Verboten ist, die Wohnungstür anzuzünden… – über Sicherheitsgesichtspunkte im Haus

Polizeiticker auf gesichtspunkte.de

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Pressemeldung der Berliner Polizei

Eingabe: 11.10.2009 – 10:20 Uhr
Wohnungstür angezündet
Neukölln
# 2790

Mit dem Schrecken kam eine Neuköllner Wohnungsmieterin und ihr Sohn vergangene Nacht davon, nachdem Unbekannte ihre Wohnungstür in Brand gesetzt hatten. Die 48-jährige bemerkte gegen 0 Uhr 15 das Feuer an der Eingangstür in der Herrfurthstraße, flüchtete mit ihrem 13-jährigen Sohn auf den Balkon und alarmierte die Feuerwehr. Beide wurden von Feuerwehrleuten geborgen und vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Die Hintergründe der Tat sind Gegenstand der Ermittlungen, die ein Brandkommissariat des Landeskriminalamtes übernommen hat.

gesichtspunkte.de meint dazu:

Auch die noch so sorgsam aufgestellte Hausordnung eines Mehrfamilienhauses beinhaltet nach gründlicher Durchsicht aller vorhandenen Formularverträge kein explizites Verbot des Anzündens fremder Wohnungstüren. Eine solche Hausordnung wäre ein Überregulativ an überraschenden Vertragsklauseln. Gegen solche gehen deutsche Gerichte extensiv, nicht restriktiv vor und kippen regelmäßig deren Allgemeingültigkeit. Wer Klauseln verwendet, muss sie gegen sich gelten lassen. Allerdings kann bereits aus dem deutschen Strafrecht messerscharf geschlossen werden, dass das Anzünden von fremden (oder eigenen) Wohnungstüren tatsächlich aus Gründen anderweitiger Verbotsregelung dringend abzuraten ist.

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