.)

„Zu Asche, Zu Staub“ From The Hit Series´ Original Soundtrack:
Available Now: https://BMG.lnk.to/BabylonBerlinID
Written and composed by Nikko Weidemann, Mario Kamien and Tom Tykwer
Produced by Nikko Weidemann and Mario Kamien
Performed by Severija

Besuchen Sie Europa, so lange es noch steht. Ein anderer Songtitel von Geier Sturzflug, jener inzwischen fast vergessenen Gruppe Musiker der Achtziger Jahre aus dem Kölner Raum, die mit mehreren Hits und viel Sprachwitz punkteten.

Ist lange her. Heute wirbt die alte Dame des Berliner Versicherungsgewerbes, Tante Feuersozietät, früher Pflichtversicherung in den Berliner Mietkasernenbezirken im S-Bahn-Innenring, mit einem Besuch ihrer Homepage www.feuersozietaet.de und behauptet sogar: Wir freuen uns auf ihren Besuch.

Gut, Kaffee und Kuchen wird drin sein, der Kunde ist König.

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3021/15: Positionen: Wie beurteilt man ein Angebot, das ca. 50% über den „anständigen, ortsüblichen Preisen“ liegt?

Positionen

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Jeden Morgen steht ein Doofer auf.

Die Baubranche hat Ecken und Kanten, das ist bekannt. Überflüssig darüber noch ausführlich zu reden. Vieles ist bereits gesagt.

Doch wie geht man mit der Baufirma um, wenn sie ein Angebot erstellt hat und das Angebot ist -sagen wir mal- extrem teuer? Richtig: Man sucht sich eine andere Firma, die einen vernünftigen Preis anbietet.

Nach einem Brandschaden vor längerem in Berlin-Lichtenberg hat sich die Verwalterin dazu durchgerungen, den Versicherungsschaden „an sich zu ziehen“. Die Eigentümerin ist finanziell durch und hat keine Lust (oder keine Kraft) sich noch zu kümmern.

Die Verwalterin ist an sich nicht zuständig: Das Sondereigentum hat gebrannt. Da die Eigentümerin nichts unternimmt, drohen die Ansprüche an die Gebäudeversicherung verlustig zu gehen. Das kann nicht sein: Das ist Geldvernichtung mit System.

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Hintergrundgespräch Versicherungswirtschaft: Über Feuerlöscher, Rauchmelder und deren Betrieb

Feuerlöscher

Feuerlöscher

Das hatten wir gerade erst als Thema dieser Website: Feuerlöscher. Warten, also Wartungen durchführen oder nicht warten, ggf. abhängen?

Wir haben noch weiter recherchiert und in der Versicherungswirtschaft dazu nachgehakt. Folgende Gesichtspunkte fand eine namhafte, große Berliner Versicherungsagentur auf Nachfrage bei der Prüfung im Objektbestand der Hausverwaltung -auszugsweise- vor. Das ist übrigens einer der Vorteile, die man nicht von der Hand weisen kann, wenn man sich in die richtigen, fachlich ausgebildeten Hände begibt: Man bekommt Feedback, mit dem man etwas anfangen kann. Womit definitiv ein Unterschied besteht zum lediglich auf Vertragsabschlüsse hoffenden, windigen Versicherungsmakler, der eine gute Betreuung im Bestandsgeschäft dauerhaft vermissen lässt.

Wir danken Herrn Dirk Mahlow von der Agentur Sedler in Mariendorf für den mit uns geführten fachlichen Diskurs. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Eine Frage lautete bspw.:

ZitatWenn Feuerlöscher vorhanden sind, obwohl es keine mir bekannte Vorschrift für den Betrieb derselben gibt, weiß ich nur, dass dann auch eine Wartungsverpflichtung besteht. Hätte dies bspw. Auswirkungen auf die Deckungszusage der Gebäudeversicherung im Schadenfall?“

Spannende Frage. Den ersten Teil, nämlich, ob in den Versicherungs-Policen die generelle Verpflichtung zur Aufstellung von Feuerlöschern besteht, ist klar mit „nein“ zu beantworten. Es gibt aber durchaus Objekte, die u.U. bauliche Besonderheiten haben, oder besondere Installationstechnik, oder Gewerbebetriebe, die besondere Brandschutz- oder Feuerlöschmaßnahmen vorsehen. Diese werden dann aber explizit vereinbart.