Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer brandneuen Entscheidung klargestellt, was bislang teils strittig gesehen wurde: die Kosten der Öltankreinigung sind wiederkehrende Kosten. Diese Kosten stellen umlagefähige Betriebskosten dar, denn nach § 2 Nr. 4 Buchst. a BetrKV sind als Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage ausdrücklich die Kosten der Reinigung der Anlage, wozu auch der Brennstofftank gehört, aufgeführt. Entgegen der von einem Teil der Instanzgerichte vertretenen abweichenden Auffassung handelt es sich nicht um – nicht umlagefähige – Instandhaltungskosten. Die Entscheidung ist so neu, dass eine vollständige, mit Gründen versehene Urteilsbegründung noch nicht vorliegt.
Wir bieten daher -wie gewohnt- vorab die Pressemitteilung der BGH vom 11. September 2009 zum kostenfreien download als vorläufigen Ersatz.
Ein Rechtsanwalt erhält Post von einem Verwaltungsbeirat per Email, der sich in einer Sache erkundigen will, wie die Rechtslage ist. Der Rechtsanwalt antwortet, u.a. dies hier:
Sie bitten um Beratung, weil Sie mit dem Verwalter hinsichtlich des weiteren Vorgehens nicht einer Meinung sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich ohne Erteilung eines Mandats anwaltliche Leistungen nicht erbringen kann. Als Verwaltungsbeirat könnten Sie nur in eigener Person ein solches Mandat erteilen, was von Ihnen nach meinem Eindruck aber gar nicht beabsichtigt ist. Namens der WEG ist dem Verwaltungsbeirat eine Mandatserteilung nicht möglich; der VBR hat nur beratende Funktion, vertritt aber die WEG nicht. Vertretungsbefugt ist nur der gewählte Verwalter.“
Die Nachrichtenagentur AFP meldete heute auszugsweise folgendes:
Diese registrierten Lärmpegel zwischen 30 und 47 Dezibel. Ein Richter und zwei Schöffinnen hörten sich die Aufnahmen anschließend an. „Ich hörte eine männliche Stimme laut brüllen, was ich als sehr nervend empfand“, sagte eine der Beisitzerinnen. Ihre Kollegin bezeichnete den Lärm als „hysterisches, nahezu ununterbrochenes Schreien“. Es habe sich angehört, „als ob jemand umgebracht würde“ und sei „sehr beunruhigend“ gewesen.“ (Meldung auf yahoo-Nachrichten ungekürzt hier)
In der Tat. Es ist ein tierisches Gestöhne und viel zu laut. Für Laien: eine Anhebung der wahrgenommenen Lautstärke um +4 dbA empfindet der Mensch als gefühlte Verdoppelung der Lautstärke. Der englische Fall trifft auch, wen wird es wundern, auf bundesdeutsche Verhältnisse zu und wird Hausverwaltern durchaus des Öfteren zur Regelung angetragen. Ob in einer Art Mediationsgespräch zwischen zwei übereinander Wohnenden, das wäre noch sehr direkt.
Angela Merkel war in der Sauna und ging anschließend fußläufig über den Grenzübergang Bornholmer Str., Berlin-Wedding, über die innerdeutsche Staatsgrenze ’schwofen‘ im Westen. Schwieriger war es für Angela Merkel,
Anruf eines Tischlers. Er und ich, wir kennen uns nicht. Er sagt, er ruft für Herrn Prof. Z. (* Name geändert) aus Berlin-Zehlendorf an.
Hmmmh. Und? Die Sache mit den Außenbrettern. Ich erinnere das. Was kann ich für den Tischler tun? Ich kenne ihn nicht. Herr Prof. Z. ist mit meiner Antwort nicht einverstanden. Sagt dieser Tischler. Ich unterbreche ihn nach einer Weile. ‚Warum rufen sie mich an‘, frage ich noch einmal etwas deutlicher. Ja, er sei nicht zufrieden, der Prof., und er hat als Tischler einiges für ihn gemacht. Die Küche. Noch andere Dinge. Und? Die Außenbretter sind nicht von ihm gemacht worden. Die hat ein anderer Tischler (aus unserer Handwerkerdatenbank) gemacht. Sie sind irgendwie unterschiedlich, sagt der Tischler. Ich kläre ihn auf. ‚Rufen sie mich bitte nicht mehr an‘, sage ich, ‚lassen wir es dabei, wie es ist. Herr Prof. Z. kann mich gern anrufen, mir was sagen. Sie aber nicht. Ich kenne sie nicht. Ich kann nicht mit ihnen vertrauliche Dinge verhandeln, ohne sie zu kennen.‘
Nun wird er ganz kiebig. ‚Dann muss die Sache eben anders laufen, über Anwalt.‘ Häh? Tischler, bleib bei deinen Leisten. Und ruf bitte nicht mehr an. Danke dafür. Muss man unsere Einstellung dazu erklären? Ich finde nicht.
20 Jahre Mauerfall: 09.11.1989 - 09.11.2009 (Idee: Thomas Gotthal)
„Ich bin nicht nah am Wasser gebaut, aber es gibt drei Momente in meinem Leben, wo ich wirklich am Fernsehen Weltgeschichte verfolgt habe und geweint habe“, sagte der Minister. Neben dem Mauerfall habe er bei der Ansprache des früheren Außenministers Hans-Dietrich Genscher (FDP) auf dem Balkon der Prager Botschaft und angesichts der Bilder während des Putsches gegen den sowjetischen Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow geweint.“
Außenminister Guido Westerwelle, AFP-Meldung 09.11.09 – vollständig hier
Es hat sich viel geändert im bundesdeutschen Recht über die Wohnungseigentümergemeinschaft. So hat u.a. der BGH die Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: WEG) als selbständiges Rechtsgebilde, den so genannten teilrechtsfähigen Verband bestätigt. Durch die WEG-Rechtsnovelle zum 01.07.2007 wurde dies noch näher ausgestaltet. Die Behandlung von Zahlungen der Wohnungseigentümer an die Instandhaltungsrücklage ist durch die neue Rechtslage allerdings steuerlich in Frage gestellt worden. Denn die Zahlung derartiger Beiträge im Rahmen des monatlich zu zahlenden Wohngelds fließe nun, so die Rechtsmeinung dazu, einem anderen Vermögenskreis zu, als zuvor. Während vorher die WEG sozusagen als Gemeinschaft nach Bruchteilen behandelt werden würde, womit diese Zahlungen zwar Ansparcharakter hätten, die für solche Aufwendungen später zu verwenden sind, die diesem Kreis erst noch entstehen (vergleichbar: Eigenkapitalbildung). Mit dem Entschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Teilrechtsfähigkeit des Verbandes hat sich ein zentrales Argument der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eindeutig überholt: Eindeutig sei der zahlende Wohnungseigentümer mit Leistung der Insta-Rücklage an den teilrechtsfähigen Verband im Unterschied zur vorherigen ideellen Beteiligung des Wohnungseigentümers (Rechtslage zuvor) nicht mehr Herr der in § 10 VII WEG erfolgten Vermögenszuordnung. Mit einfachen Worten: erst zahlt der Wohnungseigentümer derartige Anteile ‚an sich selbst‘ als Mitglied einer Gemeinschaft und im (neuen) jetzigen Fall an ein vollkommen eigenständiges, fremdes Vermögensgebilde, den teilrechtsfähigen Verband.
Der Fortschritt ist eine Schnecke (Verfasser: unbekannt)
„Was sagt eine Schnecke, die auf einer Schildkröte sitzt? – „Hui“. (Witz)
Der Rechtsanwalt Michael Drasdo aus Neuss ist in der sachverständigen Wohnungseigentumsrechts-Szene kein Unbekannter. Er ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen bekannt. Kürzlich erschien in der Zeitschrift NJW-Spezial (Heft 14, 2009, Seite 433 ff.) ein interessanter Beitrag mit der Überschrift ‚Der Fiskus als Erbe von Wohnungseigentum.‘
Das muss man sich mal klar machen. Der Staat regelt die Dinge stets zum eigenen Vorteil. Dafür gibt es die Gesetze. Dass er sich ins Obligo bringen würde, wie vergleichsweise jede andere natürliche Person, daran ist nicht gut denken. So etwa lautet das Credo des beachtlichen Beitrags von Drasdo zur Problematik. Der Staat sei immer dann zum Erben berufen, wenn Wohnungseigentümer ohne Erben verstürben oder diese die Erbschaft ausschlagen. Im BGB gibt es dafür eine entsprechende Vermutung – in § 1936 BGB. Diesen Fall bespricht Drasdo gründlich.
Sie heißt Frau Siegel (* Name von der Redaktion geändert), ist scheinbar jung (oder das geblieben), der Stimme nach zu urteilen und hat -übrigens- (*giggel) eine nette Stimme. Oder sagte ich das schon? Aber auch ein einnehmendes, sympathisches Wesen. Sie ist die Dame von der Jugendgerichtshilfe Spandau. Wie sie aussieht, tut hier definitiv nichts zur Sache, wenn wir es uns auch vorstellen. Womit wir uns mit Sicherheit schon wieder irren. Allerdings: Ihre Vorgehensweise folgt einem ideellen Anliegen, das uns heute hier erwähnenswert erscheint.
Ausgangspunkt ist folgendes: Der jetzt 16-jährige Hans Wurst (* Name ebenfalls geändert) hat in der Nacht am 24.06.2006 in der Zeit zwischen 3:30 und 4:00 Uhr morgens Tags an die Wand eines Hauses in Berlin-Spandau gesprüht: er ist ein Sprayer! Tags sind nicht keltische Runen, sondern Spraykünste, wobei der Begriff Kunst von vielen möglicherweise anders verstanden wird.
Und nun ruft Frau Siegel bei der Verwalterin an. Es ist 08:30 Uhr, also vor dem Aufstehen….
Der Täter Hans Wurst wurde polizeilich ermittelt. Das ist nun mal eine Ausnahme. Wir berichteten am 1. Juli 2009 darüber. Ah, eine Fortsetzungsgeschichte dies. Die allermeisten derartigen Fälle werden tatsächlich nicht ermittelt. Selbst wenn die Polizei in ihren Aufklärungsbroschüren behauptet, anhand der aufgebrachten Graffitos könne sie Rückschlüsse auf den Täter ziehen. Jeder von denen habe eine eigene Handschrift, die man lesen könnte, sozusagen erkennungsdienstlich behandeln. Die Graffitos in Berlin-Spandau, an diesem Haus, das waren nicht die ersten. Das Haus hat im Verlaufe der Jahre immer wieder Heimsuchungen dieser Art erlebt. Das Haus liegt offenbar an einer gedachten Einlaufschneise für marodierende, jugendliche Sprayerbanden auf dem Weg in die kurzweilige Altstadt. Besucher des legendären Ballhaus Spandau dürften es nicht sein. Denn dort hat sich seit 35 Jahren nichts verändert, und gab es damals schon Sprayer? Egal.