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Ich suche ab Ende März eine sechswöchige Unterkunft von einem Vermieter, -in, der/die entweder Sternzeichen Waage, Steinbock oder Stier ist, da die drei m.E. günstiger als die anderen sind. Ein eigener Raum ist mir wichtig. Ich biete insgesamt incl. NK, Strom, Wasser 180,- € zahlbar in sechs Raten . Ich bin NR u. nutze nie TV, PC, Rundfunk u.ä. – Barbara (geschwärzt) – bitte keine Anrufer ohne Tel Nr. u. SMS. (via Nilz Bokelberg, danke dafür)
Sie sucht offenbar allbezirklich. Für uns taucht die Frage auf: Gilt im Stellvertreterbetrieb der Hausverwaltung, die namens eines Mandanten tätig ist (hier: der Wohnungseigentümer, der Hauseigentümer) bei wirksam erteilter Verwaltervollmacht das Sternkreiszeichen der Verwalterin, bzw. des Mitarbeiters oder tatsächlich, unter Feng-Shui bzw. Sheng-Fui-Gesichtspunkten ausgerichtet, das Sternkreiszeichen des Eigentümers selbst? Der Entwurf eines Mietvertrages würde allerdings eindeutig nordöstlich ausgerichtet werden, um den Energiefluss nicht negativ zu unterminieren.