80-09 – Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten…

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Folkert Janke, Rechtsanwalt (Quelle: Homepage rae-juk.de)
Folkert Janke, Yvonne Kloth-Janke (Quelle: Homepage rae-juk.de)

… sagte Karl Kraus, und hier erwähnten wir es schon, wenn auch aus Anlass einer Betrachtung des Wortes Verve (Kurt Tucholsky). Es wird gestritten. Sie streiten wir die Bürstenbinder. Das nervt. Weil es vom Wesenskern der zu klärenden Angelegenheit ablenkt. Es ist kontraproduktiv.

Das haben offenbar ein paar Berliner Rechtsanwälte entdeckt und einen Ratgeber veröffentlicht, in dem es auch um Stilsicherheit im Streit geht. Das finden wir sehr gut. Und geben daher einen Linktipp aus.

Unter der Überschrift ‚Streiten Sie höflich und respektvoll‘ verlangen daher die Rechtsanwälte Janke & Kloth folgendes von ihrer Mandantschaft, und es liest sich gut:

Gesichtspunkt Höflichkeit (Quelle: RAe Janke & Kloth)
Gesichtspunkt Höflichkeit (Quelle: RAe Janke & Kloth)

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79-09 – Fotoserie des Tages: Messiewohnungen können schlimm aussehen, (Foto-)Tagebuch eines Verwalters

gesichtspunkte.de hatte kürzlich erstmals über das Problem von Vermietungen an Messies berichtet. Der Ursprungsartikel findet sich hier.

Hier einmal eine Galerie mit fünfzehn Fotos (klein), damit man mal einen Eindruck gewinnen kann, wie eine solche Wohnung aussehen kann. Die Fotos wurden von Herrn Klaus Gotthal im Außendienst gefertigt. Aus Gründen des Datenschutzes geben wir keine weiteren Angaben dazu, wo sich die Wohnung in Berlin-Kreuzberg genau befindet. Inzwischen ist aber der Messie dort raus, die Wohnung wurde renoviert. Mit ganz erheblichen Kosten, auf denen der Vermieter irreversibel sitzen geblieben ist.

Es stellt sich die Frage, ob die Forderung gegenüber dem Gesetzgeber, Messietum zum fristlosen Kündigungsgrund expressis verbis zu erheben, ein Ausdruck sozialer Kälte ist?

Sorry about that.

(Einfach aufs erste Foto klicken und dann immer rechts auf weiter gehen, warum das hier so ein bisschen auseinandergezogen dargestellt wird, who knows?)

78-09 – Zitat des Tages – Zum Ausgang der Bundestagswahl versucht Johnny, es positiv zu sehen

Zitat Die Geschichte der Sozialdemokraten, die man kennen sollte – diese Geschichte rettet die SPD schon lange nicht mehr. Denn Geschichte ist nicht nur das Vergangene, Geschichte ist auch hier und jetzt. Geschichte wird gemacht, zurzeit aber nicht von der SPD.“ Johnny Häusler, Spreeblick

In Zehlendorf-Steglitz war die Wahlbeteiligung sehr stark. Auch wenn einige Nachbarn nicht wählen gegangen sind. Man sieht in den ausliegenden Wählerverzeichnissen, wer sich noch nicht umgemeldet hat. Tse tse…von wegen Datenschutz.

Weiterführender Link

Schwarz-gelb, nein, danke wurde nicht erhört

76-09 – Eine Geißel der Menschheit ist Zwangsvollstreckungsmissbrauch… von der Made im Speck

Prognosen

Ein ungenannt bleibender Wahrsager flüsterte uns seine Prognose zu, damit wir besser im Bilde blieben, wie die Sache weiterginge.

Dies Leben ist eines der härtesten. Es geht ums Überleben in einem auskömmlich gestalteten Sozialstaat weitgehender Ausprägung und um Schlupflöcher, Nischen, unbekannt bleibende Wissensstände. Ein Zwangsvollstreckungsschuldner treibt seinen Schabernack mit „Gott und der Welt“. Wie viele Leben hat ein Mensch, der ums Überleben kämpft? Wie viele Köpfe? Wie viele Gesichter? Die unbestechliche Antwort: viele, sehr viele.

Er hat seine Miteigentümer gravierend geschädigt. Sie haben Forderungen gegen ihn in einer sechsstelligen Größenordnung, allein weil er sein Wohngeld nie gezahlt hat. Dass er dafür verklagt werden musste, liegt auf der Hand. Und nun kann man sich mit den Schuldtiteln über Tausende EURO Wohngeld z.B. das Wohnzimmer tapezieren. Die Forderungen sind uneinbringlich, jedenfalls derzeit. Er wohnt kostenfrei, seit Jahren. Beteiligt sich nicht an den Kosten, die er selbst verbraucht für Wasser, Hausstrom und Heizung. Auch nicht an allen anderen Kosten. Das zahlen jetzt diejenigen mit, die seinen Ausfall refinanzieren müssen. Als Wohnungseigentümer sind sie, die restl. dreißig anderen Eigentümer einer Wohnanlage in Kreuzberg, mit diesen „ausfallenden“ Kosten gestraft. Sie -die anderen, der Rest- müssen jeweils das Defizit ausgleichen, dass er hinterlässt. Es sind jährlich allein mehr als 10.000,- EUR. Hinzu kommt: er hat jahrelang alles, was die anderen beschlossen, gerichtlich angefochten. Dazu hatte er zwar kein Recht, aber das störte ihn nicht. Das alte Wohnungseigentumsgesetz machte es ihm leicht. Er konnte ohne Anwalt klagen, und verloren hat er sie alle, diese Verfahren, die stets ausgehen wie das Hornberger Schießen. Der Antragsteller verliert, eine Erstattung eigener Rechtsanwaltskosten erfolgte regelmäßig nicht. Und selbst, wenn man das neue Recht schon gehabt hätte. Dann hätte man zwar einen Titel bekommen, wonach der Unterlegene die eigenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen hat. Nur hätte er sie nicht bezahlt.

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75-09 – #Buchbesprechung: Das Energiesparbuch der Stifung Warentest (Neuerscheinung)

Buchbesprechnung - gesichtspunkteDE - #Buchbesprechung #Lesezeichenohnegleichen #Medienspiegel
Buchbesprechnung – gesichtspunkteDE – #Buchbesprechung #Lesezeichenohnegleichen #Medienspiegel

Zitat Literatur? Da wird mir übel!“ (Nina Hagen, Song Aufm Bahnhof Zoo im Damenklo, 1978)

Gleichwohl: Gegen Übelkeit kann mindestens helfen, deren Gründe zu erforschen. Übelkeit, das muss nicht sein. Denn jetzt gibt es ein neues, aufklärerisches Pamphlet gegen die alltägliche Energieverschwendung in Haushalt, Umwelt und überhaupt. Die beiden Autorinnen Monika Götze und Gudrun Pinn haben im Verlag der Stiftung Warentest (ISBN 978-3-86851-005-8) „Das Energiesparbuch“ -soeben, brandneu- veröffentlicht. Wir riechen noch die Druckerschwärze unseres Besprechungsexemplars.

Die beiden Autorinnen stellen in ihrem Vorwort dann auch den mit Sicherheit zu erwartenden Anstieg der Energiepreise voran und verweisen auf erinnerbare Zeitenwenden, wie 1973 die Ölkrise mit bundesweiten, ersten Fahrverboten und den drastischen Anstieg der Energiepreise um die Jahrtausendwende. Das Bewusstsein, Energie sei auch endlich, veranlasst sie, auf das gewachsene Bewusstsein der Bevölkerung hinzuweisen, die nun aber zuverlässige Ratgeber benötige. Zuletzt ist es sicherlich das aktuell eingeführte Glühlampenverbot, dass auch für emotionalen Zündstoff sorgt.

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74-09 – Zitat des Tages: Kurt Tucholsky erklärt uns das Wort ‚Verve‘

Sachen gips, die gips ja gar nicht!

Zitat Ja, das möchste: Eine Villa im Grünen mit großer Terrasse, vorn die Ostsee, hinten die Friedrichstraße […] eine süße Frau voller Rasse und Verve, und eine fürs Wochenend, zur Reserve.“ – Kurt Tucholsky, Das Ideal, 1927

Kurt Tucholsky hat mit diesem Spruch eine häufig verwendete, abgewandelte Berliner Redensart mitgeprägt, die Hausverwalter gut kennen. Während der Zeiten großer Wohnungsnöte in Berlin und einem großen Bedarf nach bezahlbaren Mietwohnungen war der Spruch gar nicht mal so selten, und er lautete sinngemäß so: ‚Ey, hast Du Connections zu Wohnungen? Ich suche ne schöne Zwei-Zimmer-Wohnung (nicht -Raum-, das war DDR-Jargon) für 150,- Mark monatlich, inklusive Betriebskosten, Fußbodenheizung, 70 m², vorn raus den Grunewald, und hinten den Kudamm.‘ Womit gleich klar ist: Eine derartige Wohnung hatte niemand in seinem Vermietungsportfolio.

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73-09 – Gewusst wie – gewusst warum…Rechtsanwälte tun dürfen, was sie lassen könnten

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gesichtspunkte.de hatte hier schon des Öfteren den Beruf Rechtsanwalt auf der Kimme. U.a. hatte sich die Redaktion einerseits mit dem juristischen Begriff der Rabulistik auseinandergesetzt. Und auch mit der Frage, ob Rechtsanwälte lügen dürfen? Auf dem interessant zu lesenden, kurzweiligen Blog des Berliner Strafverteidigers Carsten R. Hönig fanden wir eine Stellungnahme der Berliner Rechtsanwaltskammer, in der es auszugsweise wie folgt heißt:

Zitat Seit dem Urteil des BVerfG vom 14.07.1987 (BVerfGE 76, 171) beschränken sich berufsrechtlich relevante Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot auf drei Fallgruppen (Eylmann in Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., und zwar auf strafbare Beleidigungen, Verstöße gegen das Verbot der Lüge und herabsetzende Äußerungen ohne Anlass. Eine berufsrechtliche Ahndung wegen unsachlichen Verhaltens ist nur insoweit statthaft, als diese Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit durch sachgerechte und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt, also zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet, erforderlich und für den Anwalt zumutbar ist (BVerfGE 61,291,312). (Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 02.09.09, kompletter Wortlaut hier)

Dies Zitat finden wir interessant. Denn ob ein Rechtsanwalt beispielsweise sogar gezielt lügt, um für einen Mandanten einen Verfahrensvorteil herauszuholen, beispielsweise im Zivilrecht,  gab schon häufig Anlass zur Erwähnung für uns. Interessant in diesem Zusammenhang war der Fall einer Vermietung aus Rache, eine permanente, terrorähnliche Anwesenheit auf dem kleinen, übersichtlichen Wohngrundstück in einem Außenbezirk. Dieses ist Gegenstand schriftsätzlicher Erörterungen beim Berliner Landgericht. Der Antragsgegner hat ausführlich vorgetragen, dass sich der Delinquent im Auftrag und mit ausdrücklicher Billigung des Antragstellers (und weiteren Wohnungseigentümer) -auch nächtelang- in einem Büro aufgehalten habe, das wohnungseigentumsrechtlich als ein Büro ‚für nichtstörendes Gewerbe‚ nach Maßgabe der Teilungserklärung definiert ist. Dass nun aber ‚Mieter aus Rache‘  ein äußerst störendes Gewerbe ist, ist keine Sache hochintelligenter Verfahrensdialektik.  Hieraufhin hatte der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsteller dieses Verfahrens für seine Mandantschaft vorgetragen, der Herr Xy (Name unwichtig) wohne dort nicht und habe auch kein Interesse an der Familie Yz (Name unwichtig). Die vorgefundenen Tatsachen ergeben ein anderes Bild von der Realität. Aber lügt nun Herr Rechtsanwalt? Eins ist klar: Wer in einem solch brisanten Fall wie diesem lügt, ist als Verhandlungspartner für mögliche ausgleichende Lösungen, für Vergleiche und echte Konfliktlösungen ‚verbrannt‘. Disqualifiziert. Und dass dieser Aspekt auch zum gern vermittelten Berufsbild professioneller Rechtsanwälte gehört, sollte man hervorheben, weil es -in diesem Zusammenhang- in Vergessenheit gerät. Anwälte, die durch fiese Lügen vor Gericht zusätzlich Öl ins Feuer gießen und dramatische Lebenssituationen anderer ‚vorsorglich bestreiten‘, mit Nichtwissen, gehören aus dem Beruf entfernt. Damit ist nicht die Wahrnehmung berechtigter Interessen gemeint.

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72-09 – Operation red scorpion: Der Begriff des Fremdschämens und die Benutzung von Überstücken

Nachbarn, Nachbarn - Geschichten aus dem Alltag

Zitat Hinter dem Phänomen »fremdschämen« steht ein Einfühlungsprozess, in dem eine Person A sich an Stelle einer anderen Person B schämt. Person B ist sich der schämenswerten Situation nicht bewusst, Person A aber durchaus. Aus dieser peinlichen Berührtheit für die Situation, in der Person B sich unwissend befindet, schämt sich Person A also stellvertretend für diese. Hierbei soll der Akt des Fremdschämens nicht als eine altruistische Leistung angesehen werden. Stattdessen fühlt sich Person A eher unfreiwillig beschämt, da solche Situationen meist aus dem sozialen Rahmen fallen und erst dadurch die Fremdscham ausgelöst wird. Wichtig ist, dass das Phänomen der Fremdscham kein (teil-)automatisierter Prozess ist, so wie es bei der klassischen empathischen Einfühlung ist. Bei letzter greifen verschiedene Bewusstseinsstufen ineinander: von der rein biologischen, unvermittelten, unbewussten Aktivierung einfühlender Spiegelneurone bis hin zum bewussten internen Nachspielen von gesehenen sozialen Situationen inklusive ihrer Bedeutungsdimension. Fremdscham ist genau so ein Nachagieren, ist also immer ein bewusster Prozess, in dem Brüche zum sozial Verhandelten, dem sozial »Normalen« und damit der Norm festgestellt und deren Konsequenzen prospektiv durchlebt werden.“ (Quelle: Nadia Zaboura, Kommunikationswissenschaftlerin, Buch „Das empathische Gehirn„)

So weit, so gut. Rechtsanwalt Hoenig berichtet hier sinngemäß von folgendem:

Beispiel 1 für Fremdschämen: Ein Staatsanwalt will -summa summarum- sieben Anklageschriften verlesen und findet sechs davon nicht. Er benötigt ‚Überstücke‘, das sind Kopien der Anklageschriften, die aus organisatorischen Gründen in der roten Strafakte ‚zur freien Verfügung‘ für schusselige Staatsanwälte liegen. Unterhaltungswert des Berichts ‚Hier herrscht Ordnung‚ sehr hoch.

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71-09 – gesichtspunkte.de brachte in Erfahrung: Flashmobs stehen an

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Zitat Dönitz war voll von dieser Gefühlsduselei, er schwamm geradezu in einer Gefühls-Soße, und Tatsachen waren ziemlich uninteressant.“ (Andrew Williams: U-Boot-Krieg im Atlantik. S. 279)

Wie die Redaktion von gesichtspunkte.de aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen erfuhr, rotten sich derzeit einige Internetjunkies zusammen, um einen Flashmob zu organisieren. Ob es sich dabei um ein Flashmob handelt oder um ein Smart Mob, kann dahingestellt bleiben.

Unbestätigten Gerüchten zufolge soll der Flashmob in der Nähe des Thielparks in Berlin-Dahlem unmittelbar vor einem Grundstück stattfinden, das mit dem Oberbefehlshaber der deutschen Wehrmacht, Großadmiral Dönitz (* 1891, + 1980) in Verbindung zu bringen sein soll? Diese Information ist jedoch gänzlich unbestätigt.  Inhaltlich soll es wohl darum gehen, dass der Oberbefehlshaber der Deutschen Wehrmacht  in unmittelbarer Wohnnähe zu einem anderen Oberbefehlshaber wohnte, der sich in bestimmten Zusammenhängen einen ähnlichen Rang erworben habe. Die Gerüchtelage ist hier ausgesprochen ’schwammig’….

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