Natürlich hat das x-te Rechtsmittel gegen ein sorgsam abgewogenes Urteil der Vorinstanzen manchmal auch etwas Befreiendes: das kann man Erkenntnis nennen. Die Erkenntnis beispielsweise, dass ein gerichtsnotorischer Querulant auf Kosten der Allgemeinheit Rechtsmittel einlegt, die zu bezahlen er ja gar nicht vorhat.
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Falko – Egoist (via Youtube)
Niemand rechnet genauer nach, im verselbständigten Rechtsstaat. Dass der Querulant Prozeßkostenhilfe-Anträge stellt, die „keine hinreichende Erfolgsaussicht“ beinhalten. Dass er weitere Rechtszüge ohne solche Anträge wahrnimmt. Es ist psychopathologisch. Denn er ist nur ein Egoist.