Im Schneckentempo regeln sich die Dinge, wenn der Fiskus Erbe von Wohnungseigentum wird…

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Der Fortschritt ist eine Schnecke (Verfasser: unbekannt)

Der Fortschritt ist eine Schnecke (Verfasser: unbekannt)

„Was sagt eine Schnecke, die auf einer Schildkröte sitzt? – „Hui“. (Witz)

Der Rechtsanwalt Michael Drasdo aus Neuss ist in der sachverständigen Wohnungseigentumsrechts-Szene kein Unbekannter. Er ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen bekannt. Kürzlich erschien in der Zeitschrift NJW-Spezial (Heft 14, 2009,  Seite 433 ff.) ein interessanter Beitrag mit der Überschrift ‚Der Fiskus als Erbe von Wohnungseigentum.‘

Das muss man sich mal klar machen. Der Staat regelt die Dinge stets zum eigenen Vorteil. Dafür gibt es die Gesetze. Dass er sich ins Obligo bringen würde, wie vergleichsweise jede andere natürliche Person, daran ist nicht gut denken. So etwa lautet das Credo des beachtlichen Beitrags von Drasdo zur Problematik. Der Staat sei immer dann zum Erben berufen, wenn Wohnungseigentümer ohne Erben verstürben oder diese die Erbschaft ausschlagen.  Im BGB gibt es dafür eine entsprechende Vermutung – in § 1936 BGB. Diesen Fall bespricht Drasdo gründlich.

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