1649/12: Positionen: Vom Versicherungen abschließen, Versicherungen kündigen und dem Speck auf warmem Kartoffelpüree

Kartoffelpürée mit Berliner Speckgürtelfleisch in Würfeln, angebraten

Kartoffelpürée mit Berliner Speckgürtelfleisch in Würfeln, angebraten

Im Berliner Speckgürtel fertigen die Brandenburger ein ganz vorzügliches, einfaches Gericht: Kartoffelpüree mit Speckgürtelfleisch in kleinen Würfeln aus gehäckselten Allgemeinen Vertragsbedingungen der deutschen Versicherungswirtschaft. Es ist die Freiheitsliebe der Menschen hier, die ihnen eine vollkommen andere Sichtweise auf Versicherungen (und Geschäftsbanken) gewährt: Brandenburg würde einmal zu einem Eldorado wirklicher Vertragsfreiheit werden.

Ein Lied besingt: Ich bin morgens immer müde. Und gewiss trifft dies auch auf mich zu. Wie ich schon manchen Vorabend über weiß. Doch morgens ist der Verstand glasklar. Das fällt mir auf, seit ich zur „schreibenden Zunft“ gehöre. Während ich mich durch die Emails der Nacht kämpfe, die andere abgesetzt haben, um mir zu versichern: Du bist nicht vergessen. Wir haben wichtige Mitteilungen: und diese handeln oft vom Ungleichgewicht der Kräfte und nicht wenige Male denke ich intensiv darüber nach, ob es mir wohl möglich wäre, das Kräfteverhältnis auf der Erde zu meinen/unseren Gunsten zu verschieben? Könnte ich denn die Welt stemmen, so wie sie ist und mich nicht mehr von „den Anderen“ austricksen lassen. So wie beispielsweise von der Versicherungswirtschaft.

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1617/12: Positionen: Ich habe schon drei Mal Kontakt mit Ihnen aufgenommen, nie reagieren Sie! Ich erwarte jetzt prompten Rückruf!

Sinnvolles Timing eines Mieters

Ein vollkommen unbekannter Menschmieter ruft aus einem der von uns verwalteten Häuser an. Mit etwas Glück zur telefonischen Bürozeit. Forsch verlangt er was von uns. Wir werden wie subalterne Spießer von ihm behandelt. Kernaussage: Seid doch bitte nicht so blöd! Wir sagen „Nein“ und „Nein“, oder „Rede nicht mit uns. Wir haben keine Vollmacht.“ Mieter sind wie Gesprächspartner diejenigen, die etwas begreifen und sich für einen Fehlanruf entschuldigen. Die Anderen, die haben immer Recht und geizen nicht mit Urteilen!

Die Anderen: Das sind die, die außerhalb der Bürozeit anrufen, aber nicht genau sagen, wo sie wohnen auf dem Anrufbeantworter, die nicht hinterlassen, es gäbe einen Vermieter ihrerseits, der „allein nur unser Kunde ist“. In diesem Mehrfamilienhaus gibt es dreißig Vermieter davon. Der Name des Anrufers ist kurz und ein Doppelname, aber uns vollkommen unbekannt. Zur Auffindung keine Unterstützung von dem Mann. Kommunikationshinderlich. – Es sind so Knallschoten, die sich selbst stets als Mittelpunkt allen Denkens einschätzen und für die keine Rolle spielt, mit welchem Aufwand der Umgang mit ihnen in folgerichtigen Bahnen stattfände.

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1610/12: Stilblüten: Der Vertrag wird mit Unterschrift durch die Vertragsparteien rechtsunwirksam!

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Screenshot "Der Bauvertrag wird rechtsunwirksam"

Screenshot „Der Bauvertrag wird rechtsunwirksam“

In Berlin-Wilmersdorf soll eine Strangsanierung durchgeführt werden. Der Bauvertrag liegt jetzt im Entwurf vor. Doch jetzt kocht diese Überraschungsklausel hoch, die schon seit Jahren da drin steckt: aus Versehen! Siehe oben, Stichwort „rechtsunwirksam“ – Und? Was gilt nun? Okay, ich hab´s bemerkt, sonst hätte ich jetzt hier nicht gebloggt, darüber.

Einen Bauvertrag für eine größere Bauleistung zu schließen, da können leicht mehrere Seiten Vertragstext zusammenkommen. Keiner weiß eigentlich, wie der Satz da in diesen Blanko-Entwurf eines Bauvertrages hineinkam. Aber der Satz ist auf seine Weise nicht nur bekloppt, sondern auch vollkommen genial.

Ganz ehrlich: Das wurde nicht absichtlich reingenommen, soviel ist sicher. Allerdings: Ja, es ist ein Symbol und ein Appell an die künftigen Vertragsparteien, sich Gedrucktes genau anzuschauen, die Klausel befindet sich am Ende von Seite 5 von 5 Seiten und wer sie unverändert abnickt, also unterschreibt, akzeptiert, dass das gesamte Vertragswerk mit Vollzug der Unterschrift (beider Parteien) rechtsunwirksam wird. Vergütungsanspruch adé? Nun, das ist eine andere Frage. Das vertiefen wir hier nicht. Spaß muss sein.

(EP)

1584/12: Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof im Beschluss „V ZR 174/11“ vom 11. Mär 2012 #Außenfenstererneuerung (Kostenfolgen)

Bundesgerichtshof

WEG § 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft. BGH, Urteil vom 2. März 2012 – V ZR 174/11 – LG München I AG München

In der obigen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit der Zuständigkeiten-Zuweisung hinsichtlich von Außenfenstern im gängigen, streitüblichen Abgrenzungstintin von Wohnungseigentümern, Verwalter und Verwaltungsbeiräten eingemischt und für eine weitere Klarstellung gesorgt. Die Entscheidung haben wir aus eigenem, bedarfsgerechten Anlass durchgearbeitet und teilen dieses relevanterweise mit den Wohnungseigentümern der Welt, hier. Getreu dem niemals angewendeten Verwaltungssatz: Divide et impere. Teile und herrsche! Für Verwalter: Kasus knaxus oder: Beherrsche die Teilungserklärung! 🙂

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1516/12: Alltag: Wenn sowas in einem Kaufvertrag steht, ist es ein Vordruck, oh Gott! #Notariate

Rechtliches

Es sollte ein ganz besonderer Tag werden, dieser Kaufvertrag, das war etwas ganz besonderes für sie.

Und dann verlas der Notar, obwohl der deutschen Sprache mächtig, diese Klausel:

Zur Wirksamkeit des Vertrages ist die Zustimmung des mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums beauftragten Verwalters in notariell beglaubigter Form nicht erforderlich.

Eine Klausel, die besagt, dass sie selbst nicht erforderlich sei. „Zur Wirksamkeit dieses Vertrages ist mein Wortlaut nicht erforderlich“, sagte die Vertragsklausel und vergaß sich zu löschen. Ach, wäre es doch „mission impossible“, mit Selbstvernichtungsmecha…….

Marie-Antoinette aus Paris wusste in diesem Moment: Es ist doch nichts besonderes, diesen Kaufvertrag abzuschließen. Es ist nur ein ganz gewöhnlicher Vordruck mit Klauseln zum Ausfüllen oder zum Umformulieren. So wie Millionen andere Traktate, mit denen Menschen etwas notariell ausmachen. Auch wenn es manchmal hübscher verpackt ist, besser kaschiert oder individueller aussieht. Also anders als hier.

Weblotse

(EP)

1515/12: Rechtsprechung: Der BGH hat sich in V ZR 56/11 vom 14.10.2011 mit Stimmrechtsverboten und baulichen Veränderungen befasst.

Bundesgerichtshof

Baut ein Wohnungseigentümer von mehreren im Bereich seiner Einheiten Gemeinschaftseigentum um, ohne die dafür erforderliche Genehmigung der übrigen Eigentümer zu besitzen, so hat dies in der Regel mannigfaltige Gründe. Die spannungsgeladene Frage aber ist, wie gehen Menschen mit solchen (üblichen) häufig auftretenden Konflikten (konstruktiv) um? Hiervon erzählt der nachfolgende Artikel und berichtet über Spannungsfelder, die im Rahmen eines BGH-Beschlusses zur Abhandlung kamen.

Ohne allzu sehr in die Details eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Dresden einsteigen zu wollen, bildet der hier unter Berichterstattung gestellte Fall doch Parallelen zu „üblichen Zwistigkeiten“ im Rahmen der Verwaltung von Wohnungseigentümern. Denn es geht oft in solchen Streitigkeiten nur noch wenig um die Sache selbst, sondern um Emotionen, Machtfragen und den Kampf um ein Obsiegen oder Unterliegen im gemeinsamen Hahnenkampf vor Gerichten. Insofern der dargestellte Fall weiteren Fällen nicht unähnlich, die hier in Berlin derzeit auf Durchführung drängen.  Deswegen wird die Bedeutung des Bundesgerichtshofs-Beschlusses als „grundlegend“ anerkannt und Züge von „kluger Vernunft“ lassen sich sehen.

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1487/12: Korrekturhilfe: Alternativen muss man haben #Fristverletzung | Wir lassen uns nicht „verhohnepiepeln“, Rummelsburg darf nicht untergehen!

Korrekturvorschlag: Fristenverletzung
Korrekturvorschlag: Fristenverletzung

Irgendwo in Berlin-Rummelsburg sind die Wohnungseigentümer mit ihrem Verwalter unzufrieden. Sie streben einen Wechsel an. Wir prüfen, zu wann ein Wechsel möglich wäre. Wir untersuchen die Verwalterbestellungen der Vorjahre, den alten Verwaltervertrag aus 1996. Und die Frage, ob der Verwalter auch vorzeitig abberufen werden kann? Wird die WEG Fristen verletzen, wenn sie sich vor dem 31.12.2012 von der untätigen Verwaltung trennt? Die Rechtschreibprüfung des Office-Programms legt die Wunden offen. Alle.

So viel Vorstellungskraft kann niemand „aus sich heraus“ besitzen. Es geht um Fristenverletzungen.

Diese ginge einher mit „Meniskusverletzungen“, schlägt mir mein Officeprogramm vor. Hmmmh. Das kann sein. Muss aber nicht.

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1469/12: Positionen: Mein Leben in Zahlen #Strom

Banner "Mein Leben in Zahlen"

Die genaue Befassung mit den eigenen Verbrauchszahlen zeitigt auch die Erkenntnis, dass der Mensch nicht gerne für die Zahlen lebt. Sie sind ausgesprochen lästig. Was sich hinter ihnen verbirgt? Nun, erst wird gezählt. Dann wird gezahlt. Oder umgekehrt. Weil jemand vergessen hat, rechtzeitig mitzuzählen. Und sich Gedanken darüber zu machen. Hach, 2012 wird alles besser. Damit aus Zehlendorf nicht Zahlendorf und letztlich keine Zahlenwüste wird, in der noch nicht einmal ein Wüstenfrosch gern leben mag.

Und wenn es auch sonst heißt, ich führte da ein Leben in Zehlendorf. Damit ist es jetzt vorbei. Jetzt kommen Zahlen auf den Tisch. Die breche ich vorher logisch herunter und frage mich nach ihrer Bedeutung. Ab sofort ist „Zahlendorf“ draus geworden, anstatt im Grünen lebe ich nun im numerischen Stadtbezirk in Berlins Süden. Count on me, zähl auf mich. Was das soll? Nun, vielleicht zum Nachdenken anregen. Dahin schwimmt die Zeit ohne jede inhaltliche Bedeutung. Was aber bedeuten die Zahlen meines Lebens?

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1437/11: Positionen: Wie man versucht, Mobilfunkverträge zu optimieren, macht man es falsch! Der Kunde ist immer schuld!

Gute Kommunikation? Telefon

Gute Kommunikation? Telefon

In der Mobilfunkbranche werden Verträge und Geschäfte (Neugeschäft) inzwischen weitgehend telefonisch abgewickelt. Wer dies für gefährlich hält und die Gefahr von Missverständnissen und Kleingedrucktem sieht, das man am Telefon eigentlich nur übersehen kann, muss sich brieflich an den Anbieter wenden und ein schriftliches Angebot erfragen. Auch in Webseiten-Onlineshops ist die Gefahr zu groß, etwas anzuklicken, das man hinter nur bereut. Ein Plädoyer für mehr Sorgfältigkeit. Und der Bericht, dass das scheitert, wenn man sich präzise brieflich an die Anbieter wendet. Entweder sie antworten gar nicht, oder sie antworten mit Textbausteinen, aus denen glasklar ersichtlich ist, sie wollen konkrete Anfrage so nicht beantworten. Denn dies wäre nicht in ihrer bunten Welt, also fremdes Land. Doch am Ende sind wir das: die eventuellen Neukunden!

An sich ist das Geschäft klar umrissen und inzwischen bundesdeutscher Standard: Nach Ablauf von Festvertragslaufzeiten (in der Regel 24 Monate) laufen Mobilfunkverträge aus, die man zwei Jahre zuvor in der Absicht geschlossen hat, ein neues Mobilfunktelefon zu erwerben und dann zwei Jahre sorgenlos auf neuestem Stand der Technik zu telefonieren.

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1429/11: Verwaltervertrag: Besser ist mit, manchmal nicht schlecht ohne…. Yin und Yang im Leben eines Wohnungseigentümers

Mit den Verträgen ist das so eine Sache. Und wie die Überschrift bereits besagt, kommt es drauf an.

Grundsätzlich kann man Wohnungseigentümern empfehlen, „immer mit Vertrag“ Verwalter an sich zu binden. Nur sollten die Fesseln im Zweifel nicht allzu eng sein. Denn sonst hat der Verwalter einen im Würgegriff. Man bekommt keine Luft mehr. Luft zum Atmen. Warum ist es sinnvoll, einen schriftlichen Verwaltervertrag auszuhandeln? Kurz gesagt, ist das WoEigG (Wohnungseigentumsgesetz) ein „Gestaltungsrecht“, ein ziemlich kurzes Gesetz. Das Nähere regelt die Rechtsprechung. Die ist übrigens vergleichsweise ausführlich, um nicht zu sagen ausufernd. Der neue Verwalter sollte mit einem schriftlichen Vertrag an konkrete Rechte und Pflichten gebunden werden, die einzuhalten möglich ist, aber auch verpflichtend. Wenn es mit dem Verwalter aber nicht klappt, sollte der Vertrag auch regeln, wie man ihn wieder los wird. Oder umgekehrt: Manchmal will ja auch der Verwalter die Wohnungseigentümer wieder loswerden. Irgendwie passen die Parteien nicht zueinander? Na dann, höchste Zeit.

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