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3151/16: Positionen: Der Rauchwarnmelder im Spannungsfeld der Berliner Eigentumswohnungsverwaltung. #BauOBerlin

Positionen

Rauchmelder

Die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in § 48 Abs. 4 neu BauO Bln belastet die Wirtschaftsunternehmen und im weiteren Verlauf die Privathaushalte. Die Kosten für die Installation, als auch die Wartung der Rauchwarnmelder, werden zunächst von den Eigentümern getragen, welche diese aber zumindest zum Teil über die Betriebskosten auf die Mieter/Privathaushalte umlegen können. (Aus der Begründung zum angenommenen Änderungsentwurf zur BauO Berlin, Quelle: hier)

Brandenburg hat sie schon beschlossen. Berlin hat nachgezogen. Thematisch geht es um die Rauchmelderpflicht in Berlin. In den Datumstagen des Berliner Parlaments vor den Parlamentsferien ist die Sache durchgewunken worden.

Die Rauchmelderpflicht trifft Menschen, die sich in Berlin wohnend in dafür geeigneten Räumlichkeiten aufhalten (Mieter, Wohnungseigentümer).

Im selben Zeitfenster ist der Mindestabstand von Glücksspielstätten zueinander beraten worden. Zufall? Rauchwarnmelder sind keine Glücksspielautomaten, sondern helfen Leben retten.

In den verschiedenen Bundesländern Deutschlands existieren unterschiedliche Rechtsvorschriften. Die Verpflichtung zum Einbau einerseits. Die Verpflichtung zur Wartung und Unterhaltung andererseits. Es geht um die Frage, wer rechtswirksam verpflichtet wird: Der Hauseigentümer? Der Verwalter? Mieter? Wohnungseigentümer?

Wir befassen uns sehr viel mit Wohnungseigentum. Deswegen.

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3035/15: Recht: Nießbrauch, Baulast, Verdinglichung

Rechtliches

Menschen wollen Balkone an ihre Gartenhaus-Südseite anbringen. Schon lange. Bisher hat es nicht geklappt. Die Gründe sind „das Leben“. Sie sind sich alle nicht einig. Einige lehnen es auch ab. Ein Konsens ist noch nicht gefunden.

Ein Paar ist inzwischen ausgezogen, woanders hin. Die Parameter des Lebens haben sich geändert. Nur weg. Die Balkone sind auch unwichtiger geworden. Allein durch Zeitablauf. Ob noch welche angebaut werden, steht nicht mal bei der Bauaufsicht, sondern in den Sternen.

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Strangschema - Abbildung

1877/13: Alltag: Vom Strangschema als Auffindungsgrenze für Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Alltag

Strangschema - Abbildung

Strangschema – Abbildung

Eine der hilfreichsten Grafiken, um Wohnungseigentümern zu erklären, wo eine Wohnung (und bis wohin) Sondereigentum ist und auf eigene Kosten instand zuhalten. Anschaffung: Schon vor mehr als 10 Jahren. Dann in Vergessenheit geraten. Jetzt schaltet die Hausverwaltung ihre Firmen-Suchmaschine scharf und siehe da: Da ist die Grafik wieder! Und jetzt kommt sie nie wieder weg. Versprochen.

In der gut geschriebenen Allerweltsgeschichte eines Blogs gibt es den roten Faden. Einen Handlungsstrang. Der allein schon dem Leser gewieft Spaß bietet, das Ding überhaupt zu lesen.

So ist auch das Rundschreiben an alle Wohnungseigentümer aufzusetzen. Das zu lesen soll Spaß machen. Auch wenn die Geschichte hinter dem „eckigen Rundschreiben“ oft als Widerlichkeit des Lebens aufzufassen ist. So wie bspw. das Strangschema von Abwassersträngen in bewohnten Mehrfamilienhäusern. Wissen macht „Ahhhh…..“.

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1730/13: Xperts for Hausverwaltung: Guter Rat zum Thema Duscheneinbau vom Radio Eriwan #Entwürfe

Können wir den Einbau einer Dusche verlangen? (Berliner Morgenpost)

Können wir den Einbau einer Dusche verlangen? (Berliner Morgenpost)

Rechtsrat am Xperten-Telefon, das muss nicht sein. Eine wichtige Frage scheint nun geklärt.

Radio Eriwan hat diese Frage sorgfältig geprüft und nimmt wie folgt Stellung: Im Prinzip nicht. Denn kein Vermieter kann mit rechtlichen Mitteln gezwungen werden, eine Modernisierung durchzuführen. Selbiges gilt umgekehrt, wie immer wieder festgestellt wird, auch für die Überbürdung einer allgemeinen, regelmäßigen Duschpflicht im Rahmen des Mietvertrages. Dem Mieter darf die Häufigkeit seiner eigenen Körperintensivpflegen nicht „starr“ vorgegeben werden. Denn es ist gerichtsbekannt, dass die Körperpflege des Mieters stark von seinen eigenen, privat geprägten Lebensvorstellungen abhängen kann. Nicht immer allerdings zur Freude seiner Mitbewohner. In seltenen Fällen heißt es sogar, man mache um gewisse Mieter (sic! und Vermieter natürlich!) einen Bogen. Xperts for Hausverwaltung, Dein Freund und Helfer in allen Lebenslagen.

1682/13: Positionen: Wenn der Keller über Gebühr verstaubt bei Bauarbeiten, ….

Psycho-Logik

Ein Handwerker, der in einem Mieterkeller Bohr-, Stemm- und Leitungsverlegungsarbeiten durchführt, hat -verdammt noch mal- die Pflicht, die Mieterutensilien mit einer weitgehend staubdichten Schutzfolie abzudecken. Der Zutritt zum Kellerverschlag ist vorher mit dem Betroffenen abzusprechen. Auch hiervon gibt es keine Ausnahme. Das ist insgesamt richtig. Tut er beides nicht, hat er ein Problem. Nachträglich wird abgerechnet. Der Verwalter als Moderator zwischen Schädiger und Geschädigtem: Muss man wirklich für alles explizite Vertragsklauseln im vorhinein aufsetzen? Oder gilt eine allgemein übliche Sorgfaltspflicht auch für Handwerker in bewohnten Mehrfamilienhäusern, selbst wenn es nur im Keller ist?

Wenn der Handwerker im Keller in Berlin-Kreuzberg eine Strangsanierung der Wasserstränge durchführt, fallen Späne, bzw. staubt es auch gehörig. Das ist die eine Seite von Madame Medaille. Wenn der eigene Eigentümerkeller dann über Gebühr verstaubt, ist das ärgerlich. „Der Hirni“, so sagt eine, die davon betroffen ist. Alles muss wieder sauber gemacht werden, der Staub, das ist ja nicht auszuhalten.

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1610/12: Stilblüten: Der Vertrag wird mit Unterschrift durch die Vertragsparteien rechtsunwirksam!

Banner Rechtliches Gehör

Screenshot "Der Bauvertrag wird rechtsunwirksam"

Screenshot „Der Bauvertrag wird rechtsunwirksam“

In Berlin-Wilmersdorf soll eine Strangsanierung durchgeführt werden. Der Bauvertrag liegt jetzt im Entwurf vor. Doch jetzt kocht diese Überraschungsklausel hoch, die schon seit Jahren da drin steckt: aus Versehen! Siehe oben, Stichwort „rechtsunwirksam“ – Und? Was gilt nun? Okay, ich hab´s bemerkt, sonst hätte ich jetzt hier nicht gebloggt, darüber.

Einen Bauvertrag für eine größere Bauleistung zu schließen, da können leicht mehrere Seiten Vertragstext zusammenkommen. Keiner weiß eigentlich, wie der Satz da in diesen Blanko-Entwurf eines Bauvertrages hineinkam. Aber der Satz ist auf seine Weise nicht nur bekloppt, sondern auch vollkommen genial.

Ganz ehrlich: Das wurde nicht absichtlich reingenommen, soviel ist sicher. Allerdings: Ja, es ist ein Symbol und ein Appell an die künftigen Vertragsparteien, sich Gedrucktes genau anzuschauen, die Klausel befindet sich am Ende von Seite 5 von 5 Seiten und wer sie unverändert abnickt, also unterschreibt, akzeptiert, dass das gesamte Vertragswerk mit Vollzug der Unterschrift (beider Parteien) rechtsunwirksam wird. Vergütungsanspruch adé? Nun, das ist eine andere Frage. Das vertiefen wir hier nicht. Spaß muss sein.

(EP)

1513/12: Veranstaltungstrompeter: Vom 20.(heute) bis 25.02.2012 findet auf dem Messegelände die BAUTEC, Baufachmesse, statt

Veranstaltungstrompeter

Veranstaltungstrompeter

15. Internationale Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik – 21. – 25. Februar 2012, Messegelände Berlin – Link zur Homepage der Messe unten – Veranstaltungsort
Messegelände Berlin – Öffnungszeiten: Dienstag – Freitag
9.00 –18.00 Uhr – Samstag 9.00 –17.00 Uhr

Es gibt sie schon recht lange, die Bautec, die „Baufachmesse“ auf dem Berliner Messegelände unter dem Berliner Funkturm. Im Jahre 2012 allerdings lässt sich vermuten, dass sich die Bautec zur „Eierlegenden Wollmilchsau“ der Baufachmessen weiter entwickeln könnte. Der Grund ist ganz einfach: Inzwischen kann man die Bautec auch als „Dachmesse“ weiterer Fach- und Spezialmessen begreifen, die rund ums Thema Bauen – Wohnen – Immobilien boomt. In Wahrheit ist die Bautec daher anders als früher nicht mehr nur eine Fachmesse für ein fachidiotisches Publikum, sondern für die interessierte Allgemeinheit. Wir werden uns in diesem Jahr dort ebenfalls als interessiertes Publikum herumtreiben.

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1503/12: Korrekturhilfe: Alternativen muss man haben. #Mandantschaft

Korrekturhilfe "Mandantschaft"
Korrekturhilfe „Mandantschaft“

Was fällt einem ein, wenn man das Wort „Mandantschaften“ benutzt. Das Officeprogramm ist recht einfallsreich. Das gibt Anlass, über „Mandantschaften“ nachzudenken. Mein Officeprogramm eröffnet mir überhaupt erst  Möglichkeiten, über die Welt im Übrigen angemessen nachzudenken.

Genau: Mandantschaften. Werte Mandantschaften. Freundliche Gesandtschaften.

Mandantschaften, das hat sowas Hochherrschaftliches. Seine Eminenz, Hochwürden. Wir aber sind Lakaien, Dünnbrettbohrer, billiges Hilfspersonal. Fremdgesteuert ohne eigene Vorlieben und Schwerpunktalente. Wir handeln namens und im Auftrage, doch wer bedient uns mittels Fernbedienung?

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1502/12: Report: Instandhaltung: Von Ahnungslosen, Dachausstiegsleitern und der kompletten Idiotisierung der Büromuftis

Banner Report: Instandhaltung

Nicht nur gnadenlose Kälte führt uns dieser Tage aufs Glatteis. Auch Handwerksfirmen, die versuchen, Aufträge zu beschaffen, von denen man sich fragt: Was soll´s? Eins davon habe ich heute bearbeitet. Frechheit.

An jedem Treppenkopf eines nachträglich ausgebauten obersten Geschosses von Berliner Altbauten befinden sich entsprechenden Forderungen der Bauaufsicht zufolge Rauchwarnmeldeanlagen („RWA-Anlagen“). Diese müssen auch gewartet werden, jährlich. Das hat zur Folge, man wendet sich an Fachleute für Brandschutztechnik, die darauf spezialisiert sind. Oft wurde dies jahrelang nicht ordnungsgemäß gemacht. Und nun ist die Sache eingetütet und läuft weitgehend automatisch ab. In unserem Fall im Monat Januar des Jahres 2012.

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