1385/11: Wutbürger: Ich hasse es, …. #Kostenfolgen von Sonder- & Gemeinschaftseigentum

Wutbürger 02.2011 #Kostentragungspflichten

Aus McDo wird jetzt McWut: Der Wutburger ist vollvegetarisch, gesund, fördert den Stoffwechsel und lässt hitzige Emotionen fließen. – Ist die Terrassenentwässerung verstopft, weil sich niemand um ihre regelmäßige Reinigung gekümmert hat? Fängt an dem Fenster schon der Anstrich an abzublättern? – In welchen Fällen muss die Verwalterin etwas tun und kostet es die Gemeinschaft Geld? Und wann ist der Sondereigentümer selbst verantwortlich. Eigentum verpflichtet doch auch!

So manche Teilungserklärung wurde mit heißer Nadel gestrickt. Es ging allein darum, einen Verkauf von Einheiten „so schnell als möglich“ loszutreten. Geregelt wurde nur rudimentär. Den Rest regelt das WoEigG und im Übrigen sehr gern „die Rechtsprechung“. Schöne Vorbedingung dabei, Häuser erfolgreich zu verwalten, den Bestand von (meist zu geringen) Rücklagen zu schonen und kostenkritisch, vorsichtig und auf Bestandserhalt hin zu verwalten. Mit jeder Kleinigkeit kommen Wohnungseigentümer und es baut sich eine große Erwartungshaltung ggü. der Gemeinschaft auf. Sie soll möglichst vieles aus sich heraus veranlassen. Vertiefen wir bei Gelegenheit mehr. Heute kommt hier nur ein kleiner, giftiger Gartenzwerg zu Wort: der Wutbürger! Er isst oft einen Wutburger.

(EP)

1192/11: FotoPodcast: Mandantenveranstaltung der Rechtsanwälte W.I.R. – Wanderer & Partner

Mandantenveranstaltung

Mandantenveranstaltung

Fachfragen eines Kongreßteilnehmers: „Können wir denn überhaupt die Verwalterzustimmung erteilen, wenn der Erwerber ein Russe ist? Antwort Rechtsanwalt und Notar Stefan Villwock: wird hier nicht verraten. Die Sache ist so was von hoch vertraulich und bleibt ausschliesslich den Diskutanten vorbehalten. Also nicht dem „Klatsch & Tratsch“ einiger unmaßgeblicher Disco-Tanten und „böhsen Onkels“ #Diskussions-Exzerpte

Ungefähr einmal im Jahr trifft sich die verwalterische „Haute Volaute“, bzw. wer sich dafür hält, in den Hallen des Wohnungseigentumsrechts. Das ist dann so gross, dass man sicherheitshalber die Urania dazu anmietet. Es dürften schätzungsweise 250 wohnungswirtschaftliche Fachkollegen aufgetroffen sein. Thematisch streift der Gesichtspunkte-Katalog wohnungseigentumsrechtlichen Denkens eine Vielzahl von Bereichen: ja, man fühlt sich an Hans-Joachim Gross, seine RIAS-Sendung „Streifzüge durch das Wohnungseigentum“ erinnert. „Hurra, wir zahlen keine Miete mehr!“ – Aber auch nicht weniger. Trockener Kommentar eines der vortragenden Rechtsanwälte: „Sehen Sie, und dieses juristische Problem erklärt nun auch, warum ich kein Wohnungseigentum besitze.“ Lachen.

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1158/11: Bauen: Nach fünf Jahren ist eine schriftl. Vereinbarung da, Eckehard, die Russen sind da! Was nun?

Eckehard, die Russen sind da! (Zeitgenössische Abbildung)

Eckehard, die Russen sind da! (Zeitgenössische Abbildung)

Nun gut, das ist nun wirklich lange her. 1918 endete der 1. Weltkrieg und die Friedensschließenden machten einige Fehler, von denen wichtige Historiker hinterher behaupteten, sie erst hätten den Nährboden bereitet für den deutschen Nationalsozialismus. Andere widersprachen dieser Theorie bis auf´s Blut und da sieht man ja schon den Kern des Streits, des Pudels Kern, die Frage einer gewissen „deutschen Gretchen“, die Gretchenfrage. Was aber, wenn ein Hauseigentümer in Berlin-Wedding seinen Giebel sanieren will, wie es „Gretchen“ Angela Merkel, Kandisbunzlerin von Gesamtdeutschland gern wünscht. Sie sagt, das sei Chefsache, und bald, so befürchten jetzt auch Kenner, wird es den „Sanierungszwang“ doch noch geben: dann müssen Hauseigentümer, ob sie wollen oder nicht, gebäudeenergetisch sanieren, kurz: wärmdämmen. Wie „Labskaus auf lau gebräuntem Toast“ -igitt- nimmt sich die gegenwärtige Rechtslage aus und haben wir angesichts von Klimakatastrophe, atomaren Weltgefahren und Treibhauseffekt überhaupt noch Zeit für Großzügigkeit? Das Beispiel aus Berlin-Wedding belegt: Wir sind noch lange nicht bereit, in unsere Köpfen Ordnung zu schaffen.

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1145/11: Kleines Verwalter-Latinum: Jetzt schnell die Unterschriften und zack, ist der Vertrag rechtsunwirksam

Rechtliches

In Berlin-Neukölln wird auf dem Grundstück die freistehende Altbau-Giebelwand zum Innenhof hin wärmegedämmt. 14 cm Wärmedämmverbundsystem werden „draufgeschraubt“, mit Wärmedämmplatten und Dübeln (8 Stück pro m²). Ob 12, 14 oder 18 cm entscheidet der Zeitgeist: momentan dürfen 14 cm als „befriedigend“ oder besser als „state of the art“ bezeichnet werden. Die Verhandlungen hangelten sich an einer Leistungsbeschreibung eines Architekten entlang.

Eine berufliche Kernerfahrung des Verwalters: Du kannst für alles Textbausteine entwerfen, doch die können auch zur Globalisierungsfalle werden. Sie treffen den Einzelfall dann nicht. Eher sind sie so eine Art Strickmuster, eine Art To-Do-Liste, was man in einem Vertrag besser regeln sollte. Auch wenn es fehlerhaft geregelt wird, wie falsch verwendete Textbausteine gerne bezeugen. Zu den Skurrilen gehört folgender Textbaustein (ein Textfragment).

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1064/11: FotoPodcast: das Kleingedruckte…

…ist so klein, man kann es kaum lesen! Wer nicht aufpasst, kassiert eine feste Laufzeit von zwei Jahren: es geht um eine Altpapiertonne! Zwei Jahre sind eine Ewigkeit!
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1006/10: Alltag: Von Kühlschränken, Hüpfburgen, Leibesertüchtigung, Fitness, Unternehmenskonzepten #Trallala

Petersilie - Geschäftsmodell: Langfristigkeit
Petersilie – Geschäftsmodell: Langfristigkeit

 Und während du verrückt stöhnst, frißt er dir den Kühlschrank leer! Und du schielst schon! (Nina Hagen, 1978, Superboy)

Geschäftsmodell Langfristigkeit vs. kurze Sicht auf dem Prüfstand meiner alltäglichen Gefühle. Irgendwo in der Fehrbelliner Str. (89) in (10119) Berlin-Mitte geht Julia Dorniok einer talentierten, wichtigen Beschäftigung nach. Sie sorgt jetzt mit einer gewissen Nachdrücklichkeit dafür, dass ihr Kunde Gerald Angerer an seinem Gesamt-Körperbewusstsein feilt. Und dann auch an der Strenge einer gewissen Form, was den Körper betrifft. Denn die Menschen werden mit den Jahren älter und bei zunehmendem Alter erschlafft einem die Körperhülle. Wer nichts dagegen tun tut!  Im Englischbuch meiner Schulzeit hieß es:

Two travellers, Tootall and Toogood, two tutors from Tooting, are at the railway station, waiting for the train. It´s departure is on two o´clock and two minutes.: „Hello, Tootall! Hello, Toogood! Which train do you catching? The Two two to tooting! The Two two to tooting? Yes, the Two to to tooting! Oh, listen, Tootall! The Two two to Tooting ist hooting! We´ve missed it!“ (At the railway station)

Mit anderen, etwas einfacheren Worten beschrieb Michael Gorbatschow einst die sozialistische Gesamtmalaise der Welt:

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765/2010: Meckerecke: Himmiherrgottsakramentscheissglumpfvarregs, du orangener Strassenköter!

Banner Meckerecke

Das Einfüllen von verdichteten und durch besondere Vorrichtungen zur Volumenverringerung zerkleinerten Abfällen in die Behälter bedarf der schriftlichen Einwilligung durch die BSR, die nur auf schriftlichen Antrag hin erteilt wird.“ (Auszug aus den Leistungsbedingungen der BSR vom 01. Januar 2009 (Amtsblatt 58, 30. Dezember 2008)

Ja moi, dös is nix anderes als a ärgerlicher Schmarn, gelle? Ob’s dafür tatsächlich einen Antragsvordruck gibt? Dieser Textbaustein wurde von „der Mülle“ im Bezirk Berlin-Wedding abgesetzt, um zu rechtfertigen, dass der Restmüll nicht abgeholt worden war. Einen Eierkopf-Award hat gesichtspunkte.de kürzlich schon mal vergeben. Allerdings betraf dieser nicht die BSR (Slogan: „We kehr for You“ – Gegenslogan von uns: „Da lachen ja die Hühner!“ Werbung und Verhalten sollte übereinstimmen), sondern die Berliner Kraftfahrzeugzulassungsbehörde. Zeit wird’s, über den Eierkopf Award nochmals nachzudenken. Er muss nur noch zurückgefordert werden, denn bekanntlich werden derartige Preise verliehen und was, wenn der Leihnehmer (die KFZ-Behörde) den Award nicht zurückgibt?

Ich meine, das kennt man ja von früher, oder? Als wir alle noch richtige Hauswarte hatten, da standen die immer „inne Tonne mittenmang den Müll“ (berolinisch), einen metallenen Stampfer in der Hand. Heute ist alles ganz anders. Es gibt Juristen und Rechtsabteilungen, die machen sich über alles Mögliche Gedanken. Auch übers Müll stampfen. Das ist nun nicht mehr zulässig.

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763/2010: Hat man oder hat mich nicht: Gesichtspunkte, auch und insbesondere ggü. der TELEKOM!

Hat man oder hat man nicht: gesichtspunkte im Glas

Und dann war da noch die TELEKOM, die uns eine Auftragsbestätigung schickt. Für den Neuanschluss eines Telefons mit Internet und allem drum und dran. Das Problem nur: niemand hatte die Absicht, einen Telefonanschluss zu errichten. Der Auftrag datiert vom 19.03.2010, sagt die TELEKOM. Bei Anruf stellt sich raus: Einen solchen Auftrag gibt es nicht.

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651/2010: Überraschende Kaufvertragsklauseln, überraschend für den Verwalter! Der Energieausweis!

Rechtliches

Rechtliches

Im Kaufvertragsentwurf für eine Eigentumswohnung in Berlin-Wedding wurde folgendes vom Notar im Entwurfstext vorgeschlagen:

 Der Verkäufer erklärt, keinen (gültigen) Energieausweis für den Kaufgegenstand zu besitzen. Der Käufer erklärt, auch keinen vom Verkäufer verlangt zu haben; er verzichtet gegenüber dem dies annehmenden Verkäufer ausdrücklich auf sein gesetzliches Vorlagerecht. Der Notar wies die Beteiligten darauf hin, dass der Energieausweis informativen Charakter habe und Ansprüche gegen den Verkäufer insoweit nur in Betracht kämen, wenn darin vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht würden. Er wies im übrigen darauf hin, dass bei Wohnungseigentum Energieausweise grundsätzlich nur für das gesamte Gebäude ausgestellt würden und es in einem solchen Fall zweckmäßig sein dürfte, die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises in den Pflichtenkatalog für den Verwalter der Wohnanlage aufzunehmen, z. B. durch Aufnahme einer solchen Pflicht in den Verwaltervertrag oder durch entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft.“ (Quelle: Kaufvertragstext eines Vertragsnotars in Berlin, welcher, bleibt irrelevant)

Erstaunliche Klausel, gefühlt ist sowas eine sogenannte Freizeichnungsklausel. Freizeichnung overloaded: Der Verkäufer zeichnet sich frei, obwohl er liefern muss. Der Notar zeichnet sich frei, weil er keine Lust hat, die Parteien dazu anzuhalten. Und der Erwerber? Geht der dieser Rechtsfrage dann mal nach? Das verspräche interessant zu werden. Was sich Notare so alles ausdenken. Immer wieder vermissen wir bei Notaren eine Art Handkladde, die sie Vertragsparteien an die Hand geben wie eine Art Checkliste. Willst du was zum Thema Eigentumswohnung notarisieren, dann denk doch bitte auch an folgende Punkte, liebe Vertragspartei.

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Reichsbedenkenträger: Das Gebot von Demut, über drohende Majorisierungen nachzudenken

Nulltoleranz bei Bedarf - keine Kompromisse

Nulltoleranz bei Bedarf - keine Kompromisse

Die Verwaltervertrags-Verhandlungen für eine Wohnanlage in Berlin-Prenzlauer Berg sind nun im Werden. Es geht darum, in der 2003 gegründeten WEG nun den ersten Verwalterwechsel einzuleiten, seit dem der Bauträger das Haus in einen bewohnbaren, guten Zustand brachte. Die Pakete sind so geschnürt, dass es einen Mehrheitseigentümer mit 750/1.000stel Miteigentumsanteilen gibt und ein paar weitere, die die restlichen 250/1.000stel besitzen. Nach all den Jahren Erstverwaltung haben sich auch Befindlichkeiten herauskristallisiert. Eine häufig anzutreffende in ähnlichen Konstellationen ist die Gefahr der Stimmrechtsmajorisierung (über drohende Majorisierung bei der Abberufung eines Hausverwalters beispielhaft hier).

Darüber -über die groe Macht von Mehrheitseigentümern- haben die Wohnungseigentümer gemeinsam nachgedacht. Konstruktiv. Und eine ganz brauchbare, konstruktive Klausel nachbeurkundet, die nun zum Gegenstand der Teilungserklärung erhoben wurde. Sie heißt wörtlich:

Zitat Beschlüsse der WEG-Versammlung mit finanziellen Auswirkungen, wie z. Bsp. über Verwaltervergütung, Reparaturen, Instandsetzungen u.ä. bedürfen der Zustimmung von mindestens 750/1.000 Miteigentumsanteilen. Die vorgenannte Bestimmung kann nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer geändert werden.“

Pardautz. Der (neue) Verwalter stellt sich gerade die Frage, wie das gelebt werden kann? Der Sinn der Klausel ist eindeutig, es ist nichts zu rütteln. Eine maßgebliche Miteigentümerin kommentiert die Klausel so: „Diese Einschränkung wurde ausdrücklich so gewollt. Ich denke, in ihr liegt auch viel positives Potential.“

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