1975/14: Goldene Worte: ‚Goldene Tulpe‘ – Begehrte Auszeichnung für gute Leistungen geht heute an das Wort ‚Ordnungswidrigkeit‘

Goldene.Tulpe.Award

Das Wort „Ordnungswidrigkeit“ impliziert spießbürgerliche Bräsigkeit. Oder ist ein Aphorismus: Wer wider die Ordnung handelt, ist wirklich frei von bürgerlicher Konvention. #Taggedanken

Der Landkreis „Berliner Speckgürtel“ (* Name geändert) -Umweltamt- schreibt: „Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass eine weitere Nutzung der Kleinkläranlage ohne wasserrechtliche Erlaubnis als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.“ So sagt der Verwaltungs-Harry Hirsch und Michel Kohlhaas antwortet: „Wer dreimal mit der Knute spricht, den zerrt man vors Verwaltungsgericht.“ – Witz im Unwitz: Durch einen Schreibfehler der öffentlichen Verwaltung gilt der Bescheid bis zum Jahr 20013. Von wegen „ausgelaufen“. Ausgelaufene Kleinkläranlage? Igitt.

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1974/13: BGH: Die Entscheidung mit Urteil vom 06.06.13 – VII ZR 355/12 zu Winterdienstverträgen auf Grundlage von Werkvertragsrecht

Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof

Leitsatz der Entscheidung

BGB §§ 631, 633, 634

a) Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar.
b) Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634 ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat.

BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Bg, Cf

c) Eine Formularbestimmung, wonach der Vertragspartner des Verwenders die-sem eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, auch wenn eine Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2, § 326 Abs. 5, § 636 BGB entbehrlich ist, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht.

BGH, Versäumnisurteil vom 6. Juni 2013 – VII ZR 355/12 – LG Berlin
AG Wedding

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1973/14: BGH: Die Entscheidung V ZR 57/12 vom 26.10.12 #Lesezeichen

Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof

Leitsatz der Entscheidung

WEG § 5 Abs. 1, Abs. 2

a) Durch die Teilungserklärung kann Sondereigentum an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes nicht begründet werden; diese kann die Grenze zwischen dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum nur zu Gunsten, nicht aber zu Ungunsten des gemeinschaftlichen Eigentums verschieben (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 3. April 1968 V ZB 14/67, BGHZ 50, 56, 60).

b) Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum, soweit sie im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums verlaufen. Das gilt auch dann, wenn ein Leitungsstrang ausschließlich der Versorgung einer einzelnen Wohnung dient (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 V ZR 176/10, NJW 2011, 2958).

BGH, Urteil vom 26. Oktober 2012 – V ZR 57/12 – LG Berlin
AG Schöneberg

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1959/14: Positionen: Christian Wulff ist zu gratulieren! Glückwünsch! #Medienecho

Positionen

_Christian.Wulff_Freispruch

Ente süßsauer? Zeitungsente? Der Postillion treibt wieder Scherze. Christian Wulff konnte heute schon wieder lächeln, vor dem Landgericht.

Direkt im Berliner Speckgürtel, Landgericht Hannover, wurde Recht gesprochen. Christian Wulff wurde von allen Vorwürfen frei gesprochen. Die Tagespresse schreibt, das braucht nicht verlinkt zu werden. Es ist nicht zu übersehen. Was der Postillion schreibt, naja. In der Haut von Christian Wulff hätte keiner stecken wollen in den letzten zwei Jahren: Niemand von uns. Gerade lief eine nicht ganz gelungene Dokumentation bei Sat1 zur Causa Wulff.

Wulff ist unschuldig. Das ist, was bleibt. Wenn jetzt einige das versuchen umzudeuten, na klar. Richter Frank Rosenow hat´s gewusst und glasklar öffentlich gesagt. Das sollten wir uns einprägen und auch in Zukunft vorsichtig sein, bevor wir Menschen beschuldigen: Die Unschuldsvermutung ist ein hohes Gut. Jedes scherzhafte Spiel ist Frevel.

1928/14: Recht kurz: Wann wurde die Wohnung aufgelassen?

Rechtliches

Bei der Durchsicht der Eigentumswohnungs-Akten aller Wohnungseigentümer schweifen unsere Recherchegedanken wie folgt ab:

Whg 17 wurde am 01.03.2012 aufgelassen. Whg 32 wurde am 30.09.2013 aufgelassen.

Eingebrochen ist allerdings niemand. Denn die Wohnungstür blieb verschlossen. Die „Auflassung“ als juristischer Begriff ist gemeint, die Eigentumsübertragung. Nähere Informationen dazu hier.

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Jahresabrechnung #Foto des Tages

1879/13: Positionen: Mit ist besser, ohne schöner. Die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümer.

Positionen

Jahresabrechnung #Foto des Tages

Jahresabrechnung #Foto des Tages

Ob jemand seine Jahresabrechnung verstehen kann oder nicht, ist eine Frage der „guten oder schlechten Jahresabrechnung“ und nicht etwa davon, was sich Juristen zu diesem Thema so ausdenken. Die Latte der Qualitätsstandards für eine verständliche Jahresabrechnung legen Juristen hoch und tendenziell immer höher, manchmal auch mit gerade verwirrenden Folgen für die Verständlichkeit derselben.

In der Tat rätseln Wohnungseigentümer, fragen sich, wo ihre Wohngeldzahlungen geblieben sind? Die Vorauszahlungen sind aufgespalten worden, klammheimlich. Die Verwalterin tut der neuesten Rechtsprechung des BGH genüge, teilt das Wohngeld in (mindestens) zwei Sollbeträge auf. Das „Wohngeld im übrigen“ und -extra ausgewiesen- die Zuführung anteiliger Monatsbeträge zu einer Instandhaltungsrücklage, die gebildet werden soll. Post versendem (nach dem Postversand) fragen die Wohnungseigentümer, sie kämen partout nicht auf ihren Zahlungsbetrag geleisteter Wohngelder.

Sie zahlen den Betrag in einer Summe. Der erscheint nicht auf dieselbe Art und Weise, sondern aufgesplittet und getrennt abgerechnet. Transparenter finden das viele Wohnungseigentümer nicht.

Genau das fordert der Bundesgerichtshof, weil alles viel schöner und viel transparenter sei. Es ist wenig sinnvoll, sich darüber noch aufzuregen. Wenn´s der Gerechtigkeit dient, ist es eben so. Jawoll.

Time To Say Goodbye #Korrekturhilfen

1878/13: Alltag: Kellerdeckensanierung in Spandau und Rockerleben in Lichtenberg – Ein alltäglicher Berlinmix

Aktion: Aushang für die Ewigkeit

Aktion: Aushang für die Ewigkeit

Time To Say Goodbye #Korrekturhilfen

Time To Say Goodbye #Korrekturhilfen

In Berlin-Spandau wird eine Kellerdecke saniert, nächstens.

Dazu müssen per Aushang alle Bewohner des Hauses auf eine nickelige Vorgehensweise eingeschworen werden. Im Kern geht es darum, den eigenen Keller „im Bereich der geschädigten Kellerdecken“ (wo ist kartographiert) wenigstens teils zu beräumen. Ein Mieterkeller muss ganz und gar beräumt werden.

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Rechtsprechendes Schwein im Glasschrank eines Berliner Notars

1867/13: Kleines Notariat: Spaniens Gitarren, beschränkte Gesellschaften und profunde Selbstkontraktionen

Rechtsprechendes Schwein im Glasschrank eines Berliner Notars

Rechtsprechendes Schwein im Glasschrank eines Berliner Notars

Der Erschienene erklärte, dass er die nachstehenden Erklärungen nicht nur im eigenen Namen abgibt und entgegennimmt, sondern zugleich mit Wirkung für die
Handelsgesellschaft spanischen Rechts (Spanischer Name, z.B. Serrano Immobiaros De Cadenza S.L) mit Sitz in Sevilla, Straße Hausnummer eingetragen im Handelsregister der Provinz Sevilla in Folio 219 f, Band 1712 – Gesellschaftsregister Blatt SE-13.705, Eintragung Nr. 4 in seiner Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer dieser Gesellschaft, „auch wenn dadurch die Rechtsfigur des Selbstkontrahierens gegeben ist“. Zum Nachweis der vorbezeichneten Vertretungsbefugnis wird der Erschienene eine Bescheinigung des Handelsregisters der Provinz Sevilla nebst Übersetzung und Apostille unverzüglich nachreichen.

Das Rubrum dieses paneuropäischen Übertragungsvertrags ist voll Musik, wohlklingendem Mystizismus, rätselhaften Terminologien. Vermutlich hat der Berliner Notar recht, der das hier aufgesetzt hat, und alles richtig gemacht. Es ist nicht mal die längste Praline der Welt, sondern sogar noch übersichtlich bleibend.
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1865/13: Gerichtsgeschäft: Vom Sachverständigensprech! – Der Wurzelwuchs, der Stamm und Grenzbäume!

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Beim Ortstermin wurde der mauernah gewachsene Wurzelstock selektiv in vorsichtiger Handarbeit gemäß der Methoden von KuTSCHERA & LICHTENEGGER (2002) sowie nach BARSIG et al. (2008) in vorsichtiger Handschachtung entlang der baumseitigen Mauerwange des Kellerabgangs freigelegt. Der relevante Wurzelverlauf wurde außerdem auf beiden Grundstücksseiten mit einem Metall-Sondierstab lokalisiert, um repräsentative Aufgrabungen durchführen zu können. Die freigelegten Wurzeln wurden begutachtet, vermessen und auf ihre Verzweigungsdynamik hin überprüft. Weil keine Konkurrenzbäume in der Nähe wachsen, konnte auf eine zusätzliche Laboruntersuchung zur Identifizierung der Baumart der Wurzeln verzichtet werden. (Zitat, teilweise)

Quelle: Sachverständigengutachten des Dendrologen Dr. Michael Barsig im Gerichtsgutachten für das Amtsgericht Pankow/Weißensee

Halten wir erinnerungshalber folgendes fest:

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Korrekturhilfe zu "Maklerklausel"

1853/13: Korrekturhilfen: Das Officeprogramm bietet einem im Leben manch vergnügliche Wortalternative #Maklerklausel

Korrekturhilfe zu "Maklerklausel"

Korrekturhilfe zu „Maklerklausel“

Sagten wir schon, dass eine derartige Sammlung vergnüglicher Alternativvorschläge auf facebook dokumentarisch immer wieder ergänzt und zur Vergnügung gestellt wird? Falls nicht, jetzt ja. Das ist schon ganz schön schräg, was einem Officeprogramme so anbieten, wenn man einen Text mit der Rechtschreibprüfung durchforsten lässt. Es ist ein Software-Algodingsbums, nicht mehr, nicht weniger. Aber vergnüglich.

Ist eine „Maklerklausel“ im Versicherungsvertrag im Grunde eine „Mauerkelle“. Ja, genau, warum eigentlich nicht?

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