1280/11: News: Die Haftung von Verwaltern nimmt streng genommen über die letzten Jahre drastisch zu

Die Abonnenten der Haufe-Verlagsgruppe und ihres elektronischen Kompendiums „Die Eigentumswohnung“ erhalten dieser Tage starke textliche Überarbeitungen, die das Segment „Haftung des Verwalters“ (in WEG-Sachen) betreffen. Von Bedeutung, finden wir, ist dieses Zitat:

Unter starkem Konkurrenz- und Leistungsdruck stehend bereinigt sich gerade aufgrund strenger Haftungsgrundsätze mehr und mehr der Verwaltermarkt selbst, ohne dass es für diesen Berufsstand bisher detaillierte gesetzliche oder berufs- und standesrechtliche Reglementierungen gibt. (HaufeIndex 171935, nicht verlinkt, da Abo-Exklusiv-Zugriff)

In ein ähnliches Horn stießen wir mit unserer Berichterstattung (hier) zum Gang der gewöhnlichen Rechtsprechungstendenzen in Berlin und auf weiter Flur. Nicht zuletzt spricht sich auch die Firmenhomepage des Büro Gotthal in Berlin für berufs- und standesrechtliche Reglementierungen aus (verlinkt unten). Aber halten wir fest: Mit dem Eingang dieser Auffassung in die Meinung des Haufe-Gesamtkompendiums (vergleiche Zitat) kann nur bestätigt werden: Es wird härter in Deutschland für jede Art von „laienhafter Verwaltung“ und ein Ausleseprozess wird bereits bemerkt, den nennt man „Marktbereinigung“. Mal sehen, wer die Guten sind?

Weblotse

1244/11: Bundesgerichtshof: Die Wohnfläche bei Vermietung, Nutzung und als Abrechnungsschlüssel #Recht

Rechtliches

Es spricht 2009 der Bundesgerichtshof (VIII. Senat, Mietrecht) folgenden Leitsatz:

Bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung ist die Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Räume des Galeriegeschosses nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften deswegen nicht zur Wohnfläche zu rechnen sind, weil sie zu weniger als der Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von mehr als 2,20 m aufweisen und deshalb nicht als Aufenthaltsräume gelten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. September 2009 – VIII ZR 275/08, NJW 2009, 3421).BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 – VIII ZR 39/09 – LG Frankfurt/Main – AG Königstein

Und warum ist das jetzt interessant? Dem liegt -ganz gebietsübergreifend- folgender Fall aus einer Eigentumswohnanlage in Berlin-Spandau zugrunde:

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1235/11: FotoPodcast: Es ist leichter geworden, in einer WEG eine „Bauliche Veränderung“ zu beantragen!

§ 22 WoEigG - Bauliche Veränderungen

§ 22 WoEigG - Bauliche Veränderungen

Ich liebte ein Mädchen in Griechenland, die die Liebe am schönsten im Kriechen fand. Ich liebte ein Mädchen auf dem Laubengang, die das Liebesspiel schönstens beim Entstauben fand. #Mashup „Ich liebte ein Mädchen“, Insterburg & Co.

Die ganze Sache mit der wunderbaren Welt der Laubengänge diente in einem bestimmten Zeitalter der Architektur den damaligen Vorlieben. Laubengänge, das waren irgendwie billigere Treppenhäuser, nämlich außenliegende Gänge, an denen man entlang lustwandeln sollte, bei Wind und Wetter, Sommer und Sonnenschein. Einige haben sich so Plastikstühle auf den Gang gestellt, andere auch Tischchen. Man kann sich, mit Blick nach hinten in den Garten hinaus, dort aufhalten, Kaffee trinken, oder man raucht eine! Damit die „Dame des Hauses“ sich nicht beschwert, weil in der Wohnung…, das geht gar nicht. Der Laubengang ist ein architektonisches Element der Sechziger Jahre. Vereinzelt findet man auch welche in Siebziger-Jahre-Bauten, aber aktuell baut in unseren Breitengraden niemand mehr Laubengänge. Sie sind irgendwie aus der Mode gekommen. Auf einem Laubengang ist man stark wetterfühlig.

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1234/11: FotoPodcast: Ein Grenzstein, ein Maschendrahtzaun und eine ganze Tüte Vergangenheit!

Ein Grenzstein (Berlin-Lankwitz)

Ein Grenzstein (Berlin-Lankwitz)

Ein Grenzstein (mitunter auch Markstein) ist ein Eckpunkt, Knickpunkt oder Knotenpunkt einer Flurstücksgrenze. Grenzsteine sind die so genannte Abmarkung von im offenen Gelände liegenden Grenzpunkten, die in der Regel mit einer mittleren Lagegenauigkeit von einigen Zentimetern gesetzt werden. Sie sollen sich frostsicher – das heißt mindestens 60 cm tief – im Boden befinden. (Aus Wikipedia)

Am Grenzstein in Berlin-Lankwitz, direkt an der Kante des eingefriedeten Grundstücks. Wir erfahren, dass Herr Rusch (* Name geändert) seit 1961 hier wohnte. 1971 hat der Eigentümer des Hauses ihn gefragt, ob er das Haus übernehmen wolle? Ein Kauf auf Rentenbasis. Es hat praktisch zwanzig Jahre weiter gezahlt, so lang lebte die Frau des Eigentümers noch. Und dann starb sie und Herr Rusch war redlicher, ehrlicher Eigentümer geworden. Er war Richter in Berlin, kein Job mit reichlich Apanage, sagt er, man muss rechnen. Heute sei das anders geworden. Er ist jetzt über 80 Jahre alt. Die Gegend hier war früher ein Villenviertel, sagt er.

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1217/11: Ausnahmerecht: Das in die Hand nehmen eines Handys mit den Pfoten ist verboten beim Autofahren!

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Was aber, wenn es ein Apple iPhone ist? Also ein Äpfelchen? Das Äpfelchen als „forbidden fruit“ und die Vorschrift heißt: § 23 StVO, § 1: (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Es ist bekannt, dass der Gesetzgeber reagiert. Auf Entwicklungen. Der Gesetzgeber muss Gesetze erlassen, die den Zustand, wie er gestern war, regeln. Dem steht die Innovation der Technik manchmal im Weg. Beispiel: Smartphones, wie z.B. das iPhone von Apple, ein Verkaufsschlager, mit dem Apple inzwischen den weltweit besten Unternehmenswert generierte. Auch wenn Unternehmensführer Steve Jobs krank ist, sehr ernsthaft krank. Bleibt abzuwarten, ob Apple auch später…., doch das ist eine andere Geschichte. Folgende Geschichte zeitigte jetzt eine Petition an den Deutschen Bundestag mit dem Ziel, diese Vorschrift aufzuheben.

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1196/11: Work in progress: Im Charlottenburger Quasimodo steigt am 12.05.11 ein Soulsause #Edo Zanki

Edo Zanki & Band

Edo Zanki & Band

Die Söhne und Töchter Berlin´s haben es nun wirklich nicht leicht, jammer jammer, aber wo hängt der Hammer? Leichter haben es die „Söhne Mannheims“, bzw. und Umgebung. Es gibt eine Popakademie, in Berlin gab es da nie. Und es gibt Edo Zanki, den „Paten“.

Leicht hat es die Stadt nicht, und speziell die Frage der „guten Livemusik„, aber leicht hat es einen.

In Berlin sterben die guten Clubs wie Tüten Mücken weg. Hintergrund ist eine momentan eine etwas wirr verlaufende Stadt- bzw. Regionalplanung der für lokale Entwicklung zuständigen Fachbeamten, die zu sehr versachlicht ist. Das Problem: Niemand scheint noch zusammenhängend zu denken, ganzheitlich. Dieser Puzzle-Planung, die man „Planung“ nicht nennen sollte, fiel unlängst der Knaak-Club, eine wichtige Berliner-Clubgröße zum Opfer.

Die Stadtplaner waren so genial, direkt daneben einen neuen Wohnkomplex zu genehmigen, dessen Betrieb nun die unmittelbar daneben liegende Spielstätte „seit gefühlten 100 Jahren“ nicht schallschutztechnisch berücksichtigte. Und dann ziehen die Neubewohner nebenan ein und führen erbitterte Nachbarschaftskriege über zu lauten Stadtbetrieb: Hätte man ihnen sagen müssen, sie hätten dies im Rahmen einer Duldungsklausel im Vorfeld akzeptieren müssen? Die Folge: Hohe, unerfüllbare Schallschutzanforderungen gegen die Clubbetreiber, aber die hatten doch immer nur gespielt, spielen lassen, auftreten lassen und, wirklich, das Publikum liebte das. Es war die Zeit, in der Livemusik noch erlaubt war, aber das ist Geschichte.

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1192/11: FotoPodcast: Mandantenveranstaltung der Rechtsanwälte W.I.R. – Wanderer & Partner

Mandantenveranstaltung

Mandantenveranstaltung

Fachfragen eines Kongreßteilnehmers: „Können wir denn überhaupt die Verwalterzustimmung erteilen, wenn der Erwerber ein Russe ist? Antwort Rechtsanwalt und Notar Stefan Villwock: wird hier nicht verraten. Die Sache ist so was von hoch vertraulich und bleibt ausschliesslich den Diskutanten vorbehalten. Also nicht dem „Klatsch & Tratsch“ einiger unmaßgeblicher Disco-Tanten und „böhsen Onkels“ #Diskussions-Exzerpte

Ungefähr einmal im Jahr trifft sich die verwalterische „Haute Volaute“, bzw. wer sich dafür hält, in den Hallen des Wohnungseigentumsrechts. Das ist dann so gross, dass man sicherheitshalber die Urania dazu anmietet. Es dürften schätzungsweise 250 wohnungswirtschaftliche Fachkollegen aufgetroffen sein. Thematisch streift der Gesichtspunkte-Katalog wohnungseigentumsrechtlichen Denkens eine Vielzahl von Bereichen: ja, man fühlt sich an Hans-Joachim Gross, seine RIAS-Sendung „Streifzüge durch das Wohnungseigentum“ erinnert. „Hurra, wir zahlen keine Miete mehr!“ – Aber auch nicht weniger. Trockener Kommentar eines der vortragenden Rechtsanwälte: „Sehen Sie, und dieses juristische Problem erklärt nun auch, warum ich kein Wohnungseigentum besitze.“ Lachen.

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1186/11: Historie: Vor vielen, vielen Jahren war da ein Prozess in Gang gesetzt! Im Antiquariat wird man fündig.

Vor vielen, vielen Jahren -es war anno domini 2005-, da focht eine ältere Wohnungseigentümerin einen Beschluss der übrigen Wohnungseigentümer an. Diese hatten den Verwalter neu bestellt. Die ältere Dame lebte noch viele Jahre dahin und wenn sie nicht gestorben ist, dann lebt sie auch noch heute. Die Dame war mit der Entscheidung der Anderen nicht einverstanden: denn diese hatten den Verwalter aus Gründen ihrer eigenen Zufriedenheit noch einmal als Verwalter bestellt. Denn er war der Verwalter schon seit noch viel mehr Jahren. Ja, wenn man heute zurückschaut, dann war er sogar „der dienstälteste Verwalter dieser WEG aller Zeiten“. Keiner hatte je länger dieses Amt ausgeübt.

Heute übrigens ist dieser Verwalter nicht mehr deren Verwalter. Er entschloß sich 2010, die im Dezember 2010 auslaufende Verwalterbestellung nicht zu erneuern, um ab 01.01.2011 erneut per mehrheitlichem Beschluss zum Verwalter bestellt zu werden. Dies hätte nach seiner Auffassung keinen Sinn.

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1158/11: Bauen: Nach fünf Jahren ist eine schriftl. Vereinbarung da, Eckehard, die Russen sind da! Was nun?

Eckehard, die Russen sind da! (Zeitgenössische Abbildung)

Eckehard, die Russen sind da! (Zeitgenössische Abbildung)

Nun gut, das ist nun wirklich lange her. 1918 endete der 1. Weltkrieg und die Friedensschließenden machten einige Fehler, von denen wichtige Historiker hinterher behaupteten, sie erst hätten den Nährboden bereitet für den deutschen Nationalsozialismus. Andere widersprachen dieser Theorie bis auf´s Blut und da sieht man ja schon den Kern des Streits, des Pudels Kern, die Frage einer gewissen „deutschen Gretchen“, die Gretchenfrage. Was aber, wenn ein Hauseigentümer in Berlin-Wedding seinen Giebel sanieren will, wie es „Gretchen“ Angela Merkel, Kandisbunzlerin von Gesamtdeutschland gern wünscht. Sie sagt, das sei Chefsache, und bald, so befürchten jetzt auch Kenner, wird es den „Sanierungszwang“ doch noch geben: dann müssen Hauseigentümer, ob sie wollen oder nicht, gebäudeenergetisch sanieren, kurz: wärmdämmen. Wie „Labskaus auf lau gebräuntem Toast“ -igitt- nimmt sich die gegenwärtige Rechtslage aus und haben wir angesichts von Klimakatastrophe, atomaren Weltgefahren und Treibhauseffekt überhaupt noch Zeit für Großzügigkeit? Das Beispiel aus Berlin-Wedding belegt: Wir sind noch lange nicht bereit, in unsere Köpfen Ordnung zu schaffen.

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1146/11: Baum der Erkenntnis: Gib mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann…

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Natürlich hat das x-te Rechtsmittel gegen ein sorgsam abgewogenes Urteil der Vorinstanzen manchmal auch etwas Befreiendes: das kann man Erkenntnis nennen. Die Erkenntnis beispielsweise, dass ein gerichtsnotorischer Querulant auf Kosten der Allgemeinheit Rechtsmittel einlegt, die zu bezahlen er ja gar nicht vorhat.

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