Baupraxis: Erst Autos anzünden und jetzt Kinderwagen: Verwalter müssen handeln, Überlegungen

 „Wenn jemand ein Treppenhaus anstecken will, braucht er keinen Kinderwagen“ – Hartmann Vetter (Berliner Mieterverein, 2005 zum Tagesspiegel)

In Berlin-Neukölln gibt es einen merkwürdigen Trend zu Brandstiftungen an im Treppenhaus abgestellten Kinderwagen.

Am 07.07.2009 brennt ein Kinderwagen im Treppenhaus in der Wissmannstr.. (Quelle)

Am 22.12.2009 ist ein Kinderwagen in der Jonasstr. in Neukölln in Brand gesteckt worden. (Quelle)

Polizeiticker auf gesichtspunkte.de

In der Silvesternacht und am Neujahrstag wurden in Berlin-Neukölln insgesamt neun Kinderwagen in Brand gesetzt, meldet die Berliner Morgenpost hier. Betroffen waren Miethäuser in der Sonnenallee in acht Fällen (verschiedene Häuser) sowie ein Haus in der Nogatstr.. Das Landeskriminalamt soll ermitteln, ob es einen Zusammenhang zwischen den Taten gibt. Dass es diesen nicht gibt, ist unwahrscheinlich.

Am 07.01.2010 brennen mehrere Kinderwagen im Keller eines Wohnhauses in der Ossastr. in Berlin-Neukölln. (Quelle)

Am 13.01.2010 (gestern) meldet die Polizei einen Kinderwagen als Brandursache in einem Mehrfamilienhaus in der Anzengruberstraße.

Und so weiter, und so fort. Richtig ist auch: Nicht allein in Neukölln brennen insbesondere Kinderwagen in Treppenhäusern, aber dort besonders häufig. Auch andere Bezirke wurden von Kinderwagen-Brandstiftern heimgesucht.

 

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Grundbuch-Update: Was weiß schon die linke über die rechte Hand. Sie ballt sich!

Grundbuchblatt

Grundbuchblatt

Zum besseren Verständnis für diesen Artikel lies hier noch einmal den Ursprungsartikel. Dort am Ende verweist ein (neuer) Link auf den hiesigen Artikel zurück.

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Neukölln bleibt doch Neukölln. Selbst Kurt Krömer ist schon weggezogen nach Kreuzberg. Zwar nicht deswegen. Dafür ist aber Lichtenberg in Neuköllner Angelegenheiten inzwischen wenigstens teilweise zuständig: grundbuchtechnisch. Denn die Grundbuchämter werden aus Rationalisierungsgründen teils nicht mehr im selben Bezirk geführt, in dem das Grundstück liegt. So wie es früher einmal war. Als es noch keine Blogs gab. Lichtenberg macht Neukölln mit. Dieser Fall hier ist schon ein bisschen skurril.

In Berlin-Neukölln wird manchmal falsches notiert. Geburtsdaten, Eigentümernamen…. das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. Nicht nur aus Zufall unterscheidet der Eintrag dazu bei wikipedia strikt zum guten Glauben. Das Gegenteil davon wiederum ist Bösgläubigkeit und um alle drei Begriffe könnte es auch hier -in diesem Artikel- gehen. Doch spalten wir nicht Haare.

Paar Kaufverträge hat es gegeben. Es wurden jetzt einige Wohnungen in der Wohnungseigentumsanlage verkauft. Befasst war in zwei Fällen das Notariat Björk (* Name geändert). Der Notar bemüht sich seit Monaten um Umschreibung des Eigentums auf die beiden Erwerber. Alle anderen vertraglichen Klauseln sind erfüllt, jetzt muss umgeschrieben werden. Aber das soll nicht sein.

gesichtspunkte.de hatte diesen Fall bereits hier im September 2009 berichtet. Interessant aber ist, dass der Fall noch immer nicht ausgestanden ist.

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Zu Weihnachten 2009 gibt es keine überraschenden Geschenke: alles ist vorhersehbar

Nachbarn, Nachbarn - Geschichten aus dem Alltag

Er gehört ganz unbestreitbar nicht zu den gut Belichteten, was den ‚human factor‘ angeht. Seine Umgangsformen sind eher rüde, dafür aber präzise und knapp. Nur was man nicht verleugnen kann, wird von ihm anerkannt. Alles andere unterscheidet er wie ein italienischer Pizzabäcker in Streifen und Formen, in flache Teller, Ebenen. Niemand weiß so richtig über ihn Bescheid, denkt er.

Doch jetzt ist Weihnachten und seine Mutter hat ihm was geraten, damit er in einem langfristig angelegten Streit noch Punkte auf dem eigenen Wohlverhaltenskonto verdient. Er hat es weitgehend so geschrieben, wie es Mama von ihm verlangt hat. Sogar ohne Schreibfehler.

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Vor ein paar Jahren wurde er Vater, doch seine Tochter wohnt inzwischen anderswo: in einer richtigen Familie, in  der es warm ist und reich an sozialen Kontakten in Berlin-Steglitz. Sie ist da gut aufgehoben. Ganz anders er. Mike Manteciori (* Name geändert) hat seinen human factor so gut wie gar nicht im Griff. Im Moment lebt er so ein bisschen in einem Provisorium. Mike muss einen Weihnachts-Wunschzettel geschrieben haben an den lieben Gott und der hat ihn gefragt, ob er sich 2010 verändern möchte? Dazu gehört erneut ein Umzug, diesmal zurück ins Grüne. Gut, letztes Wochenende war er mit seiner Neuen schon in der Wohnung Maße nehmen, in die er jetzt einziehen will. Mama hat auch da geholfen. Beim Messen.

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In Nord-Neukölln sei die Hölle los, meldet der TAGESSPIEGEL

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Der Tagesspiegel meldet folgendes:

Zitat Nord-Neukölln gilt als bunter, multikultureller Kiez, der immer mehr Studenten und Künstler anzieht. Doch seit einigen Wochen versuchen Neonazis, Migranten und alternative Projekte mit Propaganda, dem Einschlagen von Scheiben und sogar Morddrohungen einzuschüchtern. Beobachter warnen vor dem Erstarken der militanten Naziszene im Bezirk. So wurden in der Nacht zu Montag an die Tür des Wohnhauses, in dem ein junger, im Bezirk gegen Rechtsextremismus engagierter Gewerkschafter wohnt, dessen Name, das als Nazisymbol verbotene Keltenkreuz und die Wörter „Neun Millimeter“ gemalt. Gemeint ist ein für Handfeuerwaffen übliches Kaliber.“ (Zitat Ende)

Erschienen in der Tagesspiegel-Onlineausgabe vom 20.12.2009.

Der ganze Artikel zu lesen hier.

Gestrandetes Erfolgsmodell: Der Anruf kommt vor Weihnachten, es wird Geld geben, sagt er…

Crisis what crisis? (Supertramp, Plattencover)

Crisis what crisis? (Supertramp, Plattencover)

Der Schuldner ruft heute mal kurz an. Er sagt, er sei umgezogen. Er ist so vom Typ her eine Art kerniger Unternehmer. Hat mit seinen Dingen immer Erfolg gehabt, auch durchschlagenden Erfolg. Dann haben ihm ’seine Steuerfritzen‘ Wohnungen aufgeschwatzt. Er hat jetzt drei Stück, eine in Neukölln, zwei weitere in Steglitz bzw. Lankwitz. Er hat sie ‚an der Hacke‘ (berolinischer Jargon), ein Makler hat jetzt den Auftrag, die Dinger ‚als Paket‘ weg zu verkaufen. Ob das schlau ist? Wer eine Wohnung in Steglitz kauft, will vielleicht eher nicht noch eine in Neukölln mit erwerben müssen. Doch das ist seine Sache, da reden wir ihm nicht rein. Seine persönliche Immobilienblase, die scheint geplatzt zu sein. Endgültig.

Wir verwalten auch eher nur die eine Wohnung in Neukölln.

Da hat sich jetzt schon was angehäufelt an Schulden. Überschläglich sind es bereits 6.000,- €. Die Zwangsversteigerung steht bevor, der Gutachter war schon da, um sich die leer stehende Wohnung anzusehen.

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Webschnipsel des Tages: Manche Abstimmungen finden auf dem Bierzettel statt

Biertischzettel mit Meinung

Biertischzettel mit Meinung

„Erhöhung der Instandsetzungsrücklage wäre o.k.“ (Aufschrift auf Bierzettel)

  • Instandhaltungsrücklage: Finanzielle Ansparrücklage von Wohnungseigentümern zur Sicherstellung von Instandhaltungsvorhaben, die in der Zukunft liegen.
  • Instandsetzungsrücklage: Finanzielle Ansparrücklage von Wohnungseigentümern für Instandsetzungsvorhaben infolge unterlassener Instandhaltung?

Bitte die beiden vorherigen Definitionen noch nicht als gottgegeben hinnehmen. Dazu ließe sich noch was ausführen. Ist aber gar nicht das Thema, nur weil es so auf einem Bierzettel stand.

Auf einer Versammlung in Berlin-Neukölln ist der Zeitdruck inzwischen groß geworden. Etliche Eigentümer sitzen schon etwas unruhiger auf ihren Stühlen. Wir sind in einer Stampe. Zur Begriffsklärung Stampe am Ende dieses Artikels.

Sie will jetzt gehen, denkt sie. Sie haben beide noch was vor, auch ihr Lebensgefährte hat schon ein paarmal was herüber gemurmelt. Sie fasst sich ein Herz und sie trifft eine Entscheidung. Time to say goodbye. Aber die Eigentümer sind nach jahrelangen pädagogischen Empfehlungen eines Versammlungsleiters auch ein bisschen geschult in Sachen wechselseitiger Rücksichtnahme. Es gehört zu den vornehmen Pflichten eines Eigentümers, einer Versammlung beizuwohnen. Und nur wenn man gar nicht anders kann, entscheiden allein die Füße – gehen! So weit ist es jetzt. Später steht noch der Wirtschaftsplan 2010 an.

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In Berlin-Neukölln soll endlich ganzheitlich gedacht werden – Versammlung

Das Leben der anderen...

Am Freitagabend treffen sich die Wohnungseigentümer einer Anlage aus Berlin-Neukölln in einer Neuköllner Kneipe in der Donaustr.. Die Tagesordnung ist recht umfassend angelegt. Sie wirkt so ein bisschen wie gewollt, aber die Frage ist, ob sie auch gekonnt ist? Das ist sie auf den ersten Blick schon. Denn eine umfassende Agenda zu behandelnder Gesprächspunkte (TOPe) lässt einen bemühten Eindruck der Verwalterin erahnen, umfassend zu verhandeln. Die Sachen, um die es geht, sind im Wesentlichen im TOP 04 (Instandhaltung und Instandsetzung) untergebracht, aber besonders dieser TOP ist sehr lang, er hat viele Unterpunkte. Die kosten alle Geld. So viel Geld wie benötigt wird, ist nicht da. Also ist die Frage, ob man Prioritäten setzen will und wenn ja, welche?

Schon unter TOP 01 (Formalia) müssen eine ganze Reihe von Ausnahmen besprochen werden. Es hat sich was bewegt, mehrere Wohnungseigentümer haben ihre Wohnungen verkauft. Es sind jede Menge neuer Wohnungseigentümer da. Von den insgesamt 47 Wohnungen wurden rund fünf seit der letzten Versammlung verkauft. ‚Zeit, dass sich was dreht‘, könnte man den ‚Kaufrausch‘ neuer Wohnungseigentümer zusammenfassen. Erleichterung für die Alteigentümer, die jetzt in die Jahre gekommen sind. Die Kinder sind flügge geworden, aus den einstmals angeschafften Wohnungen ausgezogen. Sie haben nun keine Verwendung mehr für die Wohnungen.

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Hintergrundrecherche: A.C.A.B. an der Wohnungseingangstür löst Richtersprüche aus

A.C.A.B - All cops are bastards

A.C.A.B - All cops are bastards

Wieder so ein Fall: da hat einer in Berlin-Neukölln etwas an seine Wohnungstür gehängt. Findet er’s lustig? Was bedeutet es überhaupt.

Die Recherche ergibt: Die Buchstabenabkürzung steht für ‚all cops are bastards‘ und deswegen hat hier jedenfalls die Polizei keinen Zutritt. Den wird sie wohl auch nicht geltend machen, denn es gibt ja das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Das OLG Karlsruhe hat dazu in dem Fall vom 23. Juni 2008 – Az. 1 Ss 329/08 – entschieden, dass sich strafbar wegen Beleidigung (§ 185 StGB) macht, wer auf einen Polizisten zeige und diesem zurufe: ‚A.C.A.B.‘.  Selbst schlechtes Englisch sprechende Polizeibeamten könnten sich also darauf berufen. Nähere Informationen und auch Abgrenzungsversuche beispielsweise zum Tragen eines T-Shirts mit diesem Aufdruck hier.

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Foto des Tages: In Eigenregie ausgehängt, eine Fortsetzungsgeschichte aus Neukölln

Zettelaushang

Zettelaushang

Melden bein Hausverwalter! Berlin-Neukölln

Melden bein Hausverwalter! Berlin-Neukölln

Nö, das gibt’s öfter. Aushänge, die Menschen in Eigenregie aushängen, zu deren Urheberschaft sie sich aber nicht bekennen. Weil sie im Auftrag handeln. Sie sagen nicht, ich heiße Maxe Müller und ich bin beauftragt, für die Hausverwaltung folgendes mitzuteilen, sondern sie wechseln ihren gegenwärtigen Geisteszustand einfach aus und schlüpfen in eine Fremdrolle: Nicht wir sind Deutschland, sondern ‚Ihre Hausverwaltung‘. Ein anderes Beispiel kannst du hier sehen.

Transkribiert wird da folgendes wörtlich mitgeteilt:

Zitat Schloss wurde ausgetauscht wegen drohenden Wasserrohrbruch! Melden Sie sich bein Hausverwalter. Ihre Hausverwaltung.“

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Verboten ist, die Wohnungstür anzuzünden… – über Sicherheitsgesichtspunkte im Haus

Polizeiticker auf gesichtspunkte.de

Polizeiticker auf gesichtspunkte.de

Pressemeldung der Berliner Polizei

Eingabe: 11.10.2009 – 10:20 Uhr
Wohnungstür angezündet
Neukölln
# 2790

Mit dem Schrecken kam eine Neuköllner Wohnungsmieterin und ihr Sohn vergangene Nacht davon, nachdem Unbekannte ihre Wohnungstür in Brand gesetzt hatten. Die 48-jährige bemerkte gegen 0 Uhr 15 das Feuer an der Eingangstür in der Herrfurthstraße, flüchtete mit ihrem 13-jährigen Sohn auf den Balkon und alarmierte die Feuerwehr. Beide wurden von Feuerwehrleuten geborgen und vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Die Hintergründe der Tat sind Gegenstand der Ermittlungen, die ein Brandkommissariat des Landeskriminalamtes übernommen hat.

gesichtspunkte.de meint dazu:

Auch die noch so sorgsam aufgestellte Hausordnung eines Mehrfamilienhauses beinhaltet nach gründlicher Durchsicht aller vorhandenen Formularverträge kein explizites Verbot des Anzündens fremder Wohnungstüren. Eine solche Hausordnung wäre ein Überregulativ an überraschenden Vertragsklauseln. Gegen solche gehen deutsche Gerichte extensiv, nicht restriktiv vor und kippen regelmäßig deren Allgemeingültigkeit. Wer Klauseln verwendet, muss sie gegen sich gelten lassen. Allerdings kann bereits aus dem deutschen Strafrecht messerscharf geschlossen werden, dass das Anzünden von fremden (oder eigenen) Wohnungstüren tatsächlich aus Gründen anderweitiger Verbotsregelung dringend abzuraten ist.

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