1299/11: Berufsethik: Der Hausverwalter in Österreich war für mich jetzt der Größte gleich. #Rechtsprechungstendenzen

Das Leben der anderen...

screenshot "Hausverwalter sind auch Menschen!"

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Der Österreicher an sich ist im Herzen gesund und trägt auch sonst alle inneren Organe am rechten Fleck. Selten dräut ihm das Spital. Öfter als dort sieht man allerdings die Österreicher in Spittal an der Drau. Letztere dräut um Spittal herum mit einer virulenten Wasserhöhe auf Flussniveau und das ist ein offenes Geheimnis. Es gibt so Spitäler und Spittaler in Berlin, dort allerdings dräut gelegentlich Ärger. In Spitälern wegen der Abrechnung von kassenärztlichen Sonderleistungen und mit Spittalern bei Meinungsverschiedenheiten. Spittaler bitten Reinickendorfer um Feuer und Tierkadaverbeseitigung. Aber: Hausverwalter sind auch Menschen. Die wenigsten davon kommen aus Spittal.

In diesem Fall interessiert uns insbesondere die Überschrift, weil sie der geschundenen Seele des Verwalters (+ Berichterstatters) wohl tut.

Dass der österreichische Rechtsraum hingegen dem deutschen gleichgestellt sei, kann nur behaupten, wer es nicht genau weiß.  Wir meinen: Die Ösis haben eigene Gebiete und die sind bei weitem hügeliger als unsere. Dafür genießen sie etwas, was den Deutschen selbst bei im Watt umherwandernden Volljuristen manchmal fehlt: einen unverstellten Weitblick. Man muss schon dort wohnen, um derartiges nachgesagt zu bekommen. Weil alles andere hier unzulässige Verallgemeinerungen sind.

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1285/11: Video: Die Frage der Hausmusik-Ausübung ist inzwischen in der Rechtsprechung weitgehend akzeptiert

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Martin Grubinger TV-Dokumentation Part 1 / 6  (via Youtube) 

Ob bayerische Volksmusik, Smooth Jazz oder heavy metal: das Üben an den Musikinstrumenten bedarf einer gewissen Beharrlichkeit. Einzelübung oder gemeinschaftliche Hausmusik: grundsätzlich ist das erlaubt, allerdings ist Rücksichtnahme vonnöten…, allerdings hat auch kaum jemand hinter dem Haus eine Übungsraumscheune, wie bspw. der österreichische Multipercussionist Martin Grubinger, dessen Einzel- und Ensemblespiel nicht nur eine konsequente Lautstärke, direkt neben dem Schlafzimmer der Eltern erzeugte, sondern diese auch veranlaßte, sich hieran aus Gründen der elterlichen Liebe zu gewöhnen. Ein starkes Stück und nun allerdings eine Weltkarriere eines jungen Mannes, der seit frühester Kindheit täglich mehrere Stunden übte.

In „Frühstück bei Tiffanys“ besingt Audrey Hepburn auf Veranlassung des Filmkomponisten Henry Mancini den „Moon River“ und so, wie sie täglich Gitarre üben muss, um sehnsuchtsvoll diesen Evergreen dahinzuhauchen, so „barrierefrei“ tut sie es. Und anders als in der bundesdeutschen Wirklichkeit trifft sie damit auf keinerlei Widerstand. War es so, dass derartiges nur im Filmstudio -in der Traumfabrik Hollywood- erlaubt war? Mitnichten.

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1280/11: News: Die Haftung von Verwaltern nimmt streng genommen über die letzten Jahre drastisch zu

Die Abonnenten der Haufe-Verlagsgruppe und ihres elektronischen Kompendiums „Die Eigentumswohnung“ erhalten dieser Tage starke textliche Überarbeitungen, die das Segment „Haftung des Verwalters“ (in WEG-Sachen) betreffen. Von Bedeutung, finden wir, ist dieses Zitat:

Unter starkem Konkurrenz- und Leistungsdruck stehend bereinigt sich gerade aufgrund strenger Haftungsgrundsätze mehr und mehr der Verwaltermarkt selbst, ohne dass es für diesen Berufsstand bisher detaillierte gesetzliche oder berufs- und standesrechtliche Reglementierungen gibt. (HaufeIndex 171935, nicht verlinkt, da Abo-Exklusiv-Zugriff)

In ein ähnliches Horn stießen wir mit unserer Berichterstattung (hier) zum Gang der gewöhnlichen Rechtsprechungstendenzen in Berlin und auf weiter Flur. Nicht zuletzt spricht sich auch die Firmenhomepage des Büro Gotthal in Berlin für berufs- und standesrechtliche Reglementierungen aus (verlinkt unten). Aber halten wir fest: Mit dem Eingang dieser Auffassung in die Meinung des Haufe-Gesamtkompendiums (vergleiche Zitat) kann nur bestätigt werden: Es wird härter in Deutschland für jede Art von „laienhafter Verwaltung“ und ein Ausleseprozess wird bereits bemerkt, den nennt man „Marktbereinigung“. Mal sehen, wer die Guten sind?

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1244/11: Bundesgerichtshof: Die Wohnfläche bei Vermietung, Nutzung und als Abrechnungsschlüssel #Recht

Rechtliches

Es spricht 2009 der Bundesgerichtshof (VIII. Senat, Mietrecht) folgenden Leitsatz:

Bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung ist die Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Räume des Galeriegeschosses nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften deswegen nicht zur Wohnfläche zu rechnen sind, weil sie zu weniger als der Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von mehr als 2,20 m aufweisen und deshalb nicht als Aufenthaltsräume gelten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. September 2009 – VIII ZR 275/08, NJW 2009, 3421).BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 – VIII ZR 39/09 – LG Frankfurt/Main – AG Königstein

Und warum ist das jetzt interessant? Dem liegt -ganz gebietsübergreifend- folgender Fall aus einer Eigentumswohnanlage in Berlin-Spandau zugrunde:

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1217/11: Ausnahmerecht: Das in die Hand nehmen eines Handys mit den Pfoten ist verboten beim Autofahren!

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Was aber, wenn es ein Apple iPhone ist? Also ein Äpfelchen? Das Äpfelchen als „forbidden fruit“ und die Vorschrift heißt: § 23 StVO, § 1: (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Es ist bekannt, dass der Gesetzgeber reagiert. Auf Entwicklungen. Der Gesetzgeber muss Gesetze erlassen, die den Zustand, wie er gestern war, regeln. Dem steht die Innovation der Technik manchmal im Weg. Beispiel: Smartphones, wie z.B. das iPhone von Apple, ein Verkaufsschlager, mit dem Apple inzwischen den weltweit besten Unternehmenswert generierte. Auch wenn Unternehmensführer Steve Jobs krank ist, sehr ernsthaft krank. Bleibt abzuwarten, ob Apple auch später…., doch das ist eine andere Geschichte. Folgende Geschichte zeitigte jetzt eine Petition an den Deutschen Bundestag mit dem Ziel, diese Vorschrift aufzuheben.

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1192/11: FotoPodcast: Mandantenveranstaltung der Rechtsanwälte W.I.R. – Wanderer & Partner

Mandantenveranstaltung

Mandantenveranstaltung

Fachfragen eines Kongreßteilnehmers: „Können wir denn überhaupt die Verwalterzustimmung erteilen, wenn der Erwerber ein Russe ist? Antwort Rechtsanwalt und Notar Stefan Villwock: wird hier nicht verraten. Die Sache ist so was von hoch vertraulich und bleibt ausschliesslich den Diskutanten vorbehalten. Also nicht dem „Klatsch & Tratsch“ einiger unmaßgeblicher Disco-Tanten und „böhsen Onkels“ #Diskussions-Exzerpte

Ungefähr einmal im Jahr trifft sich die verwalterische „Haute Volaute“, bzw. wer sich dafür hält, in den Hallen des Wohnungseigentumsrechts. Das ist dann so gross, dass man sicherheitshalber die Urania dazu anmietet. Es dürften schätzungsweise 250 wohnungswirtschaftliche Fachkollegen aufgetroffen sein. Thematisch streift der Gesichtspunkte-Katalog wohnungseigentumsrechtlichen Denkens eine Vielzahl von Bereichen: ja, man fühlt sich an Hans-Joachim Gross, seine RIAS-Sendung „Streifzüge durch das Wohnungseigentum“ erinnert. „Hurra, wir zahlen keine Miete mehr!“ – Aber auch nicht weniger. Trockener Kommentar eines der vortragenden Rechtsanwälte: „Sehen Sie, und dieses juristische Problem erklärt nun auch, warum ich kein Wohnungseigentum besitze.“ Lachen.

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1099/11: Rechtsprechung: Das Amtsgericht urteilte nur noch über die Kosten, widerspruchslos! #WEG

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Was bitte ist Wald- & Wiesenrecht? Nun, ganz einfach: Es handelt sich um alltägliche Rechtsprechung, die nicht höchstrichterlich erfolgt, sondern auf der „alltäglichen“ Ebene, um nicht zu sagen: auf der untersten aller Ebenen. Womit kein Misskredit verbunden ist, sondern die Aussage, dass was hier und heute tagtäglich entschieden wird, alltags- und hoffentlich auch gebrauchstauglich ist. Wenn nicht, wär schlecht, nicht wahr?

Was Berlin-Zehlendorf mit einem Hauch einer Idee Lichterfelde anlangt, also stadtbezirksgrenzennahe, so geht die Mär davon, dass gerade diese Klientel besonders rau, etwa ökolog und selten dialog-, sondern monologbehaftet sein könne. Dies ist ein Vorurteil. Eine Vielzahl von Menschen, die dort (zufällig) leben, sind ganz anders. Ehrlich. Ich kenne jedenfalls viele, die so sind und die ich über die Jahre sehr schätzen gelernt habe. Und dann gibt es noch die Anderen.

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1095/11: Rechtsprechung: Die Trendwende in Sachen Satellitenschüsseln vermeldet der TAGESSPIEGEL!

„Ausländische Sender bekommt man heute auch über den Kabelanschluss.“ Außerdem gebe es IP-Fernsehen, Internet-TV und spezielle Receiver, die über das Internet 350 Programme aus aller Welt auf den heimischen Fernseher holten, ebenso wie Flachantennen, die fast unsichtbar anzubringen sind. Der Fortschritt der Technik hat auch die Rechtslage verändert – wer heute vor Gericht auf seiner Schüssel besteht, verliert. Das war jahrelang anders. Das Bundesverfassungsgericht attestierte sogar ein „Ausländerprivileg“ wegen des Rechts auf Informationsfreiheit.“ (Berliner TAGESSPIEGEL, Onlineausgabe vom 07.02.11, Link unten)

Ja, der Schüsselwald auf deutschen Dächern! Doch das soll sich jetzt ändern. Sagt zumindest der TAGESSPIEGEL und empfiehlt die Dienste von Rechtsanwalt Frank Auffermann. Der Artikel ist verlinkt, weil er sich mit dem Thema befasst, über dessen Handhabung wir immer wieder berichtet haben. Neu und daher erwähnenswert ist der dargestellte „Trend“, es gäbe nun gute Argumente für stets obsiegende,  aber inhaltlich wehrhafte Satellitenschüsselgegner unter Deutschlands Vermietern. Na egal, das werden wir einfach weiter beobachten. Bis dahin empfehlen wir, den angehängten Artikel auf der Website vom TAGESSPIEGEL aufzusuchen. Interessant.

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1066/11: News: Nachträglich tauchte noch das Protokoll Anhörung zum StraßenreinigungsG auf! #pdf download

The german winterdienst! Bei Bekanntwerden veraltet!

Nicht über Wikileaks, auf ungeklärtem, anderen Wege wurde bekannt, dass „the german Winterdienst“ geheimen diplomatischen „cablen“ nichts taugen soll. Darüber hatten wir berichtet. Über die Anhörung zur bevorstehenden Neufassung des StraßenreinigungsG Berlin hatten wir ebenfalls berichtet. Heute haben wir den entsprechenden Beiträgen noch den protokollierten Wortlaut der Redebeiträge der vier Angehörten, darunter auch der Autor dieses Artikels, als pdf-Download beigefügt. Zur einfacheren Auffindbarkeit hier noch zusätzlich der Downloadlink, Format pdf.

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1017/10: Wikileaks-Quelle? Der deutsche Winterdienst wird nicht besonders hoch eingeschätzt. Und Berlin?

The german winterdienst! Bei Bekanntwerden veraltet!

Berlin beweist mit Einführung des neuen StraßenreinigungsG, das seit letztem Sonntag gilt, einmal mehr, wie nahe es am Puls der Zeit regiert wird! Skandalöse Veröffentlichungen wie die hier eingangs abgebildete verpuffen so wirkungslos ins Leere! Ins zauberhaft Geahnte….

Nein, es war auch alles andere als lustig im letzten Winter. Undiplomatisch und das Gegenteil von diplomatischem Handeln, was hier jetzt als gewissenloser Scherz rotiert! Die Sache mit dem Berliner Winterdienst wird jetzt ernst!

Deswegen ist das neue StraßenreinigungsG für Berlin ganz aktuell beschlossen worden. Für die Leser von gesichtspunkte.de haben wir das neue Gesetz hier zum kostenlosen Download bereitgestellt (als pdf). Es ist seit Sonntag in Kraft. Zum Gesetz sind wir seinerzeit umfassend „wegen unserer Berufs-Praxis“ angehört worden von welchen, die „aus der Theorie gern in die Praxis“ des gesetzgeberischen Alltags wollten. Geschehen! Jetzt heißt es Erfahrungen sammeln.

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Update vom 13.01.11