1330/11: News: Was Spammer für einen Mist schreiben, Autozündler nicht bestraft werden und Engagement Routine widerspricht

Eintrag aus der Kommentar-Funktion dieser Website vom Sonntag:

(Zitat)

Hallo :) dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum ist , lassen awesome place Sie mich Ihnen sagen !rnIch kam hier vor ein paar Minuten auf dem Forum, und ich tue mein 1rst Post an mir selbst , das Forum Benutzer einzuführen, stieß ich auf dieses Forum, um die meisten Themen , die hier anwesend sind, zu diskutieren.rnAls mir mein Name ist Alice , ich war auf Bristol geboren und jetzt tut erasmus am anderen Ort zu dem Zeitpunkt auf Physik , so dass ich Abschluss bekommen kann.

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1323/11: News: Die neue Trinkwasserverordnung kommt und „Alles klar“ war gestern?

Wasser (Quelle: BWB)

Bei der vermeintlichen Reinigung des Leitungswassers durch spezielle Filterkannen hat sich gezeigt, dass diese in der Regel weniger nutzbringend als gefährlich sein kann, da sich bei zu langem Betrieb im Filtermaterial bakterielle Belastungen aufbauen können. Allenfalls eine Wasserenthärtung durch solche Kannen mag für bestimmte Zwecke sinnvoll sein. (Bestehende Kritik lt. Wikipedia, Artikel ist verlinkt)

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV, grundlegende Infos hier) ist neu gefasst worden und tritt am 01.11.2011 bundesweit in Kraft.

Es geht u.a. um die Bekämpfung von Legionellen, die sich als stäbchenförmige Bakterien unter bestimmten Bedingungen im Grundwasser und in Oberflächengewässer gut vermehren können, aber gesundheitsschädlich sind. Legionellen sind für die „Legionärskrankheit“ verantwortlich.

Vorgesehen ist eine Bestandsanzeige durch den Verwalter an das zuständige Gesundheitsamt. Damit einher geht eine Art Pflichtenkatalog.

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1305/11: Alltag: Dies & das beschäftigt uns: das iPhone, die Softwareindustrie, facebook, google+ und devote Rechtsanwälte

Aster in Blüte in Berlin-Zehlendorf

Aster in Blüte in Berlin-Zehlendorf

Erfreulich: die Astern stehen in voller Blüte und sehen gar nicht mal so schlecht aus.

Weniger erfreulich: iTunes und das dazugehörige iPhone von Apple, das ist keine Blüte, sondern eher ein Früchtchen, bzw. ne Marke. Die ganze Firmenpolitik von Apple nervt und reglementiert deren User. Wer sich einige Zeit schon mit open source und anderen Systemlösungen befasst ist, ist eher verärgert über die äußerst strenge „proprietäre“ Handhabung von Daten auf Apple-Geräten. So schön die Geräte auch sein mögen, lassen sich Mobiltelefone dieses Herstellers bedauerlicherweise nicht einmal sinnvoll synchronisieren. Was aus dem Windows-Bereich als „drag & drop“ überraschend einfach bekannt ist, Pustekuchen, wenn es um Apple-Endgeräte geht. Die Frage ist, ob man sich das gefallen lassen muss? Muss man eben nicht. Gerätewechsel stehen an, zu prüfen ist Google Android.

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1299/11: Berufsethik: Der Hausverwalter in Österreich war für mich jetzt der Größte gleich. #Rechtsprechungstendenzen

Das Leben der anderen...

screenshot "Hausverwalter sind auch Menschen!"

screenshot "Hausverwalter sind auch Menschen!"

Der Österreicher an sich ist im Herzen gesund und trägt auch sonst alle inneren Organe am rechten Fleck. Selten dräut ihm das Spital. Öfter als dort sieht man allerdings die Österreicher in Spittal an der Drau. Letztere dräut um Spittal herum mit einer virulenten Wasserhöhe auf Flussniveau und das ist ein offenes Geheimnis. Es gibt so Spitäler und Spittaler in Berlin, dort allerdings dräut gelegentlich Ärger. In Spitälern wegen der Abrechnung von kassenärztlichen Sonderleistungen und mit Spittalern bei Meinungsverschiedenheiten. Spittaler bitten Reinickendorfer um Feuer und Tierkadaverbeseitigung. Aber: Hausverwalter sind auch Menschen. Die wenigsten davon kommen aus Spittal.

In diesem Fall interessiert uns insbesondere die Überschrift, weil sie der geschundenen Seele des Verwalters (+ Berichterstatters) wohl tut.

Dass der österreichische Rechtsraum hingegen dem deutschen gleichgestellt sei, kann nur behaupten, wer es nicht genau weiß.  Wir meinen: Die Ösis haben eigene Gebiete und die sind bei weitem hügeliger als unsere. Dafür genießen sie etwas, was den Deutschen selbst bei im Watt umherwandernden Volljuristen manchmal fehlt: einen unverstellten Weitblick. Man muss schon dort wohnen, um derartiges nachgesagt zu bekommen. Weil alles andere hier unzulässige Verallgemeinerungen sind.

Weblotse

1296/11: Sinnsuche: Hier kommt KNUT, ausgestopft steht er gut, ohne Pfleger, ohne Gurt!

 

Eisbär Knut

Der Tagesspiegel meldet auszugsweise:

Fans freuen sich auf den ausgestopften Knut.Viele warten darauf, dass der ausgestopfte Bär im Museum gezeigt wird. Dabei hat die Präparation noch gar nicht begonnen.

Na, ob das Fans sind? Warum darf der Eisbär nicht in Frieden ruhen? Stattdessen wird er wohl zu einer Art egoistischer Ode an die eigene Freude von solchen Menschen, die ausgestopfte Tiere gern ansehen. Dass nun etliche Tierschützer schon fordern, Zoos ganz abzuschaffen, ist das eine. Denn vielleicht gibt es die Tiere bald gar nicht mehr in freier Wildbahn. Wir schauen jedenfalls keine ausgestopften Tiere (mehr) an. Wir nicht.

Weblotse

1285/11: Video: Die Frage der Hausmusik-Ausübung ist inzwischen in der Rechtsprechung weitgehend akzeptiert

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Martin Grubinger TV-Dokumentation Part 1 / 6  (via Youtube) 

Ob bayerische Volksmusik, Smooth Jazz oder heavy metal: das Üben an den Musikinstrumenten bedarf einer gewissen Beharrlichkeit. Einzelübung oder gemeinschaftliche Hausmusik: grundsätzlich ist das erlaubt, allerdings ist Rücksichtnahme vonnöten…, allerdings hat auch kaum jemand hinter dem Haus eine Übungsraumscheune, wie bspw. der österreichische Multipercussionist Martin Grubinger, dessen Einzel- und Ensemblespiel nicht nur eine konsequente Lautstärke, direkt neben dem Schlafzimmer der Eltern erzeugte, sondern diese auch veranlaßte, sich hieran aus Gründen der elterlichen Liebe zu gewöhnen. Ein starkes Stück und nun allerdings eine Weltkarriere eines jungen Mannes, der seit frühester Kindheit täglich mehrere Stunden übte.

In „Frühstück bei Tiffanys“ besingt Audrey Hepburn auf Veranlassung des Filmkomponisten Henry Mancini den „Moon River“ und so, wie sie täglich Gitarre üben muss, um sehnsuchtsvoll diesen Evergreen dahinzuhauchen, so „barrierefrei“ tut sie es. Und anders als in der bundesdeutschen Wirklichkeit trifft sie damit auf keinerlei Widerstand. War es so, dass derartiges nur im Filmstudio -in der Traumfabrik Hollywood- erlaubt war? Mitnichten.

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1280/11: News: Die Haftung von Verwaltern nimmt streng genommen über die letzten Jahre drastisch zu

Die Abonnenten der Haufe-Verlagsgruppe und ihres elektronischen Kompendiums „Die Eigentumswohnung“ erhalten dieser Tage starke textliche Überarbeitungen, die das Segment „Haftung des Verwalters“ (in WEG-Sachen) betreffen. Von Bedeutung, finden wir, ist dieses Zitat:

Unter starkem Konkurrenz- und Leistungsdruck stehend bereinigt sich gerade aufgrund strenger Haftungsgrundsätze mehr und mehr der Verwaltermarkt selbst, ohne dass es für diesen Berufsstand bisher detaillierte gesetzliche oder berufs- und standesrechtliche Reglementierungen gibt. (HaufeIndex 171935, nicht verlinkt, da Abo-Exklusiv-Zugriff)

In ein ähnliches Horn stießen wir mit unserer Berichterstattung (hier) zum Gang der gewöhnlichen Rechtsprechungstendenzen in Berlin und auf weiter Flur. Nicht zuletzt spricht sich auch die Firmenhomepage des Büro Gotthal in Berlin für berufs- und standesrechtliche Reglementierungen aus (verlinkt unten). Aber halten wir fest: Mit dem Eingang dieser Auffassung in die Meinung des Haufe-Gesamtkompendiums (vergleiche Zitat) kann nur bestätigt werden: Es wird härter in Deutschland für jede Art von „laienhafter Verwaltung“ und ein Ausleseprozess wird bereits bemerkt, den nennt man „Marktbereinigung“. Mal sehen, wer die Guten sind?

Weblotse

1244/11: Bundesgerichtshof: Die Wohnfläche bei Vermietung, Nutzung und als Abrechnungsschlüssel #Recht

Rechtliches

Es spricht 2009 der Bundesgerichtshof (VIII. Senat, Mietrecht) folgenden Leitsatz:

Bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung ist die Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Räume des Galeriegeschosses nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften deswegen nicht zur Wohnfläche zu rechnen sind, weil sie zu weniger als der Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von mehr als 2,20 m aufweisen und deshalb nicht als Aufenthaltsräume gelten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. September 2009 – VIII ZR 275/08, NJW 2009, 3421).BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 – VIII ZR 39/09 – LG Frankfurt/Main – AG Königstein

Und warum ist das jetzt interessant? Dem liegt -ganz gebietsübergreifend- folgender Fall aus einer Eigentumswohnanlage in Berlin-Spandau zugrunde:

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1235/11: FotoPodcast: Es ist leichter geworden, in einer WEG eine „Bauliche Veränderung“ zu beantragen!

§ 22 WoEigG - Bauliche Veränderungen

§ 22 WoEigG - Bauliche Veränderungen

Ich liebte ein Mädchen in Griechenland, die die Liebe am schönsten im Kriechen fand. Ich liebte ein Mädchen auf dem Laubengang, die das Liebesspiel schönstens beim Entstauben fand. #Mashup „Ich liebte ein Mädchen“, Insterburg & Co.

Die ganze Sache mit der wunderbaren Welt der Laubengänge diente in einem bestimmten Zeitalter der Architektur den damaligen Vorlieben. Laubengänge, das waren irgendwie billigere Treppenhäuser, nämlich außenliegende Gänge, an denen man entlang lustwandeln sollte, bei Wind und Wetter, Sommer und Sonnenschein. Einige haben sich so Plastikstühle auf den Gang gestellt, andere auch Tischchen. Man kann sich, mit Blick nach hinten in den Garten hinaus, dort aufhalten, Kaffee trinken, oder man raucht eine! Damit die „Dame des Hauses“ sich nicht beschwert, weil in der Wohnung…, das geht gar nicht. Der Laubengang ist ein architektonisches Element der Sechziger Jahre. Vereinzelt findet man auch welche in Siebziger-Jahre-Bauten, aber aktuell baut in unseren Breitengraden niemand mehr Laubengänge. Sie sind irgendwie aus der Mode gekommen. Auf einem Laubengang ist man stark wetterfühlig.

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1234/11: FotoPodcast: Ein Grenzstein, ein Maschendrahtzaun und eine ganze Tüte Vergangenheit!

Ein Grenzstein (Berlin-Lankwitz)

Ein Grenzstein (Berlin-Lankwitz)

Ein Grenzstein (mitunter auch Markstein) ist ein Eckpunkt, Knickpunkt oder Knotenpunkt einer Flurstücksgrenze. Grenzsteine sind die so genannte Abmarkung von im offenen Gelände liegenden Grenzpunkten, die in der Regel mit einer mittleren Lagegenauigkeit von einigen Zentimetern gesetzt werden. Sie sollen sich frostsicher – das heißt mindestens 60 cm tief – im Boden befinden. (Aus Wikipedia)

Am Grenzstein in Berlin-Lankwitz, direkt an der Kante des eingefriedeten Grundstücks. Wir erfahren, dass Herr Rusch (* Name geändert) seit 1961 hier wohnte. 1971 hat der Eigentümer des Hauses ihn gefragt, ob er das Haus übernehmen wolle? Ein Kauf auf Rentenbasis. Es hat praktisch zwanzig Jahre weiter gezahlt, so lang lebte die Frau des Eigentümers noch. Und dann starb sie und Herr Rusch war redlicher, ehrlicher Eigentümer geworden. Er war Richter in Berlin, kein Job mit reichlich Apanage, sagt er, man muss rechnen. Heute sei das anders geworden. Er ist jetzt über 80 Jahre alt. Die Gegend hier war früher ein Villenviertel, sagt er.

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