Ausgerechnet die urdemokratische, weltoffene und polyglotte Schweiz, in der selbst einfache Servicekräfte fließend französisch und italienisch, rätoromanisch und hochdeutsch sprechen, gilt nun als rückständig, verbohrt und ausländerfeindlich.“ (Reinhard Mohr, Der Spiegel – online – 03.12.09)
Der Spiegel berichtet am 03.12.2009 in seiner Online-Ausgabe hier über ein TV-Duell unter Leitung des unsäglichen Moderators Frank Plassberg (Hart, aber fair!).
Unter der gelungenen Überschrift ‚Träumen von der Toblerone-Republik‘ (grins, gute Assoziation) schreibt Spiegel-Journalist Reinhard Mohr rezitativ über den Verlauf einer harten, aber (angeblich) fairen TV-Diskussion. Allerdings ist das ja auch schon so: Kommt so eine TV-Diskussion, schaltest du möglichst schnell weg. Denn solche TV-Diskussionen gibt es erstens viel zu viel und im Übrigen ist die Empörung durch eigene Stellvertreter im Fernsehen niemals befriedigend. Man kann daher sagen, dass TV-Diskussionen überflüssig wie ein Kropf sind. Unangenehme Bekenntnistümelei. Ich meine, also bin ich….
Ja, man kann durchaus sagen, dass die Firmenwebseite der Hausverwaltung Büro Gotthal ein digitaler Dinosaurier aus der Prähistorie ist. 1997 fing das Berliner Büro für Hausverwaltungskunde (kurz: Hausverwaltung) an, die Leistungen der Firma im Internet mit einer eigenen Homepage zu präsentieren. Das ist aktuell zwölf Jahre her. Seinerzeit strickte ein html-Kundiger namens Steffen David von der erfolgreichen Berliner Firma I/P/P Berlin die erste Darstellung.
Steffen David (Quelle: Privatarchiv)
Gotthal lieferte vorher ein Script in Textform, geschrieben in der Programmiersprache LotusWordPro, einem schnöden Textverarbeitungsprogramm, und was später auf den Seiten der Homepage stehen sollte, war auf eine neue, beglückende Art schön gestaltet. Das Programmieren von Webseiten galt damals noch als eine geheime Domäne von besonderen Menschen mit tiefsitzenden Spezialkenntnissen. Herausgekommen war dabei eine grün-türkisfarbene Kleinst-Webseite und das Beste war, dass alle enthaltenen Hyperlinks auch tatsächlich funktionierten.
Inzwischen hat sich das Web grundlegend gewandelt. Aus dem Web 1.0 der Gründungstage wurde das Web 2.0, und aktuell prognostizieren Fachleute, dass es im Web 3.0 künftig darum gehen würde, nicht nur immer persönlichere, aktuellere und einfach selbst eingestellte Inhalte zu produzieren und diese einem großen Publikum zur Verfügung zu stellen.
Die Url ist ein ca. 35 km langer Fluss in Niederösterreich, der durch das Mostviertel fließt und kurz vor Amstetten in die Ybbs mündet.“ (Wikipedia hier)
Wie Menschen das Internet nutzen. Gestern kam von einem Handwerker (aus Berlin, nicht aus Österreich, wo Amstetten liegt) folgende Email:
Sehr geehrter Herr Gotthal, ich habe Sie, wie versprochen, bei Google gesucht und gefunden… Hier nun mein Angebot für die…‘ (Auszug aus einer Email)
Was nicht -gar nicht- den Tatsachen entspricht. Er hat was versprochen, bei Google zu suchen, das war nicht verlangt worden. Er sagt, er hat bei Google was gefunden, was nicht stimmt, und nun -und das stimmt- kommt ein Angebot per individuelle Email mit Anhang und an meine Emailadresse, die er gar nicht kennen dürfte. Und das hängt wie folgt zusammen:
google-Classics Postkarte
Ausgangspunkt war seinerseits die Frage, ob ich mal eine Visitenkarte für ihn hätte, als wir uns vor ein paar Tagen trafen. Wir trafen uns auf Vermittlung eines Malermeisters, der ihn empfiehlt und über ihn sagt , er wäre ein guter Fußbodenleger für Parkett und Laminat und so. Ich sagte zu ihm: ‚Ich benutze so was nicht, Visitenkarten, ich bin inzwischen digital.‘ Altmodische Menschen kaufen sich so Einschweißmäppchen für die Aufbewahrung von -sagen wir- 150 Visitenkarten. Das würde bei mir erstens nicht reichen und zweitens gibt es PCs, PDAs, Kontaktverwaltung, Zugriff auf Telefonbücher von Handys und dergleichen. Ein aus billigem, hässlichen Plastikmaterial hergestelltes Visitenkartenkarussell bewirkt bei mir vor allem eins: mir wird schwindlig. – Was die betreffenden Karusselle angeht, so erhoffe ich insgeheim, dass mir entsprechende Google-Anfragen im Internet beispielsweise folgendes bestätigen:
Zu Deinem Suchbegriff haben wir leider nichts Passendes gefunden. Hast du dich vielleicht vertippt?
Oder versuch doch mal Folgendes:
* Stöbere in unserem Geschenkefinder
* Lass Dich von unseren Trends inspirieren
* Frag die Geschenkdetektive und erhalte Tipps aus der Blabla Community
Über 400.000 Produkte warten auf Dich.“
Richtig, die Beispielsuche belegt eindeutig: ein Visitenkartenkarussell muss es nun wirklich nicht sein, warum nicht lieber 400.000 andere Alternativen in Erwägung ziehen?
Das hatten wir gerade erst als Thema dieser Website: Feuerlöscher. Warten, also Wartungen durchführen oder nicht warten, ggf. abhängen?
Wir haben noch weiter recherchiert und in der Versicherungswirtschaft dazu nachgehakt. Folgende Gesichtspunkte fand eine namhafte, große Berliner Versicherungsagentur auf Nachfrage bei der Prüfung im Objektbestand der Hausverwaltung -auszugsweise- vor. Das ist übrigens einer der Vorteile, die man nicht von der Hand weisen kann, wenn man sich in die richtigen, fachlich ausgebildeten Hände begibt: Man bekommt Feedback, mit dem man etwas anfangen kann. Womit definitiv ein Unterschied besteht zum lediglich auf Vertragsabschlüsse hoffenden, windigen Versicherungsmakler, der eine gute Betreuung im Bestandsgeschäft dauerhaft vermissen lässt.
Wir danken Herrn Dirk Mahlow von der Agentur Sedler in Mariendorf für den mit uns geführten fachlichen Diskurs. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Eine Frage lautete bspw.:
Wenn Feuerlöscher vorhanden sind, obwohl es keine mir bekannte Vorschrift für den Betrieb derselben gibt, weiß ich nur, dass dann auch eine Wartungsverpflichtung besteht. Hätte dies bspw. Auswirkungen auf die Deckungszusage der Gebäudeversicherung im Schadenfall?“
Spannende Frage. Den ersten Teil, nämlich, ob in den Versicherungs-Policen die generelle Verpflichtung zur Aufstellung von Feuerlöschern besteht, ist klar mit „nein“ zu beantworten. Es gibt aber durchaus Objekte, die u.U. bauliche Besonderheiten haben, oder besondere Installationstechnik, oder Gewerbebetriebe, die besondere Brandschutz- oder Feuerlöschmaßnahmen vorsehen. Diese werden dann aber explizit vereinbart.
Ursprünglich war die Vorlage eine zum jetzigen Entwurf aus dem brandenburgischen Recht und weiteren, älteren Rechten aus anderen Bundesländern.
Daniel Buchholz (SPD) - Quelle: Homepage
Diese hatten die SPD-Genossen sich zeigen lassen. Allerdings seien diese alle älter gewesen und würden insbesondere dem speziellen Anspruch nicht gerecht, gebäudenergetische Sanierung voranzutreiben. Der SPD-Antrag (hier von uns berichtet) ist ein Änderungsantrag zu dem bereits bestehenden CDU-Antrag, der sich weitgehend an andere Länder-Vorlagen, bspw. aus Brandenburg, orientiere.
Erfreulich, so sagtDaniel Buchholz (SPD) heute im Zwiegespräch zu uns: Im Bauausschuss haben alle (fünf) Fraktionen dem SPD-Änderungsantrag bereits zugestimmt. Dieser ist die Fortschreibung des CDU-Antrags und konkretisiert. Konkretisierung? Bei allzu großer Konkretisierung, so sei im Vorfeld diskutiert worden, laufe das Gesetz aber auch Gefahr, zu kompliziert zu werden. Sozusagen kontraproduktiv. Würden einem modernisierungswilligen Gebäudeeigentümer Auflagen der Nachweisführung auferlegt, dass ein bestimmter Voraussetzungsstand für eine Genehmigung (des Nachbarn) erforderlich würde, so ließe sich derartiges zu schnell auf gerichtliche Flure tragen. Genau das wolle man nicht. Auch die umständliche Forderung, einen Rückbauanspruch bspw. ins Grundbuch eintragen zu lassen (als Grunddienstbarkeit) ist mit dem neuen Gesetz insgesamt obsolet geworden.
Dieser Vertrag hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich nicht um die termingerechte Prüfung Ihrer Feuerlöscher bemühen müssen. Wir sichern lhnen eine termin- und sachgerechte Wartung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu und informieren Sie rechtzeitig.“ (aus einem Firmenanschreiben mit Wartungsvertragsangebot)
Ja, genau, so etwas liest sich bequem und klingt nach Rundum-Sorglospaket. Genau das brauchen wir: Wartungsverträge noch und nöcher, damit das Leben nicht lebensgefährlich ist oder wird. Auch der Betrag ist eher klein. Für eine Wohnanlage in Berlin-Kreuzberg kostet die Wartung (die alle zwei Jahre durchgeführt werden soll) 9,40 € pro Gerät, dazu (falls erforderlich) eine Behälterinnenprüfung 5,00€ pro Gerät und ein Prüfsiegelset 4,-€.
Es gibt sogar einen Bundesverband für Feuerlöschgeräte und -anlagen (BFVA) mit Sitz in Hagen, das ist da, wo die Popsängerin Nena herkommt. Sagt die bewerbende Firma. Allerdings stimmt das nicht, bei genauer Recherche stellt sich raus: Mit Sitz in Kassel heißt das Ding allerdings Bundesverbrand (Schreibfehler absichtlich) Brandschutzbetriebe e.V.. Der werbende, immer wieder verwendete Textbaustein wird offensichtlich hinsichtl. seiner Richtigkeit nur selten gepflegt. Was wiederum den Empfänger derartiger Schreiben aber eher verunsichert. Genießt der Anbieter, der mir da schreibt, zu Recht mein Vertrauen?
Die Diskussion um dieses Gesetzesvorhaben, auf zum Nachbarn hinzeigenden Giebelwänden rechtssicher Wärmedämmvorhaben realisieren zu dürfen, ist in vollem Gange. Gestern schrieb uns dazu Dieter Blümmel, Chefredakteur der immobileren Fachzeitschrift DAS GRUNDEIGENTUM, folgendes, wir dürfen zitieren:
Gratulation für Ihr Engagement. Die parlamentarischen Initiativen sind mir natürlich bekannt, den Weg über die Nachbarrechtsgesetze halte ich aber weder für gangbar noch für sinnvoll. Der sogenannte Überbau ist im BGB bundesgesetzlich und, wie ich meine, auch abschließend geregelt. Zum einen fehlt also dem Land Berlin die gesetzgeberische Kompetenz, zum anderen halte ich es für Unsinn, ein berechtigtes bundesrechtliches Anliegen in 16 Landgesetzes zu regeln, dann vielleicht auch noch unterschiedlich und – wegen Irreversibilität landesrechtlicher Regelungen – ohne Aussicht auf eine höchstrichterliche Klärung der dabei auftauchenden Rechtsprobleme.“
gesichtspunkte.de meint dazu: Womit er recht hat! Unsere ähnliche Rechtsmeinung haben wir vielfach geäußert, zuletzt in diesem Artikel. Divergierend ist nur der Ansatz der Regelung in § 912 BGB ff. mit dem Ansatz auf Entschädigungsfreiheit, wie er in dem jüngsten Vorhaben politisch gewünscht zum Ausdruck kommt. Wärmedämmung und ergo als Folge etwa die Bezahlung einer Geldrente (lfd. Kosten), das ist angesichts der drohenden Folgen unterlassener Wärmedämmung schlicht nicht mehr zeitgemäß. Aber richtig: Blümmel meint die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers, falls sich daran etwas ändern soll (oder muss). Insoweit kein Dissens.
Es hatte rein praktische Erwägungen, den ablehnenden Deutschen Bundestag ernst zu nehmen und -der Einfachheit halber, hier und heute, hier und jetzt- die Berliner Parlamentarier ‚anzugreifen‘ mit derlei Begehrlichkeiten. Und es war dann ja wohl auch von Erfolg, jedenfalls bis hierher, und der Gesamterfolg, also ein parlamentarischer Beschluss, das bleibt natürlich noch abzuwarten.
Das Amtsgericht Tiergarten (Aktenzeichen 10 C 127/09 WEG) hat eine Entscheidung gefasst, mit deren Inhalt sich die Zeitschrift DAS GRUNDEIGENTUM (Ausgabe 21/2009, Seite 1414, besprochen durch Rechtsanwalt Manfred Meffert) befasst hat. Wesentlicher Punkt dieser Entscheidung ist folgendes:
Gem. § 29 Abs. 1 WoEigG kann ein Verwaltungsbeirat gewählt werden. Dieser hat eine Mitgliederstärke von drei Personen (ungerade Kopfzahl). In der Praxis kommt es aber häufig vor, dass Wohnungseigentümergemeinschaften mehr oder weniger Mitglieder eines Verwaltungsbeirats wählen. Das kann die unterschiedlichsten Gründe haben, Beispiele:
– Es fehlt an Leistungswilligen, also an Personen, die ein derartiges Ehrenamt auszuüben bereit sind.
– Es ist eine große WEG, die Wohnungseigentümer finden, dass die Arbeitsbelastung im Verwaltungsbeirat aus drei Personen zu groß sei. Sie entschließen sich, vier Mitglieder zu bestellen.
– Eine WEG steht unter dauerhaftem Beschuss durch einen in die Prozess- und Verfahrensführung ‚verliebten‘, weiteren Wohnungseigentümer, der sich das Zurechtrücken von Beschlüssen der Versammlungen auf die Fahne geschrieben hat. Eigentlich ist man der Meinung, es müssten drei Wohnungseigentümer sein, die als Verwaltungsbeirat tätig sind. Angesichts ständiger prozessualer Repressalien, insbesondere gegen einzelne Mitglieder des Verwaltungsbeirats -genannt: Giftspritzen- schießt der prozessverliebte Wohnungseigentümer immer wieder Haftungspfeile ab. Es findet sich daher einfach kein Dritter, der bereit ist, sich ein derartiges ‚Ehrenamt‘ anzutun.
Lauthals klagt er, schreit er, geifert fast, der alte Mann, als er in die Kaffeetasse blickt, die er soeben frisch gefüllt und mit noch dampfendem Inhalt über dem Tresen der Baguetterie von der netten Bedienung entgegen nimmt, sie auf seinen Tisch stellt und sich irgendwie komisch mit seinem Körper und seiner geöffneten Jacke über die Tasse gebeugt hat. “Die scheiß Milch ist sauer!” blökt er durch den Laden und versaut die ruhige freitägliche Atmosphäre in dem Laden. Alle schauen über ihre Zeitungen hinweg, erst in ihre Tassen, dann auf den Lauten, der sich weit in eine Ecke gesetzt hat. Stille. Der Blick ihn ihre Tassen sagt ihnen, dass ihre Milch nicht schlecht war – sie lesen weiter. Menschen eben.“
Eine typische Berliner-Geschichte hat Ronny hier aufgeschrieben. Lesenswert. Schublade: Täglicher Sinnwahn.
Das Blog Kraftfuttermischwerk kann man auch stalken, keine schlechte Idee. U.a. bei twitter oder facebook…lohnt sich bei dieser Art Schreibe vielleicht? Soll jeder selbst entscheiden, wen er stalkt. Doch beachte die social rules (Benimmregeln), wen du wie stalkst.