Serie: Plattitüden: Sich wie ein Kullerkeks freuen
Der Hauskommissar meldet aus Berlin-Wilmersdorf:
der Zustand an der Müllstelle hat sich wieder normalisiert. Sieht alles so aus wie es sein soll.“ (aus einer Email)
Da ist der Spruch gerechtfertigt und angemessen: sich wie ein Kullerkeks zu freuen, dass was passiert ist, nachdem erst längere Zeit nichts passiert ist. Der Winterdienst hat ziemlich versagt, und die Müllentsorger, gleich mehrere davon, kamen auch nicht zurecht. Das war hier in den letzten Wochen immer wieder berichtet worden zum Suchstichwort „Schnee„.
Zeit der Schneeschmelze: im Back.Office streift ein digitaler Nomade durch die im Herbst geschossenen Fotos. Wir fragten uns bereits: Fluch oder Segen, die Anzahl der geschossenen Fotos. Diesenfalls bedeuten sie Arbeit, und nicht etwa puren Lustgewinn, oder ist Arbeit am Ende doch….? Die Fotos sind kleine Erinnerungs-Bruchstücke an ein Thema, dessen Erledigung bewusst verschoben wurde. Erst wenn es kälter wird, hatte er sich vorgenommen, werde er diese Fotos bearbeiten. Dabei handelt es sich keineswegs um Bildbearbeitung im klassischen Sinne mit Photoshop, Corel Draw oder einem ähnlichen Programm, dass uns die Welt ein Stück schöner macht. Nein, es geht darum, ein hartes Abbild von der Realität zu bearbeiten, das, was man auf den Fotos erkennen kann. Was folgt, ist nicht Bild- sondern Sachbearbeitung.
Die Bearbeitung von Sachen obliegt einem Sachbearbeiter, dessen Hirn zu klein ist, um sich jeden Mist Job merken zu können. Dafür dienen diese Erinnerungskrümel, digitale Fotos. Das Foto zeigt einen Brandwand-Giebel unsererseits, der von einem GrundstücksnachbarHauswartMieter was weiß ich wem seinerseits mit Efeu berankt wurde. Eltern haften für ihre Kinder, und Hausverwalter Grundstückseigentümer für ihre Hausbewohner. Eine Absprache hierüber hat nicht stattgefunden. So gingen die Jahre dahin und nun wird das Gewächs immer grösser. Zeit, einzuschreiten. Wir übersenden dem geschätzten Herrn Hausverwalter-Kollegen ein Fax und fordern ihn zu zweierlei auf,
Wenn die Straße eine Nebenstraße ist, auf der bspw. keine Straßenkehrung (bei Schneefall) erfolgt, beurteilen die Fahrer der Fa. ALBA Logistik GmbH in eigener Verantwortung, ob sie eine Gelbe Tonne auf der betreffenden Straße leeren wird oder nicht (Auskunft Callcenter). Das kann bei Schneefällen bedeuten, dass die Tonne wochenlang nicht abgeholt wird. Ärgerlich für die Bewohner des Hauses. Aber wohl nicht zu ändern. Uns wird in diesem Fall empfohlen, den Gelben Müll selbst zur BSR zu bringen.
Gelbe Tonne (Quelle: berlin sammelt Homepage)
Was ein Schwerlastkraftwagen nicht schafft, sollen kleine Personenkraftwagen unproblematisch erledigen können. Gut zu wissen: ALBA erhält für die nicht gefahrene Touren dann auch kein Geld. Das sei ein weit verbreiteter Irrtum, sagt die freundliche Dame aus dem Callcenter. Also bestehe ein natürliches, betriebswirtschaftliches Interesse des beauftragten Entsorgers, Verpackungsmüll möglichst regelmäßig abzufahren. Abgefahren!
gesichtspunkte.de hat gestern darüber hier berichtet. Eine Fußgängerin kann dem langsameren Laufen etwas abgewinnen, sie empfindet es als meditativ. Menschen passen sich an die drastischen Wetterverhältnisse an. Schönwetter reden, ist der zeitweilige Trend dieser (kalten) Tage.
Stier nach Blizzard (Quelle: wikipedia)
Etwas archaischer sieht es Thomas Hollmann auf inforadio heute Morgen. Haben wir am Ende ganz unbewusst einen Trend aufgespürt? Der allerdings nur von kurzer Dauer sein dürfte, denn Schnee hat etwas Vergängliches, sagen jedenfalls die Sommerexperten. Auf Radio Teddy, dem amtlichen Radiokanal für Kinder (haha, Spartenradio ist im Kommen) wird für heute ab nachmittags ein Blizzard angekündigt. Ein Blizzard? Wir haben uns sachkundig gemacht und empfehlen aufgrund der heutigen Warnungen über mögliche Blizzards sehr dringend allen Berliner Haushaltungen, die eigenen Kühe von der Weide zu nehmen. Noch in den Siebzigern bekam der Autor dieses Artikels im Geografie-Unterricht (Erdkunde) einen Einser fürs Referat über nordamerikanische Wetterlagen. Im Nachhinein stellt sich nun als Irrtum heraus, dass Blizzards allein auf Nordamerika beschränkt sind. Es heißt, Blizzards gäbe es auch in Berlin – heute. Wieder was dazu gelernt.
Was den Linktipp heute erforderlich macht, ist auszugsweise dies, und zwar wegen größerer Übereinstimmung mit unseren neuesten Trendmeldungen. Thomas Hollmann sagt auszugsweise:
Eigentlich bin ich kein Typ für’s Gehen. Ich fahre lieber. Entweder mit dem Rad oder mit der S-Bahn. Aber das ist ja derzeit nicht möglich. Weil sich die BSR weigert, die Radwege zu räumen. Weshalb sich ein vormals vorbildliches Wegenetz in einen schier unendlichen Eisschlauch verwandelt hat, auf dem man sich zwar das Genick brechen kann, aber garantiert nicht Fahrrad fahren. Warum man nicht S-Bahn fahren kann, muss ich Ihnen, glaube ich, nicht erklären. Wobei mir schleierhaft ist, dass die Saboteure noch in keinen Gulag geworfen wurden. O.k., es gibt in Berlin keinen Gulag. Aber der müsste sich doch relativ schnell einrichten lassen.“
Generell müssen zwischen 07.00 Uhr morgens und 20.00 Uhr abends die Wege von Schnee- und Glatteis befreit werden. Diese Verpflichtung obliegt dem Eigentümer. Bei Schneefall darf der Räumpflichtige das Ende des Niederschlags abwarten. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bedeutet der gesetzliche Wortlaut „unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls“, dass mit der Schnee- und Glättebekämpfung nicht solange gewartet werden kann, bis jeglicher Schneefall aufgehört hat. … Bei Glätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen mit abstumpfenden Mitteln ausreichend zu streuen (Sand, Granulat o. ä.). Falls erforderlich muss auch bei anhaltendem leichten Schneefall gestreut werden, sofern das Streumittel noch in kurzer Zeit seine Wirkung verliert.“ (Quelle: Info Winterdienst – Rathaus Steglitz-Zehlendorf, download hier am Ende dieses Artikels kostenlos)
Die Zeit macht nur vor dem Teufel halt, heute ist schon beinahe morgen (Barry Ryan, 1971, hier). So oder zumindest so ähnlich lautet die Grundeinstellung der Wetterstrategen in Berlin in diesen Tagen. So schnell, so unerträglich schnell muss es jetzt immer dann gehen, wenn’s losschneit. Die Berliner Schneeräumbetriebe kommen (allerdings) nicht „in die Hufe“, wird gesagt. Die Warmlaufzeiten der Schneebeseitigungsfahrzeuge verhalten sich umgekehrt äquivalent zur Mindest-Tiefsttemperatur des jeweiligen Tages. Wetter, Wetter, Wetter, Donnerwetter nochmal, fluchen Passanten, Mieter, Wohnungseigentümer und Notleidende. Die Schneebeseitigungspflicht werde kaum noch ernst genommen, Tage vergehen, bis die Bürstenbinder in der Wohnanlage antraben. Gefragt wird nach Dienstleistung, ausgeteilt aber wird Streugut. Und das in rauen Massen. Alles andere als schön sieht das aus, sobald später die Schneeschmelze einsetzt. Geschäftsführer Andreas Schmidt von der Fa. ALLCURA Haus- und Grundstücksbetreuung, bringt es im Gespräch auf den Punkt: ‚Genau, auf uns wird das irgendwie abgelastet dann.‘
„Er ist auch ausgezogen, aber nur, um ungezogen zu sein.“ (Erkenntnis)
Es ist eine ‚Allianz der vollkommen Hirnlosen‘, hat einer gesagt. Eine andere nannte ihn den Wurm. Wieder ein anderer sagte, er sei eine Zecke. Er habe sich einen Wirt gesucht, wie das Parasiten so machen. Und den saugt er jetzt aus.
Nicht alles trifft die Sache richtig gut. Richtig ist aber folgendes: er macht Psychoterror, hält sich selbst für einen bewegten Linken, aber achtet die Menschenwürde anderer Menschen nicht, sondern tritt sie mit Füssen. Seit Monaten macht er dieses Spiel mit den Videokameras. Ob er eine angeschlossen hat oder nicht, darüber streitet er nicht. Wenn man ihn danach befragt, dann weicht er nebulös aus, obwohl es alle gesehen haben. Die hier abgebildete Kamera ist in einem Dachgeschoss montiert auf einem Stativ. Das ‚magische Auge‘ zeigt aus dem Küchenfenster der Büroeinheit und schielt zwischen den Lamellen einer heruntergelassenen Jalousie hindurch. Die Kamera ist auf einen privaten Garten gerichtet. Er ist weiterhin ‚der Wurm‘, und einer nennt ihn jetzt auch Stalking Joe Mc Donald.
Sie heißt Frau Siegel (* Name von der Redaktion geändert), ist scheinbar jung (oder das geblieben), der Stimme nach zu urteilen und hat -übrigens- (*giggel) eine nette Stimme. Oder sagte ich das schon? Aber auch ein einnehmendes, sympathisches Wesen. Sie ist die Dame von der Jugendgerichtshilfe Spandau. Wie sie aussieht, tut hier definitiv nichts zur Sache, wenn wir es uns auch vorstellen. Womit wir uns mit Sicherheit schon wieder irren. Allerdings: Ihre Vorgehensweise folgt einem ideellen Anliegen, das uns heute hier erwähnenswert erscheint.
Ausgangspunkt ist folgendes: Der jetzt 16-jährige Hans Wurst (* Name ebenfalls geändert) hat in der Nacht am 24.06.2006 in der Zeit zwischen 3:30 und 4:00 Uhr morgens Tags an die Wand eines Hauses in Berlin-Spandau gesprüht: er ist ein Sprayer! Tags sind nicht keltische Runen, sondern Spraykünste, wobei der Begriff Kunst von vielen möglicherweise anders verstanden wird.
Und nun ruft Frau Siegel bei der Verwalterin an. Es ist 08:30 Uhr, also vor dem Aufstehen….
Der Täter Hans Wurst wurde polizeilich ermittelt. Das ist nun mal eine Ausnahme. Wir berichteten am 1. Juli 2009 darüber. Ah, eine Fortsetzungsgeschichte dies. Die allermeisten derartigen Fälle werden tatsächlich nicht ermittelt. Selbst wenn die Polizei in ihren Aufklärungsbroschüren behauptet, anhand der aufgebrachten Graffitos könne sie Rückschlüsse auf den Täter ziehen. Jeder von denen habe eine eigene Handschrift, die man lesen könnte, sozusagen erkennungsdienstlich behandeln. Die Graffitos in Berlin-Spandau, an diesem Haus, das waren nicht die ersten. Das Haus hat im Verlaufe der Jahre immer wieder Heimsuchungen dieser Art erlebt. Das Haus liegt offenbar an einer gedachten Einlaufschneise für marodierende, jugendliche Sprayerbanden auf dem Weg in die kurzweilige Altstadt. Besucher des legendären Ballhaus Spandau dürften es nicht sein. Denn dort hat sich seit 35 Jahren nichts verändert, und gab es damals schon Sprayer? Egal.
Wie die Märkische Allgemeine Zeitung mitteilt, gilt hinsichtl. einer gemeinschaftlichen Verabredung von Wohnungseigentümern einer Gemeinschaft folgendes:
Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) – Ein Laubfegeplan, den eine Eigentümergemeinschaft gegen den Willen einer Minderheit aufstellt, gilt nicht. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf weist die Stiftung Warentest in Berlin hin (Az.: I-3 Wx 77/08).
Der zitierte Beitrag der Märkischen Allgemeinen wurde hier veröffentlicht und enthält zusätzliche Informationen.
Allerdings etwas laienhaft dürfte die dortige Interpretation ausfallen, wonach der Verwalter zum Laub fegen verpflichtet sei. Verwalter wechseln weder das Wischwasser, noch schrauben sie Glühbirnen ein. Für derartige ‚haushaltsnahe Dienstleistungen‘ (gem. § 35a EStG, n.F.) besorgen Hausverwalter in der Regel Erfüllungsgehilfen, die derartiges gegen Entgelt für die entsprechende Eigentümergemeinschaft veranlassen.
Heute ins Spiel gebracht von einem sich belästigt fühlenden Nachbarn:
Als Laubrente wird ein Anspruch wegen einer ungewöhnlich starken Beeinträchtigung eines Grundstücks durch von einem fremden Grundstück ausgehendem Laubfall bezeichnet.
Nach deutschem Recht ist es Grundstückseigentümern zuzumuten, auch Laub, welches von fremden Bäumen auf ihr Grundstück weht, zu dulden oder zu entfernen. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Laubfalls besteht grundsätzlich nicht.
Etwas anderes gilt dann, wenn deutlich mehr Laub als üblich fällt und sich eine wesentliche Beeinträchtigung des betroffenen Grundstücks ergibt. In einem solchen Fall hat der Eigentümer, des den Laubfall verursachenden Grundstücks, dem Betroffenen einen jährlichen Geldbetrag, die Laubrente, zu zahlen.Die Höhe der Laubrente bestimmt sich nach dem Betrag, der sich für den erhöhten Reinigungsaufwand ergibt. “ (Quelle: wikipedia – hier) (Rechtsquelle: OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. März 1983, Az. 6 U 150/82, Neue Juristische Wochenschrift 1983, S. 2886)
Drum prüfe, wer sich ewig schüttelt, ob Nachbar bald hiergegen rüttelt. An deutschen Rechtsgrundsätzen.
In einer WEG in Berlin-Schöneberg wurde ein Fahrradständer neu angeschafft. Der sieht nicht so aus, wie das hier auf dem Foto gezeigte Modell. Er steht jetzt neu montiert in einem mit Glasdach überdachten Lichthof, dort können besonders hochwertige Fahrräder super untergestellt werden. In der Email an die Mitleser einer geschlossenen Newsgroup dieser Wohnanlage schreibt die Verwalterin jetzt folgendes:
Der neu angeschaffte Fahrradständer (Lichthof – dort acht Abstellmöglichkeiten, trocken, abschließbar) ist nun verabredungsgemäß montiert. Es stellt sich jetzt die Frage, wie damit künftig umgehen? Mit dem Beirat ist diskutiert worden. Diskutiert wurde bereits auch in der Versammlung, diese acht Stück für einen monatlichen Mietzins von 5,- EUR je Platz zu vermieten .
Wir bitten dieses Forum von Wohnungseigentümern hierzu um gezieltes Feedback, bzw. Äußerung von Meinungen, ob dies weiterhin Konsens ist?
Gibt es bereits einzelne Interessenten, die eine derartige Anmietung (zugunsten der Insta-Rücklage der WEG !!!) für sich in Erwägung ziehen? Derartige Anmietungsinteressen sollten aber nur mir persönl. mitgeteilt werden, da es die anderen Mitleser dieses Forums wahrscheinl. weniger interessiert.“ (Quelle: Email einer WEG-Verwalterin an geschlossene Newsgroup)