3273/18: Positionen: Zur Position der WEG-Verwalter den Rechtspflegern bei den Grundbuchämtern gegenüber #Petitionen #Petitessen

Strafrechtsreform (c) Klaus Staeck, 1969

Aus beruflichen Gründen schlägt der Unterzeichner einem Bundestagsabgeordneten gleich welcher Partei vor, im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags oder dgl. Nachfolgendes zu erörtern und zu behandeln. Denn Verwalter und der ordentliche Nachweis ihrer Tätigkeit in öffentlich beglaubigter Form sind vielfach Voraussetzung für Rechtsgeschäfte, deren Geschäftswerte in die Millionen gehen – mit allen nur möglichen, denkbaren großen Vermögensschäden, weil das Rechtsgeschäft nicht unverzüglich klappt. In Worten:

Meines Erachtens ist es Rechtslücke, dass Verwaltern von Wohnungseigentum beim Rechtsverkehr mit Grundbuchämtern (Rechtspflegern) hinsichtlich ihrer Verwalterbestellung und des Nachweises hierüber kein eigenes Antrags- bzw. Prozessrecht eingeräumt ist. Dies führt zu „gottgleichen“ Ermessensentscheidungen von willkürlich handelnden Rechtspflegern mit teils äußerst negativen Folgen für die Wohnungseigentümer, bspw. wenn es dann bei Verkäufen infolge erforderlicher Verwalterzustimmung zur Zurückweisung von Eigentumsumschreibungen kommt, weil Rechtspflegern noch einfällt, sie würde da jetzt gern am bereits vorliegenden Verwalternachweis etwas bemängeln wollen. Diese sind nach § 29 GBO notariell zu beglaubigen.

Absurdes ist zum Beispiel:

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Notariat in Wilmersdorf: Impressionen

3154/16: Positionen: Häufig nerven Notare den WEG-Verwalter. Sie haben immer recht und machen Arbeit. Und irren nie.

Positionen

Klara-Kopp-Weg (Quelle: Christoph Sinnen)

Klara-Kopp-Weg (Quelle: Christoph Sinnen)

Kaufvertrag für Eigentumswohnung: Die Eheleute verkaufen an eine junge Frau in Berlin-Pankow. Der Verwalter stimmt dem Kaufvertrag zu. Wenn das nur einfach wäre und unkompliziert. Wütendes atemloses Grollen vielbeschäftigter WEG-Verwalter.

Erst neulich nervte so einer, der war vermutlich noch ganz jung. Und machte alles so super gut. Nur kooperiert hat er nicht. Saß in seinem juristischen Elfenbeinturm, wälzte die Neue Juristische Wochenschrift (natürlich digital, Spaß) und machte einfach nicht das, was ein ordentlicher Notar tut: Dienen.

Das war Wilmersdorf. Heute nervt Pankow.

Der Herr Notar Günsch (* Name geändert) hat einen Kaufvertrag beurkundet und in diesem Zusammenhang den Verwalter gebeten, die erforderliche Verwalterzustimmung zu erteilen. Das erfolgt untadelig. Dazu übersandte Notar Günsch einen Entwurf dieser Zustimmung. Nun muss man wissen, dass das wohl auch gebührenrechtliche Gründe hat: Entwirft der Notar selbst so eine Zustimmung, so bekommt er dafür Gebühren. Entwirft sie der Notar des Verwalters, bekommt der Gebühren. Aha.

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1636/12: Recht: Aus eins mach zwei und aus zwei mach vier! Wie das Grundbuchamt die Verwalterbestellung sieht!

Rechtliches

Für den Nachweis der Verwaltereigenschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) taugt der Verwalternachweis, in der Regel das Protokoll der Wahlversammlung oder ein passender Auszug daraus und die Beglaubigung der Unterschriften derjenigen, die das Protokoll berechtigt sind zu unterzeichnen. Im vorliegenden Fall gibt es eine Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, die Wohnungseigentümerin Meermann (* Name geändert), dann eine weitere Wohnungseigentümerin namens Gabi Klein (*) und den Versammlungsleiter der Versammlung, den hiesigen Berichterstatter.  Das sind drei Menschen, deren Rollenverteilung wie folgt ist:

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Grundbuch-Update: Was weiß schon die linke über die rechte Hand. Sie ballt sich!

Grundbuchblatt

Grundbuchblatt

Zum besseren Verständnis für diesen Artikel lies hier noch einmal den Ursprungsartikel. Dort am Ende verweist ein (neuer) Link auf den hiesigen Artikel zurück.

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Neukölln bleibt doch Neukölln. Selbst Kurt Krömer ist schon weggezogen nach Kreuzberg. Zwar nicht deswegen. Dafür ist aber Lichtenberg in Neuköllner Angelegenheiten inzwischen wenigstens teilweise zuständig: grundbuchtechnisch. Denn die Grundbuchämter werden aus Rationalisierungsgründen teils nicht mehr im selben Bezirk geführt, in dem das Grundstück liegt. So wie es früher einmal war. Als es noch keine Blogs gab. Lichtenberg macht Neukölln mit. Dieser Fall hier ist schon ein bisschen skurril.

In Berlin-Neukölln wird manchmal falsches notiert. Geburtsdaten, Eigentümernamen…. das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. Nicht nur aus Zufall unterscheidet der Eintrag dazu bei wikipedia strikt zum guten Glauben. Das Gegenteil davon wiederum ist Bösgläubigkeit und um alle drei Begriffe könnte es auch hier -in diesem Artikel- gehen. Doch spalten wir nicht Haare.

Paar Kaufverträge hat es gegeben. Es wurden jetzt einige Wohnungen in der Wohnungseigentumsanlage verkauft. Befasst war in zwei Fällen das Notariat Björk (* Name geändert). Der Notar bemüht sich seit Monaten um Umschreibung des Eigentums auf die beiden Erwerber. Alle anderen vertraglichen Klauseln sind erfüllt, jetzt muss umgeschrieben werden. Aber das soll nicht sein.

gesichtspunkte.de hatte diesen Fall bereits hier im September 2009 berichtet. Interessant aber ist, dass der Fall noch immer nicht ausgestanden ist.

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Sachen gips, die gips ja gar nicht: Die Verwalterin als Geburtshelfer des Grundbuchamts

Rechtliches

Leitsatz der Berichterstattung

Sachen gips, die gips ja gar nicht. (Alte, eigene Redensart)

Verursacher & Vorlageberechtigter

Amtsgericht Lichtenberg als Verwalter des Wohnungsgrundbuch-Bezirks in Berlin-Neukölln

Festgestellte Hindernisse

– Das Geburtsdatum der Wohnungseigentümerin Monika Furtwängler (* Name geändert) weicht ab. Während das hinterlegte Versammlungsprotokoll der Verwalterbestellung zur niedrigsten Blattnummer die Unterschriftenbeglaubigung für Monika Furtwängler (*), geborene Schniederpelz (*), geboren am 13.07.1956 enthält, ist in der WEG-Serie (der weiteren, fortlaufend nummerierten Wohnungsgrundbuchblätter zur Blatt Nummer 9897 (* Blattnummer geändert) allerdings nur eine Monika Paravent (* Name geändert), geborene Schniederpelz (siehe oben), geboren am 13.07.1958 grundbuchlich eingetragen.

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