Bei der Durchsicht der Eigentumswohnungs-Akten aller Wohnungseigentümer schweifen unsere Recherchegedanken wie folgt ab:
Whg 17 wurde am 01.03.2012 aufgelassen. Whg 32 wurde am 30.09.2013 aufgelassen.
Eingebrochen ist allerdings niemand. Denn die Wohnungstür blieb verschlossen. Die „Auflassung“ als juristischer Begriff ist gemeint, die Eigentumsübertragung. Nähere Informationen dazu hier.
- Wissenswertes über die Auflassung
- Historie: Von Gesichtspunkten, Spam, Geschichtspunkten und dem täglichen Arbeitsprozess